Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band.heißen. Ebenso die erneuerte Vorlegung der Gesetze über den Erwerb des Am Schluß wendet sich die Thronrede zu den großen Fragen der Be¬ Der evangelischen Kirche soll ein Gesetzentwurf über die Aufbringung der Mit der Verheißung der Vorlage eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes Verantwortlicher Redacteur: Dr. Hans Blum. Vertan, von F. L. Hcrvig. -- Druck von Hüthcl Le"ter in Leipzig. heißen. Ebenso die erneuerte Vorlegung der Gesetze über den Erwerb des Am Schluß wendet sich die Thronrede zu den großen Fragen der Be¬ Der evangelischen Kirche soll ein Gesetzentwurf über die Aufbringung der Mit der Verheißung der Vorlage eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes Verantwortlicher Redacteur: Dr. Hans Blum. Vertan, von F. L. Hcrvig. — Druck von Hüthcl Le„ter in Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0368" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/192669"/> <p xml:id="ID_1355" prev="#ID_1354"> heißen. Ebenso die erneuerte Vorlegung der Gesetze über den Erwerb des<lb/> Grundeigenthums und über das Hypothekenrecht. Es wird bei Erwähnung<lb/> dieser Gesetze die Hoffnung betont, daß dieselben durch die möglich gewordene<lb/> Ermäßigung der Kostensätze für die Geschäfte bei dem Grundbuch an Aussicht<lb/> auf Annahme gewonnen haben. Die Kreisordnung wird wieder vorgelegt<lb/> werden. Es wird betont, daß dieses Organisationsgesetz die Grundlage wei¬<lb/> terer Reformen enthält. Doch zeigt die vereinzelte Vorlage der Kreisordnung,<lb/> daß die Umformung der gesammten inneren Verwaltung nicht mit einem Male<lb/> in Angriff genommen werden soll. Es wird im Gegentheil die vorgeschrittene<lb/> Übertragung provinzieller Angelegenheiten an die Verwaltung durch die bis¬<lb/> herigen ständischen Organe lobend erwähnt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1356"> Am Schluß wendet sich die Thronrede zu den großen Fragen der Be¬<lb/> ziehung zwischen Kirche und Staat und zu der Gestaltung des öffentlichen<lb/> Unterrichts. Es wird der Wille ausgesprochen, neben der Selbstständigkeit<lb/> der Kirchen und Religionsgesellschaften auch die Glaubens- und Gewissens¬<lb/> freiheit der Einzelnen zu schützen. Es sollen zu diesem Zweck Vorlagen er¬<lb/> folgen , welche die Einrichtung der Civilstandsregister anordnen und die Mög¬<lb/> lichkeit einer bürgerlichen Eingehung der Ehe in erweitertem Umfang, als bis<lb/> dahin, herstellen. Wir fügen zur Erläuterung hinzu, daß die bürgerliche<lb/> Eheschließung bis dahin nur Solchen gestattet war, die ihren Austritt aus<lb/> einer der anerkannten Kirchen gerichtlich erklärt hatten. Die Befugniß wird<lb/> jedenfalls erweitert werden. Dagegen erklärt die Thronrede noch nicht, ob die<lb/> bürgerliche Eheschließung obligatorisch eingeführt werden soll. Wir möchten<lb/> annehmen, daß, wenn die bürgerliche Eheschließung in der zu erwartenden<lb/> Regierungsvorlage noch nicht obligatorisch vorgeschrieben sein sollte, der Land¬<lb/> tag die Herbeiführung dieser Vorschrift in seiner Hand hat. Auch über die<lb/> rechtlichen Wirkungen des Austritts aus der Kirche werden neue gesetzliche<lb/> Bestimmungen angekündigt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1357"> Der evangelischen Kirche soll ein Gesetzentwurf über die Aufbringung der<lb/> Synodalkosten zu Theil werden, als Vorbereitung für die Einrichtungen,<lb/> welche der Staat herzustellen der evangelischen Kirche schuldet, um derselben<lb/> die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu ermöglichen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1358"> Mit der Verheißung der Vorlage eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes<lb/> und der Ankündigung, den Zwecken des öffentlichen Unterrichts neue beträcht¬<lb/> liche Mittel zu Gebot zu stellen, schließt die Thronrede. Der an gesetzgeberi¬<lb/> schen Absichten von eingreifender Bedeutung reiche Inhalt derselben läßt<lb/> erwarten, daß wir einer nicht minder inhaltvollen und überdies durch Geistes¬<lb/> kämpfe bewegten und anziehenden Landtagssession entgegengehen, deren Dauer<lb/><note type="byline"> v - r.