Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Drittes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite

Nachtwächters, lassen sich hören und wechseln nid mit Gesangvorträgen; die Zwischenpausen
werden durch Witze, Anekdoten, Jagdgeschichten ausgefüllt. Den Schluß macht der Gemeinde
Zeitungsschreiber, der seine satirischen Kapriolen zum Beste" gibt und dabei nicht selten
sich Mitglieder der Gesellschaft zur Zielscheibe seiner heiteren Laune auswählt. Mitunter
werden diese künstlerischen und literarischen Produktionen durch unfreiwillige komische
Intermezzi unterbrochen. Das aus dem Trinkbrunnen abfließende, zum Baden ver¬
wendbare Wasser sammelt sich nämlich in einem viereckigen Bassin. Da dies nun weder
umfriedigt noch beleuchtet wird, so geschieht es nicht selten, daß ein würdiges Mitglied
der Badegesellschaft noch am Abend darin ein unbeabsichtigtes Bad nimmt und dann
zum Spott auch noch den Schaden hat, denn für das Herausziehen hat er an die
Gemeindekasse einen Beitrag zu zahlen. Um 12 Uhr schlägt die Polizeistunde, und
mit ihr beginnt die Thätigkeit der Nachtwächter. Jeder, der sich nach Mitternacht noch
außer dem Hause befindet, wird ohne Gnade arretirt und mit einer Strafe belegt, die
in der Regel darin besteht, daß sich der Polizist bei ihm zu Mittag oder Abend einlädt.

Damit alle etwa vorkommenden, die ganze Gesellschaft betreffenden Geschäfte ihre
ordnungsgemäße und rechtzeitige Erledigung finden, und sich die Gemeinde der zu Hause
gebräuchlichen Ordnung nicht entwöhne, organisirt man sich ganz wie in dem Heimats¬
dorfe oder in der Kleinstadt und wählt auf freiester demokratischer Basis eine Anzahl
Gemeindebeamte, die ihre Verrichtungen als Ehrenämter aufzufassen haben. An die
Spitze der Gemeinde tritt der Hann; er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung,
und zwar nach Maßgabe des Gewohnheitsrechts, vertritt die Gemeinde in allen Ange¬
legenheiten, miethet den Fleischboten, die Postmagd und den Gemeindehirten, diktirt
Strafen, sorgt für ankommende Gäste, läßt die Wege Herrichten und ordnet gemein¬
schaftliche Vergnügungen an. Die Ehre, zum Hannen gewählt zu werden, kostet ihm ein
gemeinschaftliches Essen. Und wie die römische Staatsweisheit die Tribunen den
Magistraten gegenüberstellte, so schuf die stebenbürgische die Stelle des Wortmannes,
der die Gemeinde gegen etwaige Uebergriffe des Hannen in Schutz zu nehmen hat.
Dazu hat er die Pflicht, Gäste von Bedeutung mit passenden Anreden zu empfangen,
offizielle Gratulationen und Ständchen auszuführen, auf Abstellung allgemein gefühlter
Uebelstände zu dringen und neue Einrichtungen zu befürworten. Eine nicht geringe
Schwierigkeit erwächst ihm aus der Verpflichtung, bei jeder beliebigen Gelegenheit ent¬
sprechende Reden zu halten und um eine reiche Auswahl passender Worte nie in Ver¬
legenheit zu sein. Außer diesen beiden Hauptbeamten fällt dem Gemeindekantor die
Aufgabe zu, für Instrumental- und Vokalmusik zu sorgen, wozu er sich die tauglichen
Kräfte aus der Gesellschaft aussucht und so gut als möglich einschult; die Berger sind
die Exekutivorgane des Hannen, und die schon mehrfach erwähnten Nachtwächter haben
außer der in ihrem Titul angedeuteten noch manche andre Befugniß: sie stellen die
Zeiten für die drei Hauptessen, Frühstück, Mittag- und Abendessen, fest, tragen Sorge
für die Gänse- und Hühnerställe und für die Krebshalter, bestimmen, wer die Brunnen-
beleuchtung Abends auszuführen hat, stellen Feuerwerke aus, indem sie auf benachbarten
Anhöhen dürre Bäume und Reisigbündel anzünden, und verkünden unter Hörnerschall
alle die Gemeinde betreffenden Nachrichten und Neuigkeiten.


