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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Drittes Quartal.

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Jahre eingestellt; doch erhalten Zöglinge von Bildungsanstalten :c. Aufschub
bis zu vier Jahren, behufs Vollendung ihres Studiums oder ihrer Ausbildung.
Nach dem ersten Dienstjayre werden diejenigen, welche sich gut geführt haben,
gut ausgebildet sind und ein schriftliches und mündliches Examen bestehen, ans
unbestimmten Urlaub entlassen. Besondere Listen werden über diejenigen geführt,
die sich für den Kriegsfall zu Unteroffizieren und Offizieren eigenen, doch werden
keine Certificate ausgestellt, welche Ansprüche begründen, die möglicherweise bei
einer späteren Einberufung sich als nicht mehr gerechtfertigt erweisen.

Der Verfasser widerlegt den Einwand, es könne dieses Verfahren zu viele
Leute dem längeren Dienste entziehen, durch den Hinweis auf die Prüfung
selbst; nur wirklich Gebildete können nach einem Jahre praktischen Dienstes
volles Verständniß für Exercirreglement, Theorie des Schießens und Felddieust,
mit deu nöthigen Kenntnissen im Kartenlesen, in der Terrainlehre und in der
Feldbefestigung besitzen, also die Prüfung bestehen. Er giebt aber nicht nur zu,
sondern er erwartet, daß diese Vorschrift ein Sporn für allseitig eifrigeres Lernen
sein, manche Familie "vor dem Müßiggange und der Vergnügungssucht" ihrer
Söhne bewahren und eine gute praktische Ausbildung, welche Grundlage der
militärischen Uebungen und der militärischen Disciplin sei, auch in den Schulen
heimisch machen werde.

Der General ist damit einverstanden, wenn von dein Jahrescontingente
von 15000 Mann selbst bis zu 2000 (annähernd die Zahl der jetzigen lisw-
I>>!u,'.MrL), also 13 Procent (statt der 3--4 Procent in Deutschland) schon nach
dem ersten Dienstjahre ausscheiden; das Land könne dabei nur gewinnen, da
die Austretenden eben auch die körperlich und praktisch am besten ausgebildeten
Soldaten seien, was sich van den deutschen Einjährigen bei aller Anerkennung
ihres Verhaltens im Felde ooch nicht immer sagen lasse.

Den NiIic;isQ8, die den Eintritt in eine bestimmte Truppe wünschen, ist
derselbe zu gestatten, ebenso dürfen diejenigen, welche sich selbst einmiethen und
unterhalten wollen, außerhalb der Casernen wohnen, so lange sie durch Füh¬
rung und Diensteifer sich dieser Vergünstigung nicht unwerth zeigen, ein Ver¬
fahren, das sich ja in Deutschland durchgehends bewährt habe, da das Zusam-
wenwohnen von Leuten aus ganz verschiedenen Gesellschaftsschichten für alle
theile lästig und in keiner Weise vortheilhaft sei.

Von der Frage der allgemeinen Dienstpflicht wendet sich der Verfasser zur
Mobilmachung. Diese sei bis in alle Einzelheiten schon im Frieden planmäßig
seitzustellen. Der General betont, daß im Jahre 1870 von 112000 Mann,
Welche die Armee zählen sollte, zehn Tage nach der am 15. Juli befohlenen
Mobilmachung erst 80700 Mann unter den Fahnen gewesen seien und daß
von den fehlenden 6800 Pferden binnen 27 Tagen erst 4140 angekauft waren.
Letzterem Uebelstande könne nur erzwungene Stellung aller brauchbaren Pferde
^wie in Deutschland) abhelfen. Für die Aufstellung der mobilen Armee sollen
jetzt vorhandenen Cadres nnr um zwei Infanterie-Regimenter, ein Regiment
Kavallerie, vier Batterien und ein Pionierbataillon vermehrt werden; doch will
ver Verfasser die Bataillone statt in vier, lieber in sechs leichter zu handhabende
^vmpagnien getheilt sehen. Die Feldarmee wird nach dem Vorschlage des Ver¬
fassers aus drei Armee-Corps bestehen. Die beiden ersten sind in zwei Divi-
llonen mit vier Brigaden nebst Corpsartillerie und Ccwalleriereserve getheilt
und bestehen aus je '24 Bataillonen, 8 Escadrons, 13 Batterien und 2 Genie-
Compagnien. Das dritte Corps zählt in 3 Brigaden nur 18 Bataillone, 4 Esca¬
drons, 6 Batterie" und 1 Geniecompagnie. Jeder Division und dem 3, Corps