^</note> sich bis in die Nähe des kommenden Frühjahrs erstrecken dürfte. </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Verantwortlicher Redacteur: Dr. Hans Blum.<lb/> Vertan, von F. L. Hcrvig. — Druck von Hüthcl Le„ter in Leipzig.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0368]
heißen. Ebenso die erneuerte Vorlegung der Gesetze über den Erwerb des
Grundeigenthums und über das Hypothekenrecht. Es wird bei Erwähnung
dieser Gesetze die Hoffnung betont, daß dieselben durch die möglich gewordene
Ermäßigung der Kostensätze für die Geschäfte bei dem Grundbuch an Aussicht
auf Annahme gewonnen haben. Die Kreisordnung wird wieder vorgelegt
werden. Es wird betont, daß dieses Organisationsgesetz die Grundlage wei¬
terer Reformen enthält. Doch zeigt die vereinzelte Vorlage der Kreisordnung,
daß die Umformung der gesammten inneren Verwaltung nicht mit einem Male
in Angriff genommen werden soll. Es wird im Gegentheil die vorgeschrittene
Übertragung provinzieller Angelegenheiten an die Verwaltung durch die bis¬
herigen ständischen Organe lobend erwähnt.
Am Schluß wendet sich die Thronrede zu den großen Fragen der Be¬
ziehung zwischen Kirche und Staat und zu der Gestaltung des öffentlichen
Unterrichts. Es wird der Wille ausgesprochen, neben der Selbstständigkeit
der Kirchen und Religionsgesellschaften auch die Glaubens- und Gewissens¬
freiheit der Einzelnen zu schützen. Es sollen zu diesem Zweck Vorlagen er¬
folgen , welche die Einrichtung der Civilstandsregister anordnen und die Mög¬
lichkeit einer bürgerlichen Eingehung der Ehe in erweitertem Umfang, als bis
dahin, herstellen. Wir fügen zur Erläuterung hinzu, daß die bürgerliche
Eheschließung bis dahin nur Solchen gestattet war, die ihren Austritt aus
einer der anerkannten Kirchen gerichtlich erklärt hatten. Die Befugniß wird
jedenfalls erweitert werden. Dagegen erklärt die Thronrede noch nicht, ob die
bürgerliche Eheschließung obligatorisch eingeführt werden soll. Wir möchten
annehmen, daß, wenn die bürgerliche Eheschließung in der zu erwartenden
Regierungsvorlage noch nicht obligatorisch vorgeschrieben sein sollte, der Land¬
tag die Herbeiführung dieser Vorschrift in seiner Hand hat. Auch über die
rechtlichen Wirkungen des Austritts aus der Kirche werden neue gesetzliche
Bestimmungen angekündigt.
Der evangelischen Kirche soll ein Gesetzentwurf über die Aufbringung der
Synodalkosten zu Theil werden, als Vorbereitung für die Einrichtungen,
welche der Staat herzustellen der evangelischen Kirche schuldet, um derselben
die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu ermöglichen.
Mit der Verheißung der Vorlage eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes
und der Ankündigung, den Zwecken des öffentlichen Unterrichts neue beträcht¬
liche Mittel zu Gebot zu stellen, schließt die Thronrede. Der an gesetzgeberi¬
schen Absichten von eingreifender Bedeutung reiche Inhalt derselben läßt
erwarten, daß wir einer nicht minder inhaltvollen und überdies durch Geistes¬
kämpfe bewegten und anziehenden Landtagssession entgegengehen, deren Dauer
v - r.^ sich bis in die Nähe des kommenden Frühjahrs erstrecken dürfte.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. Hans Blum.
Vertan, von F. L. Hcrvig. — Druck von Hüthcl Le„ter in Leipzig.
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