Nachtwächters, lassen sich hören und wechseln nid mit Gesangvorträgen; die Zwischenpausen
werden durch Witze, Anekdoten, Jagdgeschichten ausgefüllt. Den Schluß macht der Gemeinde
Zeitungsschreiber, der seine satirischen Kapriolen zum Beste» gibt und dabei nicht selten
sich Mitglieder der Gesellschaft zur Zielscheibe seiner heiteren Laune auswählt. Mitunter
werden diese künstlerischen und literarischen Produktionen durch unfreiwillige komische
Intermezzi unterbrochen. Das aus dem Trinkbrunnen abfließende, zum Baden ver¬
wendbare Wasser sammelt sich nämlich in einem viereckigen Bassin. Da dies nun weder
umfriedigt noch beleuchtet wird, so geschieht es nicht selten, daß ein würdiges Mitglied
der Badegesellschaft noch am Abend darin ein unbeabsichtigtes Bad nimmt und dann
zum Spott auch noch den Schaden hat, denn für das Herausziehen hat er an die
Gemeindekasse einen Beitrag zu zahlen. Um 12 Uhr schlägt die Polizeistunde, und
mit ihr beginnt die Thätigkeit der Nachtwächter. Jeder, der sich nach Mitternacht noch
außer dem Hause befindet, wird ohne Gnade arretirt und mit einer Strafe belegt, die
in der Regel darin besteht, daß sich der Polizist bei ihm zu Mittag oder Abend einlädt.

Damit alle etwa vorkommenden, die ganze Gesellschaft betreffenden Geschäfte ihre
ordnungsgemäße und rechtzeitige Erledigung finden, und sich die Gemeinde der zu Hause
gebräuchlichen Ordnung nicht entwöhne, organisirt man sich ganz wie in dem Heimats¬
dorfe oder in der Kleinstadt und wählt auf freiester demokratischer Basis eine Anzahl
Gemeindebeamte, die ihre Verrichtungen als Ehrenämter aufzufassen haben. An die
Spitze der Gemeinde tritt der Hann; er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung,
und zwar nach Maßgabe des Gewohnheitsrechts, vertritt die Gemeinde in allen Ange¬
legenheiten, miethet den Fleischboten, die Postmagd und den Gemeindehirten, diktirt
Strafen, sorgt für ankommende Gäste, läßt die Wege Herrichten und ordnet gemein¬
schaftliche Vergnügungen an. Die Ehre, zum Hannen gewählt zu werden, kostet ihm ein
gemeinschaftliches Essen. Und wie die römische Staatsweisheit die Tribunen den
Magistraten gegenüberstellte, so schuf die stebenbürgische die Stelle des Wortmannes,
der die Gemeinde gegen etwaige Uebergriffe des Hannen in Schutz zu nehmen hat.
Dazu hat er die Pflicht, Gäste von Bedeutung mit passenden Anreden zu empfangen,
offizielle Gratulationen und Ständchen auszuführen, auf Abstellung allgemein gefühlter
Uebelstände zu dringen und neue Einrichtungen zu befürworten. Eine nicht geringe
Schwierigkeit erwächst ihm aus der Verpflichtung, bei jeder beliebigen Gelegenheit ent¬
sprechende Reden zu halten und um eine reiche Auswahl passender Worte nie in Ver¬
legenheit zu sein. Außer diesen beiden Hauptbeamten fällt dem Gemeindekantor die
Aufgabe zu, für Instrumental- und Vokalmusik zu sorgen, wozu er sich die tauglichen
Kräfte aus der Gesellschaft aussucht und so gut als möglich einschult; die Berger sind
die Exekutivorgane des Hannen, und die schon mehrfach erwähnten Nachtwächter haben
außer der in ihrem Titul angedeuteten noch manche andre Befugniß: sie stellen die
Zeiten für die drei Hauptessen, Frühstück, Mittag- und Abendessen, fest, tragen Sorge
für die Gänse- und Hühnerställe und für die Krebshalter, bestimmen, wer die Brunnen-
beleuchtung Abends auszuführen hat, stellen Feuerwerke aus, indem sie auf benachbarten
Anhöhen dürre Bäume und Reisigbündel anzünden, und verkünden unter Hörnerschall
alle die Gemeinde betreffenden Nachrichten und Neuigkeiten.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0216" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/142713"/>
          <p xml:id="ID_628" prev="#ID_627"> Nachtwächters, lassen sich hören und wechseln nid mit Gesangvorträgen; die Zwischenpausen<lb/>
