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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.

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lich vor. Zunächst mögen nun römische Kaufleute und Gewerbtreibende neben
den Hütten der Kelten von Carnuntum sich angesiedelt haben, wie z. B. noch
der Grabstein eines C. Aemilius aus Padua, eines Marketenders, erhalten ist;
frühzeitig gesellten sich ihnen dann entlassene Veteranen der hier stehenden
15. Legion zu, die naturgemäß, namentlich wenn sie, was meist der Fall war,
Familie hatten und aus diesen Gegenden stammten, am liebsten in der Nähe
ihres alten Standquartiers blieben; ja vielleicht fand hier eine förmliche Colo-
nisation durch Veteranen statt, welche dann den Anfang zu einer römischen
Stadtgemeinde gebildet haben würde. Wenigstens wird ein Veteran der 15.
Legion L. Barbius Constituens aus Juvavum (Salzburg) auf seinem Grabsteine
als Colonist bezeichnet. Aber die Bewidmung mit römischem Stadtrecht erfolgte
erst unter Hadrian oder Antoninus Pius; seitdem war Carnuntum ein mrwi-
eiMin Helium, also eine Gemeinde römischen Rechts, welche nicht durch Aus¬
sendung einer römischen Bürgercolonie, sondern durch Eintritt der Ortsbevölke¬
rung in das römische Bürgerrecht entstand. In ihrer Organisation waren so
begründete Städte genaue Abbilder der alten Mutterstadt am Tiber. Wie hier
der Stand der Senatoren die höchste auf Großgrundbesitz und Bekleidung der
Ehrenämter gestützte Aristokratie bildete, so in den Provinzialstädten die Decu-
rionen, aus denen der regierende Rath hervorging. Dem Stande der römischen
Ritter entsprachen hier die Augustalen, ursprünglich ein von Augustus in den
Provinzen aus Freigelassenen zum Cultus der Laren und Penaten gebildetes
Priestercolleg. Da aber die Würde erblich war, so entwickelte sich daraus
allmählich ein besonderer Stand. Die große Masse der Bevölkerung wird auch
hier als xlsds bezeichnet. Die höchsten Beamten waren auch in Carnuntum die
"Viermänner", welche die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte, die Rechtspflege und
die Polizei unter sich theilten und so den Consuln und Aedilen in Rom, den
"Zweimännern sür die Rechtsprechung" (äuumviri iurs äiounäo) und Aedilen
in den Kolonien entsprachen. Auch die geistlichen Behörden wurden nach dem
altrömischen Muster geordnet; so werden in Carnuntum Auguren erwähnt. Die
Erhebung Carnuntums zum Range einer Colonie, wie es scheint am Ende des
2. Jahrhunderts -- noch 178 n. Chr. erscheint es als Municipium -- änderte
in diesen Verhältnissen wenig oder nichts. Die Bürgerschaft selbst, unter der
begreiflicherweise die entlassenen Veteranen der Donaulegionen eine bedeutende
Rolle spielten, gliederte sich wiederum in zahlreiche Corporationen oder Innungen
(ovIIöAia,). So kommt eine Schmiedeinnung (collo^inen kg.druw) vor, deren
Patron L. Apulejus Brasidas aus dem Stande der Augustalen mit dem Ab¬
zeichen des Decurionates geschmückt war, der höchsten Ehre, welche ein Augustale
überhaupt erlangen konnte. Charakteristisch für die Fortdauer eines starken
militärischen Elements noch zur Zeit des Munieipiums ist die Existenz einer


