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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. I. Band.

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ficht, daß die Autorität der Einzelstaaten mit dem Momente aufhört, wo die
Präsidentenwähler mich eigener freier Wahl ihre Stimmen für den einen oder
den anderen Präsidentschaftskandidaten abgegeben haben; erst nachdem dies
geschehen, tritt, so meinte jene Mehrheit, die Präsidentenwahl in das Rechts¬
gebiet der Union, und der Kongreß bringt durch Zählung der Elektoralstimmen
die Präsidentenwahl zu Ende. Da nun der Kongreß die ihm bei der Präsiden¬
tenwahl zustehende Gewalt der Fnnfzehner-Kommission durch das Ausgleichuugs-
gesetz übertragen hatte, so prüfte die Kommission die Legalität der einzelnen
Elektoralstimmen und traf darnach ihre Entscheidung; auf ein Zurückgreifen
auf die Art und Weise der Elektoren selbst ging die Mehrheit der Kommission
nicht ein, weil nach ihrer Ansicht dies in das Rechtsgebiet der Einzelstaaten
gehörte. Ans Grund dieser Rechtsanschauung stimmten die Kommissions-
mitglieder: Bradley, Edmunds, Frelinghnysen, Garfield, Hoar, Miller,
Morton und strong auch bei den am meisten bestrittenen Elektoralstimmen
der Staaten Florida, Louisiana, Oregon und Vermont dafür, daß diese
Stimmen in gesetzmäßiger Weise für Rutherford B. Hayes als Präsidenten
und für William A. Wheeler als Vicepräsidenten abgegeben worden seien und
diese beiden Kandidaten daher mit huudertfünfuudachtzig gegen hundertvier-
undachtzig Stimmen in der Präsidentenwahl über ihre beiden demokratischen
Gegner den Sieg davon getragen Hütten. Wohl protestirte die Mehrheit des
Repräsentantenhauses gegen diese Entscheidung, wohl versuchten einige extrem¬
gesinnte Demokraten, den Schiedsrichterspruch und die betreffenden Verhand-
lungen durch parlamentarische Kunstgriffe bis nach dem 4. März, dem Tage
der Endschaft des Präsidenten Grant, hinzuziehen und so noch eine Chance für
Tilden und Hendricks zu gewinnen; aber es war vergebens, in der am 2.
März d. I. stattgehabten gemeinschaftlichen Sitzung des Senats und des Re-
prüseutantenhauses wurden, im Einklang mit der Entscheidung der Majorität
der Fnnfzehner-Kommission, Hayes und Wheeler als mit hundertfünfnndachtzig
Stimmen zum Präsidenten, resp. Vicepräsidenten, der Union erwählt proklamirt.
Die Verkündigung dieses Beschlusses erfolgte, obschon demselben die lebhaftesten
Debatten vorangingen, ohne irgend welche Störung. Ob aber Tilden und
Hendricks von dem ihnen durch die sechste Sektion des Kompromißgesetzes frei¬
stehenden Rechtsmittel Gebrauch machen werden, muß abgewartet werden; die
Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß in diesem Falle das Oberbundesgericht zu
Gunsten von Hayes und Wheeler entscheiden wird.

Die Mehrzahl der Bürger der Verewigten Staaten sehnt sich jedenfalls
nach Beendigung der Präsidentschaftswirren, die den Interessen des Handels
und des Verkehrs äußerst schädlich waren. "Die Union braucht", wie Präsident
Grant in einer seiner letzten Kongreßbotschaften mit Recht sagte, "Frieden,


ficht, daß die Autorität der Einzelstaaten mit dem Momente aufhört, wo die
Präsidentenwähler mich eigener freier Wahl ihre Stimmen für den einen oder
den anderen Präsidentschaftskandidaten abgegeben haben; erst nachdem dies
geschehen, tritt, so meinte jene Mehrheit, die Präsidentenwahl in das Rechts¬
gebiet der Union, und der Kongreß bringt durch Zählung der Elektoralstimmen
die Präsidentenwahl zu Ende. Da nun der Kongreß die ihm bei der Präsiden¬
tenwahl zustehende Gewalt der Fnnfzehner-Kommission durch das Ausgleichuugs-
gesetz übertragen hatte, so prüfte die Kommission die Legalität der einzelnen
Elektoralstimmen und traf darnach ihre Entscheidung; auf ein Zurückgreifen
auf die Art und Weise der Elektoren selbst ging die Mehrheit der Kommission
nicht ein, weil nach ihrer Ansicht dies in das Rechtsgebiet der Einzelstaaten
gehörte. Ans Grund dieser Rechtsanschauung stimmten die Kommissions-
mitglieder: Bradley, Edmunds, Frelinghnysen, Garfield, Hoar, Miller,
Morton und strong auch bei den am meisten bestrittenen Elektoralstimmen
der Staaten Florida, Louisiana, Oregon und Vermont dafür, daß diese
Stimmen in gesetzmäßiger Weise für Rutherford B. Hayes als Präsidenten
und für William A. Wheeler als Vicepräsidenten abgegeben worden seien und
diese beiden Kandidaten daher mit huudertfünfuudachtzig gegen hundertvier-
undachtzig Stimmen in der Präsidentenwahl über ihre beiden demokratischen
Gegner den Sieg davon getragen Hütten. Wohl protestirte die Mehrheit des
Repräsentantenhauses gegen diese Entscheidung, wohl versuchten einige extrem¬
gesinnte Demokraten, den Schiedsrichterspruch und die betreffenden Verhand-
lungen durch parlamentarische Kunstgriffe bis nach dem 4. März, dem Tage
der Endschaft des Präsidenten Grant, hinzuziehen und so noch eine Chance für
Tilden und Hendricks zu gewinnen; aber es war vergebens, in der am 2.
März d. I. stattgehabten gemeinschaftlichen Sitzung des Senats und des Re-
prüseutantenhauses wurden, im Einklang mit der Entscheidung der Majorität
der Fnnfzehner-Kommission, Hayes und Wheeler als mit hundertfünfnndachtzig
Stimmen zum Präsidenten, resp. Vicepräsidenten, der Union erwählt proklamirt.
Die Verkündigung dieses Beschlusses erfolgte, obschon demselben die lebhaftesten
Debatten vorangingen, ohne irgend welche Störung. Ob aber Tilden und
Hendricks von dem ihnen durch die sechste Sektion des Kompromißgesetzes frei¬
stehenden Rechtsmittel Gebrauch machen werden, muß abgewartet werden; die
Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß in diesem Falle das Oberbundesgericht zu
Gunsten von Hayes und Wheeler entscheiden wird.

