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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.

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tige Gütergemeinschaft und Steuerfreiheit eingeführt werden wird, "Gott hat einen
itzlichen Flur verliehen den Gotteshäusern, die ans dem Flur sind, und darzu
Menschen, soviel ein itzlicher Flur ertragen kann, und alles, das in dein Flur wächst,
das ist des Gotteshaus und der Meuscheu, die darauf sein, alle Ding in gemeinen
Brauch verliehen, also daß sie auch werden essen aus einem Topp und trinken
aus einem Fasse..., und es werden die Leute alle arbeiten ingemein, ein
itzlicher, wozu er geschickt ist und was er kann, und alle Ding werden in ge¬
meinen Brauch kommen, so daß es keiner besser haben wird, denn der ander.
Und der Flur wird ganz frei sein, denn man wird weder Zins noch Schätzung
geben . .. Sie werden tragen ein Kleid, wie sie das auf dem Flur erzeugen
können, weiß, gran, schwarz, blaue, und was man auf dem Flur erzeugen
kann, wird sein ihr Speis und Trank, alles, das do leit (liegt) in dem Flur
wird ihr sein, als Holz, Wasser, und was das ist, wird zu gemeinem Brauch
kommen. Wer denn was erzeuget hätt auf seinem Flur, der wird dasselbig
einem andern lassen umb andere Waar."

Alls der Basis dieser "Fluren" malt er sich nun die politische Organisation
seines Zukunftstaates in folgender Weise aus. Jeder Flur wird einem Manne
gehorsam sein, "und denselbigen werdeu sie heißen einen Gottshausernährer." "Die
Gottshausernährer werden, als weit (so weit wie) ein itzund Land ist, ein Haupt
oder einen Herrn über sich tiefen, der wird ein Herr sein über dasselbig Land,
dem wird man nicht Zins oder Neue geben dürfen. Dieser wird umbzieheu
von einem Flur zu dem andern, als weit das Land ist, und ein Aussehen
haben über alle Kirchenernührer und über den ganzen Flur, daß da gehalten
werde die Ehre Gottes und gemeiner Nutz. Er wird auch mit ihnen essen
und trinken, so gut als sie essen und auf ihrem Flur erzeugen können, und
Was ihm mehr gebührn wird von seiner Arbeit wegen, wird er bei Gott
erwarten. . . . Dieser Landsherren zwölf werden über sich erwählen ein Haupt
oder einen Herrn, der wird zu diesen zwölfen umbziehen und besehen, daß sie
recht regieren über die zwölf Land . . . dieser wird mit den zwölfen auch
essen und trinken, so gut sie das gezeugen können in ihren Häusern, und er
wird genannt werden ein Viertelsherr der lateinischen Zungen . . . und dieser
Herr wird die andern all bestätigen, wenn sie von den Landen erwählt werden,
er wird sein Aufseher auf die andern Landherrn, die unter ihm sein, daß,
niemand suche seinen eignen Nutz, und befehlen, daß sie auch ihre Unterthanen
dermaßen unterrichten . . . Dieser Herrn werden vier sein in der lateinischen
Zungen. Dieser Zungen werden zugeeignet alle Land, die man darmit bedeuten
kann, die werden die vier Herren unter sich zu Regierern haben . . . Dermaßen
werden auch die vier Viertelsherrn in der hebräischen, auch griechischen Zungen
gemacht . . . Diese zwölf werden über sich auch erwählen einen Hänptherrn


tige Gütergemeinschaft und Steuerfreiheit eingeführt werden wird, „Gott hat einen
itzlichen Flur verliehen den Gotteshäusern, die ans dem Flur sind, und darzu
Menschen, soviel ein itzlicher Flur ertragen kann, und alles, das in dein Flur wächst,
das ist des Gotteshaus und der Meuscheu, die darauf sein, alle Ding in gemeinen
Brauch verliehen, also daß sie auch werden essen aus einem Topp und trinken
aus einem Fasse..., und es werden die Leute alle arbeiten ingemein, ein
itzlicher, wozu er geschickt ist und was er kann, und alle Ding werden in ge¬
meinen Brauch kommen, so daß es keiner besser haben wird, denn der ander.
Und der Flur wird ganz frei sein, denn man wird weder Zins noch Schätzung
geben . .. Sie werden tragen ein Kleid, wie sie das auf dem Flur erzeugen
können, weiß, gran, schwarz, blaue, und was man auf dem Flur erzeugen
kann, wird sein ihr Speis und Trank, alles, das do leit (liegt) in dem Flur
wird ihr sein, als Holz, Wasser, und was das ist, wird zu gemeinem Brauch
kommen. Wer denn was erzeuget hätt auf seinem Flur, der wird dasselbig
einem andern lassen umb andere Waar."

