Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.nisch und wissenschaftlich gebildeten, mit den einschlagenden Fragen vertrauten nisch und wissenschaftlich gebildeten, mit den einschlagenden Fragen vertrauten <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0464" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/139757"/> <p xml:id="ID_1471" prev="#ID_1470" next="#ID_1472"> nisch und wissenschaftlich gebildeten, mit den einschlagenden Fragen vertrauten<lb/> und sich immer tiefer in sie einlebenden Männern zustehe, welche als solche<lb/> bessere Bürgschaften für die nöthige Strenge, aber auch für ein billiges und<lb/> gerechtes Urtheil in den so vielfach verwickelten Verhältnissen der modernen<lb/> Industrie bieten, wie die Polizeibehörden der einzelnen Orte. Beiläufig dürfte<lb/> sich nach einer Aeußerung Laster's in der neulichen Generaldebatte über die<lb/> Gewerbeordnuugsnovellen das deutsche Parlament noch in dieser Session mit der<lb/> Frage der allgemeinen Einführung der Fabrikinspektoren von Reichswegen beschäf¬<lb/> tigen; treffend hob der uatioualliberale Redner hervor, daß nur eine besondere<lb/> Inspektion die Fabriken wirksam beaufsichtigen könne, keine andere Polizei, weil<lb/> ihre Beamten in weitesten Maße Wohlwollen mit Strenge und Sachkenntnis^<lb/> verbinden müßten und namentlich die letztere Eigenschaft von den Repräsen¬<lb/> tanten der Landespolizei nicht ohne Weiteres verlangt oder vorausgesetzt wer-,<lb/> den könnte. Wie aber immer hier die Entscheidung falle, der leitende Staat<lb/> im Reiche hat seit Jahren diesen Weg beschritten, wenn er auch mir ^bedächtig<lb/> und langsam vorgegangen ist; erst 1876 war die Einrichtung einigermaßen<lb/> vollständig durchgeführt, indem mit Ausnahme Posens, Schleswig-Holsteins<lb/> und eines Theils der Mark Brandenburg für jede Provinz je nach dem Ent¬<lb/> wickelungsgrade ihrer Industrie ein oder mehrere Fabrikinspektoren bestellt<lb/> waren. Ihr Wirkungskreis umfaßt drei Aufgaben: sie sollen fortlaufend den<lb/> kvnzessionsmäßigen Bestand und Betrieb derjenigen gewerblichen Anlagen über¬<lb/> wachen, die konzessionspflichtig sind wegen der Belästigungen und Gefahren,<lb/> welche sie für das umwohnende Publikum mit sich führen: sie sollen ferner<lb/> die Beobachtung aller die Fabrikarbeit von Kindern und jugendlichen Arbeitern<lb/> betreffenden Gesetzesbestimmungen kontroliren; sie sollen endlich mitwirken zur<lb/> Ausführung und Handhabung von Z 107 der Gewerbeordnung, welcher die<lb/> Unternehmer verbindet, auf ihre Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzu¬<lb/> stellen und zu unterhalten, die mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit<lb/> des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherung der Ar¬<lb/> beiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind. Die erste<lb/> dieser Aufgaben schlägt mehr ins Gebiet der Sanitätspolizei, während sich die<lb/> beiden andern direkt mit dem Arbeiterrecht befassen. Im Allgemeinen ist den<lb/> Fabrikinspektoren dann noch vorgeschrieben, zwischen den berechtigten Interessen<lb/> des Publikums und der Arbeiter einer- und denjenigen der Gewerbetreibenden<lb/> andererseits auf Grund ihrer technischen Kenntnisse und amtlichen Erfahrungen<lb/> in billiger Weise zu vermitteln. Ueberhaupt sollen sie bei ihrer Thätigkeit das<lb/> Ziel verfolgen, allmächtig die Stellung einer Vertrauensperson sowohl für die<lb/> Arbeitgeber, als für die Arbeitnehmer zu gewinnen und sich dadurch in den<lb/> Stand zu setzen, zur Erhaltung oder Anbahnung guter Beziehungen zwischen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0464]
nisch und wissenschaftlich gebildeten, mit den einschlagenden Fragen vertrauten
und sich immer tiefer in sie einlebenden Männern zustehe, welche als solche
bessere Bürgschaften für die nöthige Strenge, aber auch für ein billiges und
gerechtes Urtheil in den so vielfach verwickelten Verhältnissen der modernen
Industrie bieten, wie die Polizeibehörden der einzelnen Orte. Beiläufig dürfte
sich nach einer Aeußerung Laster's in der neulichen Generaldebatte über die
Gewerbeordnuugsnovellen das deutsche Parlament noch in dieser Session mit der
Frage der allgemeinen Einführung der Fabrikinspektoren von Reichswegen beschäf¬
tigen; treffend hob der uatioualliberale Redner hervor, daß nur eine besondere
Inspektion die Fabriken wirksam beaufsichtigen könne, keine andere Polizei, weil
ihre Beamten in weitesten Maße Wohlwollen mit Strenge und Sachkenntnis^
verbinden müßten und namentlich die letztere Eigenschaft von den Repräsen¬
tanten der Landespolizei nicht ohne Weiteres verlangt oder vorausgesetzt wer-,
den könnte. Wie aber immer hier die Entscheidung falle, der leitende Staat
im Reiche hat seit Jahren diesen Weg beschritten, wenn er auch mir ^bedächtig
und langsam vorgegangen ist; erst 1876 war die Einrichtung einigermaßen
vollständig durchgeführt, indem mit Ausnahme Posens, Schleswig-Holsteins
und eines Theils der Mark Brandenburg für jede Provinz je nach dem Ent¬
wickelungsgrade ihrer Industrie ein oder mehrere Fabrikinspektoren bestellt
waren. Ihr Wirkungskreis umfaßt drei Aufgaben: sie sollen fortlaufend den
kvnzessionsmäßigen Bestand und Betrieb derjenigen gewerblichen Anlagen über¬
wachen, die konzessionspflichtig sind wegen der Belästigungen und Gefahren,
welche sie für das umwohnende Publikum mit sich führen: sie sollen ferner
die Beobachtung aller die Fabrikarbeit von Kindern und jugendlichen Arbeitern
betreffenden Gesetzesbestimmungen kontroliren; sie sollen endlich mitwirken zur
Ausführung und Handhabung von Z 107 der Gewerbeordnung, welcher die
Unternehmer verbindet, auf ihre Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzu¬
stellen und zu unterhalten, die mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit
des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherung der Ar¬
beiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind. Die erste
dieser Aufgaben schlägt mehr ins Gebiet der Sanitätspolizei, während sich die
beiden andern direkt mit dem Arbeiterrecht befassen. Im Allgemeinen ist den
Fabrikinspektoren dann noch vorgeschrieben, zwischen den berechtigten Interessen
des Publikums und der Arbeiter einer- und denjenigen der Gewerbetreibenden
andererseits auf Grund ihrer technischen Kenntnisse und amtlichen Erfahrungen
in billiger Weise zu vermitteln. Ueberhaupt sollen sie bei ihrer Thätigkeit das
Ziel verfolgen, allmächtig die Stellung einer Vertrauensperson sowohl für die
Arbeitgeber, als für die Arbeitnehmer zu gewinnen und sich dadurch in den
Stand zu setzen, zur Erhaltung oder Anbahnung guter Beziehungen zwischen
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