Jahre eingestellt; doch erhalten Zöglinge von Bildungsanstalten :c. Aufschub
bis zu vier Jahren, behufs Vollendung ihres Studiums oder ihrer Ausbildung.
Nach dem ersten Dienstjayre werden diejenigen, welche sich gut geführt haben,
gut ausgebildet sind und ein schriftliches und mündliches Examen bestehen, ans
unbestimmten Urlaub entlassen. Besondere Listen werden über diejenigen geführt,
die sich für den Kriegsfall zu Unteroffizieren und Offizieren eigenen, doch werden
keine Certificate ausgestellt, welche Ansprüche begründen, die möglicherweise bei
einer späteren Einberufung sich als nicht mehr gerechtfertigt erweisen.

Der Verfasser widerlegt den Einwand, es könne dieses Verfahren zu viele
Leute dem längeren Dienste entziehen, durch den Hinweis auf die Prüfung
selbst; nur wirklich Gebildete können nach einem Jahre praktischen Dienstes
volles Verständniß für Exercirreglement, Theorie des Schießens und Felddieust,
mit deu nöthigen Kenntnissen im Kartenlesen, in der Terrainlehre und in der
Feldbefestigung besitzen, also die Prüfung bestehen. Er giebt aber nicht nur zu,
sondern er erwartet, daß diese Vorschrift ein Sporn für allseitig eifrigeres Lernen
sein, manche Familie „vor dem Müßiggange und der Vergnügungssucht" ihrer
Söhne bewahren und eine gute praktische Ausbildung, welche Grundlage der
militärischen Uebungen und der militärischen Disciplin sei, auch in den Schulen
heimisch machen werde.

Der General ist damit einverstanden, wenn von dein Jahrescontingente
von 15000 Mann selbst bis zu 2000 (annähernd die Zahl der jetzigen lisw-
I>>!u,'.MrL), also 13 Procent (statt der 3—4 Procent in Deutschland) schon nach
dem ersten Dienstjahre ausscheiden; das Land könne dabei nur gewinnen, da
die Austretenden eben auch die körperlich und praktisch am besten ausgebildeten
Soldaten seien, was sich van den deutschen Einjährigen bei aller Anerkennung
ihres Verhaltens im Felde ooch nicht immer sagen lasse.

Den NiIic;isQ8, die den Eintritt in eine bestimmte Truppe wünschen, ist
derselbe zu gestatten, ebenso dürfen diejenigen, welche sich selbst einmiethen und
unterhalten wollen, außerhalb der Casernen wohnen, so lange sie durch Füh¬
rung und Diensteifer sich dieser Vergünstigung nicht unwerth zeigen, ein Ver¬
fahren, das sich ja in Deutschland durchgehends bewährt habe, da das Zusam-
wenwohnen von Leuten aus ganz verschiedenen Gesellschaftsschichten für alle
theile lästig und in keiner Weise vortheilhaft sei.

Von der Frage der allgemeinen Dienstpflicht wendet sich der Verfasser zur
Mobilmachung. Diese sei bis in alle Einzelheiten schon im Frieden planmäßig
seitzustellen. Der General betont, daß im Jahre 1870 von 112000 Mann,
Welche die Armee zählen sollte, zehn Tage nach der am 15. Juli befohlenen
Mobilmachung erst 80700 Mann unter den Fahnen gewesen seien und daß
von den fehlenden 6800 Pferden binnen 27 Tagen erst 4140 angekauft waren.
Letzterem Uebelstande könne nur erzwungene Stellung aller brauchbaren Pferde
^wie in Deutschland) abhelfen. Für die Aufstellung der mobilen Armee sollen
jetzt vorhandenen Cadres nnr um zwei Infanterie-Regimenter, ein Regiment
Kavallerie, vier Batterien und ein Pionierbataillon vermehrt werden; doch will
ver Verfasser die Bataillone statt in vier, lieber in sechs leichter zu handhabende
^vmpagnien getheilt sehen. Die Feldarmee wird nach dem Vorschlage des Ver¬
fassers aus drei Armee-Corps bestehen. Die beiden ersten sind in zwei Divi-
llonen mit vier Brigaden nebst Corpsartillerie und Ccwalleriereserve getheilt
und bestehen aus je '24 Bataillonen, 8 Escadrons, 13 Batterien und 2 Genie-
Compagnien. Das dritte Corps zählt in 3 Brigaden nur 18 Bataillone, 4 Esca¬
drons, 6 Batterie» und 1 Geniecompagnie. Jeder Division und dem 3, Corps


