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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.

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reichen würden, ist wohl längst wieder aufgegeben worden. Man wird bei der
bevorstehenden Gesetzgebung allgemeine Theile von speciellen, nur für eine ge¬
wisse Versichernngsart geltenden zu sondern haben.

Im weitern Verlaufe dieses Abschnittes bespricht der Verfasser den Unter¬
schied zwischen Gegenseitigkeits- und Actiengesellschaften. Man kann ihm Recht
geben, daß durch die Einführung der Versicherung mit Gewinubetheiliguug bei
den Actiengesellschaften ein Vortheil für das versicherte Publicum nicht geschaffen
worden ist, sobald man höhere Prämien fordert. Soll dies stattfinden, so muß
man die Versicherten ohne Erhöhung der Prämien am Gewinn betheiligen, wie
es kürzlich eine deutsche Actiengesellschcift gethan hat. Soll man sich darüber
entscheiden, ob die Zukunft den Actiengesellschaften oder den Gegenseitigkeits¬
gesellschaften gehöre, so möchte man dies eher den erstern zugestehen als den
letztern, weil die Begründung einer gegenseitigen Lebensversicheruugs-Gesellschaft
jetzt dadurch ungemein erschwert ist, daß man denselben, wenigstens in Preußen,
die Beschaffung eines sogenannten Garantiecapitals auferlegt. Diese große ver¬
zinsbare Last und das gewissenlose Gebahren einzelner Gesellschaften mit der¬
selben hat sich nicht segensreich für die jüngern Gegenseitigkeitsanstalten erwiesen,
und man ist berechtigt, von der bevorstehenden Gesetzgebung bessere Bestim¬
mungen zu erwarten.

Im folgenden Abschnitte über die technischen Grundlagen der Lebensver¬
sicherung darf man ein tieferes Eingehen in die Technik, welche ohne mathema¬
tische Entwicklungen nicht möglich ist, nicht erwarten. Der Umfang der Schrift
würde dadurch ohne großen Vortheil für die Sache erheblich vergrößert worden
sein, abgesehen davon, daß durch solche mathematische Erörterungen ein großer
Theil der Leser verscheucht worden wäre. Der Verfasser beschränkt sich daher
auf einige Andeutungen über die Mortalitätstafeln, deren Construction und auf
die Entwicklung der Prämien für die einfache Lebensversicherung.")

Indem der Verfasser auf die sogenannte Reserve oder das Deckuugscapital,
d. h. auf dasjenige Capital zu sprechen kommt, welches eine Lebensversichernngs-
Gesellschaft im solventer Zustande nothwendig besitzen muß, berührt er auch die
Zillmersche Theorie der Reserveberechnung, die eigentlich nicht durch den Trieb
entstanden ist, eine neue Wahrheit zu finden, sondern aus dem Nothstande, in



*) Hierbei ist ein kleiner, leicht zu bemerkender Druckfehler in der letzten Formel aus
S. 61 zu verbessern, indem die Exponenten der Potenzen von IM im Zähler um eine
Einheit zu vergrößern sind; ferner eine Unklarheit im letzten Satze der Anmerkung auf der¬
selben Seite, die offenbar aus dem Bestreben hervorgegangen ist, alles möglichst kurz zu¬
sammenzufassen. Der Fachmann sieht sofort, was gemeint ist, nicht so der Leser, dem diese
Technik fern liegt. Der Verfasser wird dies bei einer zweiten Auflage seiner Schrift, die
jeder wünschen muß, mit Leichtigkeit verbessern.

reichen würden, ist wohl längst wieder aufgegeben worden. Man wird bei der
bevorstehenden Gesetzgebung allgemeine Theile von speciellen, nur für eine ge¬
wisse Versichernngsart geltenden zu sondern haben.

Im weitern Verlaufe dieses Abschnittes bespricht der Verfasser den Unter¬
schied zwischen Gegenseitigkeits- und Actiengesellschaften. Man kann ihm Recht
geben, daß durch die Einführung der Versicherung mit Gewinubetheiliguug bei
den Actiengesellschaften ein Vortheil für das versicherte Publicum nicht geschaffen
worden ist, sobald man höhere Prämien fordert. Soll dies stattfinden, so muß
man die Versicherten ohne Erhöhung der Prämien am Gewinn betheiligen, wie
es kürzlich eine deutsche Actiengesellschcift gethan hat. Soll man sich darüber
entscheiden, ob die Zukunft den Actiengesellschaften oder den Gegenseitigkeits¬
gesellschaften gehöre, so möchte man dies eher den erstern zugestehen als den
letztern, weil die Begründung einer gegenseitigen Lebensversicheruugs-Gesellschaft
jetzt dadurch ungemein erschwert ist, daß man denselben, wenigstens in Preußen,
die Beschaffung eines sogenannten Garantiecapitals auferlegt. Diese große ver¬
zinsbare Last und das gewissenlose Gebahren einzelner Gesellschaften mit der¬
selben hat sich nicht segensreich für die jüngern Gegenseitigkeitsanstalten erwiesen,
und man ist berechtigt, von der bevorstehenden Gesetzgebung bessere Bestim¬
mungen zu erwarten.

Im folgenden Abschnitte über die technischen Grundlagen der Lebensver¬
sicherung darf man ein tieferes Eingehen in die Technik, welche ohne mathema¬
tische Entwicklungen nicht möglich ist, nicht erwarten. Der Umfang der Schrift
würde dadurch ohne großen Vortheil für die Sache erheblich vergrößert worden
sein, abgesehen davon, daß durch solche mathematische Erörterungen ein großer
Theil der Leser verscheucht worden wäre. Der Verfasser beschränkt sich daher
auf einige Andeutungen über die Mortalitätstafeln, deren Construction und auf
die Entwicklung der Prämien für die einfache Lebensversicherung.")

Indem der Verfasser auf die sogenannte Reserve oder das Deckuugscapital,
d. h. auf dasjenige Capital zu sprechen kommt, welches eine Lebensversichernngs-
Gesellschaft im solventer Zustande nothwendig besitzen muß, berührt er auch die
Zillmersche Theorie der Reserveberechnung, die eigentlich nicht durch den Trieb
entstanden ist, eine neue Wahrheit zu finden, sondern aus dem Nothstande, in



*) Hierbei ist ein kleiner, leicht zu bemerkender Druckfehler in der letzten Formel aus
S. 61 zu verbessern, indem die Exponenten der Potenzen von IM im Zähler um eine
Einheit zu vergrößern sind; ferner eine Unklarheit im letzten Satze der Anmerkung auf der¬
selben Seite, die offenbar aus dem Bestreben hervorgegangen ist, alles möglichst kurz zu¬
sammenzufassen. Der Fachmann sieht sofort, was gemeint ist, nicht so der Leser, dem diese
Technik fern liegt. Der Verfasser wird dies bei einer zweiten Auflage seiner Schrift, die
jeder wünschen muß, mit Leichtigkeit verbessern.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157695/496>, abgerufen am 29.12.2024.