Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. I. Band.mehr als ein Mal ihr Land in die größte Verwirrung gebracht und helfen Zustände und Sitten in der Türkei. ii. In der letzten Hälfte des ersten Abschnitts dieser Mittheilungen schil¬ mehr als ein Mal ihr Land in die größte Verwirrung gebracht und helfen Zustände und Sitten in der Türkei. ii. In der letzten Hälfte des ersten Abschnitts dieser Mittheilungen schil¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0312" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/136423"/> <p xml:id="ID_793" prev="#ID_792"> mehr als ein Mal ihr Land in die größte Verwirrung gebracht und helfen<lb/> bei jeder Krisis das Uebel nur noch vergrößern. Allerdings sind solche<lb/> Katastrophen zum größten Theil aus andern Ursachen entstanden, und auch<lb/> die üble Einwirkung der Notenbanken ist nicht immer auf die schlechte<lb/> Leitung, sondern auch auf die schlechten gesetzlichen Einrichtungen zurückzu¬<lb/> führen; allein, daß in keinem Lande tollere Experimente im Bankwesen ge¬<lb/> macht worden sind als in Amerika, ist doch zum großen Theil auch dem<lb/> Umstände beizumessen, daß es unmöglich ist, so viele Männer, welche das<lb/> Bankwesen genügend verstehen, um über 2000 Zettelbanken so zu leiten, wie<lb/> es das Interesse des Landes erfordert, aufzufinden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Zustände und Sitten in der Türkei.<lb/> ii. </head><lb/> <p xml:id="ID_794" next="#ID_795"> In der letzten Hälfte des ersten Abschnitts dieser Mittheilungen schil¬<lb/> derten wir die Corruptton des türkischen Beamtentums. Ehe wir darin<lb/> fortfahren, mag in der Kürze bemerkt werden, daß der Richterstand in der<lb/> Regel kaum besser ist, und daß das Zünglein an der Wage der Gerechtigkeit<lb/> sich, namentlich im Binnenlande, gewöhnlich nicht lange besinnt, sich dem<lb/> Unrecht zuzuneigen, wenn in dessen Wagschale so von ungefähr ein oder<lb/> ein paar türkische Pfund, oder ein halb Dutzend Dukaten fallen. Ein armer<lb/> Teufel, der sich über einem Verbrechen betreffen läßt, wird abgestraft oder<lb/> auch laufen gelassen, je nach Umständen und Launen — zu profitiren ist ja<lb/> doch nichts bei ihm. Ist der Angeschuldigte dagegen ein wohlhabender Mann,<lb/> ist er noch überdieß der Rajah angehörig, so kann er sicher sein, daß er,<lb/> schuldig oder unschuldig, nicht ungeschoren und unangezapft davon kommt.<lb/> Gegen ihn ist jeder Verdacht ein gefundenes Essen, eine Goldquelle für die<lb/> richrerliche Behörde. Kennt er seine Leute, und weiß er die rechten Mittel<lb/> und Wege zu finden, mit denen ihnen betzukommen ist, so geht er zwar mit<lb/> etwas leichterem Beutel, aber schön rein und weiß aus der Untersuchung<lb/> hervor; ist er dagegen ein Mensch ohne Lebensart, der nicht weiß, was sich<lb/> vor türkischen Richtern schickt, wehe ihm dann, und wehe seiner Familie, das<lb/> Vermögen ist dann oft das Geringste, was verloren geht. Daher kommt es<lb/> denn zum Theil, daß man vor einigen Jahren selbst in größeren Städten</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0312]
mehr als ein Mal ihr Land in die größte Verwirrung gebracht und helfen
bei jeder Krisis das Uebel nur noch vergrößern. Allerdings sind solche
Katastrophen zum größten Theil aus andern Ursachen entstanden, und auch
die üble Einwirkung der Notenbanken ist nicht immer auf die schlechte
Leitung, sondern auch auf die schlechten gesetzlichen Einrichtungen zurückzu¬
führen; allein, daß in keinem Lande tollere Experimente im Bankwesen ge¬
macht worden sind als in Amerika, ist doch zum großen Theil auch dem
Umstände beizumessen, daß es unmöglich ist, so viele Männer, welche das
Bankwesen genügend verstehen, um über 2000 Zettelbanken so zu leiten, wie
es das Interesse des Landes erfordert, aufzufinden.
Zustände und Sitten in der Türkei.
ii.
In der letzten Hälfte des ersten Abschnitts dieser Mittheilungen schil¬
derten wir die Corruptton des türkischen Beamtentums. Ehe wir darin
fortfahren, mag in der Kürze bemerkt werden, daß der Richterstand in der
Regel kaum besser ist, und daß das Zünglein an der Wage der Gerechtigkeit
sich, namentlich im Binnenlande, gewöhnlich nicht lange besinnt, sich dem
Unrecht zuzuneigen, wenn in dessen Wagschale so von ungefähr ein oder
ein paar türkische Pfund, oder ein halb Dutzend Dukaten fallen. Ein armer
Teufel, der sich über einem Verbrechen betreffen läßt, wird abgestraft oder
auch laufen gelassen, je nach Umständen und Launen — zu profitiren ist ja
doch nichts bei ihm. Ist der Angeschuldigte dagegen ein wohlhabender Mann,
ist er noch überdieß der Rajah angehörig, so kann er sicher sein, daß er,
schuldig oder unschuldig, nicht ungeschoren und unangezapft davon kommt.
Gegen ihn ist jeder Verdacht ein gefundenes Essen, eine Goldquelle für die
richrerliche Behörde. Kennt er seine Leute, und weiß er die rechten Mittel
und Wege zu finden, mit denen ihnen betzukommen ist, so geht er zwar mit
etwas leichterem Beutel, aber schön rein und weiß aus der Untersuchung
hervor; ist er dagegen ein Mensch ohne Lebensart, der nicht weiß, was sich
vor türkischen Richtern schickt, wehe ihm dann, und wehe seiner Familie, das
Vermögen ist dann oft das Geringste, was verloren geht. Daher kommt es
denn zum Theil, daß man vor einigen Jahren selbst in größeren Städten
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