Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

die Dinge heute stehen, bei den Gegnern nicht mehr sowohl in der Vorliebe
für die mecklenburg'schen Zustände, als in den Bedenken gegen die Ausdeh¬
nung der Reichscompetenz.'

Das Ereigniß der Sitzung war die Rede des Abgeordneten Treitschke.
Nie haben wir den Reichskanzler einer parlamentarischen Rede solche Auf¬
merksamkeit schenken sehen. Man könnte sich einen Standpunkt denken, der
bei aller Ueberzeugung von der UnHaltbarkeit, ja Ungeheuerlichkeit mecklen-
burg'scher Zustände doch geneigt wäre, dergleichen Anträge für ungelegen zu
halten. Man könnte fragen: wie lange kann das im schlimmsten Fall noch
dauern? Wozu die unmittelbare Dazwischenkamst des Reiches hervorrufen
und die heikle Frage der Kompetenz zur Unzeit beschwören? Diesem Stand¬
punkt trat der Redner gegenüber in der schlagendsten und überzeugendsten
Weise, die man nur denken kann. Ja er hat Recht, das neue Reich
darf nicht wie der alte Bundestag sich inkompetent erklären, wo es gilt, einem
schreienden Nothstande im deutschen Volke irgendwo abzuhelfen. Es ist wahr,
kein vernünftiger Mensch wird dem Reich nachsagen, was dem Bundestag
nachzusagen war, daß er überall bedrücke und nirgend fördere, nirgend helfe.
Aber zu den großen Segnungen des Reiches muß auch die Fähigkeit zur un¬
mittelbaren Hilfe für schreiende Nothstände kommen, wenn es sich im Glau¬
ben der Nation festsetzen und behaupten soll. Wir glauben, daß von dieser
Nothwendigkeit jeder Hörer und Leser der Treitschke'schen Rede sich so durch¬
drungen finden wird, daß auch das Bedenken nicht mehr aufkommt, ob die
Einführung einer Volksvertretung für Mecklenburg das rechte Mittel ist. Vor
allem gilt es zu zeigen, daß dem Reich Macht und Wille zu helfen inne-
wohnt, und den Anfang der Hilfe zu leisten. Das Weitere gehört der
Zukunft.

Am 4. November erfolgte die zweite Berathung über die Bildung eines
Neichstriegsschatzes. Man erinnert sich, daß das Gesetz.aus Miquel's Antrag
nach der ersten Berathung einer Commission überwiesen wurde. Das Haupt¬
interesse der zweiten Berathung bewegte sich um den § 2, welcher bei einge¬
tretener Verminderung des Normalbestandes dem Kriegsschatz die zufälligen
Einnahmen des Reiches zuführen wollte. Die Commission hat diesen Para¬
graphen abgelehnt. Ein Antrag des Abgeordneten Bodelschwingh verlangte
eine von der Regierungsvorlage abweichende Fassung. Die Regierungsvorlage
hatte unter zufälligen Einnahmen solche verstanden, welche aus anderen Be¬
zugsquellen fließen, als den im Artikel 7t) der Reichsverfassung dem Reich
zugewiesenen. Der Antrag Bodelschwingh verlangte, daß diejenigen Einnah¬
men in den Kriegsschatz fließen, welche nicht in den Reichöhaushalt aufge¬
nommen sind. Die Regierung schloß sich durch den Bevollmächtigten Camp¬
hausen dem Antrag Bodelschwingh an.

Die Institution des Kriegsschatzes hat keinen Sinn, wenn nicht Vorsorge
getroffen wird, und zwar in einer die Factoren der Reichsgesetzgebung binden-
den Weise, zur Wiederergänzung des Schatzes, wenn derselbe ganz oder theil¬
weise verwendet worden. Diejenigen Redner, welche die Wiederergänzung
dem Zufall, eventualiter Vereinbarungen unterstellen wollten, widerlegte der
Abgeordnete Gneist in seiner überlegenen Weise. Uns dünkt jedoch, das
Widerstreben, außeretatmäßige Einnahmen zuzulassen, habe ebenfalls seinen
Meer Grund. Der Antrag' Bodelschwingh wurde schließlich angenommen.
Wir würden vorgezogen haben, wenn der Antrag dahin gelautet hätte: der
^eichöknegöschatz muß, sobald er seinen Normalbestand nicht mehr erreicht,
ledesmal aus den Einnahmen des Reiches und nöthigenfalls durch Eröffnung
außerordentlicher Einnahmequellen bis zur vorgeschriebenen Höhe wieder er¬
gänzt werden.


die Dinge heute stehen, bei den Gegnern nicht mehr sowohl in der Vorliebe
für die mecklenburg'schen Zustände, als in den Bedenken gegen die Ausdeh¬
nung der Reichscompetenz.'

