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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.

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dieser Reform riicht einzustimmen. Seit dem Erscheinen der in der Staats¬
wissenschaft eine neue Epoche beginnenden Werke von Gneist haben die deut¬
schen Staatsansichten unter dem hinzukommenden Einfluß der großen Staats¬
leistung Bismarcks eine veränderte Richtung genommen, deren Ziel noch nicht
als abgeschlossene Anschauung vorliegt. Sicherlich aber führt diese Richtung
uns zu einem Ernst, einer Tiefe und Klarheit der Staatsauffassung, wie sie
noch kein Volk besessen hat. Wenn man vom Standpunkt dieser Staatsan¬
sicht, die sich vor uns, in uns bildet, an der mitzubilden die würdigste Auf¬
gabe ist, die früheren Kreisordnungsentwürfe mustert, so kann man sich eines
lebhaften Schauders nicht erwehren. Mehr oder minder läuft das Bestreben
derselben darauf hinaus, dem Parlamentarismus auf dem Dorfe, im Kreise,
in der Provinz, kurz überall wo sich ein Fleckchen sür denselben entdecken läßt,
eine Stätte zu bereiten. Der Liberalismus auf seiner unreifen Stufe war
in Begriff, unbewußt das zu thun, was Fürst Bismarck mit überlegenem
Bewußtsein im Scherz als eine seiner Aufgaben hingestellt haben soll: den
Parlamentarismus durch den Parlamentarismus todt zu machen. Wären
jene unreifen Reformgedanken dauernd ins Leben getreten, sie hätten überall
hin Verwirrung und Auflösung getragen, und schließlich Nichts zurückgelassen,
als die Sehnsucht nach einer Alles allein thuenden Staatsverwaltung wie in
Frankreich. So oft ein Entwurf der Kreisordnungsreform auf der Tages¬
ordnung gestanden, hat er jedesmal eine bessere Gestalt getragen. Man kann
nicht warten, bis die vollkommenste Theorie entdeckt ist, ehe man die Praxis
reformirt. weil Theorie und Praxis sich an einander bilden. Darum ist es
gut. daß wir jetzt einmal den Schritt zur Besserung der Praxis thun. Aber
es ist nicht minder gut. daß wir nicht früher dazu gekommen. Denn der
theoretische Apparat, mit dem wir es unternehmen wollten, war allzu un¬
tauglich. Wir hatten bisher noch nicht das gelernt, was wir lernen konnten,
ohne an unserem eigenen Fleisch und Blut zu experimentiren. Die Lehrer
haben sich gefunden, die uns zeigen, was das Studium des bisherigen Staates
in alter und neuer Zeit zeigen kann. Nun mögen die Experimente an unserem
eigenen Leben beginnen. Wir wissen nun wenigstens soviel, um uns nicht in
der besten Absicht von der Welt die eigenen Adern zu öffnen.

Wir wollen nun die hauptsächlichen Neuerungen der jetzt vorgelegten,
vom Abgeordnetenhaus durchberathenen und genehmigten Kreisordnung ins
Auge fassen.

Der preußische Kreis ist bekanntlich eine Verwaltungseinheit, welche in
der Gliederung des Staates von oben bis jetzt das dritte Glied bildet. Ueber
dem Kreis steht einstweilen noch als nächsthöhere Verwaltungseinheit der Re¬
gierungsbezirk, darüber die Provinz. Darin wird durch die jetzige Kreisord¬
nung Nichts geändert, wiewohl dieselbe allerdings Bezug nimmt auf ein Ge¬
setz über die Reorganisation der inneren Verwaltung, in Erwartung dessen
die Kreisordnung'gewissen Anordnungen einen provisorischen Charakter zuer¬
kennt. Wir unsererseits hoffen und wünschen, daß das in Aussicht gestellte
Gesetz über die Reorganisation der inneren Verwaltung nur Eine Zwischen¬
stufe zwischen Kreis- und Centralverwaltung aufrecht halten wird, die am
Besten als Provinz zu bezeichnen ist. Man wird jedoch dabei auf kleinere
Provinzen als die jetzigen zurückkommen müssen, wie denn die jetzige Provinz
Preußen früher in Ost- und Westpreußen getheilt war, die Rheinprovinz in
Jülich-Cleve-Berg und Niederrhein.