Alls der Basis dieser „Fluren" malt er sich nun die politische Organisation
seines Zukunftstaates in folgender Weise aus. Jeder Flur wird einem Manne
gehorsam sein, „und denselbigen werdeu sie heißen einen Gottshausernährer." „Die
Gottshausernährer werden, als weit (so weit wie) ein itzund Land ist, ein Haupt
oder einen Herrn über sich tiefen, der wird ein Herr sein über dasselbig Land,
dem wird man nicht Zins oder Neue geben dürfen. Dieser wird umbzieheu
von einem Flur zu dem andern, als weit das Land ist, und ein Aussehen
haben über alle Kirchenernührer und über den ganzen Flur, daß da gehalten
werde die Ehre Gottes und gemeiner Nutz. Er wird auch mit ihnen essen
und trinken, so gut als sie essen und auf ihrem Flur erzeugen können, und
Was ihm mehr gebührn wird von seiner Arbeit wegen, wird er bei Gott
erwarten. . . . Dieser Landsherren zwölf werden über sich erwählen ein Haupt
oder einen Herrn, der wird zu diesen zwölfen umbziehen und besehen, daß sie
recht regieren über die zwölf Land . . . dieser wird mit den zwölfen auch
essen und trinken, so gut sie das gezeugen können in ihren Häusern, und er
wird genannt werden ein Viertelsherr der lateinischen Zungen . . . und dieser
Herr wird die andern all bestätigen, wenn sie von den Landen erwählt werden,
er wird sein Aufseher auf die andern Landherrn, die unter ihm sein, daß,
niemand suche seinen eignen Nutz, und befehlen, daß sie auch ihre Unterthanen
dermaßen unterrichten . . . Dieser Herrn werden vier sein in der lateinischen
Zungen. Dieser Zungen werden zugeeignet alle Land, die man darmit bedeuten
kann, die werden die vier Herren unter sich zu Regierern haben . . . Dermaßen
werden auch die vier Viertelsherrn in der hebräischen, auch griechischen Zungen
gemacht . . . Diese zwölf werden über sich auch erwählen einen Hänptherrn


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[0479] tige Gütergemeinschaft und Steuerfreiheit eingeführt werden wird, „Gott hat einen itzlichen Flur verliehen den Gotteshäusern, die ans dem Flur sind, und darzu Menschen, soviel ein itzlicher Flur ertragen kann, und alles, das in dein Flur wächst, das ist des Gotteshaus und der Meuscheu, die darauf sein, alle Ding in gemeinen Brauch verliehen, also daß sie auch werden essen aus einem Topp und trinken aus einem Fasse..., und es werden die Leute alle arbeiten ingemein, ein itzlicher, wozu er geschickt ist und was er kann, und alle Ding werden in ge¬ meinen Brauch kommen, so daß es keiner besser haben wird, denn der ander. Und der Flur wird ganz frei sein, denn man wird weder Zins noch Schätzung geben . .. Sie werden tragen ein Kleid, wie sie das auf dem Flur erzeugen können, weiß, gran, schwarz, blaue, und was man auf dem Flur erzeugen kann, wird sein ihr Speis und Trank, alles, das do leit (liegt) in dem Flur wird ihr sein, als Holz, Wasser, und was das ist, wird zu gemeinem Brauch kommen. Wer denn was erzeuget hätt auf seinem Flur, der wird dasselbig einem andern lassen umb andere Waar." Alls der Basis dieser „Fluren" malt er sich nun die politische Organisation seines Zukunftstaates in folgender Weise aus. Jeder Flur wird einem Manne gehorsam sein, „und denselbigen werdeu sie heißen einen Gottshausernährer." „Die Gottshausernährer werden, als weit (so weit wie) ein itzund Land ist, ein Haupt oder einen Herrn über sich tiefen, der wird ein Herr sein über dasselbig Land, dem wird man nicht Zins oder Neue geben dürfen. Dieser wird umbzieheu von einem Flur zu dem andern, als weit das Land ist, und ein Aussehen haben über alle Kirchenernührer und über den ganzen Flur, daß da gehalten werde die Ehre Gottes und gemeiner Nutz. Er wird auch mit ihnen essen und trinken, so gut als sie essen und auf ihrem Flur erzeugen können, und Was ihm mehr gebührn wird von seiner Arbeit wegen, wird er bei Gott erwarten. . . . Dieser Landsherren zwölf werden über sich erwählen ein Haupt oder einen Herrn, der wird zu diesen zwölfen umbziehen und besehen, daß sie recht regieren über die zwölf Land . . . dieser wird mit den zwölfen auch essen und trinken, so gut sie das gezeugen können in ihren Häusern, und er wird genannt werden ein Viertelsherr der lateinischen Zungen . . . und dieser Herr wird die andern all bestätigen, wenn sie von den Landen erwählt werden, er wird sein Aufseher auf die andern Landherrn, die unter ihm sein, daß, niemand suche seinen eignen Nutz, und befehlen, daß sie auch ihre Unterthanen dermaßen unterrichten . . . Dieser Herrn werden vier sein in der lateinischen Zungen. Dieser Zungen werden zugeeignet alle Land, die man darmit bedeuten kann, die werden die vier Herren unter sich zu Regierern haben . . . Dermaßen werden auch die vier Viertelsherrn in der hebräischen, auch griechischen Zungen gemacht . . . Diese zwölf werden über sich auch erwählen einen Hänptherrn

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157649/479>, abgerufen am 20.10.2024.