Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

daß deutschen Bürgern die Freiheit des Aufenthaltes beschränkt werden solle --
genauer, daß der Staat verlangt, jesuitische Niederlassungen zerstreuen zu
dürfen -- daß diese Bürger kein Bedenken tragen, die Unglücklichen, die sich
in ihren Bann begeben, einzusperren, nach Afrika zu senden, in langjähriger
schwerer Haft zu halten und dergleichen. Die Erziehungsmittel der Familie
werden durch die Aufsicht des Staates in Schranken gehalten, und die Orden
sollen unter der Firma des Vereinsrechtes eine schrankenlose Strafgewalt, die
Befugniß jeder körperlichen und moralischen Mißhandlung behaupten!

Auch an diesem letzten Tage bildete Greises Schlußwort den geistigen
Gipfel der Verhandlung. Er führte diesmal aus, daß eine politische Macht
mir der anderen streitet, und nicht, wie die Ultramontanen vorgeben, wenn
es ihnen gerade paßt, eine geistig moralische Macht mit einer politischen.
Sobald die katholische Kirche nur eine moralische Macht sein will, nur wirk¬
sam unter den Bedingungen der Staatsordnung aus dem Gebiet der Heiligung
der Seele, kommt sie nicht mit dem Staat in Conflict. Deshalb hatte auch
vorher der Präsident Delbrück die Jdentificirung des jesuitischen Katholicismus
mit dem wahren Katholicismus zurückgewiesen. Der jesuitische Katholicismus
ist eine fremde politische Macht, die in den Machtbereich der deutschen Nation
eindringt und sich das Leben unserer Nation äußerlich und innerlich unterwerfen
will. Dazu bedient sich der jesuitische Katholicismus der äußeren Machtstellung,
die er in der Zeit des getheilten deutschen Staatslebens auf deutschem Boden
durch Selbstinterpretation der Gesetze eingenommen hat, der Stellung zum Kirchen¬
vermögen, zur niederen Geistlichkeit, zur Erziehung der Geistlichkeit, zu der Ehe¬
schließung, zu den öffentlichen Lehranstalten, und nicht am letzten zu den katholischen
Volksvereinen, die eine organisirte Armee bilden und ganz andere Waffen, als
moralische, zu sühren verstehn.

Der Gesetzentwurf wurde in dritter Lesung angenommen und mit ihm
eine von Volk eingebrachte Resolution auf Einführung der obligatorischen
Civilehe und allgemeiner Civilstandsregister.

Darauf erfolgte der Schluß des Reichstags, dessen von allem Ceremoniell
entkleidete Form eine wahre Genugthuung gewährt. Es giebt freilich Leute,
die sich weiter nach links befinden, als wo man sie suchen sollte, die in dem Weg¬
fall des Ceremoniells eine Zurücksetzung finden wollen. Wir glauben, das
deutsche Reich wird von der ganzen Welt beneidet werden, wenn ihm stets
gelingt, fruchtbare Arbeit mit prunkloser Form zu vereinigen. Wir wollen
uns auch Tage des Prunks gefallen lassen, aber nur selten, nur selten! Wir
brauchen dafür unsern größten Dichter und Weisen nicht erst zu citiren.

Gehaltreich war auch diesmal die Arbeit des Reichstags. Eine Versam-
lung haben wir nicht näher berührt, weil sie ein erfreuliches Resultat aller¬
dings geliefert, an sich selbst aber ohne Bedeutung war: die Verhandlung über
die Verkeilung der französischen Kriegsentschädigung. Es ist beschlossen, nach
Deckung der durch die Kriegführung erwachsenen oder mit derselben in un¬
mittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Summe zwischen den krieg¬
führenden Bundesgenossen so zu vertheilen, daß ^ des entfallenden Antheils
nach den militärischen Leistungen, '/i nach der Bevölkerung berechnet wird.
Daß dabei über den Bau eines Cadettenhauses zwischen den Kritikern der
besten aller Militärverwaltungen und dieser letzteren einige unvermeidliche
Plänkeleien vorfielen, wobei die Verwaltung, die gegen den äußeren Feind
stets siegreich gewesen, den Kürzeren zog, gehört zu den gewohnheitsmäßigen
Vorkommnissen unseres Staatslebens, denen keine wesentliche Bedeutung bei¬
L --r. zumessen ist. ^




Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blum.
Verlag von F. L. Herbig. -- Druck von Hüthel K Legler in Leipzig.

daß deutschen Bürgern die Freiheit des Aufenthaltes beschränkt werden solle —
genauer, daß der Staat verlangt, jesuitische Niederlassungen zerstreuen zu
dürfen — daß diese Bürger kein Bedenken tragen, die Unglücklichen, die sich
in ihren Bann begeben, einzusperren, nach Afrika zu senden, in langjähriger
schwerer Haft zu halten und dergleichen. Die Erziehungsmittel der Familie
werden durch die Aufsicht des Staates in Schranken gehalten, und die Orden
sollen unter der Firma des Vereinsrechtes eine schrankenlose Strafgewalt, die
Befugniß jeder körperlichen und moralischen Mißhandlung behaupten!

