Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.formell nicht unzulässig gewesen wäre. . In dem Bericht über die erste Be¬ Die Verhandlungen der zweiten und dritten Lesung im Reichstag selbst formell nicht unzulässig gewesen wäre. . In dem Bericht über die erste Be¬ Die Verhandlungen der zweiten und dritten Lesung im Reichstag selbst <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0235" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132995"/> <p xml:id="ID_790" prev="#ID_789"> formell nicht unzulässig gewesen wäre. . In dem Bericht über die erste Be¬<lb/> rathung ist ausgeführt, warum die Reichsbank zwar alle andern Territorial-<lb/> ranken neben sich bestehen lassen konnte, aber nicht die preußische. Es wäre<lb/> nun ein aussichtsloses Beginnen gewesen, wenn eine Reichstagseommission<lb/> ohne EinVerständniß mit den Bundesregierungen auf eigne Gefahr die Hand<lb/> an die preußische Bank zu legen gesucht hätte. Die Commission schien also,<lb/> um dem Wunsch des Reichstags den Weg zur Verwirklichung zu bahnen,<lb/> kein anderes Mittel zu haben, als dem Reichstag vorzuschlagen, den Bundes¬<lb/> rath um eine neue Vorlage mit Aufnahme der Reichsbank zu ersuchen. Auf<lb/> diesem Weg hätte man aber nicht zur Erledigung der Bankfrage in der gegen¬<lb/> wärtigen Session gelangen können. Die preußische Regierung, als die am<lb/> meisten betheiligte, kam jedoch dein Wunsch des Reichstags den ganzen Weg<lb/> entgegen. Sie legte ihre Bedingungen zur Ueberlassung der preußischen Bank<lb/> an das Reich dem Bundesrath vor. Dort wurden diese Bedingungen ge¬<lb/> währt und der Reichstagseommission mitgetheilt, in welcher ein Mitglied die¬<lb/> selben als Amendement zur ursprünglichen Vorlage des Bundesrathes ein¬<lb/> brachte. So konnte die Commission formell aus eigne Hand die Umwandlung<lb/> der preußischen Bank in ein Reichsinstitut dem Reichstag vorschlagen und<lb/> thatsächlich im Einvelständniß mit den Bundesregierungen. Dadurch wurde<lb/> es möglich, die Bankfrage noch in dieser Session zu erledigen. Das Ergeb¬<lb/> niß der Commissionsarbeit war dieses, daß die Bestimmungen der ursprüng¬<lb/> lichen Vorlage des Bundesrathes hinsichtlich der Privat- und Territorial¬<lb/> banken in allen wesentlichen Punkten aufrecht blieben, und daß die Bestim¬<lb/> mungen über die Reichsbank als ein neuer Bestandtheil hinzutraten, der<lb/> wesentliche Eingriffe in die frühere Gestalt der Vorlage nicht bedingte. Aber<lb/> dieses Ergebniß hatte in der Commission heiße Kämpfe gekostet, von denen<lb/> Bamberger's Bericht, als des Referenten der Commission, ein meisterhaftes<lb/> Bild giebt.</p><lb/> <p xml:id="ID_791" next="#ID_792"> Die Verhandlungen der zweiten und dritten Lesung im Reichstag selbst<lb/> haben eine Woche in Anspruch genommen und zu Beschlüssen geführt, welche<lb/> das Ergebniß der Commission mit unerheblichen Ausnahmen bestätigen. Nur<lb/> an zwei Punkten des Gesetzes entbrannte im Reichstag ein lebhafter Kampf<lb/> um die entgegengesetzten Grundanschauungen, aber mit der Bestätigung der<lb/> Eonunissionsarbeit ist schließlich der ursprüngliche Entwurf der Bundesregie¬<lb/> rungen bis auf die Einfügung der Reichsbank, welche in der beschlossenen<lb/> Gestalt die Grundanschauung jenes Entwurfs nicht ändert, stehen geblieben.<lb/> Zu dem Werk, das auf diese Weise zu Stande gekommen, dürfen wir uns<lb/> Alle nur Glück wünschen. Und auch dazu haben wir alle Ursache uns Glück<lb/> su wünschen, daß es möglich ist, im deutschen Reichstag auf ein Gesetz, welches<lb/> gegen weitverzweigte materielle Interessen so einschneidend vorgeht und zugleich</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0235]
formell nicht unzulässig gewesen wäre. . In dem Bericht über die erste Be¬
rathung ist ausgeführt, warum die Reichsbank zwar alle andern Territorial-
ranken neben sich bestehen lassen konnte, aber nicht die preußische. Es wäre
nun ein aussichtsloses Beginnen gewesen, wenn eine Reichstagseommission
ohne EinVerständniß mit den Bundesregierungen auf eigne Gefahr die Hand
an die preußische Bank zu legen gesucht hätte. Die Commission schien also,
um dem Wunsch des Reichstags den Weg zur Verwirklichung zu bahnen,
kein anderes Mittel zu haben, als dem Reichstag vorzuschlagen, den Bundes¬
rath um eine neue Vorlage mit Aufnahme der Reichsbank zu ersuchen. Auf
diesem Weg hätte man aber nicht zur Erledigung der Bankfrage in der gegen¬
wärtigen Session gelangen können. Die preußische Regierung, als die am
meisten betheiligte, kam jedoch dein Wunsch des Reichstags den ganzen Weg
entgegen. Sie legte ihre Bedingungen zur Ueberlassung der preußischen Bank
an das Reich dem Bundesrath vor. Dort wurden diese Bedingungen ge¬
währt und der Reichstagseommission mitgetheilt, in welcher ein Mitglied die¬
selben als Amendement zur ursprünglichen Vorlage des Bundesrathes ein¬
brachte. So konnte die Commission formell aus eigne Hand die Umwandlung
der preußischen Bank in ein Reichsinstitut dem Reichstag vorschlagen und
thatsächlich im Einvelständniß mit den Bundesregierungen. Dadurch wurde
es möglich, die Bankfrage noch in dieser Session zu erledigen. Das Ergeb¬
niß der Commissionsarbeit war dieses, daß die Bestimmungen der ursprüng¬
lichen Vorlage des Bundesrathes hinsichtlich der Privat- und Territorial¬
banken in allen wesentlichen Punkten aufrecht blieben, und daß die Bestim¬
mungen über die Reichsbank als ein neuer Bestandtheil hinzutraten, der
wesentliche Eingriffe in die frühere Gestalt der Vorlage nicht bedingte. Aber
dieses Ergebniß hatte in der Commission heiße Kämpfe gekostet, von denen
Bamberger's Bericht, als des Referenten der Commission, ein meisterhaftes
Bild giebt.
Die Verhandlungen der zweiten und dritten Lesung im Reichstag selbst
haben eine Woche in Anspruch genommen und zu Beschlüssen geführt, welche
das Ergebniß der Commission mit unerheblichen Ausnahmen bestätigen. Nur
an zwei Punkten des Gesetzes entbrannte im Reichstag ein lebhafter Kampf
um die entgegengesetzten Grundanschauungen, aber mit der Bestätigung der
Eonunissionsarbeit ist schließlich der ursprüngliche Entwurf der Bundesregie¬
rungen bis auf die Einfügung der Reichsbank, welche in der beschlossenen
Gestalt die Grundanschauung jenes Entwurfs nicht ändert, stehen geblieben.
Zu dem Werk, das auf diese Weise zu Stande gekommen, dürfen wir uns
Alle nur Glück wünschen. Und auch dazu haben wir alle Ursache uns Glück
su wünschen, daß es möglich ist, im deutschen Reichstag auf ein Gesetz, welches
gegen weitverzweigte materielle Interessen so einschneidend vorgeht und zugleich
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