Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.fassung, so daß also der Besitz entschied über Waffenrecht und Dienstpflicht? Höchst volkscharakteristisch für den ionischen Geist und als scharfer Gegen¬ 6. Die Staaten zweiten Ranges. Die Mannigfaltigkeit der Zustände der vielen kleinen Staaten Griechen¬ fassung, so daß also der Besitz entschied über Waffenrecht und Dienstpflicht? Höchst volkscharakteristisch für den ionischen Geist und als scharfer Gegen¬ 6. Die Staaten zweiten Ranges. Die Mannigfaltigkeit der Zustände der vielen kleinen Staaten Griechen¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0107" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/139400"/> <p xml:id="ID_298" prev="#ID_297"> fassung, so daß also der Besitz entschied über Waffenrecht und Dienstpflicht?<lb/> Aber auch hier zeigt sich sogleich ein merkwürdiges Korrektiv; denn nicht der<lb/> bewegliche Besitz, nicht Vorrath und Zins vom baaren Gelde gab den Maßstab<lb/> der Schätzung, sondern der Ertrag vom eigenen Acker. Wvhlgepflegter Grund¬<lb/> besitz war also bei diesem seefahrenden Handelsvolke die ursprüngliche Bedingung<lb/> des politischen Einflusses und der Gradmesser für die verschiedenen Formen<lb/> kriegerischer Dienstleistung. Diese Einrichtung bildet einen der vornehmsten<lb/> Regulatoren jener überbeweglichen, so leicht in Gährung gerathenden Demokratie<lb/> von Mika — freilich nur in der frühen, der marathonischeu Zeit.</p><lb/> <p xml:id="ID_299"> Höchst volkscharakteristisch für den ionischen Geist und als scharfer Gegen¬<lb/> satz zum spartanischen Wesen stellt sich die Befehlsvrdnung der Athener<lb/> dar. Jeder der zehn attischen Stämme wählt einen Strategen; diese zusammen<lb/> stehen an der Spitze des Heeres, und Tag für Tag wechselt zwischen ihnen<lb/> der Oberbefehl. Entscheidende Entschlüsse werden dnrch Abstimmungen erzielt.<lb/> — Es ist das ein Verfahren, welches uns modernen Menschen ganz absolut<lb/> unmilitärisch erscheint. Dennoch gelang es bekanntlich bei Marathon, daß dem<lb/> Miltiades außer der Reihe der Oberbefehl ward, weil ihn auch die andern<lb/> Strategen als den bedeutendsten anerkannten — und dies Verzichtleisten<lb/> berechtigter, zum Theil sogar anders als Miltiades denkender Mitfeldherren<lb/> bezeichnet entschiedener als die Resultate vieler Verfassuugskämpfe jene seltene<lb/> Reife des republikanischen Sinnes der Athener, welche freilich auch diesem<lb/> Volke nur allzubald in Ueberreife und Fäulniß, d. h. in Demagvgeuwirthschaft<lb/> und Anarchie umgeschlagen ist. Die Beweglichkeit der Heeresordnung aber<lb/> entspricht aufs Genaueste dem Sinne eines ionischen Stammes, der in so<lb/> hohem Grade die Eigenschaften desjenigen Elementes angenommen hatte, mit<lb/> dem er am meisten verkehrte: die des Meeres, dessen Tiefe und Schönheit,<lb/> dessen Beweglichkeit und Unzuverlässigkeit sich überall aussprechen im Wesen<lb/> des attischen Demos.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> 6. Die Staaten zweiten Ranges.</head><lb/> <p xml:id="ID_300" next="#ID_301"> Die Mannigfaltigkeit der Zustände der vielen kleinen Staaten Griechen¬<lb/> lands bedingt wol eine ebenso große Verschiedenheit ihrer Heerordnungen; die<lb/> meisten derselben sind aber weder wichtig noch anch historisch deutlich genug,<lb/> um zu besonderer Darstellung aufzufordern. Die Grundtypen bleibe« doch<lb/> immer die Einrichtungen von Sparta und Athen, wobei die meisten Wehr-<lb/> ordnungeu entschieden mehr dem attischen Vorbilde gleichen als dem lakonischer.<lb/> Wenn aber in Hinsicht der Verfassung Athens Beispiel vorwiegt, su gilt<lb/> das hinsichtlich der Kampfordnung und Fechtweise von dem Spartas.<lb/> Die dorische Kampfart zu Fuß in fest geschlossener Ordnung verbreitete sich über</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0107]
fassung, so daß also der Besitz entschied über Waffenrecht und Dienstpflicht?
