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Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal.

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sectiles Bild macht. Zum Theil ans Groll, zum Theil aber freilich auch aus
Mangel an Erkenntniß. Diesen Mangel behauptet man nicht verschuldet zu
haben, man wirst vielmehr den Vorwurf, seine Plane den Freunden des Reiches
ebenso zu verhüllen, wie den Feinden desselben im äußeren Kampfe, auf
den Kanzler. Ist dieser Vorwurf aber wohl begründet, und beruht er nicht
zum Theil auf einer Forderung, die einen merkwürdigen Mangel an Ueberle-
gung und an Klarheit über das Ziel anzeigt, worauf es ankommt? Die national¬
liberale Partei, das fühlt sie selbst, wird den Gang des Kanzlers nicht aufhal¬
ten, so wenig sie ihn als damalige Opposition im Jahre 1866 aufgehalten
hat. Aber sie fühlt auch, daß diesmal nicht wie damals Sieg und Versöhnung
in sieben Tagen entschieden sein können. Sie fühlt, daß der Riß zwischen ihr
und dem Kanzler, wenn er leichtsinnig gemacht würde, sie von dem Kanzler
wahrscheinlich für die ganze, diesem außerordentlichen Mann von der Vor¬
sehung noch zugedachte Laufbahn trennen würde. Es wäre dies aber ein Schade
nicht nur für eine Anzahl patriotischer und verdienter Männer, sondern für
den Theil der Nation, dessen geistige Beziehung zu dem Kanzler durch jene
Männer vermittelt wurde. Und dieser Theil der Nation ist ein sehr wichtiger,
wenn er auch bei weitem nicht stark genug ist, in der bei einem solchen Bruch
sich vollziehenden Krise den Ausschlag zu geben. Deshalb sollte der Bruch
abgewendet werden, und die Mittel dieser Abwendung bedürfen einer sorgfäl¬
tigen Erwägung.




KuMnd und die Aussen.
H. v. Clausewitz. VonII.

Trotz tiefgreifender Reformen trägt die heutige russische Verwaltung im
Großen und Ganzen den Stempel der Zeit aus Peter's und Katharina's
Tagen. Peter stürzte die letzten Reste der alten autonomen russischen Ge¬
meindeverfassung. Ursprünglich bestand die Verwaltung einfach in der Be¬
setzung der obersten Verwaltungsstellen historisch zusammengehöriger Landes¬
theile durch Wojewoden, d. i. vom Czar eingesetzte Beamte, welche ihrerseits
wieder die unteren Beamten ernannten und dem Czar für Erledigung der
Steuer- und der Rekrntenfrage, damals der einzigen Regierungssorgen, hafteten.


sectiles Bild macht. Zum Theil ans Groll, zum Theil aber freilich auch aus
Mangel an Erkenntniß. Diesen Mangel behauptet man nicht verschuldet zu
haben, man wirst vielmehr den Vorwurf, seine Plane den Freunden des Reiches
ebenso zu verhüllen, wie den Feinden desselben im äußeren Kampfe, auf
den Kanzler. Ist dieser Vorwurf aber wohl begründet, und beruht er nicht
zum Theil auf einer Forderung, die einen merkwürdigen Mangel an Ueberle-
gung und an Klarheit über das Ziel anzeigt, worauf es ankommt? Die national¬
liberale Partei, das fühlt sie selbst, wird den Gang des Kanzlers nicht aufhal¬
ten, so wenig sie ihn als damalige Opposition im Jahre 1866 aufgehalten
hat. Aber sie fühlt auch, daß diesmal nicht wie damals Sieg und Versöhnung
in sieben Tagen entschieden sein können. Sie fühlt, daß der Riß zwischen ihr
und dem Kanzler, wenn er leichtsinnig gemacht würde, sie von dem Kanzler
wahrscheinlich für die ganze, diesem außerordentlichen Mann von der Vor¬
sehung noch zugedachte Laufbahn trennen würde. Es wäre dies aber ein Schade
nicht nur für eine Anzahl patriotischer und verdienter Männer, sondern für
den Theil der Nation, dessen geistige Beziehung zu dem Kanzler durch jene
Männer vermittelt wurde. Und dieser Theil der Nation ist ein sehr wichtiger,
wenn er auch bei weitem nicht stark genug ist, in der bei einem solchen Bruch
sich vollziehenden Krise den Ausschlag zu geben. Deshalb sollte der Bruch
abgewendet werden, und die Mittel dieser Abwendung bedürfen einer sorgfäl¬
tigen Erwägung.




