Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.Einziehung von Gutachten in letzter Instanz definitiv genehmigt, wäre das Man wird indessen noch einen Schritt weiter gehen und fragen müssen, Noch ein letzter Umstand ist zu betonen. Der Gedanke einer Controlle Einziehung von Gutachten in letzter Instanz definitiv genehmigt, wäre das Man wird indessen noch einen Schritt weiter gehen und fragen müssen, Noch ein letzter Umstand ist zu betonen. Der Gedanke einer Controlle <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0227" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/133515"/> <p xml:id="ID_744" prev="#ID_743"> Einziehung von Gutachten in letzter Instanz definitiv genehmigt, wäre das<lb/> neue Reglement gegenüber den bisherigen reglementarischen Bestimmungen<lb/> mit derogatorischer Kraft zu versehen und als ein allgemein verbindliches, als<lb/> eine „allgemeine Deutsche Bibliothekordnung" bekannt zu machen.<lb/> Einseitige Abänderungen würden fürderhin unzulässig sein. Nur so dürften<lb/> wir hoffen, in der Entwickelung unserer Bibliotheken zu der wünschenswerten<lb/> Continuität zu gelangen, an der es so lange gefehlt hat; nur so würden die<lb/> Bibliotheken vor fehlerhaften Experimenten geschützt sein. An die Stelle per¬<lb/> sönlichen Beliebens und des Wechsels der Principien, wie er mit dem Wechsel<lb/> in der Leitung verbunden zu sein pflegt, würde ein fest begrenzter Zustand<lb/> treten, der in sich die Gewähr gedeihlicher Entwickelung trüge. Wie die gro¬<lb/> ßen Verkehrsinstitute der Post, Telegraphie, Eisenbahnen durch einheitliche<lb/> Leitung und Zusammenfassung der Kräfte aus die gegenwärtige Stufe der<lb/> Vollkommenheit gehoben sind und weiterer Ausbildung entgegengeführt wer¬<lb/> den, so müßten auch die Bibliotheken, die in ihrer Weise dem Gemeinwohl<lb/> zu dienen berufen sind, einen frischen Aufschwung nehmen, wenn ihre Neuge¬<lb/> staltung von einem Willen geleitet würde.</p><lb/> <p xml:id="ID_745"> Man wird indessen noch einen Schritt weiter gehen und fragen müssen,<lb/> durch welche Mittel die Durchführung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen<lb/> Bibliothek-Reglements zu sichern wäre. Die eigenthümliche Natur der biblio¬<lb/> thekarischen Arbeiten bringt es mit sich, daß sie sich der allgemeinen Beur¬<lb/> theilung entziehen, und ihre Controlle selbst für den Eingeweihten in vielen<lb/> Stücken sehr erschwert ist. Es fehlt nicht an Beispielen, wonach renommirte<lb/> Bibliothekleitungen für den tiefer Blickenden nicht das geleistet haben, was<lb/> man von ihnen zu erwarten berechtigt gewesen wäre, oder daß anfangs gut<lb/> verwaltete Bibliotheken in Verfall gerathen sind. So wird es immerhin mög¬<lb/> lich sein, den Schwierigkeiten einer durchgreifenden Neuorganisation aus dem<lb/> Wege zu gehen, wenn nicht eine beaufsichtigende Instanz geschaffen wird,<lb/> welche über stricte Durchführung der Reform und ihren Fortbestand zu wachen<lb/> hat. Bei dem PostWesen zum Beispiel ist dieser Gedanke längst zum Durch¬<lb/> bruch gekommen; man besitzt dort in dem Institut der Post-Inspektoren ein<lb/> Organ der Aufsichtsbehörde, welchem die unmittelbare Ueberwachung und<lb/> Controlle des Dienstes in allen seinen Theilen obliegt. Obwohl wir selbst¬<lb/> verständlich weit entfernt sind, den Postbetrieb an sich mit dem Bibliothekdienst<lb/> in Parallele bringen zu wollen, hindert das doch nicht, uns jenen Grundge¬<lb/> danken anzueignen und ihn für das Bibliothekwesen fruchtbar zu machen.<lb/> Wir würden damit zugleich ein wirksames Korrektiv gewinnen gegen jede<lb/> einseitige Richtung bei der Stellenbesetzung und gegen Ausartung der<lb/> „Selbständigkeit" des bibliothekarischen Berufes in „Exklusivität"!</p><lb/> <p xml:id="ID_746" next="#ID_747"> Noch ein letzter Umstand ist zu betonen. Der Gedanke einer Controlle</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0227]
Einziehung von Gutachten in letzter Instanz definitiv genehmigt, wäre das
neue Reglement gegenüber den bisherigen reglementarischen Bestimmungen
mit derogatorischer Kraft zu versehen und als ein allgemein verbindliches, als
eine „allgemeine Deutsche Bibliothekordnung" bekannt zu machen.