Aber auch hier zeigt sich sogleich ein merkwürdiges Korrektiv; denn nicht der
bewegliche Besitz, nicht Vorrath und Zins vom baaren Gelde gab den Maßstab
der Schätzung, sondern der Ertrag vom eigenen Acker. Wvhlgepflegter Grund¬
besitz war also bei diesem seefahrenden Handelsvolke die ursprüngliche Bedingung
des politischen Einflusses und der Gradmesser für die verschiedenen Formen
kriegerischer Dienstleistung. Diese Einrichtung bildet einen der vornehmsten
Regulatoren jener überbeweglichen, so leicht in Gährung gerathenden Demokratie
von Mika — freilich nur in der frühen, der marathonischeu Zeit.
Höchst volkscharakteristisch für den ionischen Geist und als scharfer Gegen¬
satz zum spartanischen Wesen stellt sich die Befehlsvrdnung der Athener
dar. Jeder der zehn attischen Stämme wählt einen Strategen; diese zusammen
stehen an der Spitze des Heeres, und Tag für Tag wechselt zwischen ihnen
der Oberbefehl. Entscheidende Entschlüsse werden dnrch Abstimmungen erzielt.
— Es ist das ein Verfahren, welches uns modernen Menschen ganz absolut
unmilitärisch erscheint. Dennoch gelang es bekanntlich bei Marathon, daß dem
Miltiades außer der Reihe der Oberbefehl ward, weil ihn auch die andern
Strategen als den bedeutendsten anerkannten — und dies Verzichtleisten
berechtigter, zum Theil sogar anders als Miltiades denkender Mitfeldherren
bezeichnet entschiedener als die Resultate vieler Verfassuugskämpfe jene seltene
Reife des republikanischen Sinnes der Athener, welche freilich auch diesem
Volke nur allzubald in Ueberreife und Fäulniß, d. h. in Demagvgeuwirthschaft
und Anarchie umgeschlagen ist. Die Beweglichkeit der Heeresordnung aber
entspricht aufs Genaueste dem Sinne eines ionischen Stammes, der in so
hohem Grade die Eigenschaften desjenigen Elementes angenommen hatte, mit
dem er am meisten verkehrte: die des Meeres, dessen Tiefe und Schönheit,
dessen Beweglichkeit und Unzuverlässigkeit sich überall aussprechen im Wesen
des attischen Demos.
6. Die Staaten zweiten Ranges.
Die Mannigfaltigkeit der Zustände der vielen kleinen Staaten Griechen¬
lands bedingt wol eine ebenso große Verschiedenheit ihrer Heerordnungen; die
meisten derselben sind aber weder wichtig noch anch historisch deutlich genug,
um zu besonderer Darstellung aufzufordern. Die Grundtypen bleibe« doch
immer die Einrichtungen von Sparta und Athen, wobei die meisten Wehr-
ordnungeu entschieden mehr dem attischen Vorbilde gleichen als dem lakonischer.
Wenn aber in Hinsicht der Verfassung Athens Beispiel vorwiegt, su gilt
das hinsichtlich der Kampfordnung und Fechtweise von dem Spartas.
Die dorische Kampfart zu Fuß in fest geschlossener Ordnung verbreitete sich über
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