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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Viertes Quartal.

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Das Mädchen von Tisza - Lszlar.

dacht der Mitschuld am Verbrechen, im Sinne des K 69 Punkt 2 des Straf¬
gesetzes, schließlich gegen den Dajen Hermann Rosenberg (Gelmrtsvrt Sankt
Mihaly), Witive Samuel Klein geborne Barbara Noth (Geburtsort Also-Badaszi),
Martin Groß genannt ..Hundepeitscher" (Geburtsort Nagy-Halaßi), Ignaz Klein
genannt ..Roßkamm" (Geburtsort Felsö-Füged) und Antschel Vogt (Geburtsort
Fejer-Epyhnza) lin Sinne der 379 und 376 des Strafgesetzes wegen des Ver¬
brechens der Vorschub leistuug zum Verbrechen, begangen durch versuchte
Bemäntelung und Verheimlichung des begangenen Mordes, beschlossen, daß wider
dieselben das spezielle Kriminalnntersuchungsverfahren eingeleitet werde und dieselben
in strenger krimineller Untersuchungshaft zu halten seien. Es wird ferner be¬
schlossen, daß der gegen IM Smilowitsch bereits am 10. Juli d. I. ge¬
fällte Gerichtsbeschluß, wonach gegen denselben wegen des Verbrechens der Irre¬
führung des Gerichtes und versuchter Bemäntelung des Verbrechens des Mordes
die Einleitung des Krinlinaluntersnchnngsvcrfahrens und die Verhciugung der Kri-
minalnntersuchung ausgesprochen wird, auch bis auf weiteres in Geltung verbleibe;
die gleichfalls in Verwahrungshaft befindlichen Moritz Widder, Nißan Mende-
lo witsch, David Herscho und Ignaz Matej sind ans freien Fuß zu stellen und
zwar die beiden erstgenannten sofort, die beiden letztgenannten jedoch erst nach ge¬
richtlich erfolgter Beglaubigung der durch sie gemachten Geständnisse.


Motive.

Die vierzehnjährige Tochter Esther der Witwe Stefnn Solymosi ver¬
schwand am 1. April l. I. ans der Gemeinde Tisza-Eszlar, ohne eine Spur zu¬
rückzulassen, und es entstand infolge des seitens des Schächters Salomon Schwarz
gelegentlich einer zufälligen Zusammenkunft rin der Mutter der Verstorbenen ge¬
zeigten ausfallend verdächtigen Benehmens, sowie infolge eines durch deu sechs¬
jährigen Sohn Samuel des Tempeldieners Josef Scharf mit einigen christlichen
Spielkameraden geführten Gesprächs der Verdacht, daß die verschwundene Esther
Solymosi einem Verbrechen zum Opfer gefallen sei.

Die behufs Aufklärung des Berschwindens des Mädchens sofort eingeleitete
Voruntersuchung ergab folgende Resultate:

Salomon Schwarz, Adolf Leopold Braun und Abraham Buxbaum erscheinen
auf Grund bestimmter, detailirter und übereinstimmender Zeugenaussagen und Ge¬
ständnisse der Angeklagten beschuldigt, beziehungsweise der Schuld verdächtig, am
1- April d. I. in der Vorhalle der Tisza - Eszlarer jüdisch-orthodoxen Synagoge,
wo sie als schlechter angeblich behufs AbHaltens eines Probeschächtens und von
Prvbegesängen versammelt waren, die uuter hinterlistigen Vorspiegelungen dahin
gelockte Esther Solymosi mittels eines am Halse derselben applizirten Schnittes
mit dem Schächtermesser ermordet zu haben. Gegen den Angeklagten I. Scharf,
dessen Eheweib Lina geb. Müller. A. Jünger, A. Braun, S. Lustig, L. Weissen-
stein rc-oto Weinstein und E. Taub richtet sich der durch die aufgetauchten Ver¬
dachtsmomente, Zeugenaussagen und Geständnisse vollkommen gerechtfertigte Ver¬
dacht, daß sie von obgenannten Verbrechen, welches die erstgenannten aus im voraus
planmäßig berechneter und wohlerwogener Absicht verübt, nicht allein im voraus
Kenntnis gehabt, sondern auch die Ausführung desselben teils durch ->> priori ge¬
leistete Hilfe, teils durch Wachestehen während der Ausführung des Mordes ge¬
fördert und erleichtert haben. Das Verhängen der Krinlinaluutersuchungshaft über
die Genannten erscheint demnach als vollkommen gerechtfertigt und geboten. Die
genannten Angeklagten können der angedeuteten verbrecherischen Handlungen auf


