Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.den 19. Februar der regelmäßige Unterricht fortgesetzt. Freitag den 20. Februar summiren wir für die angegebene Zeit den abgehaltenen und den ausgefal¬ den 19. Februar der regelmäßige Unterricht fortgesetzt. Freitag den 20. Februar summiren wir für die angegebene Zeit den abgehaltenen und den ausgefal¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0031" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/146536"/> <p xml:id="ID_71" prev="#ID_70"> den 19. Februar der regelmäßige Unterricht fortgesetzt. Freitag den 20. Februar<lb/> begannen die schriftlichen Examenarbeiten in den Klassen; diese dauerten (mit<lb/> Ausnahme der untersten Klassen, die sich mit einer kürzeren Zeit begnügen<lb/> können) ununterbrochen bis Donnerstag den 26. Februar; an sämmtlichen Nach¬<lb/> mittagen dieser Woche fiel nach altem Usus der Unterricht ans. Freitag den<lb/> 27. Februar war kirchlicher Feiertag (Bußtag). Von Sonnabend den 28.<lb/> Februar bis Dienstag den 2. März wurden die mündlichen Maturitätsprüfungen<lb/> abgehalten; in den Klassen war an diesen Tagen, um die Schüler wenigstens<lb/> einigermaßen zu beschäftigen, der gewöhnliche Unterricht früh von 8—10 Uhr;<lb/> die übrigen Lectionen fielen, wie üblich während der mündlichen Maturitäts¬<lb/> prüfungen, aus, damit auch den nicht zur Prüfungscommission gehörigen Mit¬<lb/> gliedern des Lehrercollegiums die Möglichkeit, dem Examen beizuwohnen, geboten<lb/> würde. Von Mittwoch den 3. bis Freitag den 5. Mürz war wieder regel¬<lb/> mäßiger Unterricht; Sonnabend den 6. März vormittag fand die feierliche<lb/> Entlassung der auf die Universität abgehenden Schüler (Valedictionsaetus) statt.<lb/> Von der nächsten Woche, 8. bis 13. März, war die erste Hälfte, Montag bis<lb/> Mittwoch wiederum durch Lectionen ausgefüllt; Mittwoch von 10 Uhr an wurde<lb/> die erste sogenannte Censurconferenz (Conferenz zur gemeinschaftlichen Feststellung<lb/> der Semestercensuren in Betragen und Fleiß) für die Klassen Sexta, Quinta<lb/> und Quarta abgehalten. In der zweiten Hälfte dieser Woche, Donnerstag bis<lb/> Sonnabend, fanden die öffentlichen Prüfungen sämmtlicher Schulklassen statt,<lb/> während deren der Unterricht natürlich wieder ausfiel. Montag den 15. März<lb/> vormittags abermals Unterricht, nachmittags Censurconferenz für die Klassen<lb/> Untertertia, Obertertia, Untersecuuda, also keine Lectionen; Dienstag den 16.<lb/> vormittags Unterricht, nachmittags Conferenz für Obersecnnda und Unterprima,<lb/> keine Lectionen; Mittwoch Unterricht, ebenso Donnerstag vormittags, nachmittags<lb/> die sogenannte Revisious- und Translocationsconferenz (Conferenz für etwaige<lb/> nachträgliche Abänderungen an den Censuren und zur Versetzung und Neuord¬<lb/> nung des „Cötus" sür das nächste Schuljahr) für sämmtliche Classen, von Sexta<lb/> bis Unterprima, kein Unterricht. Endlich Freitag den 19. März (Freitag vor<lb/> Palmsonntag) früh 8—10 Uhr Unterricht, um 10 Uhr Schlußfeierlichkeit, Publi¬<lb/> cation der Versetzung, Vertheilung der Censuren, Beginn der Osterferien.</p><lb/> <p xml:id="ID_72" next="#ID_73"> summiren wir für die angegebene Zeit den abgehaltenen und den ausgefal¬<lb/> lenen Unterricht, so gelangen wir zu folgendem Ergebniß. Da die Schule gesetzlich<lb/> nach den Weihnachtsferien am Tage nach dem Hohenneujahre beginnt und vor<lb/> den Osterferien am Freitag vor Palmsonntag schließt, so enthielt Heuer das<lb/> letzte Quartal des Schuljahres nominell 10^ Unterrichtswoche. Hiervon haben<lb/> die Abiturienten noch nicht die Hälfte, nämlich netto 4'/-- Woche, wirklich genossen.<lb/> Die übrigen Schiller haben — die Woche zu 32 Lectionen gerechnet — genau</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0031]
