Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite

verpönt, durch Verordnung eines armseligen Buches "Die Geistliche Lehre im Zu¬
sammenhange" wurde auch der Religionsunterricht vinculirt. 1790 wurde selbst das
Theater eingeschränkt; man meinte, es begünstige die Unsittlichkeit. Aber auch da¬
mit hatte Wöllner sich noch nicht genug gethan. Da er selbst theologischer Ge¬
lehrsamkeit vollständig bar war, sah er sich nach einem Bundesgenossen um, der
diesen Mangel ersetzen könnte. Hermes in Breslau, ein begabter und beredter
Pfarrer und eifriger Gegner der Aufklärung, wurde zum Consistorialrath befördert.
Um eine Geistlichkeit zu erziehen, die abgedrillt und auf bestimmte streitige Meinung
abgerichtet, jede Eigenart einbüßen sollte, mußte Hermes ein allgemeines Schema
zur Prüfung der Candidaten des Predigtamtes ausarbeiten, ein orthodoxes, eng¬
herziges, dabei dürftiges und fehlerhaftes Buch, das den allgemeinsten Unwillen
erregte. Natürlich fehlte es nicht an ärgerlichen Processen, in welchen die Negierung
mit der Gereiztheit einer Faction eintrat, die Gerichte aber, unterstützt durch die
allgemeine Stimme, tendenziöse, der bestehenden Gesetzgebung zuwiderlaufende Urtheile
fällten. Die Gleichgiltigkeit aber, ja die Abneigung gegen die Religion, die man
auf so unwürdige Weise verfochten sah, wurde bei den Gebildeten immer stärker, zu¬
mal da die Sitten des Monarchen und der Charakter seines Ministers von ihren
verfochtenen moralischen und religiösen Principien allzu verschieden waren.

Ganz wesentlich vollzogen sich diese reactionären Bestrebungen unter dem Ein¬
flüsse der französischen Revolution. Hertzberg wurde am 5. Juli 1791 entlassen.
Bischoffswerder warb im Namen des Nachfolgers Friedrichs um Oesterreichs Freund¬
schaft, und im Vertrag zu Pillnitz nahm an Oesterreichs Seite Preußen Stellung
gegenüber der Bewegung in Frankreich. Diese Entscheidung Preußens mußte na¬
türlich sich im Innern des Staates widerspiegeln.

Nur nach einer Seite hin läßt sich ein wirklicher Fortschritt constatiren, in
der Justizverwaltung. Hier wurde unter Carmers Leitung mit einer Sorgfalt, Un¬
parteilichkeit, Gelehrsamkeit und Selbstentäußerung und zugleich mit einem Fleiß und
einem durchdringenden Scharfsinn gearbeitet, wie sie in so vielseitiger und harmo¬
nischer Gemeinschaft vielleicht nie sich vereinigt haben. Der Gedanke eines allge¬
meinen Gesetzbuches, bereits in Friedrichs Cabinetsordre vom 31. Dez. 1746 an
Cocceji ausgesprochen, kam durch Carmer und Suarez zur Vollendung. Dabei hatte
man eine Praxis beliebt, die in jener Zeit hochmüthiger, kleinlicher, kastenartig ab¬
geschlossener Büreaukratie wahrhaft hochherzig und freisinnig genannt werden muß.
Der Entwurf des Allgemeinen Gesetzbuches wurde gedruckt der Prüfung des Publi¬
kums unterworfen. An Juristen und Philosophen erging die Aufforderung zur
Einsendung von Gutachten. Und alle diese Gutachten wurden von Suarez durch¬
gearbeitet und benutzt. Mit Recht konnten sich Preußens Unterthanen rühmen
unter Gesetzen zu leben, welche von ihnen selbst geprüft und genehmigt waren --
die erste leichte Spur von Constitutionalismus in Preußen! Und welches auch immer
die Mängel dieser Arbeit in juristischer wie in politischer Beziehung sein mögen,
strenge Consequenz, eindringender Scharfsinn, große Umsicht ist ihr nicht abzusprechen.