Auch an diesem letzten Tage bildete Greises Schlußwort den geistigen
Gipfel der Verhandlung. Er führte diesmal aus, daß eine politische Macht
mir der anderen streitet, und nicht, wie die Ultramontanen vorgeben, wenn
es ihnen gerade paßt, eine geistig moralische Macht mit einer politischen.
Sobald die katholische Kirche nur eine moralische Macht sein will, nur wirk¬
sam unter den Bedingungen der Staatsordnung aus dem Gebiet der Heiligung
der Seele, kommt sie nicht mit dem Staat in Conflict. Deshalb hatte auch
vorher der Präsident Delbrück die Jdentificirung des jesuitischen Katholicismus
mit dem wahren Katholicismus zurückgewiesen. Der jesuitische Katholicismus
ist eine fremde politische Macht, die in den Machtbereich der deutschen Nation
eindringt und sich das Leben unserer Nation äußerlich und innerlich unterwerfen
will. Dazu bedient sich der jesuitische Katholicismus der äußeren Machtstellung,
die er in der Zeit des getheilten deutschen Staatslebens auf deutschem Boden
durch Selbstinterpretation der Gesetze eingenommen hat, der Stellung zum Kirchen¬
vermögen, zur niederen Geistlichkeit, zur Erziehung der Geistlichkeit, zu der Ehe¬
schließung, zu den öffentlichen Lehranstalten, und nicht am letzten zu den katholischen
Volksvereinen, die eine organisirte Armee bilden und ganz andere Waffen, als
moralische, zu sühren verstehn.

Der Gesetzentwurf wurde in dritter Lesung angenommen und mit ihm
eine von Volk eingebrachte Resolution auf Einführung der obligatorischen
Civilehe und allgemeiner Civilstandsregister.

Darauf erfolgte der Schluß des Reichstags, dessen von allem Ceremoniell
entkleidete Form eine wahre Genugthuung gewährt. Es giebt freilich Leute,
die sich weiter nach links befinden, als wo man sie suchen sollte, die in dem Weg¬
fall des Ceremoniells eine Zurücksetzung finden wollen. Wir glauben, das
deutsche Reich wird von der ganzen Welt beneidet werden, wenn ihm stets
gelingt, fruchtbare Arbeit mit prunkloser Form zu vereinigen. Wir wollen
uns auch Tage des Prunks gefallen lassen, aber nur selten, nur selten! Wir
brauchen dafür unsern größten Dichter und Weisen nicht erst zu citiren.

Gehaltreich war auch diesmal die Arbeit des Reichstags. Eine Versam-
lung haben wir nicht näher berührt, weil sie ein erfreuliches Resultat aller¬
dings geliefert, an sich selbst aber ohne Bedeutung war: die Verhandlung über
die Verkeilung der französischen Kriegsentschädigung. Es ist beschlossen, nach
Deckung der durch die Kriegführung erwachsenen oder mit derselben in un¬
mittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Summe zwischen den krieg¬
führenden Bundesgenossen so zu vertheilen, daß ^ des entfallenden Antheils
nach den militärischen Leistungen, '/i nach der Bevölkerung berechnet wird.
Daß dabei über den Bau eines Cadettenhauses zwischen den Kritikern der
besten aller Militärverwaltungen und dieser letzteren einige unvermeidliche
Plänkeleien vorfielen, wobei die Verwaltung, die gegen den äußeren Feind
stets siegreich gewesen, den Kürzeren zog, gehört zu den gewohnheitsmäßigen
Vorkommnissen unseres Staatslebens, denen keine wesentliche Bedeutung bei¬
L —r. zumessen ist. ^




Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blum.
Verlag von F. L. Herbig. — Druck von Hüthel K Legler in Leipzig.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0048" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/127976"/>
          <p xml:id="ID_117" prev="#ID_116"> daß deutschen Bürgern die Freiheit des Aufenthaltes beschränkt werden solle &#x2014;<lb/>
genauer, daß der Staat verlangt, jesuitische Niederlassungen zerstreuen zu<lb/>
dürfen &#x2014; daß diese Bürger kein Bedenken tragen, die Unglücklichen, die sich<lb/>
in ihren Bann begeben, einzusperren, nach Afrika zu senden, in langjähriger<lb/>
schwerer Haft zu halten und dergleichen. Die Erziehungsmittel der Familie<lb/>
werden durch die Aufsicht des Staates in Schranken gehalten, und die Orden<lb/>
sollen unter der Firma des Vereinsrechtes eine schrankenlose Strafgewalt, die<lb/>
Befugniß jeder körperlichen und moralischen Mißhandlung behaupten!</p><lb/>
          <p xml:id="ID_118"> Auch an diesem letzten Tage bildete Greises Schlußwort den geistigen<lb/>
Gipfel der Verhandlung. Er führte diesmal aus, daß eine politische Macht<lb/>
mir der anderen streitet, und nicht, wie die Ultramontanen vorgeben, wenn<lb/>
es ihnen gerade paßt, eine geistig moralische Macht mit einer politischen.<lb/>
Sobald die katholische Kirche nur eine moralische Macht sein will, nur wirk¬<lb/>
sam unter den Bedingungen der Staatsordnung aus dem Gebiet der Heiligung<lb/>
der Seele, kommt sie nicht mit dem Staat in Conflict. Deshalb hatte auch<lb/>
vorher der Präsident Delbrück die Jdentificirung des jesuitischen Katholicismus<lb/>
mit dem wahren Katholicismus zurückgewiesen. Der jesuitische Katholicismus<lb/>
ist eine fremde politische Macht, die in den Machtbereich der deutschen Nation<lb/>
eindringt und sich das Leben unserer Nation äußerlich und innerlich unterwerfen<lb/>
will. Dazu bedient sich der jesuitische Katholicismus der äußeren Machtstellung,<lb/>
die er in der Zeit des getheilten deutschen Staatslebens auf deutschem Boden<lb/>
durch Selbstinterpretation der Gesetze eingenommen hat, der Stellung zum Kirchen¬<lb/>
vermögen, zur niederen Geistlichkeit, zur Erziehung der Geistlichkeit, zu der Ehe¬<lb/>
schließung, zu den öffentlichen Lehranstalten, und nicht am letzten zu den katholischen<lb/>
Volksvereinen, die eine organisirte Armee bilden und ganz andere Waffen, als<lb/>
moralische, zu sühren verstehn.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_119"> Der Gesetzentwurf wurde in dritter Lesung angenommen und mit ihm<lb/>
eine von Volk eingebrachte Resolution auf Einführung der obligatorischen<lb/>
Civilehe und allgemeiner Civilstandsregister.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_120"> Darauf erfolgte der Schluß des Reichstags, dessen von allem Ceremoniell<lb/>
entkleidete Form eine wahre Genugthuung gewährt. Es giebt freilich Leute,<lb/>
die sich weiter nach links befinden, als wo man sie suchen sollte, die in dem Weg¬<lb/>
fall des Ceremoniells eine Zurücksetzung finden wollen. Wir glauben, das<lb/>
deutsche Reich wird von der ganzen Welt beneidet werden, wenn ihm stets<lb/>
gelingt, fruchtbare Arbeit mit prunkloser Form zu vereinigen. Wir wollen<lb/>
uns auch Tage des Prunks gefallen lassen, aber nur selten, nur selten! Wir<lb/>
brauchen dafür unsern größten Dichter und Weisen nicht erst zu citiren.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_121"> Gehaltreich war auch diesmal die Arbeit des Reichstags. Eine Versam-<lb/>
lung haben wir nicht näher berührt, weil sie ein erfreuliches Resultat aller¬<lb/>
dings geliefert, an sich selbst aber ohne Bedeutung war: die Verhandlung über<lb/>
die Verkeilung der französischen Kriegsentschädigung. Es ist beschlossen, nach<lb/>
Deckung der durch die Kriegführung erwachsenen oder mit derselben in un¬<lb/>
mittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Summe zwischen den krieg¬<lb/>
führenden Bundesgenossen so zu vertheilen, daß ^ des entfallenden Antheils<lb/>
nach den militärischen Leistungen, '/i nach der Bevölkerung berechnet wird.<lb/>
Daß dabei über den Bau eines Cadettenhauses zwischen den Kritikern der<lb/>
besten aller Militärverwaltungen und dieser letzteren einige unvermeidliche<lb/>
Plänkeleien vorfielen, wobei die Verwaltung, die gegen den äußeren Feind<lb/>
stets siegreich gewesen, den Kürzeren zog, gehört zu den gewohnheitsmäßigen<lb/>
