Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.viel mir bekannt, gegenwärtig keine mehr, wenigstens keine der größeren, Das Haupt-Argument also, mit welchem das Reichskanzler-Amt die Auf¬ L,. Die deutsche Medicin hat bereits durch die unterm 28. Juni (Nach¬ viel mir bekannt, gegenwärtig keine mehr, wenigstens keine der größeren, Das Haupt-Argument also, mit welchem das Reichskanzler-Amt die Auf¬ L,. Die deutsche Medicin hat bereits durch die unterm 28. Juni (Nach¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0050" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132810"/> <p xml:id="ID_172" prev="#ID_171"> viel mir bekannt, gegenwärtig keine mehr, wenigstens keine der größeren,<lb/> nachdem zuletzt noch Württemberg davon zurückgetreten.^ „Für ein auf<lb/> Grundlage des Concessionssystems^ aufzubauendes Gesetz aber gewähren....<lb/> die Aeußerungen der Commission kein ausreichendes Material und stehen dem<lb/> Reichskanzler-Amte eigene administrative Erfahrungen, durch welche das Ma¬<lb/> terial ergänzt werden könnte, nicht zu Gebote." — 5. „Allgemeine Vorschriften<lb/> über Einrichtung und Ausstattung der Apotheken und Apothekenrevisionen<lb/> endlich werden im Wege der Verständigung unter den Hohen Bundesregier¬<lb/> ungen getroffen werden können, indem es sich hierbei lediglich um den Erlaß<lb/> von Verwaltungsvorschriften handelt."</p><lb/> <p xml:id="ID_173"> Das Haupt-Argument also, mit welchem das Reichskanzler-Amt die Auf¬<lb/> gabe, für reichseinheitliche Ordnung des Apothekenwesens zu sorgen, nach<lb/> einem mißlungenen Versuche von sich ab- und den Bundesregierungen zu-weist,<lb/> ist: Mangel an gesetzgeberischen Material. Man findet diesen Mangel voll¬<lb/> kommen begreiflich, wenn man bei Dr. G. Hartmann, der selber Mitglied<lb/> und einer der Schriftführer der Commission war, liest (in dessen Bericht an<lb/> die Generalversammlung des Deutschen Apotheker-Vereins: s. Pharmaceut.<lb/> Ztg. Ur. 77. 78 oder die S. 46 citirten „Beiträge" Hartmann's), wie außer¬<lb/> gewöhnlich eilig (nach früherem Zögern) die Berufung der Commissions-Mit-<lb/> glieder, wie außergewöhnlich unvollkommen (ohne die Schuld dieser Mitglieder)<lb/> die Berathungen stattfanden, wie lückenhaft die Vorlagen waren. Wir Aerzte,<lb/> als geborene Sachwalter der Pharmacie, können uns bei einem solchen Ver¬<lb/> fahren nicht beruhigen, müssen vielmehr hier von denjenigen Vertretern des<lb/> Reichskanzler-Amts, welche das mangelhafte Verfahren herbeigeführt haben,<lb/> an die Gesammtheit der Hohen Reichsbehörden appelliren, indem wir nach¬<lb/> weisen, daß jener Mangel nur ein subjectiver ist. Wir müssen dies um so<lb/> mehr aus folgenden Gründen:</p><lb/> <p xml:id="ID_174" next="#ID_175"> L,. Die deutsche Medicin hat bereits durch die unterm 28. Juni (Nach¬<lb/> trag: 1. August) an den Hohen Bundesrath gerichtete Eingabe der 225 staat¬<lb/> lich angesehenen Aerzte (Bd. III. S. 247—248 unt. c; speciell: Phar¬<lb/> maceut. Ztg. S. 683—585; Zeitschr. d. Allg. Oesterr. Apotheker-Vereins S.<lb/> 607 f., 626 f.) die wichtigsten Verbesserungen im Pharmacie-Wesen bezeichnet,<lb/> welche um des Staatswohls willen nothwendig sind; sie hat auch verschiedene<lb/> Quellen der Belehrung angedeutet, aus welchen nicht-pharmaceutische Referen¬<lb/> ten zu schöpfen haben. Diese Eingabe hat nicht das Glück gehabt, in den<lb/> Berathungen vom 10.-18. August berücksichtigt zu werden. Dennoch ist —<lb/> durch die treffenden Aeußerungen einer überwiegenden Mehrheit der Com-<lb/> missions-Mitglieder — ein bedeutender Theil dessen, was die Eingabe ge¬<lb/> fordert hatte, gerettet worden. Es ist nämlich 1) die vorgeschlagene Nieder¬<lb/> lassungsfreiheit gründlich beseitigt und damit das bisherige System, nach</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0050]
viel mir bekannt, gegenwärtig keine mehr, wenigstens keine der größeren,
nachdem zuletzt noch Württemberg davon zurückgetreten.^ „Für ein auf
Grundlage des Concessionssystems^ aufzubauendes Gesetz aber gewähren....