Einseitige Abänderungen würden fürderhin unzulässig sein. Nur so dürften
wir hoffen, in der Entwickelung unserer Bibliotheken zu der wünschenswerten
Continuität zu gelangen, an der es so lange gefehlt hat; nur so würden die
Bibliotheken vor fehlerhaften Experimenten geschützt sein. An die Stelle per¬
sönlichen Beliebens und des Wechsels der Principien, wie er mit dem Wechsel
in der Leitung verbunden zu sein pflegt, würde ein fest begrenzter Zustand
treten, der in sich die Gewähr gedeihlicher Entwickelung trüge. Wie die gro¬
ßen Verkehrsinstitute der Post, Telegraphie, Eisenbahnen durch einheitliche
Leitung und Zusammenfassung der Kräfte aus die gegenwärtige Stufe der
Vollkommenheit gehoben sind und weiterer Ausbildung entgegengeführt wer¬
den, so müßten auch die Bibliotheken, die in ihrer Weise dem Gemeinwohl
zu dienen berufen sind, einen frischen Aufschwung nehmen, wenn ihre Neuge¬
staltung von einem Willen geleitet würde.
Man wird indessen noch einen Schritt weiter gehen und fragen müssen,
durch welche Mittel die Durchführung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen
Bibliothek-Reglements zu sichern wäre. Die eigenthümliche Natur der biblio¬
thekarischen Arbeiten bringt es mit sich, daß sie sich der allgemeinen Beur¬
theilung entziehen, und ihre Controlle selbst für den Eingeweihten in vielen
Stücken sehr erschwert ist. Es fehlt nicht an Beispielen, wonach renommirte
Bibliothekleitungen für den tiefer Blickenden nicht das geleistet haben, was
man von ihnen zu erwarten berechtigt gewesen wäre, oder daß anfangs gut
verwaltete Bibliotheken in Verfall gerathen sind. So wird es immerhin mög¬
lich sein, den Schwierigkeiten einer durchgreifenden Neuorganisation aus dem
Wege zu gehen, wenn nicht eine beaufsichtigende Instanz geschaffen wird,
welche über stricte Durchführung der Reform und ihren Fortbestand zu wachen
hat. Bei dem PostWesen zum Beispiel ist dieser Gedanke längst zum Durch¬
bruch gekommen; man besitzt dort in dem Institut der Post-Inspektoren ein
Organ der Aufsichtsbehörde, welchem die unmittelbare Ueberwachung und
Controlle des Dienstes in allen seinen Theilen obliegt. Obwohl wir selbst¬
verständlich weit entfernt sind, den Postbetrieb an sich mit dem Bibliothekdienst
in Parallele bringen zu wollen, hindert das doch nicht, uns jenen Grundge¬
danken anzueignen und ihn für das Bibliothekwesen fruchtbar zu machen.
Wir würden damit zugleich ein wirksames Korrektiv gewinnen gegen jede
einseitige Richtung bei der Stellenbesetzung und gegen Ausartung der
„Selbständigkeit" des bibliothekarischen Berufes in „Exklusivität"!
Noch ein letzter Umstand ist zu betonen. Der Gedanke einer Controlle
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