Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. II. Band.die öffentliche Gewalt anerkannte und mit Hilfe der Gesellschaft erworbene "Beseitigung sozialer Erschütterungen oder Milderung ihrer Wirkungen, Verantwortlicher Redakteur ^ Huus Bin" in Leipzig. Verlag von F. L. Heibig in Leipzig. - Druck von Hüthrl >K Hrr>mi""l in Leipzig. die öffentliche Gewalt anerkannte und mit Hilfe der Gesellschaft erworbene „Beseitigung sozialer Erschütterungen oder Milderung ihrer Wirkungen, Verantwortlicher Redakteur ^ Huus Bin» in Leipzig. Verlag von F. L. Heibig in Leipzig. - Druck von Hüthrl >K Hrr>mi»»l in Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0364" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/138065"/> <p xml:id="ID_1034" prev="#ID_1033"> die öffentliche Gewalt anerkannte und mit Hilfe der Gesellschaft erworbene<lb/> Rechte gegen llebergriffe schütze, d. h. daß der Staat dem Schwachen gegen<lb/> den starken Beistand leiste. „Darum kann auch das Begehren der<lb/> Schutzzöllner -i priori nicht abgewiesen werden, sondern es ist nur<lb/> zu untersuchen, in welchen Füllen die von ihnen empfohlenen Maßregeln wirk¬<lb/> lich einen für die Gesammtheit günstigen Erfolg haben. Nur dürfte aber der<lb/> dem Schwachen zu gewährende Schutz bei keiner gesellschaftlichen Organisation<lb/> eine Form annehmen, bei der er den Trieb zu nützlicher Thätigkeit, zu wirth-<lb/> schaftlichen Fortschritt und zur eignen Vervollkommnung unterdrückt. Keine<lb/> Rechtsordnung darf dem Einzelnen die Verantwortlichkeit für die Folgen seiner<lb/> Handlungen abnehmen, jede muß ihn die aus eigner Verschuldung hervor¬<lb/> gehenden Nachtheile empfinden lassen, und jede muß eine wirthschaftliche Ver-<lb/> theiliiug der im Verhältniß zu den Bedürfnissen doch nur in beschränkten:<lb/> Maße vorhandenen Kräfte und Mittel ermöglichen, aus welchem Grunde die<lb/> Konkurrenz niemals zu entbehren ist. Hiernach würde, da dieselbe einen guten<lb/> wie einen schlechten Einfluß üben kann, weder eine gänzliche Aufhebung noch<lb/> Unbeschränktheit derselben am Platze sein. Im Interesse der Gesammtheit und<lb/> derjenigen Kultur, welche uicht uur Einzelnen dienlich, sondern dein Ganzen<lb/> förderlich sein soll, würde sie möglichst auf dasjenige Gebiet einzuengen sein,<lb/> ans welchem sie echt produktiver Natur und frei von den zerstörenden, der<lb/> Gesammtheit schädlichen Wirkungen ist, welche sie heute nur in zu hohem Maße<lb/> im Gefolge hat."</p><lb/> <p xml:id="ID_1035"> „Beseitigung sozialer Erschütterungen oder Milderung ihrer Wirkungen,<lb/> wo ihnen nicht vorgebeugt werden kann, Sicherung der von ihnen bedrohten<lb/> schuldlosen Existenzen ist eine der vornehmsten Aufgaben der Staatswirthschaft<lb/> Dies könnte aber auch nur die eigentliche Funktion des Schutzzolls sein. Die<lb/> Wirkung, welche er als Erziehungsmittel ausüben soll, ist sehr zweifelhaft. Ihn<lb/> zur Regelung der Handelsbilanz bei Völkern zu verwerthen, welche genöthigt<lb/> siud, Edelmetalle zu importiren, dürfte ebenfalls verfehlt fein. Wenn außer¬<lb/> dem auf die Ersparung von Trausportvergeuduugen, Anbahnung des Welt¬<lb/> friedens, Ausbeutung der vou der Natur gebotenen Schätze und Hebung der<lb/> Lage aller Lohnarbeiter als auf Vortheile des Schutzzolles hingewiesen wird,<lb/> so 'möchte dabei nnr die Absicht vorwalten, dnrch Aufzählung aller möglichen<lb/> und unmöglichen Folgen des Protektionssystems eine demselben günstige<lb/> Stimmung' hervorzurufen. Dagegen ist der Schutzzoll, soweit er<lb/> wirklich eine der Arbeitstheilung entsprechende geregelte Arbeits¬<lb/> vereinigung sichert, ohne den Sporn zum Fortschritt zu zer¬<lb/> stören und durch wirksamere Mittel ersetzt werden zu können,<lb/> im Interesse der Gesammtheit zu rechtfertigen. Darum wird er<lb/> bei volkswirthschaftlichen Uebergangsznstünden für Erhaltung bestehender wich¬<lb/> tiger Unternehmungen, für allmähliche und darum weniger empfindliche Auf¬<lb/> lösung anderer, für schonende Ueberleitung in neue ungewohnte Erwerbsver-<lb/> hnltmsse sonne für Sicherung der wirthschaftlichen Existenz vorhandener Ar¬<lb/> beitskräfte recht gute Dienste leisten können." Wir unterschreiben von diesen<lb/> Schlußsätzen unsrer Schrift jedes Wort.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Verantwortlicher Redakteur ^ Huus Bin» in Leipzig.<lb/> Verlag von F. L. Heibig in Leipzig. - Druck von Hüthrl >K Hrr>mi»»l in Leipzig.</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0364]