werden durch Witze, Anekdoten, Jagdgeschichten ausgefüllt. Den Schluß macht der Gemeinde<lb/>
Zeitungsschreiber, der seine satirischen Kapriolen zum Beste» gibt und dabei nicht selten<lb/>
sich Mitglieder der Gesellschaft zur Zielscheibe seiner heiteren Laune auswählt. Mitunter<lb/>
werden diese künstlerischen und literarischen Produktionen durch unfreiwillige komische<lb/>
Intermezzi unterbrochen. Das aus dem Trinkbrunnen abfließende, zum Baden ver¬<lb/>
wendbare Wasser sammelt sich nämlich in einem viereckigen Bassin. Da dies nun weder<lb/>
umfriedigt noch beleuchtet wird, so geschieht es nicht selten, daß ein würdiges Mitglied<lb/>
der Badegesellschaft noch am Abend darin ein unbeabsichtigtes Bad nimmt und dann<lb/>
zum Spott auch noch den Schaden hat, denn für das Herausziehen hat er an die<lb/>
Gemeindekasse einen Beitrag zu zahlen. Um 12 Uhr schlägt die Polizeistunde, und<lb/>
mit ihr beginnt die Thätigkeit der Nachtwächter. Jeder, der sich nach Mitternacht noch<lb/>
außer dem Hause befindet, wird ohne Gnade arretirt und mit einer Strafe belegt, die<lb/>
in der Regel darin besteht, daß sich der Polizist bei ihm zu Mittag oder Abend einlädt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_629"> Damit alle etwa vorkommenden, die ganze Gesellschaft betreffenden Geschäfte ihre<lb/>
ordnungsgemäße und rechtzeitige Erledigung finden, und sich die Gemeinde der zu Hause<lb/>
gebräuchlichen Ordnung nicht entwöhne, organisirt man sich ganz wie in dem Heimats¬<lb/>
dorfe oder in der Kleinstadt und wählt auf freiester demokratischer Basis eine Anzahl<lb/>
Gemeindebeamte, die ihre Verrichtungen als Ehrenämter aufzufassen haben. An die<lb/>
Spitze der Gemeinde tritt der Hann; er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung,<lb/>
und zwar nach Maßgabe des Gewohnheitsrechts, vertritt die Gemeinde in allen Ange¬<lb/>
legenheiten, miethet den Fleischboten, die Postmagd und den Gemeindehirten, diktirt<lb/>
Strafen, sorgt für ankommende Gäste, läßt die Wege Herrichten und ordnet gemein¬<lb/>
schaftliche Vergnügungen an. Die Ehre, zum Hannen gewählt zu werden, kostet ihm ein<lb/>
gemeinschaftliches Essen. Und wie die römische Staatsweisheit die Tribunen den<lb/>
Magistraten gegenüberstellte, so schuf die stebenbürgische die Stelle des Wortmannes,<lb/>
der die Gemeinde gegen etwaige Uebergriffe des Hannen in Schutz zu nehmen hat.<lb/>
Dazu hat er die Pflicht, Gäste von Bedeutung mit passenden Anreden zu empfangen,<lb/>
offizielle Gratulationen und Ständchen auszuführen, auf Abstellung allgemein gefühlter<lb/>
Uebelstände zu dringen und neue Einrichtungen zu befürworten. Eine nicht geringe<lb/>
Schwierigkeit erwächst ihm aus der Verpflichtung, bei jeder beliebigen Gelegenheit ent¬<lb/>
sprechende Reden zu halten und um eine reiche Auswahl passender Worte nie in Ver¬<lb/>
legenheit zu sein. Außer diesen beiden Hauptbeamten fällt dem Gemeindekantor die<lb/>
Aufgabe zu, für Instrumental- und Vokalmusik zu sorgen, wozu er sich die tauglichen<lb/>
Kräfte aus der Gesellschaft aussucht und so gut als möglich einschult; die Berger sind<lb/>
die Exekutivorgane des Hannen, und die schon mehrfach erwähnten Nachtwächter haben<lb/>
außer der in ihrem Titul angedeuteten noch manche andre Befugniß: sie stellen die<lb/>
Zeiten für die drei Hauptessen, Frühstück, Mittag- und Abendessen, fest, tragen Sorge<lb/>
für die Gänse- und Hühnerställe und für die Krebshalter, bestimmen, wer die Brunnen-<lb/>
beleuchtung Abends auszuführen hat, stellen Feuerwerke aus, indem sie auf benachbarten<lb/>
Anhöhen dürre Bäume und Reisigbündel anzünden, und verkünden unter Hörnerschall<lb/>