Das Ereigniß der Sitzung war die Rede des Abgeordneten Treitschke.
Nie haben wir den Reichskanzler einer parlamentarischen Rede solche Auf¬
merksamkeit schenken sehen. Man könnte sich einen Standpunkt denken, der
bei aller Ueberzeugung von der UnHaltbarkeit, ja Ungeheuerlichkeit mecklen-
burg'scher Zustände doch geneigt wäre, dergleichen Anträge für ungelegen zu
halten. Man könnte fragen: wie lange kann das im schlimmsten Fall noch
dauern? Wozu die unmittelbare Dazwischenkamst des Reiches hervorrufen
und die heikle Frage der Kompetenz zur Unzeit beschwören? Diesem Stand¬
punkt trat der Redner gegenüber in der schlagendsten und überzeugendsten
Weise, die man nur denken kann. Ja er hat Recht, das neue Reich
darf nicht wie der alte Bundestag sich inkompetent erklären, wo es gilt, einem
schreienden Nothstande im deutschen Volke irgendwo abzuhelfen. Es ist wahr,
kein vernünftiger Mensch wird dem Reich nachsagen, was dem Bundestag
nachzusagen war, daß er überall bedrücke und nirgend fördere, nirgend helfe.
Aber zu den großen Segnungen des Reiches muß auch die Fähigkeit zur un¬
mittelbaren Hilfe für schreiende Nothstände kommen, wenn es sich im Glau¬
ben der Nation festsetzen und behaupten soll. Wir glauben, daß von dieser
Nothwendigkeit jeder Hörer und Leser der Treitschke'schen Rede sich so durch¬
drungen finden wird, daß auch das Bedenken nicht mehr aufkommt, ob die
Einführung einer Volksvertretung für Mecklenburg das rechte Mittel ist. Vor
allem gilt es zu zeigen, daß dem Reich Macht und Wille zu helfen inne-
wohnt, und den Anfang der Hilfe zu leisten. Das Weitere gehört der
Zukunft.

Am 4. November erfolgte die zweite Berathung über die Bildung eines
Neichstriegsschatzes. Man erinnert sich, daß das Gesetz.aus Miquel's Antrag
nach der ersten Berathung einer Commission überwiesen wurde. Das Haupt¬
interesse der zweiten Berathung bewegte sich um den § 2, welcher bei einge¬
tretener Verminderung des Normalbestandes dem Kriegsschatz die zufälligen
Einnahmen des Reiches zuführen wollte. Die Commission hat diesen Para¬
graphen abgelehnt. Ein Antrag des Abgeordneten Bodelschwingh verlangte
eine von der Regierungsvorlage abweichende Fassung. Die Regierungsvorlage
hatte unter zufälligen Einnahmen solche verstanden, welche aus anderen Be¬
zugsquellen fließen, als den im Artikel 7t) der Reichsverfassung dem Reich
zugewiesenen. Der Antrag Bodelschwingh verlangte, daß diejenigen Einnah¬
men in den Kriegsschatz fließen, welche nicht in den Reichöhaushalt aufge¬
nommen sind. Die Regierung schloß sich durch den Bevollmächtigten Camp¬
hausen dem Antrag Bodelschwingh an.

