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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.

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Diez") 1000 Cubikfuß. In verschiedenen Anstalten, welche v. Würth")
anführt, haben die Jsolirzellen 730 bis 1100 Cbkfuß Rauminhalt, in den
preußischen Gefängnissen beträgt letzterer 525 bis 1200 Cbkfuß bei 8^'. bis
9' Höhe der Zelle."**) Im Allgemeinen lassen sich indeß diese Ansprüche
nicht so scharf begrenzen, weil die gesundheitsgemäße Zulänglichkeit des
Athmungsraumes hauptsächlich von dem ununterbrochenen Vorhandensein
einer ausreichenden Ventilation abhängt, so daß, wenn für die letztere gesorgt
ist, selbst ein verhältnißmäßig kleiner Raum eine gesundheitsgemäße Athmungs-
luft darbieten kann. In Rücksicht aber auf die Grenzen, welche der Venti¬
lation, namentlich in den Schlafsälen, nothwendigerweise gesteckt sind, erachten
wir 600 Cbkfuß Raum pro Kopf für das niedrigste Maaß. welches der ge¬
sundheitsgemäßen Beschaffenheit der Athmungsluft in den Schlafsälen zuge¬
standen werden muß. In den preußischen Gefängnissen ist der Bedarf eines
Gefangenen im Schlafraum bei gemeinsamer Haft nur auf 300 Cbkfuß nor-
mirt.'I-) In den Arbeitssälen dürften 800 Cbkfuß pro Kopf genügen, weil
hier im Laufe des Tages die vermehrte Luftbewegung, das Oeffnen der Thüren
u. s. w. die Ventilation befördern. Rücksichtlich der Vorkehrungen für die
Ventilation macht die öffentliche Gesundheitspflege ähnliche Ansprüche, wie
bei dicht bewohnten Räumen. Am häufigsten bedient man sich in den Gefäng¬
nissen der einfachsten Ventilationsvorrichtung, nämlich einer Klappe in einer
oberen Fensterscheibe; für diesen Fall kann die Lufterneuerung sehr vortheil¬
haft, ohne daß ein Zug entsteht, durch einen jalousieartigen Verschluß in dem
unteren Theile der Thierfüllung vermehrt werden, welcher von Essek'1') für die
Krankensäle empfohlen wurde, und eine schräg durch den Saal streichende Luft¬
strömung bewirkt. -- In den Schlafsälen muß dafür gesorgt werden, daß die
Lust nicht durch Koch und Urin verunreinigt werde; da die Gefangenen des
Rachts den Schlafsaal nicht verlassen dürfen, muß in demselben ein gut ven-
tilirtes Cabinet vorhanden sein. Für die Jsolirzellen wird in verschiedenen
Gefängnissen auf verschiedene Weise gesorgt; in einzelnen Anstalten befinden
sich in den Zellen Ciosets mit Wasserspülung.

Bei aller Sorgfalt gelingt es' doch nicht in den geschlossenen Räumen
eine ganz reine Luft herzustellen. Deshalb müssen Spazierhöfe vorhanden
sein, in welchen die Gefangenen täglich 2 mal je ^ Stunde sich aufhalten







-) Diez: Die Verwaltung und Einrichtung der Strafanstalten mit Einzelhaft. Carlsruhe
1857, S. 122.
") a. a. O. S. 1"S ze.
Die preußischen Gefängnisse. Beschreibende Uebersicht der zum Ressort des Ministeriums
de" Innern gehörenden Straf- und Gefangen-Anstalten. Berlin 1870, S. 12.
f) Die preußischen Gefängnisse a. a. O.
et) C. H> Esse: Die Krankenhäuser, ihre Einrichtung und Verwaltung. 2. Aufl. Berlin
1868, S. 35.

Diez») 1000 Cubikfuß. In verschiedenen Anstalten, welche v. Würth")
anführt, haben die Jsolirzellen 730 bis 1100 Cbkfuß Rauminhalt, in den
preußischen Gefängnissen beträgt letzterer 525 bis 1200 Cbkfuß bei 8^'. bis
9' Höhe der Zelle."**) Im Allgemeinen lassen sich indeß diese Ansprüche
nicht so scharf begrenzen, weil die gesundheitsgemäße Zulänglichkeit des
Athmungsraumes hauptsächlich von dem ununterbrochenen Vorhandensein
einer ausreichenden Ventilation abhängt, so daß, wenn für die letztere gesorgt
ist, selbst ein verhältnißmäßig kleiner Raum eine gesundheitsgemäße Athmungs-
luft darbieten kann. In Rücksicht aber auf die Grenzen, welche der Venti¬
lation, namentlich in den Schlafsälen, nothwendigerweise gesteckt sind, erachten
wir 600 Cbkfuß Raum pro Kopf für das niedrigste Maaß. welches der ge¬
sundheitsgemäßen Beschaffenheit der Athmungsluft in den Schlafsälen zuge¬
standen werden muß. In den preußischen Gefängnissen ist der Bedarf eines
Gefangenen im Schlafraum bei gemeinsamer Haft nur auf 300 Cbkfuß nor-
mirt.'I-) In den Arbeitssälen dürften 800 Cbkfuß pro Kopf genügen, weil
hier im Laufe des Tages die vermehrte Luftbewegung, das Oeffnen der Thüren
u. s. w. die Ventilation befördern. Rücksichtlich der Vorkehrungen für die
Ventilation macht die öffentliche Gesundheitspflege ähnliche Ansprüche, wie
bei dicht bewohnten Räumen. Am häufigsten bedient man sich in den Gefäng¬
nissen der einfachsten Ventilationsvorrichtung, nämlich einer Klappe in einer
oberen Fensterscheibe; für diesen Fall kann die Lufterneuerung sehr vortheil¬
haft, ohne daß ein Zug entsteht, durch einen jalousieartigen Verschluß in dem
unteren Theile der Thierfüllung vermehrt werden, welcher von Essek'1') für die
Krankensäle empfohlen wurde, und eine schräg durch den Saal streichende Luft¬
strömung bewirkt. — In den Schlafsälen muß dafür gesorgt werden, daß die
Lust nicht durch Koch und Urin verunreinigt werde; da die Gefangenen des
Rachts den Schlafsaal nicht verlassen dürfen, muß in demselben ein gut ven-
tilirtes Cabinet vorhanden sein. Für die Jsolirzellen wird in verschiedenen
Gefängnissen auf verschiedene Weise gesorgt; in einzelnen Anstalten befinden
sich in den Zellen Ciosets mit Wasserspülung.

Bei aller Sorgfalt gelingt es' doch nicht in den geschlossenen Räumen
eine ganz reine Luft herzustellen. Deshalb müssen Spazierhöfe vorhanden
sein, in welchen die Gefangenen täglich 2 mal je ^ Stunde sich aufhalten







-) Diez: Die Verwaltung und Einrichtung der Strafanstalten mit Einzelhaft. Carlsruhe
1857, S. 122.
") a. a. O. S. 1»S ze.
Die preußischen Gefängnisse. Beschreibende Uebersicht der zum Ressort des Ministeriums
de« Innern gehörenden Straf- und Gefangen-Anstalten. Berlin 1870, S. 12.
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1868, S. 35.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127395/299>, abgerufen am 22.07.2024.