Die Mehrzahl der Bürger der Verewigten Staaten sehnt sich jedenfalls
nach Beendigung der Präsidentschaftswirren, die den Interessen des Handels
und des Verkehrs äußerst schädlich waren. „Die Union braucht", wie Präsident
Grant in einer seiner letzten Kongreßbotschaften mit Recht sagte, „Frieden,


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[0478] ficht, daß die Autorität der Einzelstaaten mit dem Momente aufhört, wo die Präsidentenwähler mich eigener freier Wahl ihre Stimmen für den einen oder den anderen Präsidentschaftskandidaten abgegeben haben; erst nachdem dies geschehen, tritt, so meinte jene Mehrheit, die Präsidentenwahl in das Rechts¬ gebiet der Union, und der Kongreß bringt durch Zählung der Elektoralstimmen die Präsidentenwahl zu Ende. Da nun der Kongreß die ihm bei der Präsiden¬ tenwahl zustehende Gewalt der Fnnfzehner-Kommission durch das Ausgleichuugs- gesetz übertragen hatte, so prüfte die Kommission die Legalität der einzelnen Elektoralstimmen und traf darnach ihre Entscheidung; auf ein Zurückgreifen auf die Art und Weise der Elektoren selbst ging die Mehrheit der Kommission nicht ein, weil nach ihrer Ansicht dies in das Rechtsgebiet der Einzelstaaten gehörte. Ans Grund dieser Rechtsanschauung stimmten die Kommissions- mitglieder: Bradley, Edmunds, Frelinghnysen, Garfield, Hoar, Miller, Morton und strong auch bei den am meisten bestrittenen Elektoralstimmen der Staaten Florida, Louisiana, Oregon und Vermont dafür, daß diese Stimmen in gesetzmäßiger Weise für Rutherford B. Hayes als Präsidenten und für William A. Wheeler als Vicepräsidenten abgegeben worden seien und diese beiden Kandidaten daher mit huudertfünfuudachtzig gegen hundertvier- undachtzig Stimmen in der Präsidentenwahl über ihre beiden demokratischen Gegner den Sieg davon getragen Hütten. Wohl protestirte die Mehrheit des Repräsentantenhauses gegen diese Entscheidung, wohl versuchten einige extrem¬ gesinnte Demokraten, den Schiedsrichterspruch und die betreffenden Verhand- lungen durch parlamentarische Kunstgriffe bis nach dem 4. März, dem Tage der Endschaft des Präsidenten Grant, hinzuziehen und so noch eine Chance für Tilden und Hendricks zu gewinnen; aber es war vergebens, in der am 2. März d. I. stattgehabten gemeinschaftlichen Sitzung des Senats und des Re- prüseutantenhauses wurden, im Einklang mit der Entscheidung der Majorität der Fnnfzehner-Kommission, Hayes und Wheeler als mit hundertfünfnndachtzig Stimmen zum Präsidenten, resp. Vicepräsidenten, der Union erwählt proklamirt. Die Verkündigung dieses Beschlusses erfolgte, obschon demselben die lebhaftesten Debatten vorangingen, ohne irgend welche Störung. Ob aber Tilden und Hendricks von dem ihnen durch die sechste Sektion des Kompromißgesetzes frei¬ stehenden Rechtsmittel Gebrauch machen werden, muß abgewartet werden; die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß in diesem Falle das Oberbundesgericht zu Gunsten von Hayes und Wheeler entscheiden wird. Die Mehrzahl der Bürger der Verewigten Staaten sehnt sich jedenfalls nach Beendigung der Präsidentschaftswirren, die den Interessen des Handels und des Verkehrs äußerst schädlich waren. „Die Union braucht", wie Präsident Grant in einer seiner letzten Kongreßbotschaften mit Recht sagte, „Frieden,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157640/478>, abgerufen am 23.07.2024.