Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. I. Band.Stoffes schon ein gutes Stück gefördert worden. Eine Reihe bedeutender B. Das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich nebst der Strafgesetz. Novelle B. Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blum. Verlag von A. L. Herbig. -- Druck von Hiithel <K Legler in Leipzig. Stoffes schon ein gutes Stück gefördert worden. Eine Reihe bedeutender B. Das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich nebst der Strafgesetz. Novelle B. Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blum. Verlag von A. L. Herbig. — Druck von Hiithel <K Legler in Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0208" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/128136"/> <p xml:id="ID_680" prev="#ID_679"> Stoffes schon ein gutes Stück gefördert worden. Eine Reihe bedeutender<lb/> Mitarbeiter, unter ihnen die besten Namen der deutschen Staatswissenschaft<lb/> und Volkswirthschaft, wie Bluntschli, v. Kaltenborn, Herrmann, Berner,<lb/> K. Maurer, Adolf Held, A. Lammers. G. Waitz, Treitschke, Zachariä u. A.<lb/> bürgen dafür, daß auch in dieser billigen Volksausgabe die Schätze deutschen<lb/> Wissens und deutscher Forschung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens<lb/> dem Leser geboten werden. Und namentlich hat diese kleinere staatswissen¬<lb/> schaftliche Encyklopädie vor größeren gleichartigen Unternehmungen vermöge<lb/> des rascheren Erscheinens ihrer einzelnen Theile den Vorzug, daß die histo¬<lb/> rischen Artikel, die literar-geschichtlichen Abhandlungen u. s. w. die neusten<lb/> Ereignisse und Erzeugnisse berücksichtigen können. Außerdem aber soll in einem<lb/> Nachtrage besonders noch derjenigen Veränderungen gedacht werden, welche<lb/> die Folge der großen Ereignisse der Jahre 1870—71 gewesen sind.</p><lb/> <note type="byline"> B.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p xml:id="ID_681"> Das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich nebst der Strafgesetz. Novelle<lb/> vom 10. December 1871. Zum Handgebrauch von Hans Ottomar Reiz,<lb/> Erlangen, Andreas Teichert, 1872, ist eine der praktischsten Handausgaben des<lb/> wichtigen Gesetzes. Namentlich sind die an den Rand gedruckten, kurzen Inhalts¬<lb/> angaben jedes Paragraphen dem praktischen Kriminalisten ebenso werthvoll<lb/> als die unter dem Paragraphen abgedruckten Nachweise sämmtlicher Parallel¬<lb/> stellen, Ergänzungsbestimmungen u. s. w. Das überaus sorgfältig gearbeitete<lb/> Register gewinnt dadurch noch an Werth, daß es das Strafmaaß jedes Ar¬<lb/> tikels gleich im Register mit aufführt. Das sehr empfehlenswerthe kleine Buch<lb/> schließt mit einem Verzeichniß derjenigen Reichsgesetze, welche neben dem Straf¬<lb/> gesetzbuch in Kraft gebliebene Strafbestimmungen enthalten.</p><lb/> <note type="byline"> B.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blum.<lb/> Verlag von A. L. Herbig. — Druck von Hiithel <K Legler in Leipzig.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0208]
Stoffes schon ein gutes Stück gefördert worden. Eine Reihe bedeutender
Mitarbeiter, unter ihnen die besten Namen der deutschen Staatswissenschaft
und Volkswirthschaft, wie Bluntschli, v. Kaltenborn, Herrmann, Berner,
K. Maurer, Adolf Held, A. Lammers. G. Waitz, Treitschke, Zachariä u. A.
bürgen dafür, daß auch in dieser billigen Volksausgabe die Schätze deutschen
Wissens und deutscher Forschung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens
dem Leser geboten werden. Und namentlich hat diese kleinere staatswissen¬
schaftliche Encyklopädie vor größeren gleichartigen Unternehmungen vermöge
des rascheren Erscheinens ihrer einzelnen Theile den Vorzug, daß die histo¬
rischen Artikel, die literar-geschichtlichen Abhandlungen u. s. w. die neusten
Ereignisse und Erzeugnisse berücksichtigen können. Außerdem aber soll in einem
Nachtrage besonders noch derjenigen Veränderungen gedacht werden, welche
die Folge der großen Ereignisse der Jahre 1870—71 gewesen sind.
B.
Das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich nebst der Strafgesetz. Novelle
vom 10. December 1871. Zum Handgebrauch von Hans Ottomar Reiz,
Erlangen, Andreas Teichert, 1872, ist eine der praktischsten Handausgaben des
wichtigen Gesetzes. Namentlich sind die an den Rand gedruckten, kurzen Inhalts¬
angaben jedes Paragraphen dem praktischen Kriminalisten ebenso werthvoll
als die unter dem Paragraphen abgedruckten Nachweise sämmtlicher Parallel¬
stellen, Ergänzungsbestimmungen u. s. w. Das überaus sorgfältig gearbeitete
Register gewinnt dadurch noch an Werth, daß es das Strafmaaß jedes Ar¬
tikels gleich im Register mit aufführt. Das sehr empfehlenswerthe kleine Buch
schließt mit einem Verzeichniß derjenigen Reichsgesetze, welche neben dem Straf¬
gesetzbuch in Kraft gebliebene Strafbestimmungen enthalten.
B.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blum.
Verlag von A. L. Herbig. — Druck von Hiithel <K Legler in Leipzig.
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