die Aeußerungen der Commission kein ausreichendes Material und stehen dem
Reichskanzler-Amte eigene administrative Erfahrungen, durch welche das Ma¬
terial ergänzt werden könnte, nicht zu Gebote." — 5. „Allgemeine Vorschriften
über Einrichtung und Ausstattung der Apotheken und Apothekenrevisionen
endlich werden im Wege der Verständigung unter den Hohen Bundesregier¬
ungen getroffen werden können, indem es sich hierbei lediglich um den Erlaß
von Verwaltungsvorschriften handelt."
Das Haupt-Argument also, mit welchem das Reichskanzler-Amt die Auf¬
gabe, für reichseinheitliche Ordnung des Apothekenwesens zu sorgen, nach
einem mißlungenen Versuche von sich ab- und den Bundesregierungen zu-weist,
ist: Mangel an gesetzgeberischen Material. Man findet diesen Mangel voll¬
kommen begreiflich, wenn man bei Dr. G. Hartmann, der selber Mitglied
und einer der Schriftführer der Commission war, liest (in dessen Bericht an
die Generalversammlung des Deutschen Apotheker-Vereins: s. Pharmaceut.
Ztg. Ur. 77. 78 oder die S. 46 citirten „Beiträge" Hartmann's), wie außer¬
gewöhnlich eilig (nach früherem Zögern) die Berufung der Commissions-Mit-
glieder, wie außergewöhnlich unvollkommen (ohne die Schuld dieser Mitglieder)
die Berathungen stattfanden, wie lückenhaft die Vorlagen waren. Wir Aerzte,
als geborene Sachwalter der Pharmacie, können uns bei einem solchen Ver¬
fahren nicht beruhigen, müssen vielmehr hier von denjenigen Vertretern des
Reichskanzler-Amts, welche das mangelhafte Verfahren herbeigeführt haben,
an die Gesammtheit der Hohen Reichsbehörden appelliren, indem wir nach¬
weisen, daß jener Mangel nur ein subjectiver ist. Wir müssen dies um so
mehr aus folgenden Gründen:
L,. Die deutsche Medicin hat bereits durch die unterm 28. Juni (Nach¬
trag: 1. August) an den Hohen Bundesrath gerichtete Eingabe der 225 staat¬
lich angesehenen Aerzte (Bd. III. S. 247—248 unt. c; speciell: Phar¬
maceut. Ztg. S. 683—585; Zeitschr. d. Allg. Oesterr. Apotheker-Vereins S.
607 f., 626 f.) die wichtigsten Verbesserungen im Pharmacie-Wesen bezeichnet,
welche um des Staatswohls willen nothwendig sind; sie hat auch verschiedene
Quellen der Belehrung angedeutet, aus welchen nicht-pharmaceutische Referen¬
ten zu schöpfen haben. Diese Eingabe hat nicht das Glück gehabt, in den
Berathungen vom 10.-18. August berücksichtigt zu werden. Dennoch ist —
durch die treffenden Aeußerungen einer überwiegenden Mehrheit der Com-
missions-Mitglieder — ein bedeutender Theil dessen, was die Eingabe ge¬
fordert hatte, gerettet worden. Es ist nämlich 1) die vorgeschlagene Nieder¬
lassungsfreiheit gründlich beseitigt und damit das bisherige System, nach
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