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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band.

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der Particularismus der Münzprägung schafft uns eine Mehrzahl, Gegen
die Gefahren dieses Umstandes trifft nun zwar das Gesetz Vorsorge, insofern
es dem Reichskanzler die Bestimmung der auszumünzenden Goldquantitäten,
die Vertheilung der Quantitäten auf die Münzgattungen und die Münzstätten
und endlich die Erstattung der Prägungskosten an die Münzstätten überträgt.
Daß aber mit der Oberaufsicht des Reichskanzlers über die Münzprägung
eine ausreichende Bürgschaft gleichmäßiger Ausprägung nicht erlangt wird,
trat sehr auffällig in einer Aeußerung des Bundesbevollmächtigten Camphau¬
sen zu Tage. Es entsteht nämlich die weitere Frage, wer soll die im Verkehr
abgenutzten Münzen einlösen? Die Conseguenz der jetzigen Vorlage erheischt
die Einlösung durch die Einzelstaaten. So ist auch in der Vorlage bestimmt
worden und' der Reichstag hat auf Andringen der Negierung dies" Bestim¬
mung angenommen. Das ist aber eine Sache, die ihre eigenthümlichen Fol¬
gen hat. Man kann gewiß sein, daß von allen deutschen Goldmünzen die
des größten Staates, die preußischen, am meisten in Circulation kommen. Die
hamburgischen oder reußischen Goldstücke verlassen vielleicht zeitlebens auf ein
paar Tage die Keller irgend einer Bank, in denen sie sonst ungestört schlum¬
mern. Der Zufall wird hierbei ein Mehr oder Minder bedingen; aber das
ist klar, die preußischen Münzen werden das Hauptcirculativnömittel werden.
Wie kommt nun Preußen dazu, den Verlust, den die Circulation im ganzen
Reiche verursacht, allein zu tragen? Nichts scheint also rationeller, als daß
die Kosten der Einlösung vom' ganzen Reich getragen werden. Da sah sich
Herr Camphausen gedrungen, zu erklären: Die Einlösung abgenutzter Münzen
durch das Reich werde dazu führen, daß manche Einzelstaaten die Münzen
so ausprägen, daß ihr Feingehalt gerade nur das nothwendige Passirgewicht
erreicht! -- Es kann keine deutlichere Illustration geben zu den Gefahren
particularistischer Münzhoheit oder auch nur Münzverwaltung. Gegenüber
der Camphausen'schen Erklärung nahm sich Laster's Phrase, es sei keiner
Münzverwaltung eine mala üäW zuzutrauen, der "unser Braun" beistimmte,
recht gutmüthig aus.

Die Nachtheile particularistischer Münzverwaltung treffen auch die an
sich so nothwendige Befugniß, daß Privatpersonen auf ihre Kosten Gold in
den Münzstätten des Reiches ausprägen lassen können. Das geht natürlich
nicht an, wenn die einzelne Münzverwaltung die Kosten tragen soll für die
vermehrte Einziehung, welche aus der vermehrten Circulation der in ihrer
Werkstatt geprägten' Münzstücke entspringt. Und doch ist jene Befugniß
durchaus unentbehrlich, wie der Abgeordnete Sonnemann sehr gut ausführte,
weil nämlich ohne das Recht der Privatausprägung der deutsche Geldmarkt
das Mittel entbehrt, die Veränderungen des Wechselcourses, so wie er es nöthig
hat, zu benutzen.

Indessen wollen wir uns bei dieser Frage mit dem Worte Camphausens
getrosten, daß Rom nicht an einem Tage gebaut worden und daß das jetzige
Gesetz nur ein proviforisches ist. In Anbetracht unserer Vergangenheit und
Gegenwart mit ihren verschlungenen Interessen dürfen wir uns dieses Münz¬
gesetz, das wohl die dritte Lesung nur bestätigen wird, als eines großen und
segensreichen Fortschrittes freuen. Die weitere richtige Entwickelung wird
nicht ausbleiben.

Was der Reichstag in den zwei Sitzungen dieser Woche, die nicht der
Münzvorlage gewidmet waren, verhandelt, mag dem heutigen Brief zu über¬
gehen gestattet sein.




Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blau.
Verlag von F. L. Hcrvi,,. -- Druck von Hüthel Legler in Leipzig.

der Particularismus der Münzprägung schafft uns eine Mehrzahl, Gegen
die Gefahren dieses Umstandes trifft nun zwar das Gesetz Vorsorge, insofern
es dem Reichskanzler die Bestimmung der auszumünzenden Goldquantitäten,
die Vertheilung der Quantitäten auf die Münzgattungen und die Münzstätten
und endlich die Erstattung der Prägungskosten an die Münzstätten überträgt.
Daß aber mit der Oberaufsicht des Reichskanzlers über die Münzprägung
eine ausreichende Bürgschaft gleichmäßiger Ausprägung nicht erlangt wird,
trat sehr auffällig in einer Aeußerung des Bundesbevollmächtigten Camphau¬
sen zu Tage. Es entsteht nämlich die weitere Frage, wer soll die im Verkehr
abgenutzten Münzen einlösen? Die Conseguenz der jetzigen Vorlage erheischt
die Einlösung durch die Einzelstaaten. So ist auch in der Vorlage bestimmt
worden und' der Reichstag hat auf Andringen der Negierung dies« Bestim¬
mung angenommen. Das ist aber eine Sache, die ihre eigenthümlichen Fol¬
gen hat. Man kann gewiß sein, daß von allen deutschen Goldmünzen die
des größten Staates, die preußischen, am meisten in Circulation kommen. Die
hamburgischen oder reußischen Goldstücke verlassen vielleicht zeitlebens auf ein
paar Tage die Keller irgend einer Bank, in denen sie sonst ungestört schlum¬
mern. Der Zufall wird hierbei ein Mehr oder Minder bedingen; aber das
ist klar, die preußischen Münzen werden das Hauptcirculativnömittel werden.
Wie kommt nun Preußen dazu, den Verlust, den die Circulation im ganzen
Reiche verursacht, allein zu tragen? Nichts scheint also rationeller, als daß
die Kosten der Einlösung vom' ganzen Reich getragen werden. Da sah sich
Herr Camphausen gedrungen, zu erklären: Die Einlösung abgenutzter Münzen
durch das Reich werde dazu führen, daß manche Einzelstaaten die Münzen
so ausprägen, daß ihr Feingehalt gerade nur das nothwendige Passirgewicht
erreicht! — Es kann keine deutlichere Illustration geben zu den Gefahren
particularistischer Münzhoheit oder auch nur Münzverwaltung. Gegenüber
der Camphausen'schen Erklärung nahm sich Laster's Phrase, es sei keiner
Münzverwaltung eine mala üäW zuzutrauen, der „unser Braun" beistimmte,
recht gutmüthig aus.

Die Nachtheile particularistischer Münzverwaltung treffen auch die an
sich so nothwendige Befugniß, daß Privatpersonen auf ihre Kosten Gold in
den Münzstätten des Reiches ausprägen lassen können. Das geht natürlich
nicht an, wenn die einzelne Münzverwaltung die Kosten tragen soll für die
vermehrte Einziehung, welche aus der vermehrten Circulation der in ihrer
Werkstatt geprägten' Münzstücke entspringt. Und doch ist jene Befugniß
durchaus unentbehrlich, wie der Abgeordnete Sonnemann sehr gut ausführte,
weil nämlich ohne das Recht der Privatausprägung der deutsche Geldmarkt
das Mittel entbehrt, die Veränderungen des Wechselcourses, so wie er es nöthig
hat, zu benutzen.

Indessen wollen wir uns bei dieser Frage mit dem Worte Camphausens
getrosten, daß Rom nicht an einem Tage gebaut worden und daß das jetzige
Gesetz nur ein proviforisches ist. In Anbetracht unserer Vergangenheit und
Gegenwart mit ihren verschlungenen Interessen dürfen wir uns dieses Münz¬
gesetz, das wohl die dritte Lesung nur bestätigen wird, als eines großen und
segensreichen Fortschrittes freuen. Die weitere richtige Entwickelung wird
nicht ausbleiben.

Was der Reichstag in den zwei Sitzungen dieser Woche, die nicht der
Münzvorlage gewidmet waren, verhandelt, mag dem heutigen Brief zu über¬
gehen gestattet sein.




Verantwortlicher Redacteur: Dr. Haus Blau.
Verlag von F. L. Hcrvi,,. — Druck von Hüthel Legler in Leipzig.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_192299/328>, abgerufen am 10.02.2025.