Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, II. Semester. I. Band.im Jahre 1826 nur 247, 1862 nahezu 7000 Personen, bei einer Stadtbevölkerung von höchstens 1S000 Seelen, beschäftigte. Wichtige Anhaltepunkte für die Beurtheilung der Wirkungen einer prä¬ Bis zum 1. August 1866 galt hier die Vorschrift, daß Goldwaaren nur Die Berichte der Wiener Handels- und Gewerbekammer haben seit dieser wobei zu bemerkeri ist. daß die Gold- und Siiber- Waarenindustrie Wiens Unter den punzirten Goldwaaren des Auslandes befanden sich nach im Jahre 1826 nur 247, 1862 nahezu 7000 Personen, bei einer Stadtbevölkerung von höchstens 1S000 Seelen, beschäftigte. Wichtige Anhaltepunkte für die Beurtheilung der Wirkungen einer prä¬ Bis zum 1. August 1866 galt hier die Vorschrift, daß Goldwaaren nur Die Berichte der Wiener Handels- und Gewerbekammer haben seit dieser wobei zu bemerkeri ist. daß die Gold- und Siiber- Waarenindustrie Wiens Unter den punzirten Goldwaaren des Auslandes befanden sich nach <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0318" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/193121"/> <list> <item> im Jahre 1826 nur 247,</item> <item> 1862 nahezu 7000 Personen,</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_1082" prev="#ID_1081"> bei einer Stadtbevölkerung von höchstens 1S000 Seelen, beschäftigte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1083"> Wichtige Anhaltepunkte für die Beurtheilung der Wirkungen einer prä¬<lb/> ventiver amtlichen Controle und Stempelung liefert die Oesterreichische Ge¬<lb/> setzgebung.</p><lb/> <p xml:id="ID_1084"> Bis zum 1. August 1866 galt hier die Vorschrift, daß Goldwaaren nur<lb/> wenn sie über 4 Dukaten schwer waren. Silberarbeiten aber nur, wenn sie<lb/> ohne Verunstaltung bezeichnet werden konnten, der Punzirungspflicht unter¬<lb/> lagen. Die von der Handels- und Gewerbekammer in Wien unternommene,<lb/> verdienstvolle „Statistik der Volkswirthschaft in Nieder-Oesterreich 1853—1866"<lb/> bemerkt hierzu: „wenn auch angenommen werden könne, daß von den Silber¬<lb/> waaren die weitaus überwiegende Mehrzahl der Punzirung unterzogen<lb/> worden sei, so könne dies hinwiederum bei den Goldwaaren nur von einem<lb/> verschwindend kleinen Theile gelten." Das mit dem I.August 1866 in<lb/> Wirksamkett tretende „Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren<lb/> und dessen Ueberwachung", dessen Entwurf im Reichsrathe eine sehr lebhafte<lb/> Debatte veranlaßt hatte, enthielt eine sehr erhebliche Verschärfung der bis¬<lb/> herigen Punzirungsgrundsätze, indem nunmehr auch die weniger als 4 Duka¬<lb/> ten wiegenden Goldwaaren und alle aus dem Auslande kommenden Gold-<lb/> und Silberwaaren der amtlichen Prüfung und Punzirung unterzogen wer¬<lb/> den mußten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1085" next="#ID_1086"> Die Berichte der Wiener Handels- und Gewerbekammer haben seit dieser<lb/> Zeit fast nur Günstiges über die Wirkungen dieser Vorschrift zu verzeichnen<lb/> gehabt. Einen erhöhten Absatz, namentlich in das Ausland, schreiben sie dem<lb/> gesteigerten Vertrauen zu, welches die amtlich punzirte Waare überall finde.<lb/> Die nachfolgende Tabelle, welche wir auf Grund der einzelnen Berichte zu¬<lb/> sammengestellt haben, scheint dies in der That glänzend zu bestätigen. Im K.<lb/> K. Haupt-Punzirungs-Amte zu Wien gelangten nämlich zur Punzirung!</p><lb/> <table facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341817_192802/figures/grenzboten_341817_192802_193121_007.jpg"> <row> <cell> im<lb/> JahreGold- Silber-<lb/> Waaren.<lb/> PfundPfund<lb/> 1867<lb/> 1868<lb/> 186!)<lb/> 1870<lb/> 1871<lb/> 18722642<lb/> 4464<lb/> S532<lb/> 5342<lb/> 6614<lb/> 811529562<lb/> 47312<lb/> S0559<lb/> 48872<lb/> 59585<lb/> 77508</cell> </row> </table><lb/> <p xml:id="ID_1086" prev="#ID_1085"> wobei zu bemerkeri ist. daß die Gold- und Siiber- Waarenindustrie Wiens<lb/> ca., 5/v der Erzeugung Cisleithaniens umfaßt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1087" next="#ID_1088"> Unter den punzirten Goldwaaren des Auslandes befanden sich nach</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0318]
im Jahre 1826 nur 247,
1862 nahezu 7000 Personen,
bei einer Stadtbevölkerung von höchstens 1S000 Seelen, beschäftigte.
Wichtige Anhaltepunkte für die Beurtheilung der Wirkungen einer prä¬
ventiver amtlichen Controle und Stempelung liefert die Oesterreichische Ge¬
setzgebung.
Bis zum 1. August 1866 galt hier die Vorschrift, daß Goldwaaren nur
wenn sie über 4 Dukaten schwer waren. Silberarbeiten aber nur, wenn sie
ohne Verunstaltung bezeichnet werden konnten, der Punzirungspflicht unter¬
lagen. Die von der Handels- und Gewerbekammer in Wien unternommene,
verdienstvolle „Statistik der Volkswirthschaft in Nieder-Oesterreich 1853—1866"
bemerkt hierzu: „wenn auch angenommen werden könne, daß von den Silber¬
waaren die weitaus überwiegende Mehrzahl der Punzirung unterzogen
worden sei, so könne dies hinwiederum bei den Goldwaaren nur von einem
verschwindend kleinen Theile gelten." Das mit dem I.August 1866 in
Wirksamkett tretende „Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren
und dessen Ueberwachung", dessen Entwurf im Reichsrathe eine sehr lebhafte
Debatte veranlaßt hatte, enthielt eine sehr erhebliche Verschärfung der bis¬
herigen Punzirungsgrundsätze, indem nunmehr auch die weniger als 4 Duka¬
ten wiegenden Goldwaaren und alle aus dem Auslande kommenden Gold-
und Silberwaaren der amtlichen Prüfung und Punzirung unterzogen wer¬
den mußten.
Die Berichte der Wiener Handels- und Gewerbekammer haben seit dieser
Zeit fast nur Günstiges über die Wirkungen dieser Vorschrift zu verzeichnen
gehabt. Einen erhöhten Absatz, namentlich in das Ausland, schreiben sie dem
gesteigerten Vertrauen zu, welches die amtlich punzirte Waare überall finde.
Die nachfolgende Tabelle, welche wir auf Grund der einzelnen Berichte zu¬
sammengestellt haben, scheint dies in der That glänzend zu bestätigen. Im K.
K. Haupt-Punzirungs-Amte zu Wien gelangten nämlich zur Punzirung!
im
JahreGold- Silber-
Waaren.
PfundPfund
1867
1868
186!)
1870
1871
18722642
4464
S532
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811529562
47312
S0559
48872
59585
77508
wobei zu bemerkeri ist. daß die Gold- und Siiber- Waarenindustrie Wiens
ca., 5/v der Erzeugung Cisleithaniens umfaßt.
Unter den punzirten Goldwaaren des Auslandes befanden sich nach
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