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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band.

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zum Theil aus Linientruppen, die an der spanischen Grenze gestanden oder von
ihren Corps abgedrängt waren, zum Theil auch aus neu combinirten Marsch¬
regimentern.
2. Reserve-Cavallerie-Division.
4. Reserve-Cavallerie-Division, neu formirt aus einer Brigade der Cavallerie-Di-
vision des VI. Armee-Corps und drei Regimentern Chasseurs d'Afrique.
Im Ganzen: 166 Bataillons, 99 Escadrons, 64 Batterien, 18^2
Compagnie Genie.

Als Verstärkung der Armee konnten von Linien-Truppen nur noch
herangezogen werden: aus Civita Vecchia: 2 Infanterie-Regimenter, 2 Es¬
cadrons, 2 Batterien; aus Algier: 4 Infanterie-Regimenter, 3 Bataillone
Turcos, das Fremdenregiment, 1 Husaren-, 2 Chasseurs- und 4 Spahis-Re-
gimenter; von der sy amis chen G r euz e: 2 Chasseurs-Regimenter; von Lyon:
1 Husaren- und 1 Dragoner-Regiment. -- Das waren sehr unzureichende
Kräfte und man mußte deshalb eilig für anderweite Verstärkungen
sorgen.

Diese Aufgabe siel bereits einer neuen Regierung zu. Das Ministerium
Ollivier war der feindlichen Haltung der Kammer gewichen und der 74jährige
General Cousin Montauban, Graf v. Palikao war am 10. August an die
Spitze des Cabinets getreten und hatte zugleich das Portefeuille des Krieges
übernommen. Die erste Handlung des neuen Ministeriums war die Annahme
des Amendements Keratry: die verabschiedeten Soldaten, die zu den Classen
1856 bis 1863 gehörten, einzuberufen: alle unverheiratheten und
kinderlosen Bürger von 25 bis 35 Jahren zum Dienst heran-
zuziehn, den Credit zur Unterstützung der Familien der Mobilgarden von
4 Millionen auf 20 Millionen zu erhöhen und der Armee den Dank zu po-
liren, welchen sie durch ihre Tapferkeit bei den ersten unglücklichen Gefechten
verdient. -- Diese Maßregeln gingen über die berühmte soge¬
nannte 1<zveo ert eng.88ö vom 23. August 1793 schon hinaus! --
Außerdem wurde ein Antrag Jules Favre's angenommen, die Reorgani¬
sation der Nationalgarten auf Grundlage des Gesetzes von 1831
durchzuführen; ein Credit von 1000 Millionen Francs wurde eröffnet und,
wie zur Zeit der großen Revolution den Assignaten, so jetzt den Bankbillets
Zwangscours gewährt.

Für den Augenblick konnten jene umfassenden und großartigen Ma߬
regeln natürlich noch keinen Ertrag haben. Als erstes und nächstes Mittel
der Armeeverstärkung boten sich vielmehr die vierten Bataillone und
die Depot-Compagnien des stehenden Heeres dar. Wie schon erwähnt,
waren bei Kriegsausbruch die Infanterie-Bataillone von 8 auf 6 reducirt und
die nun pro Regiment überschießenden 6 Compagnien dem Depot überwiesen.


zum Theil aus Linientruppen, die an der spanischen Grenze gestanden oder von
ihren Corps abgedrängt waren, zum Theil auch aus neu combinirten Marsch¬
regimentern.
2. Reserve-Cavallerie-Division.
4. Reserve-Cavallerie-Division, neu formirt aus einer Brigade der Cavallerie-Di-
vision des VI. Armee-Corps und drei Regimentern Chasseurs d'Afrique.
Im Ganzen: 166 Bataillons, 99 Escadrons, 64 Batterien, 18^2
Compagnie Genie.

Als Verstärkung der Armee konnten von Linien-Truppen nur noch
herangezogen werden: aus Civita Vecchia: 2 Infanterie-Regimenter, 2 Es¬
cadrons, 2 Batterien; aus Algier: 4 Infanterie-Regimenter, 3 Bataillone
Turcos, das Fremdenregiment, 1 Husaren-, 2 Chasseurs- und 4 Spahis-Re-
gimenter; von der sy amis chen G r euz e: 2 Chasseurs-Regimenter; von Lyon:
1 Husaren- und 1 Dragoner-Regiment. — Das waren sehr unzureichende
Kräfte und man mußte deshalb eilig für anderweite Verstärkungen
sorgen.

Diese Aufgabe siel bereits einer neuen Regierung zu. Das Ministerium
Ollivier war der feindlichen Haltung der Kammer gewichen und der 74jährige
General Cousin Montauban, Graf v. Palikao war am 10. August an die
Spitze des Cabinets getreten und hatte zugleich das Portefeuille des Krieges
übernommen. Die erste Handlung des neuen Ministeriums war die Annahme
des Amendements Keratry: die verabschiedeten Soldaten, die zu den Classen
1856 bis 1863 gehörten, einzuberufen: alle unverheiratheten und
kinderlosen Bürger von 25 bis 35 Jahren zum Dienst heran-
zuziehn, den Credit zur Unterstützung der Familien der Mobilgarden von
4 Millionen auf 20 Millionen zu erhöhen und der Armee den Dank zu po-
liren, welchen sie durch ihre Tapferkeit bei den ersten unglücklichen Gefechten
verdient. — Diese Maßregeln gingen über die berühmte soge¬
nannte 1<zveo ert eng.88ö vom 23. August 1793 schon hinaus! —
Außerdem wurde ein Antrag Jules Favre's angenommen, die Reorgani¬
sation der Nationalgarten auf Grundlage des Gesetzes von 1831
durchzuführen; ein Credit von 1000 Millionen Francs wurde eröffnet und,
wie zur Zeit der großen Revolution den Assignaten, so jetzt den Bankbillets
Zwangscours gewährt.

Für den Augenblick konnten jene umfassenden und großartigen Ma߬
regeln natürlich noch keinen Ertrag haben. Als erstes und nächstes Mittel
der Armeeverstärkung boten sich vielmehr die vierten Bataillone und
die Depot-Compagnien des stehenden Heeres dar. Wie schon erwähnt,
waren bei Kriegsausbruch die Infanterie-Bataillone von 8 auf 6 reducirt und
die nun pro Regiment überschießenden 6 Compagnien dem Depot überwiesen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/190>, abgerufen am 22.07.2024.