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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. I. Band.

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wenn man denselben die Anwartschaft auf dereinstige Selbständigkeit, d. h.
auf die Direction einer Bibliothek zugestehe. Auch werde der Untergebene jeden¬
falls mit größerer Befriedigung und besserem Erfolg in seinem Beruf thätig
sein können, wenn der Chef einen gleichartigen Bildungsgang durchgemacht
habe und von gleichartigen Anschauungen über das gemeinsame Arbeitsfeld
beseelt sei. Ich lasse dahingestellt, ob nicht diese Förderungsmittel durch aus¬
gesprochene Neigung und äußere, namentlich peeuniäre Anerkennung, z. B.
Gratifieationen neben dem festen Gehalt ersetzt oder vielleicht überboten
werden können. Aber ich bekenne mich überhaupt und ganz abgesehen von
den hier vorausgesetzten Einflüssen zu der Ansicht, daß äußerst empfehlens¬
wert!) ist, die Gehilfenstellen bei den Universitätsbibliotheken vorzugsweise mit
jüngeren Docenten zu besetzen. Zu den günstigen Rückwirkungen auf den biblio¬
thekarischen Beruf gesellt sich hier nämlich noch ein nicht hoch genug anzu¬
schlagender Vortheil für die allgemeine wissenschaftliche und bibliographische
Ausbildung der jungen Gelehrten. Am liebsten würde ich sehen, daß die
jungen Docenten womöglich insgesammt einen mehrjährigen Cursus auf
der Bibliothek durchmachten. Der Nutzen für Erweiterung des wissenschaft¬
lichen Gesichtskreises, Ergänzung der Fachkenntnisse und gründlichere Kenntniß
des gelehrten Apparates'würde sicher nicht ausbleiben. Daher kann ich auch
in der Verringerung des Bibliothekpersonals, die allerdings durch die Exklu¬
sivität des bibliothekarischen Berufs erleichtert werden würde, einen Vortheil
nicht erblicken. Im Gegentheil scheint es uns für eine glückliche Bücheraus¬
wahl sehr wünschenswert!) zu sein, daß der Beamtenkörper der Universitäts¬
bibliothek Vertreter sämmtlicher Facultäten in seiner Mitte zählt.

So unmäßig hoch meine Gegner die Saiten spannen in Beziehung auf
die Leistungsfähigkeit eines Bibliothekvorstandes und auf die Ansprüche, welche
an seine Büchere'inkäufe zu machen sind, so äußerst genügsam sind sie, wenn es
sich um den Nachweis greifbarer geschäftlicher Verdienste der "reinen Bibliotheks¬
männer" handelt. Meinen allgemeinen Zweifeln wird eigentlich nur das
Zeugniß eines Jenenser Colleges entgegenhalten. Danach hat der dortige
neu angestellte Bibliothekvorstand den Universitätslehrern als ein statutarisches
Recht den Eintritt in die Büchersäle gewährt, welches bis dahin "als gleich¬
sam von der Gnade der Bibliotheksverwaltung abhängig betrachtet worden
war," sodann eine abgekürzte Benützung der Bibliothek auch in der geschlosse¬
nen Zeit ermöglicht, endlich "noch viele andere wohlthätige Einrichtungen"
getroffen, die nicht genannt werden. Ich will mich nicht unterfangen, über
diese mir unbekannten Einrichtungen abzuurtheilen, aber das wage ich kühn
zu behaupten, daß die genannten Einrichtungen allenfalls auch von einem
Professor, der sich sonst zum Oberbibliothekar eignete, hätten getroffen werden
können, oder von dem jetzigen Oberbibliothekar, wenn derselbe nicht bloß,
wie die Brochüre es darstellt, charakterisier, sondern wirklicher Professor
wäre. Was beweist es überhaupt für den Lehrsatz meiner Gegner, daß eine
neu eintretende frische Kraft hin und wieder mit dem alten Schlendrian auf¬
räumt? Vielmehr hätte gezeigt oder wahrscheinlich gemacht werden müssen,
daß die Erclusivität des Bibliothekdienstes auf die Dauer den Interessen der
Bibliothekvermehrung und Bibliothekbenutzung besser entspreche als die Ver¬
bindung des bibliothekarischen mit dem akademischen Beruf. Hier läge der
Nerv des Beweises, wenn ein Beweis zu führen wäre, und hier beobachten
meine Gegner tiefes Schweigen. Es ist meines Bedünkens nicht zu bestreiten,
daß die Thätigkeit des Bibliothekars, sobald der Reiz der Neuheit erst ver¬
flogen ist, dem Ansetzen von Rost unverhältnißmäßig förderlich ist, während
der akademische Lehrberuf darin besonders bevorzugt ist, daß er den Stahl