Unter dem Kreis gab es bisher nur Eine Verwaltungseinheit, nämlich
die Ortschaft. Es' gab bereits Städte, die einen eigenen Kreis für sich bildeten.


dieser Reform riicht einzustimmen. Seit dem Erscheinen der in der Staats¬
wissenschaft eine neue Epoche beginnenden Werke von Gneist haben die deut¬
schen Staatsansichten unter dem hinzukommenden Einfluß der großen Staats¬
leistung Bismarcks eine veränderte Richtung genommen, deren Ziel noch nicht
als abgeschlossene Anschauung vorliegt. Sicherlich aber führt diese Richtung
uns zu einem Ernst, einer Tiefe und Klarheit der Staatsauffassung, wie sie
noch kein Volk besessen hat. Wenn man vom Standpunkt dieser Staatsan¬
sicht, die sich vor uns, in uns bildet, an der mitzubilden die würdigste Auf¬
gabe ist, die früheren Kreisordnungsentwürfe mustert, so kann man sich eines
lebhaften Schauders nicht erwehren. Mehr oder minder läuft das Bestreben
derselben darauf hinaus, dem Parlamentarismus auf dem Dorfe, im Kreise,
in der Provinz, kurz überall wo sich ein Fleckchen sür denselben entdecken läßt,
eine Stätte zu bereiten. Der Liberalismus auf seiner unreifen Stufe war
in Begriff, unbewußt das zu thun, was Fürst Bismarck mit überlegenem
Bewußtsein im Scherz als eine seiner Aufgaben hingestellt haben soll: den
Parlamentarismus durch den Parlamentarismus todt zu machen. Wären
jene unreifen Reformgedanken dauernd ins Leben getreten, sie hätten überall
hin Verwirrung und Auflösung getragen, und schließlich Nichts zurückgelassen,
als die Sehnsucht nach einer Alles allein thuenden Staatsverwaltung wie in
Frankreich. So oft ein Entwurf der Kreisordnungsreform auf der Tages¬
ordnung gestanden, hat er jedesmal eine bessere Gestalt getragen. Man kann
nicht warten, bis die vollkommenste Theorie entdeckt ist, ehe man die Praxis
reformirt. weil Theorie und Praxis sich an einander bilden. Darum ist es
gut. daß wir jetzt einmal den Schritt zur Besserung der Praxis thun. Aber
es ist nicht minder gut. daß wir nicht früher dazu gekommen. Denn der
theoretische Apparat, mit dem wir es unternehmen wollten, war allzu un¬
tauglich. Wir hatten bisher noch nicht das gelernt, was wir lernen konnten,
ohne an unserem eigenen Fleisch und Blut zu experimentiren. Die Lehrer
haben sich gefunden, die uns zeigen, was das Studium des bisherigen Staates
in alter und neuer Zeit zeigen kann. Nun mögen die Experimente an unserem
eigenen Leben beginnen. Wir wissen nun wenigstens soviel, um uns nicht in
der besten Absicht von der Welt die eigenen Adern zu öffnen.

Wir wollen nun die hauptsächlichen Neuerungen der jetzt vorgelegten,
vom Abgeordnetenhaus durchberathenen und genehmigten Kreisordnung ins
Auge fassen.

Der preußische Kreis ist bekanntlich eine Verwaltungseinheit, welche in
der Gliederung des Staates von oben bis jetzt das dritte Glied bildet. Ueber
dem Kreis steht einstweilen noch als nächsthöhere Verwaltungseinheit der Re¬
gierungsbezirk, darüber die Provinz. Darin wird durch die jetzige Kreisord¬
nung Nichts geändert, wiewohl dieselbe allerdings Bezug nimmt auf ein Ge¬
setz über die Reorganisation der inneren Verwaltung, in Erwartung dessen
die Kreisordnung'gewissen Anordnungen einen provisorischen Charakter zuer¬
kennt. Wir unsererseits hoffen und wünschen, daß das in Aussicht gestellte
Gesetz über die Reorganisation der inneren Verwaltung nur Eine Zwischen¬
stufe zwischen Kreis- und Centralverwaltung aufrecht halten wird, die am
Besten als Provinz zu bezeichnen ist. Man wird jedoch dabei auf kleinere
Provinzen als die jetzigen zurückkommen müssen, wie denn die jetzige Provinz
Preußen früher in Ost- und Westpreußen getheilt war, die Rheinprovinz in
Jülich-Cleve-Berg und Niederrhein.

Unter dem Kreis gab es bisher nur Eine Verwaltungseinheit, nämlich
die Ortschaft. Es' gab bereits Städte, die einen eigenen Kreis für sich bildeten.