Vorkommnissen unseres Staatslebens, denen keine wesentliche Bedeutung bei¬<lb/><note type="byline"> L &#x2014;r.</note> zumessen ist. ^</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          <note type="byline"> Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blum.<lb/>
Verlag von F. L. Herbig. &#x2014; Druck von Hüthel K Legler in Leipzig.</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0048] daß deutschen Bürgern die Freiheit des Aufenthaltes beschränkt werden solle — genauer, daß der Staat verlangt, jesuitische Niederlassungen zerstreuen zu dürfen — daß diese Bürger kein Bedenken tragen, die Unglücklichen, die sich in ihren Bann begeben, einzusperren, nach Afrika zu senden, in langjähriger schwerer Haft zu halten und dergleichen. Die Erziehungsmittel der Familie werden durch die Aufsicht des Staates in Schranken gehalten, und die Orden sollen unter der Firma des Vereinsrechtes eine schrankenlose Strafgewalt, die Befugniß jeder körperlichen und moralischen Mißhandlung behaupten! Auch an diesem letzten Tage bildete Greises Schlußwort den geistigen Gipfel der Verhandlung. Er führte diesmal aus, daß eine politische Macht mir der anderen streitet, und nicht, wie die Ultramontanen vorgeben, wenn es ihnen gerade paßt, eine geistig moralische Macht mit einer politischen. Sobald die katholische Kirche nur eine moralische Macht sein will, nur wirk¬ sam unter den Bedingungen der Staatsordnung aus dem Gebiet der Heiligung der Seele, kommt sie nicht mit dem Staat in Conflict. Deshalb hatte auch vorher der Präsident Delbrück die Jdentificirung des jesuitischen Katholicismus mit dem wahren Katholicismus zurückgewiesen. Der jesuitische Katholicismus ist eine fremde politische Macht, die in den Machtbereich der deutschen Nation eindringt und sich das Leben unserer Nation äußerlich und innerlich unterwerfen will. Dazu bedient sich der jesuitische Katholicismus der äußeren Machtstellung, die er in der Zeit des getheilten deutschen Staatslebens auf deutschem Boden durch Selbstinterpretation der Gesetze eingenommen hat, der Stellung zum Kirchen¬ vermögen, zur niederen Geistlichkeit, zur Erziehung der Geistlichkeit, zu der Ehe¬ schließung, zu den öffentlichen Lehranstalten, und nicht am letzten zu den katholischen Volksvereinen, die eine organisirte Armee bilden und ganz andere Waffen, als moralische, zu sühren verstehn. Der Gesetzentwurf wurde in dritter Lesung angenommen und mit ihm eine von Volk eingebrachte Resolution auf Einführung der obligatorischen Civilehe und allgemeiner Civilstandsregister. Darauf erfolgte der Schluß des Reichstags, dessen von allem Ceremoniell entkleidete Form eine wahre Genugthuung gewährt. Es giebt freilich Leute, die sich weiter nach links befinden, als wo man sie suchen sollte, die in dem Weg¬ fall des Ceremoniells eine Zurücksetzung finden wollen. Wir glauben, das deutsche Reich wird von der ganzen Welt beneidet werden, wenn ihm stets gelingt, fruchtbare Arbeit mit prunkloser Form zu vereinigen. Wir wollen uns auch Tage des Prunks gefallen lassen, aber nur selten, nur selten! Wir brauchen dafür unsern größten Dichter und Weisen nicht erst zu citiren. Gehaltreich war auch diesmal die Arbeit des Reichstags. Eine Versam- lung haben wir nicht näher berührt, weil sie ein erfreuliches Resultat aller¬ dings geliefert, an sich selbst aber ohne Bedeutung war: die Verhandlung über die Verkeilung der französischen Kriegsentschädigung. Es ist beschlossen, nach Deckung der durch die Kriegführung erwachsenen oder mit derselben in un¬ mittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Summe zwischen den krieg¬ führenden Bundesgenossen so zu vertheilen, daß ^ des entfallenden Antheils nach den militärischen Leistungen, '/i nach der Bevölkerung berechnet wird. Daß dabei über den Bau eines Cadettenhauses zwischen den Kritikern der besten aller Militärverwaltungen und dieser letzteren einige unvermeidliche Plänkeleien vorfielen, wobei die Verwaltung, die gegen den äußeren Feind stets siegreich gewesen, den Kürzeren zog, gehört zu den gewohnheitsmäßigen Vorkommnissen unseres Staatslebens, denen keine wesentliche Bedeutung bei¬ L —r. zumessen ist. ^ Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blum. Verlag von F. L. Herbig. — Druck von Hüthel K Legler in Leipzig.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127927
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127927/48
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127927/48>, abgerufen am 22.12.2024.