den 19. Februar der regelmäßige Unterricht fortgesetzt. Freitag den 20. Februar
begannen die schriftlichen Examenarbeiten in den Klassen; diese dauerten (mit
Ausnahme der untersten Klassen, die sich mit einer kürzeren Zeit begnügen
können) ununterbrochen bis Donnerstag den 26. Februar; an sämmtlichen Nach¬
mittagen dieser Woche fiel nach altem Usus der Unterricht ans. Freitag den
27. Februar war kirchlicher Feiertag (Bußtag). Von Sonnabend den 28.
Februar bis Dienstag den 2. März wurden die mündlichen Maturitätsprüfungen
abgehalten; in den Klassen war an diesen Tagen, um die Schüler wenigstens
einigermaßen zu beschäftigen, der gewöhnliche Unterricht früh von 8—10 Uhr;
die übrigen Lectionen fielen, wie üblich während der mündlichen Maturitäts¬
prüfungen, aus, damit auch den nicht zur Prüfungscommission gehörigen Mit¬
gliedern des Lehrercollegiums die Möglichkeit, dem Examen beizuwohnen, geboten
würde. Von Mittwoch den 3. bis Freitag den 5. Mürz war wieder regel¬
mäßiger Unterricht; Sonnabend den 6. März vormittag fand die feierliche
Entlassung der auf die Universität abgehenden Schüler (Valedictionsaetus) statt.
Von der nächsten Woche, 8. bis 13. März, war die erste Hälfte, Montag bis
Mittwoch wiederum durch Lectionen ausgefüllt; Mittwoch von 10 Uhr an wurde
die erste sogenannte Censurconferenz (Conferenz zur gemeinschaftlichen Feststellung
der Semestercensuren in Betragen und Fleiß) für die Klassen Sexta, Quinta
und Quarta abgehalten. In der zweiten Hälfte dieser Woche, Donnerstag bis
Sonnabend, fanden die öffentlichen Prüfungen sämmtlicher Schulklassen statt,
während deren der Unterricht natürlich wieder ausfiel. Montag den 15. März
vormittags abermals Unterricht, nachmittags Censurconferenz für die Klassen
Untertertia, Obertertia, Untersecuuda, also keine Lectionen; Dienstag den 16.
vormittags Unterricht, nachmittags Conferenz für Obersecnnda und Unterprima,
keine Lectionen; Mittwoch Unterricht, ebenso Donnerstag vormittags, nachmittags
die sogenannte Revisious- und Translocationsconferenz (Conferenz für etwaige
nachträgliche Abänderungen an den Censuren und zur Versetzung und Neuord¬
nung des „Cötus" sür das nächste Schuljahr) für sämmtliche Classen, von Sexta
bis Unterprima, kein Unterricht. Endlich Freitag den 19. März (Freitag vor
Palmsonntag) früh 8—10 Uhr Unterricht, um 10 Uhr Schlußfeierlichkeit, Publi¬
cation der Versetzung, Vertheilung der Censuren, Beginn der Osterferien.
summiren wir für die angegebene Zeit den abgehaltenen und den ausgefal¬
lenen Unterricht, so gelangen wir zu folgendem Ergebniß. Da die Schule gesetzlich
nach den Weihnachtsferien am Tage nach dem Hohenneujahre beginnt und vor
den Osterferien am Freitag vor Palmsonntag schließt, so enthielt Heuer das
letzte Quartal des Schuljahres nominell 10^ Unterrichtswoche. Hiervon haben
die Abiturienten noch nicht die Hälfte, nämlich netto 4'/-- Woche, wirklich genossen.
Die übrigen Schiller haben — die Woche zu 32 Lectionen gerechnet — genau
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |