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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band.

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sei. Das aber können wir bezeugen, daß derselbe kurz nach Ankunft des Zuges
und zwar noch vor dem Entkommen des Excedenten im Gespräche mit an¬
deren langsam den Perron einherschritt, überdies leuchtet ein, daß er in der¬
selben Zeit, in welcher er Herrn Dr- K. eine Reihe ausweichender Antworten
gab und ihn an den "Zugführer" verwies (eine Aeußerung, deren sich Dr. F.
mit Bestimmtheit erinnert), ihn ebenso gut an den Bahnhossinspector ver¬
weisen konnte. Wenn G. sagt, daß er nicht in der Lage war. zu erkennen,
worauf der von einem Passagier ausgesprochene Wunsch auf Verhaftung des
anderen beruhte, so können wir dem gegenüber bezeugen, daß Herr Dr. K.
ihm gesagt hatte, er habe für das unanständige Benehmen jenes Excedenten
eine ganze Anzahl Zeugen. Die von G. dem Dr. K. zugeschriebene Aeußerung:
"Das geht Sie nichts an, Sie dummer Mensch", ist von keinem der Unter¬
zeichneten gehört worden, obwohl dieselben, mit einziger Ausnahme des erst
später hinzugekommenen Vi-. H., von Anfang an Augen- und Ohrenzeugen des
Auftrittes waren. Zudem wird niemand, der genannten Herrn auch nur ober¬
flächlich kennt, denselben einer so unmotivirten, rohen Aeußerung für fähig
halten. Wohl aber hat G., während Dr. K. in durchaus höflicher Weise sein
Ansuchen stellte, von Anfang an kurze und barsche Antworten gegeben und,
nachdem Dr. K. seine Absicht, sich zu beschweren, geäußert, ihn in höchst un¬
passender, lauter und grober Weise angeschrieen und sich den Umstehenden
gegenüber in heftigen Reden über den Vorfall ergangen. Nicht minder un¬
haltbar ist die Behauptung G.'s, daß er mit Bezug auf den entkommenen
Ruhestörer geäußert: "Es ist einer betrunken gewesen." Im Gegentheil er¬
innert sich Dr. D. genau, daß seine Worte lauteten: "Ich denke, der Herr
ist besoffen " und wem diese Worte galten, ergiebt sich daraus, daß er im
Zusammenhange mit dieser Aeußerung die Stimme des Herrn Dr. K. in
markirender Weise nachgeahmt hat, wie dies außer Dr. D. auch Dr. F. be¬
zeugen kann. -- Einen Punkt, den die königliche Generaldirection mit Still¬
schweigen übergangen hat, fühlen wir uns gedrungen, noch besonders zu be¬
tonen, daß nämlich G. nicht nur die Nennung seines Namens verweigerte,
sondern auch hiervon den Gensdarm, welchen Dr. K. fragte, wer dieser Beamte
sei, mit den Worten abmahnte: "Sagen Sie es nicht!" --Für die Wahrheit
unserer vorstehenden Aussagen treten wir ein und sind bereit, Herrn Dr. K.
erforderlichen Falles durch unser Zeugniß auch weiterhin zu unterstützen.

In vorzüglicher Hochachtung zeichnen u. s. w.

Dresden den 22. August 1873."

Gleichzeitig mit dieser Erklärung ließ ich der Generaldirection folgende
Antwort zugehen: "Die königliche Generaldirection der sächsischen Staatseisen¬
bahnen hat auf meine Beschwerde vom 3. Juli d. I. eine vom 23. desselben
Monats datirte Zuschrift an mich gerichtet, welche erst am 27. Juli uralt-


sei. Das aber können wir bezeugen, daß derselbe kurz nach Ankunft des Zuges
und zwar noch vor dem Entkommen des Excedenten im Gespräche mit an¬
deren langsam den Perron einherschritt, überdies leuchtet ein, daß er in der¬
selben Zeit, in welcher er Herrn Dr- K. eine Reihe ausweichender Antworten
gab und ihn an den „Zugführer" verwies (eine Aeußerung, deren sich Dr. F.
mit Bestimmtheit erinnert), ihn ebenso gut an den Bahnhossinspector ver¬
weisen konnte. Wenn G. sagt, daß er nicht in der Lage war. zu erkennen,
worauf der von einem Passagier ausgesprochene Wunsch auf Verhaftung des
anderen beruhte, so können wir dem gegenüber bezeugen, daß Herr Dr. K.
ihm gesagt hatte, er habe für das unanständige Benehmen jenes Excedenten
eine ganze Anzahl Zeugen. Die von G. dem Dr. K. zugeschriebene Aeußerung:
„Das geht Sie nichts an, Sie dummer Mensch", ist von keinem der Unter¬
zeichneten gehört worden, obwohl dieselben, mit einziger Ausnahme des erst
später hinzugekommenen Vi-. H., von Anfang an Augen- und Ohrenzeugen des
Auftrittes waren. Zudem wird niemand, der genannten Herrn auch nur ober¬
flächlich kennt, denselben einer so unmotivirten, rohen Aeußerung für fähig
halten. Wohl aber hat G., während Dr. K. in durchaus höflicher Weise sein
Ansuchen stellte, von Anfang an kurze und barsche Antworten gegeben und,
nachdem Dr. K. seine Absicht, sich zu beschweren, geäußert, ihn in höchst un¬
passender, lauter und grober Weise angeschrieen und sich den Umstehenden
gegenüber in heftigen Reden über den Vorfall ergangen. Nicht minder un¬
haltbar ist die Behauptung G.'s, daß er mit Bezug auf den entkommenen
Ruhestörer geäußert: „Es ist einer betrunken gewesen." Im Gegentheil er¬
innert sich Dr. D. genau, daß seine Worte lauteten: „Ich denke, der Herr
ist besoffen " und wem diese Worte galten, ergiebt sich daraus, daß er im
Zusammenhange mit dieser Aeußerung die Stimme des Herrn Dr. K. in
markirender Weise nachgeahmt hat, wie dies außer Dr. D. auch Dr. F. be¬
zeugen kann. — Einen Punkt, den die königliche Generaldirection mit Still¬
schweigen übergangen hat, fühlen wir uns gedrungen, noch besonders zu be¬
tonen, daß nämlich G. nicht nur die Nennung seines Namens verweigerte,
sondern auch hiervon den Gensdarm, welchen Dr. K. fragte, wer dieser Beamte
sei, mit den Worten abmahnte: „Sagen Sie es nicht!" —Für die Wahrheit
unserer vorstehenden Aussagen treten wir ein und sind bereit, Herrn Dr. K.
erforderlichen Falles durch unser Zeugniß auch weiterhin zu unterstützen.

In vorzüglicher Hochachtung zeichnen u. s. w.

Dresden den 22. August 1873."

Gleichzeitig mit dieser Erklärung ließ ich der Generaldirection folgende
Antwort zugehen: „Die königliche Generaldirection der sächsischen Staatseisen¬
bahnen hat auf meine Beschwerde vom 3. Juli d. I. eine vom 23. desselben
Monats datirte Zuschrift an mich gerichtet, welche erst am 27. Juli uralt-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359154/464>, abgerufen am 28.07.2024.