Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.Staatsbürger, die sich lange in friedlichen Bahnen bewegt haben, nicht gewohnt Ferner aber sollten die irischen Behörden sich überlegen, ob es gerathen Grenzboten IV. 138V. 34
Staatsbürger, die sich lange in friedlichen Bahnen bewegt haben, nicht gewohnt Ferner aber sollten die irischen Behörden sich überlegen, ob es gerathen Grenzboten IV. 138V. 34
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Staatsbürger, die sich lange in friedlichen Bahnen bewegt haben, nicht gewohnt
sind, in bewaffneten Körperschaften gemeinsam zu handeln, und wissen, was ein
Bruch mit den Gesetzen zu bedeuten hat, gerathen sie sofort in panischen Schrecken,
wenn sie entschlossenen Behörden mit disciplinierten Truppen und den Voll¬
machten eines großen Reiches gegenübertreten sollen Die englischen Chartisten
thaten genau dasselbe, als ihr vielgepriesener Heldenmuth gegenüber der Ver¬
fassung am 10. April 1848 die Probe bestehen sollte. Wir möchten daher an¬
nehmen, daß alle Führer der Landliga, von Herrn Parnell an bis hinunter zu
dem kleinsten ihrer Lichter einen gewissen Schauder empfinden werden, wenn sie
erkennen, daß die Regierung ernstlich daran denkt, sie gesetzlich oder, wenn das
nicht hilft, mit außerordentlichen Vollmachten zur Rechenschaft zu ziehen und
zu strafen.
Ferner aber sollten die irischen Behörden sich überlegen, ob es gerathen
sei, die Fortsetzung der Land-Meetings zu gestatten, so lange über denen, die sie
berufen und fördern, die Untersuchung schwebt. Das gewöhnliche Gesetz reicht
vollständig aus, deren Unterdrückung zu rechtfertigen. Jede Volksversammlung,
von der es wahrscheinlich ist, daß sie zu Friedensstörungen führen wird, kann
von der Behörde verhindert werden, und es läßt sich in keiner Weise in Ab¬
rede stellen, daß die Versammlungen der Landliga mittelbar und unmittelbar zu
Unfug und Verbrechen geführt haben. In England erfreut man sich unbe¬
schränkter Versammlungsfreiheit, und ein Einschreiten gegen das Recht freier
Meinungsäußerung ist selten vorgekommen, aber andrerseits haben die Magistrate
mehr als einmal Vorträge gegen die Papisten und ihre Genossen verboten, wenn
eine Störung der öffentlichen Ruhe davon zu befürchten war. Das Verfahren
des Lord-Leutnants im Jahre 1843, als er das beabsichtigte Monstre-Meeting
in Clontarf untersagte, ist ein noch bedeutsamerer Präcedenzfall. Die Repeal-
Agitation unterschied sich, so schändlich sie auch als Ganzes sür Irland war,
indem sie die Aufmerksamkeit des Volkes auf ein unerreichbares Ziel lenkte, in
Zwei charakteristischen Merkmalen sehr entschieden von der jetzigen Bewegung.
Erstens war O'Connell immer loyal und Ausschreitungen zur Anwendung von
gewaltthütigen Mitteln abgeneigt, während Parnell geflissentlich sich jeder Loya-
litätserklürung enthält und in seinen Reden jede Abmahnung von Verbrechen
vermeidet. Sodann aber war Irland, selbst als die Repeal - Agitation ihren
größten Eifer entwickelte und alle Gemüther aufs äußerste entflammt hatte, merk¬
würdig frei von agrarischen Uebelthaten, wogegen die von Parnell angefachte
Bewegung bei jedem ihrer Schritte eine stärkere Einschüchterung und offneren
Trotz gegenüber den Gesetzen zur Folge gehabt hat. Deun, wie wir gesehen
haben, die Verachtung des bestehenden Rechtes zeigt sich nicht bloß in meuchel¬
mörderischen Schüssen, die hinter einer Hecke abgefeuert werden, sondern zugleich
Grenzboten IV. 138V. 34
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