Eine solche Schöpfung wie diese Codificirung des gesammten Rechtes auf den Grund-


verpönt, durch Verordnung eines armseligen Buches „Die Geistliche Lehre im Zu¬
sammenhange" wurde auch der Religionsunterricht vinculirt. 1790 wurde selbst das
Theater eingeschränkt; man meinte, es begünstige die Unsittlichkeit. Aber auch da¬
mit hatte Wöllner sich noch nicht genug gethan. Da er selbst theologischer Ge¬
lehrsamkeit vollständig bar war, sah er sich nach einem Bundesgenossen um, der
diesen Mangel ersetzen könnte. Hermes in Breslau, ein begabter und beredter
Pfarrer und eifriger Gegner der Aufklärung, wurde zum Consistorialrath befördert.
Um eine Geistlichkeit zu erziehen, die abgedrillt und auf bestimmte streitige Meinung
abgerichtet, jede Eigenart einbüßen sollte, mußte Hermes ein allgemeines Schema
zur Prüfung der Candidaten des Predigtamtes ausarbeiten, ein orthodoxes, eng¬
herziges, dabei dürftiges und fehlerhaftes Buch, das den allgemeinsten Unwillen
erregte. Natürlich fehlte es nicht an ärgerlichen Processen, in welchen die Negierung
mit der Gereiztheit einer Faction eintrat, die Gerichte aber, unterstützt durch die
allgemeine Stimme, tendenziöse, der bestehenden Gesetzgebung zuwiderlaufende Urtheile
fällten. Die Gleichgiltigkeit aber, ja die Abneigung gegen die Religion, die man
auf so unwürdige Weise verfochten sah, wurde bei den Gebildeten immer stärker, zu¬
mal da die Sitten des Monarchen und der Charakter seines Ministers von ihren
verfochtenen moralischen und religiösen Principien allzu verschieden waren.

Ganz wesentlich vollzogen sich diese reactionären Bestrebungen unter dem Ein¬
flüsse der französischen Revolution. Hertzberg wurde am 5. Juli 1791 entlassen.
Bischoffswerder warb im Namen des Nachfolgers Friedrichs um Oesterreichs Freund¬
schaft, und im Vertrag zu Pillnitz nahm an Oesterreichs Seite Preußen Stellung
gegenüber der Bewegung in Frankreich. Diese Entscheidung Preußens mußte na¬
türlich sich im Innern des Staates widerspiegeln.

Nur nach einer Seite hin läßt sich ein wirklicher Fortschritt constatiren, in
der Justizverwaltung. Hier wurde unter Carmers Leitung mit einer Sorgfalt, Un¬
parteilichkeit, Gelehrsamkeit und Selbstentäußerung und zugleich mit einem Fleiß und
einem durchdringenden Scharfsinn gearbeitet, wie sie in so vielseitiger und harmo¬
nischer Gemeinschaft vielleicht nie sich vereinigt haben. Der Gedanke eines allge¬
meinen Gesetzbuches, bereits in Friedrichs Cabinetsordre vom 31. Dez. 1746 an
Cocceji ausgesprochen, kam durch Carmer und Suarez zur Vollendung. Dabei hatte
man eine Praxis beliebt, die in jener Zeit hochmüthiger, kleinlicher, kastenartig ab¬
geschlossener Büreaukratie wahrhaft hochherzig und freisinnig genannt werden muß.
Der Entwurf des Allgemeinen Gesetzbuches wurde gedruckt der Prüfung des Publi¬
kums unterworfen. An Juristen und Philosophen erging die Aufforderung zur
Einsendung von Gutachten. Und alle diese Gutachten wurden von Suarez durch¬
gearbeitet und benutzt. Mit Recht konnten sich Preußens Unterthanen rühmen
unter Gesetzen zu leben, welche von ihnen selbst geprüft und genehmigt waren —
die erste leichte Spur von Constitutionalismus in Preußen! Und welches auch immer
die Mängel dieser Arbeit in juristischer wie in politischer Beziehung sein mögen,
strenge Consequenz, eindringender Scharfsinn, große Umsicht ist ihr nicht abzusprechen.