KuMnd und die Aussen.
H. v. Clausewitz. VonII.

Trotz tiefgreifender Reformen trägt die heutige russische Verwaltung im
Großen und Ganzen den Stempel der Zeit aus Peter's und Katharina's
Tagen. Peter stürzte die letzten Reste der alten autonomen russischen Ge¬
meindeverfassung. Ursprünglich bestand die Verwaltung einfach in der Be¬
setzung der obersten Verwaltungsstellen historisch zusammengehöriger Landes¬
theile durch Wojewoden, d. i. vom Czar eingesetzte Beamte, welche ihrerseits
wieder die unteren Beamten ernannten und dem Czar für Erledigung der
Steuer- und der Rekrntenfrage, damals der einzigen Regierungssorgen, hafteten.


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[0297] sectiles Bild macht. Zum Theil ans Groll, zum Theil aber freilich auch aus Mangel an Erkenntniß. Diesen Mangel behauptet man nicht verschuldet zu haben, man wirst vielmehr den Vorwurf, seine Plane den Freunden des Reiches ebenso zu verhüllen, wie den Feinden desselben im äußeren Kampfe, auf den Kanzler. Ist dieser Vorwurf aber wohl begründet, und beruht er nicht zum Theil auf einer Forderung, die einen merkwürdigen Mangel an Ueberle- gung und an Klarheit über das Ziel anzeigt, worauf es ankommt? Die national¬ liberale Partei, das fühlt sie selbst, wird den Gang des Kanzlers nicht aufhal¬ ten, so wenig sie ihn als damalige Opposition im Jahre 1866 aufgehalten hat. Aber sie fühlt auch, daß diesmal nicht wie damals Sieg und Versöhnung in sieben Tagen entschieden sein können. Sie fühlt, daß der Riß zwischen ihr und dem Kanzler, wenn er leichtsinnig gemacht würde, sie von dem Kanzler wahrscheinlich für die ganze, diesem außerordentlichen Mann von der Vor¬ sehung noch zugedachte Laufbahn trennen würde. Es wäre dies aber ein Schade nicht nur für eine Anzahl patriotischer und verdienter Männer, sondern für den Theil der Nation, dessen geistige Beziehung zu dem Kanzler durch jene Männer vermittelt wurde. Und dieser Theil der Nation ist ein sehr wichtiger, wenn er auch bei weitem nicht stark genug ist, in der bei einem solchen Bruch sich vollziehenden Krise den Ausschlag zu geben. Deshalb sollte der Bruch abgewendet werden, und die Mittel dieser Abwendung bedürfen einer sorgfäl¬ tigen Erwägung. KuMnd und die Aussen. H. v. Clausewitz. VonII. Trotz tiefgreifender Reformen trägt die heutige russische Verwaltung im Großen und Ganzen den Stempel der Zeit aus Peter's und Katharina's Tagen. Peter stürzte die letzten Reste der alten autonomen russischen Ge¬ meindeverfassung. Ursprünglich bestand die Verwaltung einfach in der Be¬ setzung der obersten Verwaltungsstellen historisch zusammengehöriger Landes¬ theile durch Wojewoden, d. i. vom Czar eingesetzte Beamte, welche ihrerseits wieder die unteren Beamten ernannten und dem Czar für Erledigung der Steuer- und der Rekrntenfrage, damals der einzigen Regierungssorgen, hafteten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_141412/297>, abgerufen am 26.08.2024.