lich vor. Zunächst mögen nun römische Kaufleute und Gewerbtreibende neben
den Hütten der Kelten von Carnuntum sich angesiedelt haben, wie z. B. noch
der Grabstein eines C. Aemilius aus Padua, eines Marketenders, erhalten ist;
frühzeitig gesellten sich ihnen dann entlassene Veteranen der hier stehenden
15. Legion zu, die naturgemäß, namentlich wenn sie, was meist der Fall war,
Familie hatten und aus diesen Gegenden stammten, am liebsten in der Nähe
ihres alten Standquartiers blieben; ja vielleicht fand hier eine förmliche Colo-
nisation durch Veteranen statt, welche dann den Anfang zu einer römischen
Stadtgemeinde gebildet haben würde. Wenigstens wird ein Veteran der 15.
Legion L. Barbius Constituens aus Juvavum (Salzburg) auf seinem Grabsteine
als Colonist bezeichnet. Aber die Bewidmung mit römischem Stadtrecht erfolgte
erst unter Hadrian oder Antoninus Pius; seitdem war Carnuntum ein mrwi-
eiMin Helium, also eine Gemeinde römischen Rechts, welche nicht durch Aus¬
sendung einer römischen Bürgercolonie, sondern durch Eintritt der Ortsbevölke¬
rung in das römische Bürgerrecht entstand. In ihrer Organisation waren so
begründete Städte genaue Abbilder der alten Mutterstadt am Tiber. Wie hier
der Stand der Senatoren die höchste auf Großgrundbesitz und Bekleidung der
Ehrenämter gestützte Aristokratie bildete, so in den Provinzialstädten die Decu-
rionen, aus denen der regierende Rath hervorging. Dem Stande der römischen
Ritter entsprachen hier die Augustalen, ursprünglich ein von Augustus in den
Provinzen aus Freigelassenen zum Cultus der Laren und Penaten gebildetes
Priestercolleg. Da aber die Würde erblich war, so entwickelte sich daraus
allmählich ein besonderer Stand. Die große Masse der Bevölkerung wird auch
hier als xlsds bezeichnet. Die höchsten Beamten waren auch in Carnuntum die
„Viermänner", welche die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte, die Rechtspflege und
die Polizei unter sich theilten und so den Consuln und Aedilen in Rom, den
„Zweimännern sür die Rechtsprechung" (äuumviri iurs äiounäo) und Aedilen
in den Kolonien entsprachen. Auch die geistlichen Behörden wurden nach dem
altrömischen Muster geordnet; so werden in Carnuntum Auguren erwähnt. Die
Erhebung Carnuntums zum Range einer Colonie, wie es scheint am Ende des
2. Jahrhunderts — noch 178 n. Chr. erscheint es als Municipium — änderte
in diesen Verhältnissen wenig oder nichts. Die Bürgerschaft selbst, unter der
begreiflicherweise die entlassenen Veteranen der Donaulegionen eine bedeutende
Rolle spielten, gliederte sich wiederum in zahlreiche Corporationen oder Innungen
(ovIIöAia,). So kommt eine Schmiedeinnung (collo^inen kg.druw) vor, deren
Patron L. Apulejus Brasidas aus dem Stande der Augustalen mit dem Ab¬
zeichen des Decurionates geschmückt war, der höchsten Ehre, welche ein Augustale
überhaupt erlangen konnte. Charakteristisch für die Fortdauer eines starken
militärischen Elements noch zur Zeit des Munieipiums ist die Existenz einer


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[0022] lich vor. Zunächst mögen nun römische Kaufleute und Gewerbtreibende neben den Hütten der Kelten von Carnuntum sich angesiedelt haben, wie z. B. noch der Grabstein eines C. Aemilius aus Padua, eines Marketenders, erhalten ist; frühzeitig gesellten sich ihnen dann entlassene Veteranen der hier stehenden 15. Legion zu, die naturgemäß, namentlich wenn sie, was meist der Fall war, Familie hatten und aus diesen Gegenden stammten, am liebsten in der Nähe ihres alten Standquartiers blieben; ja vielleicht fand hier eine förmliche Colo- nisation durch Veteranen statt, welche dann den Anfang zu einer römischen Stadtgemeinde gebildet haben würde. Wenigstens wird ein Veteran der 15. Legion L. Barbius Constituens aus Juvavum (Salzburg) auf seinem Grabsteine als Colonist bezeichnet. Aber die Bewidmung mit römischem Stadtrecht erfolgte erst unter Hadrian oder Antoninus Pius; seitdem war Carnuntum ein mrwi- eiMin Helium, also eine Gemeinde römischen Rechts, welche nicht durch Aus¬ sendung einer römischen Bürgercolonie, sondern durch Eintritt der Ortsbevölke¬ rung in das römische Bürgerrecht entstand. In ihrer Organisation waren so begründete Städte genaue Abbilder der alten Mutterstadt am Tiber. Wie hier der Stand der Senatoren die höchste auf Großgrundbesitz und Bekleidung der Ehrenämter gestützte Aristokratie bildete, so in den Provinzialstädten die Decu- rionen, aus denen der regierende Rath hervorging. Dem Stande der römischen Ritter entsprachen hier die Augustalen, ursprünglich ein von Augustus in den Provinzen aus Freigelassenen zum Cultus der Laren und Penaten gebildetes Priestercolleg. Da aber die Würde erblich war, so entwickelte sich daraus allmählich ein besonderer Stand. Die große Masse der Bevölkerung wird auch hier als xlsds bezeichnet. Die höchsten Beamten waren auch in Carnuntum die „Viermänner", welche die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte, die Rechtspflege und die Polizei unter sich theilten und so den Consuln und Aedilen in Rom, den „Zweimännern sür die Rechtsprechung" (äuumviri iurs äiounäo) und Aedilen in den Kolonien entsprachen. Auch die geistlichen Behörden wurden nach dem altrömischen Muster geordnet; so werden in Carnuntum Auguren erwähnt. Die Erhebung Carnuntums zum Range einer Colonie, wie es scheint am Ende des 2. Jahrhunderts — noch 178 n. Chr. erscheint es als Municipium — änderte in diesen Verhältnissen wenig oder nichts. Die Bürgerschaft selbst, unter der begreiflicherweise die entlassenen Veteranen der Donaulegionen eine bedeutende Rolle spielten, gliederte sich wiederum in zahlreiche Corporationen oder Innungen (ovIIöAia,). So kommt eine Schmiedeinnung (collo^inen kg.druw) vor, deren Patron L. Apulejus Brasidas aus dem Stande der Augustalen mit dem Ab¬ zeichen des Decurionates geschmückt war, der höchsten Ehre, welche ein Augustale überhaupt erlangen konnte. Charakteristisch für die Fortdauer eines starken militärischen Elements noch zur Zeit des Munieipiums ist die Existenz einer

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679/22>, abgerufen am 22.07.2024.