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[0085] dieser Reform riicht einzustimmen. Seit dem Erscheinen der in der Staats¬ wissenschaft eine neue Epoche beginnenden Werke von Gneist haben die deut¬ schen Staatsansichten unter dem hinzukommenden Einfluß der großen Staats¬ leistung Bismarcks eine veränderte Richtung genommen, deren Ziel noch nicht als abgeschlossene Anschauung vorliegt. Sicherlich aber führt diese Richtung uns zu einem Ernst, einer Tiefe und Klarheit der Staatsauffassung, wie sie noch kein Volk besessen hat. Wenn man vom Standpunkt dieser Staatsan¬ sicht, die sich vor uns, in uns bildet, an der mitzubilden die würdigste Auf¬ gabe ist, die früheren Kreisordnungsentwürfe mustert, so kann man sich eines lebhaften Schauders nicht erwehren. Mehr oder minder läuft das Bestreben derselben darauf hinaus, dem Parlamentarismus auf dem Dorfe, im Kreise, in der Provinz, kurz überall wo sich ein Fleckchen sür denselben entdecken läßt, eine Stätte zu bereiten. Der Liberalismus auf seiner unreifen Stufe war in Begriff, unbewußt das zu thun, was Fürst Bismarck mit überlegenem Bewußtsein im Scherz als eine seiner Aufgaben hingestellt haben soll: den Parlamentarismus durch den Parlamentarismus todt zu machen. Wären jene unreifen Reformgedanken dauernd ins Leben getreten, sie hätten überall hin Verwirrung und Auflösung getragen, und schließlich Nichts zurückgelassen, als die Sehnsucht nach einer Alles allein thuenden Staatsverwaltung wie in Frankreich. So oft ein Entwurf der Kreisordnungsreform auf der Tages¬ ordnung gestanden, hat er jedesmal eine bessere Gestalt getragen. Man kann nicht warten, bis die vollkommenste Theorie entdeckt ist, ehe man die Praxis reformirt. weil Theorie und Praxis sich an einander bilden. Darum ist es gut. daß wir jetzt einmal den Schritt zur Besserung der Praxis thun. Aber es ist nicht minder gut. daß wir nicht früher dazu gekommen. Denn der theoretische Apparat, mit dem wir es unternehmen wollten, war allzu un¬ tauglich. Wir hatten bisher noch nicht das gelernt, was wir lernen konnten, ohne an unserem eigenen Fleisch und Blut zu experimentiren. Die Lehrer haben sich gefunden, die uns zeigen, was das Studium des bisherigen Staates in alter und neuer Zeit zeigen kann. Nun mögen die Experimente an unserem eigenen Leben beginnen. Wir wissen nun wenigstens soviel, um uns nicht in der besten Absicht von der Welt die eigenen Adern zu öffnen. Wir wollen nun die hauptsächlichen Neuerungen der jetzt vorgelegten, vom Abgeordnetenhaus durchberathenen und genehmigten Kreisordnung ins Auge fassen. Der preußische Kreis ist bekanntlich eine Verwaltungseinheit, welche in der Gliederung des Staates von oben bis jetzt das dritte Glied bildet. Ueber dem Kreis steht einstweilen noch als nächsthöhere Verwaltungseinheit der Re¬ gierungsbezirk, darüber die Provinz. Darin wird durch die jetzige Kreisord¬ nung Nichts geändert, wiewohl dieselbe allerdings Bezug nimmt auf ein Ge¬ setz über die Reorganisation der inneren Verwaltung, in Erwartung dessen die Kreisordnung'gewissen Anordnungen einen provisorischen Charakter zuer¬ kennt. Wir unsererseits hoffen und wünschen, daß das in Aussicht gestellte Gesetz über die Reorganisation der inneren Verwaltung nur Eine Zwischen¬ stufe zwischen Kreis- und Centralverwaltung aufrecht halten wird, die am Besten als Provinz zu bezeichnen ist. Man wird jedoch dabei auf kleinere Provinzen als die jetzigen zurückkommen müssen, wie denn die jetzige Provinz Preußen früher in Ost- und Westpreußen getheilt war, die Rheinprovinz in Jülich-Cleve-Berg und Niederrhein. Unter dem Kreis gab es bisher nur Eine Verwaltungseinheit, nämlich die Ortschaft. Es' gab bereits Städte, die einen eigenen Kreis für sich bildeten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127395/85>, abgerufen am 22.07.2024.