Eine solche Schöpfung wie diese Codificirung des gesammten Rechtes auf den Grund-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0426" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/146931"/>
          <p xml:id="ID_1238" prev="#ID_1237"> verpönt, durch Verordnung eines armseligen Buches &#x201E;Die Geistliche Lehre im Zu¬<lb/>
sammenhange" wurde auch der Religionsunterricht vinculirt. 1790 wurde selbst das<lb/>
Theater eingeschränkt; man meinte, es begünstige die Unsittlichkeit. Aber auch da¬<lb/>
mit hatte Wöllner sich noch nicht genug gethan. Da er selbst theologischer Ge¬<lb/>
lehrsamkeit vollständig bar war, sah er sich nach einem Bundesgenossen um, der<lb/>
diesen Mangel ersetzen könnte. Hermes in Breslau, ein begabter und beredter<lb/>
Pfarrer und eifriger Gegner der Aufklärung, wurde zum Consistorialrath befördert.<lb/>
Um eine Geistlichkeit zu erziehen, die abgedrillt und auf bestimmte streitige Meinung<lb/>
abgerichtet, jede Eigenart einbüßen sollte, mußte Hermes ein allgemeines Schema<lb/>
zur Prüfung der Candidaten des Predigtamtes ausarbeiten, ein orthodoxes, eng¬<lb/>
herziges, dabei dürftiges und fehlerhaftes Buch, das den allgemeinsten Unwillen<lb/>
erregte. Natürlich fehlte es nicht an ärgerlichen Processen, in welchen die Negierung<lb/>
mit der Gereiztheit einer Faction eintrat, die Gerichte aber, unterstützt durch die<lb/>
allgemeine Stimme, tendenziöse, der bestehenden Gesetzgebung zuwiderlaufende Urtheile<lb/>
fällten. Die Gleichgiltigkeit aber, ja die Abneigung gegen die Religion, die man<lb/>
auf so unwürdige Weise verfochten sah, wurde bei den Gebildeten immer stärker, zu¬<lb/>
mal da die Sitten des Monarchen und der Charakter seines Ministers von ihren<lb/>
verfochtenen moralischen und religiösen Principien allzu verschieden waren.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1239"> Ganz wesentlich vollzogen sich diese reactionären Bestrebungen unter dem Ein¬<lb/>
flüsse der französischen Revolution. Hertzberg wurde am 5. Juli 1791 entlassen.<lb/>
Bischoffswerder warb im Namen des Nachfolgers Friedrichs um Oesterreichs Freund¬<lb/>
schaft, und im Vertrag zu Pillnitz nahm an Oesterreichs Seite Preußen Stellung<lb/>
gegenüber der Bewegung in Frankreich. Diese Entscheidung Preußens mußte na¬<lb/>
türlich sich im Innern des Staates widerspiegeln.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1240" next="#ID_1241"> Nur nach einer Seite hin läßt sich ein wirklicher Fortschritt constatiren, in<lb/>
der Justizverwaltung. Hier wurde unter Carmers Leitung mit einer Sorgfalt, Un¬<lb/>
parteilichkeit, Gelehrsamkeit und Selbstentäußerung und zugleich mit einem Fleiß und<lb/>
einem durchdringenden Scharfsinn gearbeitet, wie sie in so vielseitiger und harmo¬<lb/>
nischer Gemeinschaft vielleicht nie sich vereinigt haben. Der Gedanke eines allge¬<lb/>
meinen Gesetzbuches, bereits in Friedrichs Cabinetsordre vom 31. Dez. 1746 an<lb/>
Cocceji ausgesprochen, kam durch Carmer und Suarez zur Vollendung. Dabei hatte<lb/>
man eine Praxis beliebt, die in jener Zeit hochmüthiger, kleinlicher, kastenartig ab¬<lb/>
geschlossener Büreaukratie wahrhaft hochherzig und freisinnig genannt werden muß.<lb/>
Der Entwurf des Allgemeinen Gesetzbuches wurde gedruckt der Prüfung des Publi¬<lb/>
kums unterworfen. An Juristen und Philosophen erging die Aufforderung zur<lb/>
Einsendung von Gutachten. Und alle diese Gutachten wurden von Suarez durch¬<lb/>
gearbeitet und benutzt. Mit Recht konnten sich Preußens Unterthanen rühmen<lb/>
unter Gesetzen zu leben, welche von ihnen selbst geprüft und genehmigt waren &#x2014;<lb/>
die erste leichte Spur von Constitutionalismus in Preußen! Und welches auch immer<lb/>
die Mängel dieser Arbeit in juristischer wie in politischer Beziehung sein mögen,<lb/>
