Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.Me Lntwickel'ung des altgriechischen Kriegswesens. Von Max Jähns. VI. 11. Die Entwickelung des Söldnerthums und die ihr entspringende neue Taktik. Sorgfältig muß man unterscheiden zwischen der Besoldung der Bürger¬ Bisher hatte die kriegerische Kraft der griechischen Staaten durchaus auf Die Sage berichtet, basi Bachus mit den gefangenen Titanen einen Vertrag schloß und sie bei feierliche," Trunke Treue schwören lieh. Daher stammt, wie Dwdor von Si¬ zilien erzählt (2,70), die griechische Bcneimimg eines Saladin Saldvertrags. Grenzlwtcn I. 1878. 31
Me Lntwickel'ung des altgriechischen Kriegswesens. Von Max Jähns. VI. 11. Die Entwickelung des Söldnerthums und die ihr entspringende neue Taktik. Sorgfältig muß man unterscheiden zwischen der Besoldung der Bürger¬ Bisher hatte die kriegerische Kraft der griechischen Staaten durchaus auf Die Sage berichtet, basi Bachus mit den gefangenen Titanen einen Vertrag schloß und sie bei feierliche,» Trunke Treue schwören lieh. Daher stammt, wie Dwdor von Si¬ zilien erzählt (2,70), die griechische Bcneimimg eines Saladin Saldvertrags. Grenzlwtcn I. 1878. 31
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Me Lntwickel'ung des altgriechischen Kriegswesens.
Von Max Jähns. VI.
11. Die Entwickelung des Söldnerthums und die ihr
entspringende neue Taktik.
Sorgfältig muß man unterscheiden zwischen der Besoldung der Bürger¬
aufgebote und eigentlicher Söldnerei. Die hellenischen Heere mußten, wie spä¬
ter die römischen, gelohnt werden, sobald die Feldzüge nicht mehr ganz kurz
waren, sie mußten noch höher gelohnt werden, sobald sie auch im Frieden
längere Uebungszeiten innezuhalten hatten. Dieser Gesichtspunkt hatte den Pe-
rikles bei seinen Wehreinrichtnngen geleitet. Aber eine solche Löhnung ist nichts
anderes als eine Entschädigung derselben Art, wie etwa die zu Athen üblichen
Gerichtsgelder: es ist die Form, unter welcher der Kriegsdienst den Staats¬
angehörigen, den Gemeindegliedern überhaupt möglich gemacht wurde. — Ge¬
gen Ende des peloponnesischen Krieges trat hierin eine Aenderung ein.
Bisher hatte die kriegerische Kraft der griechischen Staaten durchaus auf
den Bürgerheereu beruht. Zum Sold dienst e hatten sich nur solche Männer
hergegeben, die keinem fest geordneten Staatswesen angehör¬
ten. So war es altarkadische Sitte, in fremden Kriegsdienst zu gehen, und
auch die halbhellenischen Karer und Thessciler huldigten frühe diesem Brauche.*)
Arkadien, ganz von Gebirgen durchzogen, bestimmte durch seine Natur die
Bewohner zu Hirten und Jägern; es ist die Schweiz Griechenlands; und gleich
Die Sage berichtet, basi Bachus mit den gefangenen Titanen einen Vertrag schloß
und sie bei feierliche,» Trunke Treue schwören lieh. Daher stammt, wie Dwdor von Si¬
zilien erzählt (2,70), die griechische Bcneimimg eines Saladin Saldvertrags.
Grenzlwtcn I. 1878. 31
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