Das Mädchen von Tisza - Lszlar.

dacht der Mitschuld am Verbrechen, im Sinne des K 69 Punkt 2 des Straf¬
gesetzes, schließlich gegen den Dajen Hermann Rosenberg (Gelmrtsvrt Sankt
Mihaly), Witive Samuel Klein geborne Barbara Noth (Geburtsort Also-Badaszi),
Martin Groß genannt ..Hundepeitscher" (Geburtsort Nagy-Halaßi), Ignaz Klein
genannt ..Roßkamm" (Geburtsort Felsö-Füged) und Antschel Vogt (Geburtsort
Fejer-Epyhnza) lin Sinne der 379 und 376 des Strafgesetzes wegen des Ver¬
brechens der Vorschub leistuug zum Verbrechen, begangen durch versuchte
Bemäntelung und Verheimlichung des begangenen Mordes, beschlossen, daß wider
dieselben das spezielle Kriminalnntersuchungsverfahren eingeleitet werde und dieselben
in strenger krimineller Untersuchungshaft zu halten seien. Es wird ferner be¬
schlossen, daß der gegen IM Smilowitsch bereits am 10. Juli d. I. ge¬
fällte Gerichtsbeschluß, wonach gegen denselben wegen des Verbrechens der Irre¬
führung des Gerichtes und versuchter Bemäntelung des Verbrechens des Mordes
die Einleitung des Krinlinaluntersnchnngsvcrfahrens und die Verhciugung der Kri-
minalnntersuchung ausgesprochen wird, auch bis auf weiteres in Geltung verbleibe;
die gleichfalls in Verwahrungshaft befindlichen Moritz Widder, Nißan Mende-
lo witsch, David Herscho und Ignaz Matej sind ans freien Fuß zu stellen und
zwar die beiden erstgenannten sofort, die beiden letztgenannten jedoch erst nach ge¬
richtlich erfolgter Beglaubigung der durch sie gemachten Geständnisse.


Motive.

Die vierzehnjährige Tochter Esther der Witwe Stefnn Solymosi ver¬
schwand am 1. April l. I. ans der Gemeinde Tisza-Eszlar, ohne eine Spur zu¬
rückzulassen, und es entstand infolge des seitens des Schächters Salomon Schwarz
gelegentlich einer zufälligen Zusammenkunft rin der Mutter der Verstorbenen ge¬
zeigten ausfallend verdächtigen Benehmens, sowie infolge eines durch deu sechs¬
jährigen Sohn Samuel des Tempeldieners Josef Scharf mit einigen christlichen
Spielkameraden geführten Gesprächs der Verdacht, daß die verschwundene Esther
Solymosi einem Verbrechen zum Opfer gefallen sei.

Die behufs Aufklärung des Berschwindens des Mädchens sofort eingeleitete
Voruntersuchung ergab folgende Resultate:

Salomon Schwarz, Adolf Leopold Braun und Abraham Buxbaum erscheinen
auf Grund bestimmter, detailirter und übereinstimmender Zeugenaussagen und Ge¬
ständnisse der Angeklagten beschuldigt, beziehungsweise der Schuld verdächtig, am
1- April d. I. in der Vorhalle der Tisza - Eszlarer jüdisch-orthodoxen Synagoge,
wo sie als schlechter angeblich behufs AbHaltens eines Probeschächtens und von
Prvbegesängen versammelt waren, die uuter hinterlistigen Vorspiegelungen dahin
gelockte Esther Solymosi mittels eines am Halse derselben applizirten Schnittes
mit dem Schächtermesser ermordet zu haben. Gegen den Angeklagten I. Scharf,
dessen Eheweib Lina geb. Müller. A. Jünger, A. Braun, S. Lustig, L. Weissen-
stein rc-oto Weinstein und E. Taub richtet sich der durch die aufgetauchten Ver¬
dachtsmomente, Zeugenaussagen und Geständnisse vollkommen gerechtfertigte Ver¬
dacht, daß sie von obgenannten Verbrechen, welches die erstgenannten aus im voraus
planmäßig berechneter und wohlerwogener Absicht verübt, nicht allein im voraus
Kenntnis gehabt, sondern auch die Ausführung desselben teils durch ->> priori ge¬
leistete Hilfe, teils durch Wachestehen während der Ausführung des Mordes ge¬
fördert und erleichtert haben. Das Verhängen der Krinlinaluutersuchungshaft über
die Genannten erscheint demnach als vollkommen gerechtfertigt und geboten. Die
genannten Angeklagten können der angedeuteten verbrecherischen Handlungen auf


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_359176/169>, abgerufen am 22.07.2024.