strenge Consequenz, eindringender Scharfsinn, große Umsicht ist ihr nicht abzusprechen.<lb/>
Eine solche Schöpfung wie diese Codificirung des gesammten Rechtes auf den Grund-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0426] verpönt, durch Verordnung eines armseligen Buches „Die Geistliche Lehre im Zu¬ sammenhange" wurde auch der Religionsunterricht vinculirt. 1790 wurde selbst das Theater eingeschränkt; man meinte, es begünstige die Unsittlichkeit. Aber auch da¬ mit hatte Wöllner sich noch nicht genug gethan. Da er selbst theologischer Ge¬ lehrsamkeit vollständig bar war, sah er sich nach einem Bundesgenossen um, der diesen Mangel ersetzen könnte. Hermes in Breslau, ein begabter und beredter Pfarrer und eifriger Gegner der Aufklärung, wurde zum Consistorialrath befördert. Um eine Geistlichkeit zu erziehen, die abgedrillt und auf bestimmte streitige Meinung abgerichtet, jede Eigenart einbüßen sollte, mußte Hermes ein allgemeines Schema zur Prüfung der Candidaten des Predigtamtes ausarbeiten, ein orthodoxes, eng¬ herziges, dabei dürftiges und fehlerhaftes Buch, das den allgemeinsten Unwillen erregte. Natürlich fehlte es nicht an ärgerlichen Processen, in welchen die Negierung mit der Gereiztheit einer Faction eintrat, die Gerichte aber, unterstützt durch die allgemeine Stimme, tendenziöse, der bestehenden Gesetzgebung zuwiderlaufende Urtheile fällten. Die Gleichgiltigkeit aber, ja die Abneigung gegen die Religion, die man auf so unwürdige Weise verfochten sah, wurde bei den Gebildeten immer stärker, zu¬ mal da die Sitten des Monarchen und der Charakter seines Ministers von ihren verfochtenen moralischen und religiösen Principien allzu verschieden waren. Ganz wesentlich vollzogen sich diese reactionären Bestrebungen unter dem Ein¬ flüsse der französischen Revolution. Hertzberg wurde am 5. Juli 1791 entlassen. Bischoffswerder warb im Namen des Nachfolgers Friedrichs um Oesterreichs Freund¬ schaft, und im Vertrag zu Pillnitz nahm an Oesterreichs Seite Preußen Stellung gegenüber der Bewegung in Frankreich. Diese Entscheidung Preußens mußte na¬ türlich sich im Innern des Staates widerspiegeln. Nur nach einer Seite hin läßt sich ein wirklicher Fortschritt constatiren, in der Justizverwaltung. Hier wurde unter Carmers Leitung mit einer Sorgfalt, Un¬ parteilichkeit, Gelehrsamkeit und Selbstentäußerung und zugleich mit einem Fleiß und einem durchdringenden Scharfsinn gearbeitet, wie sie in so vielseitiger und harmo¬ nischer Gemeinschaft vielleicht nie sich vereinigt haben. Der Gedanke eines allge¬ meinen Gesetzbuches, bereits in Friedrichs Cabinetsordre vom 31. Dez. 1746 an Cocceji ausgesprochen, kam durch Carmer und Suarez zur Vollendung. Dabei hatte man eine Praxis beliebt, die in jener Zeit hochmüthiger, kleinlicher, kastenartig ab¬ geschlossener Büreaukratie wahrhaft hochherzig und freisinnig genannt werden muß. Der Entwurf des Allgemeinen Gesetzbuches wurde gedruckt der Prüfung des Publi¬ kums unterworfen. An Juristen und Philosophen erging die Aufforderung zur Einsendung von Gutachten. Und alle diese Gutachten wurden von Suarez durch¬ gearbeitet und benutzt. Mit Recht konnten sich Preußens Unterthanen rühmen unter Gesetzen zu leben, welche von ihnen selbst geprüft und genehmigt waren — die erste leichte Spur von Constitutionalismus in Preußen! Und welches auch immer die Mängel dieser Arbeit in juristischer wie in politischer Beziehung sein mögen, strenge Consequenz, eindringender Scharfsinn, große Umsicht ist ihr nicht abzusprechen. Eine solche Schöpfung wie diese Codificirung des gesammten Rechtes auf den Grund-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679/426
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679/426>, abgerufen am 22.07.2024.