die öffentliche Gewalt anerkannte und mit Hilfe der Gesellschaft erworbene
Rechte gegen llebergriffe schütze, d. h. daß der Staat dem Schwachen gegen
den starken Beistand leiste. „Darum kann auch das Begehren der
Schutzzöllner -i priori nicht abgewiesen werden, sondern es ist nur
zu untersuchen, in welchen Füllen die von ihnen empfohlenen Maßregeln wirk¬
lich einen für die Gesammtheit günstigen Erfolg haben. Nur dürfte aber der
dem Schwachen zu gewährende Schutz bei keiner gesellschaftlichen Organisation
eine Form annehmen, bei der er den Trieb zu nützlicher Thätigkeit, zu wirth-
schaftlichen Fortschritt und zur eignen Vervollkommnung unterdrückt. Keine
Rechtsordnung darf dem Einzelnen die Verantwortlichkeit für die Folgen seiner
Handlungen abnehmen, jede muß ihn die aus eigner Verschuldung hervor¬
gehenden Nachtheile empfinden lassen, und jede muß eine wirthschaftliche Ver-
theiliiug der im Verhältniß zu den Bedürfnissen doch nur in beschränkten:
Maße vorhandenen Kräfte und Mittel ermöglichen, aus welchem Grunde die
Konkurrenz niemals zu entbehren ist. Hiernach würde, da dieselbe einen guten
wie einen schlechten Einfluß üben kann, weder eine gänzliche Aufhebung noch
Unbeschränktheit derselben am Platze sein. Im Interesse der Gesammtheit und
derjenigen Kultur, welche uicht uur Einzelnen dienlich, sondern dein Ganzen
förderlich sein soll, würde sie möglichst auf dasjenige Gebiet einzuengen sein,
ans welchem sie echt produktiver Natur und frei von den zerstörenden, der
Gesammtheit schädlichen Wirkungen ist, welche sie heute nur in zu hohem Maße
im Gefolge hat."
„Beseitigung sozialer Erschütterungen oder Milderung ihrer Wirkungen,
wo ihnen nicht vorgebeugt werden kann, Sicherung der von ihnen bedrohten
schuldlosen Existenzen ist eine der vornehmsten Aufgaben der Staatswirthschaft
Dies könnte aber auch nur die eigentliche Funktion des Schutzzolls sein. Die
Wirkung, welche er als Erziehungsmittel ausüben soll, ist sehr zweifelhaft. Ihn
zur Regelung der Handelsbilanz bei Völkern zu verwerthen, welche genöthigt
siud, Edelmetalle zu importiren, dürfte ebenfalls verfehlt fein. Wenn außer¬
dem auf die Ersparung von Trausportvergeuduugen, Anbahnung des Welt¬
friedens, Ausbeutung der vou der Natur gebotenen Schätze und Hebung der
Lage aller Lohnarbeiter als auf Vortheile des Schutzzolles hingewiesen wird,
so 'möchte dabei nnr die Absicht vorwalten, dnrch Aufzählung aller möglichen
und unmöglichen Folgen des Protektionssystems eine demselben günstige
Stimmung' hervorzurufen. Dagegen ist der Schutzzoll, soweit er
wirklich eine der Arbeitstheilung entsprechende geregelte Arbeits¬
vereinigung sichert, ohne den Sporn zum Fortschritt zu zer¬
stören und durch wirksamere Mittel ersetzt werden zu können,
im Interesse der Gesammtheit zu rechtfertigen. Darum wird er
bei volkswirthschaftlichen Uebergangsznstünden für Erhaltung bestehender wich¬
tiger Unternehmungen, für allmähliche und darum weniger empfindliche Auf¬
lösung anderer, für schonende Ueberleitung in neue ungewohnte Erwerbsver-
hnltmsse sonne für Sicherung der wirthschaftlichen Existenz vorhandener Ar¬
beitskräfte recht gute Dienste leisten können." Wir unterschreiben von diesen
Schlußsätzen unsrer Schrift jedes Wort.
Verantwortlicher Redakteur ^ Huus Bin» in Leipzig.
Verlag von F. L. Heibig in Leipzig. - Druck von Hüthrl >K Hrr>mi»»l in Leipzig.
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