Die Institution des Kriegsschatzes hat keinen Sinn, wenn nicht Vorsorge
getroffen wird, und zwar in einer die Factoren der Reichsgesetzgebung binden-
den Weise, zur Wiederergänzung des Schatzes, wenn derselbe ganz oder theil¬
weise verwendet worden. Diejenigen Redner, welche die Wiederergänzung
dem Zufall, eventualiter Vereinbarungen unterstellen wollten, widerlegte der
Abgeordnete Gneist in seiner überlegenen Weise. Uns dünkt jedoch, das
Widerstreben, außeretatmäßige Einnahmen zuzulassen, habe ebenfalls seinen
Meer Grund. Der Antrag' Bodelschwingh wurde schließlich angenommen.
Wir würden vorgezogen haben, wenn der Antrag dahin gelautet hätte: der
^eichöknegöschatz muß, sobald er seinen Normalbestand nicht mehr erreicht,
ledesmal aus den Einnahmen des Reiches und nöthigenfalls durch Eröffnung
außerordentlicher Einnahmequellen bis zur vorgeschriebenen Höhe wieder er¬
gänzt werden.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0247" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/192548"/>
          <p xml:id="ID_931" prev="#ID_930"> die Dinge heute stehen, bei den Gegnern nicht mehr sowohl in der Vorliebe<lb/>
für die mecklenburg'schen Zustände, als in den Bedenken gegen die Ausdeh¬<lb/>
nung der Reichscompetenz.'</p><lb/>
          <p xml:id="ID_932"> Das Ereigniß der Sitzung war die Rede des Abgeordneten Treitschke.<lb/>
Nie haben wir den Reichskanzler einer parlamentarischen Rede solche Auf¬<lb/>
merksamkeit schenken sehen. Man könnte sich einen Standpunkt denken, der<lb/>
bei aller Ueberzeugung von der UnHaltbarkeit, ja Ungeheuerlichkeit mecklen-<lb/>
burg'scher Zustände doch geneigt wäre, dergleichen Anträge für ungelegen zu<lb/>
halten. Man könnte fragen: wie lange kann das im schlimmsten Fall noch<lb/>
dauern? Wozu die unmittelbare Dazwischenkamst des Reiches hervorrufen<lb/>
und die heikle Frage der Kompetenz zur Unzeit beschwören? Diesem Stand¬<lb/>
punkt trat der Redner gegenüber in der schlagendsten und überzeugendsten<lb/>
Weise, die man nur denken kann. Ja er hat Recht, das neue Reich<lb/>
darf nicht wie der alte Bundestag sich inkompetent erklären, wo es gilt, einem<lb/>
schreienden Nothstande im deutschen Volke irgendwo abzuhelfen. Es ist wahr,<lb/>
kein vernünftiger Mensch wird dem Reich nachsagen, was dem Bundestag<lb/>
nachzusagen war, daß er überall bedrücke und nirgend fördere, nirgend helfe.<lb/>
Aber zu den großen Segnungen des Reiches muß auch die Fähigkeit zur un¬<lb/>
mittelbaren Hilfe für schreiende Nothstände kommen, wenn es sich im Glau¬<lb/>
ben der Nation festsetzen und behaupten soll. Wir glauben, daß von dieser<lb/>
Nothwendigkeit jeder Hörer und Leser der Treitschke'schen Rede sich so durch¬<lb/>
drungen finden wird, daß auch das Bedenken nicht mehr aufkommt, ob die<lb/>
Einführung einer Volksvertretung für Mecklenburg das rechte Mittel ist. Vor<lb/>
allem gilt es zu zeigen, daß dem Reich Macht und Wille zu helfen inne-<lb/>
wohnt, und den Anfang der Hilfe zu leisten. Das Weitere gehört der<lb/>
Zukunft.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_933"> Am 4. November erfolgte die zweite Berathung über die Bildung eines<lb/>
Neichstriegsschatzes. Man erinnert sich, daß das Gesetz.aus Miquel's Antrag<lb/>
nach der ersten Berathung einer Commission überwiesen wurde. Das Haupt¬<lb/>
interesse der zweiten Berathung bewegte sich um den § 2, welcher bei einge¬<lb/>
tretener Verminderung des Normalbestandes dem Kriegsschatz die zufälligen<lb/>
Einnahmen des Reiches zuführen wollte. Die Commission hat diesen Para¬<lb/>
graphen abgelehnt. Ein Antrag des Abgeordneten Bodelschwingh verlangte<lb/>
eine von der Regierungsvorlage abweichende Fassung. Die Regierungsvorlage<lb/>
hatte unter zufälligen Einnahmen solche verstanden, welche aus anderen Be¬<lb/>
zugsquellen fließen, als den im Artikel 7t) der Reichsverfassung dem Reich<lb/>
zugewiesenen. Der Antrag Bodelschwingh verlangte, daß diejenigen Einnah¬<lb/>
men in den Kriegsschatz fließen, welche nicht in den Reichöhaushalt aufge¬<lb/>
nommen sind. Die Regierung schloß sich durch den Bevollmächtigten Camp¬<lb/>
hausen dem Antrag Bodelschwingh an.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_934"> Die Institution des Kriegsschatzes hat keinen Sinn, wenn nicht Vorsorge<lb/>
getroffen wird, und zwar in einer die Factoren der Reichsgesetzgebung binden-<lb/>
den Weise, zur Wiederergänzung des Schatzes, wenn derselbe ganz oder theil¬<lb/>
weise verwendet worden. Diejenigen Redner, welche die Wiederergänzung<lb/>
dem Zufall, eventualiter Vereinbarungen unterstellen wollten, widerlegte der<lb/>