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[0348] Jahre eingestellt; doch erhalten Zöglinge von Bildungsanstalten :c. Aufschub bis zu vier Jahren, behufs Vollendung ihres Studiums oder ihrer Ausbildung. Nach dem ersten Dienstjayre werden diejenigen, welche sich gut geführt haben, gut ausgebildet sind und ein schriftliches und mündliches Examen bestehen, ans unbestimmten Urlaub entlassen. Besondere Listen werden über diejenigen geführt, die sich für den Kriegsfall zu Unteroffizieren und Offizieren eigenen, doch werden keine Certificate ausgestellt, welche Ansprüche begründen, die möglicherweise bei einer späteren Einberufung sich als nicht mehr gerechtfertigt erweisen. Der Verfasser widerlegt den Einwand, es könne dieses Verfahren zu viele Leute dem längeren Dienste entziehen, durch den Hinweis auf die Prüfung selbst; nur wirklich Gebildete können nach einem Jahre praktischen Dienstes volles Verständniß für Exercirreglement, Theorie des Schießens und Felddieust, mit deu nöthigen Kenntnissen im Kartenlesen, in der Terrainlehre und in der Feldbefestigung besitzen, also die Prüfung bestehen. Er giebt aber nicht nur zu, sondern er erwartet, daß diese Vorschrift ein Sporn für allseitig eifrigeres Lernen sein, manche Familie „vor dem Müßiggange und der Vergnügungssucht" ihrer Söhne bewahren und eine gute praktische Ausbildung, welche Grundlage der militärischen Uebungen und der militärischen Disciplin sei, auch in den Schulen heimisch machen werde. Der General ist damit einverstanden, wenn von dein Jahrescontingente von 15000 Mann selbst bis zu 2000 (annähernd die Zahl der jetzigen lisw- I>>!u,'.MrL), also 13 Procent (statt der 3—4 Procent in Deutschland) schon nach dem ersten Dienstjahre ausscheiden; das Land könne dabei nur gewinnen, da die Austretenden eben auch die körperlich und praktisch am besten ausgebildeten Soldaten seien, was sich van den deutschen Einjährigen bei aller Anerkennung ihres Verhaltens im Felde ooch nicht immer sagen lasse. Den NiIic;isQ8, die den Eintritt in eine bestimmte Truppe wünschen, ist derselbe zu gestatten, ebenso dürfen diejenigen, welche sich selbst einmiethen und unterhalten wollen, außerhalb der Casernen wohnen, so lange sie durch Füh¬ rung und Diensteifer sich dieser Vergünstigung nicht unwerth zeigen, ein Ver¬ fahren, das sich ja in Deutschland durchgehends bewährt habe, da das Zusam- wenwohnen von Leuten aus ganz verschiedenen Gesellschaftsschichten für alle theile lästig und in keiner Weise vortheilhaft sei. Von der Frage der allgemeinen Dienstpflicht wendet sich der Verfasser zur Mobilmachung. Diese sei bis in alle Einzelheiten schon im Frieden planmäßig seitzustellen. Der General betont, daß im Jahre 1870 von 112000 Mann, Welche die Armee zählen sollte, zehn Tage nach der am 15. Juli befohlenen Mobilmachung erst 80700 Mann unter den Fahnen gewesen seien und daß von den fehlenden 6800 Pferden binnen 27 Tagen erst 4140 angekauft waren. Letzterem Uebelstande könne nur erzwungene Stellung aller brauchbaren Pferde ^wie in Deutschland) abhelfen. Für die Aufstellung der mobilen Armee sollen jetzt vorhandenen Cadres nnr um zwei Infanterie-Regimenter, ein Regiment Kavallerie, vier Batterien und ein Pionierbataillon vermehrt werden; doch will ver Verfasser die Bataillone statt in vier, lieber in sechs leichter zu handhabende ^vmpagnien getheilt sehen. Die Feldarmee wird nach dem Vorschlage des Ver¬ fassers aus drei Armee-Corps bestehen. Die beiden ersten sind in zwei Divi- llonen mit vier Brigaden nebst Corpsartillerie und Ccwalleriereserve getheilt und bestehen aus je '24 Bataillonen, 8 Escadrons, 13 Batterien und 2 Genie- Compagnien. Das dritte Corps zählt in 3 Brigaden nur 18 Bataillone, 4 Esca¬ drons, 6 Batterie» und 1 Geniecompagnie. Jeder Division und dem 3, Corps

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157693/348>, abgerufen am 23.07.2024.