alle die Gemeinde betreffenden Nachrichten und Neuigkeiten.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0216] Nachtwächters, lassen sich hören und wechseln nid mit Gesangvorträgen; die Zwischenpausen werden durch Witze, Anekdoten, Jagdgeschichten ausgefüllt. Den Schluß macht der Gemeinde Zeitungsschreiber, der seine satirischen Kapriolen zum Beste» gibt und dabei nicht selten sich Mitglieder der Gesellschaft zur Zielscheibe seiner heiteren Laune auswählt. Mitunter werden diese künstlerischen und literarischen Produktionen durch unfreiwillige komische Intermezzi unterbrochen. Das aus dem Trinkbrunnen abfließende, zum Baden ver¬ wendbare Wasser sammelt sich nämlich in einem viereckigen Bassin. Da dies nun weder umfriedigt noch beleuchtet wird, so geschieht es nicht selten, daß ein würdiges Mitglied der Badegesellschaft noch am Abend darin ein unbeabsichtigtes Bad nimmt und dann zum Spott auch noch den Schaden hat, denn für das Herausziehen hat er an die Gemeindekasse einen Beitrag zu zahlen. Um 12 Uhr schlägt die Polizeistunde, und mit ihr beginnt die Thätigkeit der Nachtwächter. Jeder, der sich nach Mitternacht noch außer dem Hause befindet, wird ohne Gnade arretirt und mit einer Strafe belegt, die in der Regel darin besteht, daß sich der Polizist bei ihm zu Mittag oder Abend einlädt. Damit alle etwa vorkommenden, die ganze Gesellschaft betreffenden Geschäfte ihre ordnungsgemäße und rechtzeitige Erledigung finden, und sich die Gemeinde der zu Hause gebräuchlichen Ordnung nicht entwöhne, organisirt man sich ganz wie in dem Heimats¬ dorfe oder in der Kleinstadt und wählt auf freiester demokratischer Basis eine Anzahl Gemeindebeamte, die ihre Verrichtungen als Ehrenämter aufzufassen haben. An die Spitze der Gemeinde tritt der Hann; er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung, und zwar nach Maßgabe des Gewohnheitsrechts, vertritt die Gemeinde in allen Ange¬ legenheiten, miethet den Fleischboten, die Postmagd und den Gemeindehirten, diktirt Strafen, sorgt für ankommende Gäste, läßt die Wege Herrichten und ordnet gemein¬ schaftliche Vergnügungen an. Die Ehre, zum Hannen gewählt zu werden, kostet ihm ein gemeinschaftliches Essen. Und wie die römische Staatsweisheit die Tribunen den Magistraten gegenüberstellte, so schuf die stebenbürgische die Stelle des Wortmannes, der die Gemeinde gegen etwaige Uebergriffe des Hannen in Schutz zu nehmen hat. Dazu hat er die Pflicht, Gäste von Bedeutung mit passenden Anreden zu empfangen, offizielle Gratulationen und Ständchen auszuführen, auf Abstellung allgemein gefühlter Uebelstände zu dringen und neue Einrichtungen zu befürworten. Eine nicht geringe Schwierigkeit erwächst ihm aus der Verpflichtung, bei jeder beliebigen Gelegenheit ent¬ sprechende Reden zu halten und um eine reiche Auswahl passender Worte nie in Ver¬ legenheit zu sein. Außer diesen beiden Hauptbeamten fällt dem Gemeindekantor die Aufgabe zu, für Instrumental- und Vokalmusik zu sorgen, wozu er sich die tauglichen Kräfte aus der Gesellschaft aussucht und so gut als möglich einschult; die Berger sind die Exekutivorgane des Hannen, und die schon mehrfach erwähnten Nachtwächter haben außer der in ihrem Titul angedeuteten noch manche andre Befugniß: sie stellen die Zeiten für die drei Hauptessen, Frühstück, Mittag- und Abendessen, fest, tragen Sorge für die Gänse- und Hühnerställe und für die Krebshalter, bestimmen, wer die Brunnen- beleuchtung Abends auszuführen hat, stellen Feuerwerke aus, indem sie auf benachbarten Anhöhen dürre Bäume und Reisigbündel anzünden, und verkünden unter Hörnerschall alle die Gemeinde betreffenden Nachrichten und Neuigkeiten.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157673
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157673/216
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157673/216>, abgerufen am 01.09.2024.