Abgeordnete Gneist in seiner überlegenen Weise. Uns dünkt jedoch, das<lb/>
Widerstreben, außeretatmäßige Einnahmen zuzulassen, habe ebenfalls seinen<lb/>
Meer Grund. Der Antrag' Bodelschwingh wurde schließlich angenommen.<lb/>
Wir würden vorgezogen haben, wenn der Antrag dahin gelautet hätte: der<lb/>
^eichöknegöschatz muß, sobald er seinen Normalbestand nicht mehr erreicht,<lb/>
ledesmal aus den Einnahmen des Reiches und nöthigenfalls durch Eröffnung<lb/>
außerordentlicher Einnahmequellen bis zur vorgeschriebenen Höhe wieder er¬<lb/>
gänzt werden.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0247] die Dinge heute stehen, bei den Gegnern nicht mehr sowohl in der Vorliebe für die mecklenburg'schen Zustände, als in den Bedenken gegen die Ausdeh¬ nung der Reichscompetenz.' Das Ereigniß der Sitzung war die Rede des Abgeordneten Treitschke. Nie haben wir den Reichskanzler einer parlamentarischen Rede solche Auf¬ merksamkeit schenken sehen. Man könnte sich einen Standpunkt denken, der bei aller Ueberzeugung von der UnHaltbarkeit, ja Ungeheuerlichkeit mecklen- burg'scher Zustände doch geneigt wäre, dergleichen Anträge für ungelegen zu halten. Man könnte fragen: wie lange kann das im schlimmsten Fall noch dauern? Wozu die unmittelbare Dazwischenkamst des Reiches hervorrufen und die heikle Frage der Kompetenz zur Unzeit beschwören? Diesem Stand¬ punkt trat der Redner gegenüber in der schlagendsten und überzeugendsten Weise, die man nur denken kann. Ja er hat Recht, das neue Reich darf nicht wie der alte Bundestag sich inkompetent erklären, wo es gilt, einem schreienden Nothstande im deutschen Volke irgendwo abzuhelfen. Es ist wahr, kein vernünftiger Mensch wird dem Reich nachsagen, was dem Bundestag nachzusagen war, daß er überall bedrücke und nirgend fördere, nirgend helfe. Aber zu den großen Segnungen des Reiches muß auch die Fähigkeit zur un¬ mittelbaren Hilfe für schreiende Nothstände kommen, wenn es sich im Glau¬ ben der Nation festsetzen und behaupten soll. Wir glauben, daß von dieser Nothwendigkeit jeder Hörer und Leser der Treitschke'schen Rede sich so durch¬ drungen finden wird, daß auch das Bedenken nicht mehr aufkommt, ob die Einführung einer Volksvertretung für Mecklenburg das rechte Mittel ist. Vor allem gilt es zu zeigen, daß dem Reich Macht und Wille zu helfen inne- wohnt, und den Anfang der Hilfe zu leisten. Das Weitere gehört der Zukunft. Am 4. November erfolgte die zweite Berathung über die Bildung eines Neichstriegsschatzes. Man erinnert sich, daß das Gesetz.aus Miquel's Antrag nach der ersten Berathung einer Commission überwiesen wurde. Das Haupt¬ interesse der zweiten Berathung bewegte sich um den § 2, welcher bei einge¬ tretener Verminderung des Normalbestandes dem Kriegsschatz die zufälligen Einnahmen des Reiches zuführen wollte. Die Commission hat diesen Para¬ graphen abgelehnt. Ein Antrag des Abgeordneten Bodelschwingh verlangte eine von der Regierungsvorlage abweichende Fassung. Die Regierungsvorlage hatte unter zufälligen Einnahmen solche verstanden, welche aus anderen Be¬ zugsquellen fließen, als den im Artikel 7t) der Reichsverfassung dem Reich zugewiesenen. Der Antrag Bodelschwingh verlangte, daß diejenigen Einnah¬ men in den Kriegsschatz fließen, welche nicht in den Reichöhaushalt aufge¬ nommen sind. Die Regierung schloß sich durch den Bevollmächtigten Camp¬ hausen dem Antrag Bodelschwingh an. Die Institution des Kriegsschatzes hat keinen Sinn, wenn nicht Vorsorge getroffen wird, und zwar in einer die Factoren der Reichsgesetzgebung binden- den Weise, zur Wiederergänzung des Schatzes, wenn derselbe ganz oder theil¬ weise verwendet worden. Diejenigen Redner, welche die Wiederergänzung dem Zufall, eventualiter Vereinbarungen unterstellen wollten, widerlegte der Abgeordnete Gneist in seiner überlegenen Weise. Uns dünkt jedoch, das Widerstreben, außeretatmäßige Einnahmen zuzulassen, habe ebenfalls seinen Meer Grund. Der Antrag' Bodelschwingh wurde schließlich angenommen. Wir würden vorgezogen haben, wenn der Antrag dahin gelautet hätte: der ^eichöknegöschatz muß, sobald er seinen Normalbestand nicht mehr erreicht, ledesmal aus den Einnahmen des Reiches und nöthigenfalls durch Eröffnung außerordentlicher Einnahmequellen bis zur vorgeschriebenen Höhe wieder er¬ gänzt werden.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_192299
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_192299/247
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_192299/247>, abgerufen am 05.02.2025.