wenn man denselben die Anwartschaft auf dereinstige Selbständigkeit, d. h.
auf die Direction einer Bibliothek zugestehe. Auch werde der Untergebene jeden¬
falls mit größerer Befriedigung und besserem Erfolg in seinem Beruf thätig
sein können, wenn der Chef einen gleichartigen Bildungsgang durchgemacht
habe und von gleichartigen Anschauungen über das gemeinsame Arbeitsfeld
beseelt sei. Ich lasse dahingestellt, ob nicht diese Förderungsmittel durch aus¬
gesprochene Neigung und äußere, namentlich peeuniäre Anerkennung, z. B.
Gratifieationen neben dem festen Gehalt ersetzt oder vielleicht überboten
werden können. Aber ich bekenne mich überhaupt und ganz abgesehen von
den hier vorausgesetzten Einflüssen zu der Ansicht, daß äußerst empfehlens¬
wert!) ist, die Gehilfenstellen bei den Universitätsbibliotheken vorzugsweise mit
jüngeren Docenten zu besetzen. Zu den günstigen Rückwirkungen auf den biblio¬
thekarischen Beruf gesellt sich hier nämlich noch ein nicht hoch genug anzu¬
schlagender Vortheil für die allgemeine wissenschaftliche und bibliographische
Ausbildung der jungen Gelehrten. Am liebsten würde ich sehen, daß die
jungen Docenten womöglich insgesammt einen mehrjährigen Cursus auf
der Bibliothek durchmachten. Der Nutzen für Erweiterung des wissenschaft¬
lichen Gesichtskreises, Ergänzung der Fachkenntnisse und gründlichere Kenntniß
des gelehrten Apparates'würde sicher nicht ausbleiben. Daher kann ich auch
in der Verringerung des Bibliothekpersonals, die allerdings durch die Exklu¬
sivität des bibliothekarischen Berufs erleichtert werden würde, einen Vortheil
nicht erblicken. Im Gegentheil scheint es uns für eine glückliche Bücheraus¬
wahl sehr wünschenswert!) zu sein, daß der Beamtenkörper der Universitäts¬
bibliothek Vertreter sämmtlicher Facultäten in seiner Mitte zählt.

So unmäßig hoch meine Gegner die Saiten spannen in Beziehung auf
die Leistungsfähigkeit eines Bibliothekvorstandes und auf die Ansprüche, welche
an seine Büchere'inkäufe zu machen sind, so äußerst genügsam sind sie, wenn es
sich um den Nachweis greifbarer geschäftlicher Verdienste der „reinen Bibliotheks¬
männer" handelt. Meinen allgemeinen Zweifeln wird eigentlich nur das
Zeugniß eines Jenenser Colleges entgegenhalten. Danach hat der dortige
neu angestellte Bibliothekvorstand den Universitätslehrern als ein statutarisches
Recht den Eintritt in die Büchersäle gewährt, welches bis dahin „als gleich¬
sam von der Gnade der Bibliotheksverwaltung abhängig betrachtet worden
war," sodann eine abgekürzte Benützung der Bibliothek auch in der geschlosse¬
nen Zeit ermöglicht, endlich „noch viele andere wohlthätige Einrichtungen"
getroffen, die nicht genannt werden. Ich will mich nicht unterfangen, über
diese mir unbekannten Einrichtungen abzuurtheilen, aber das wage ich kühn
zu behaupten, daß die genannten Einrichtungen allenfalls auch von einem
Professor, der sich sonst zum Oberbibliothekar eignete, hätten getroffen werden
können, oder von dem jetzigen Oberbibliothekar, wenn derselbe nicht bloß,
wie die Brochüre es darstellt, charakterisier, sondern wirklicher Professor
wäre. Was beweist es überhaupt für den Lehrsatz meiner Gegner, daß eine
neu eintretende frische Kraft hin und wieder mit dem alten Schlendrian auf¬
räumt? Vielmehr hätte gezeigt oder wahrscheinlich gemacht werden müssen,
daß die Erclusivität des Bibliothekdienstes auf die Dauer den Interessen der
Bibliothekvermehrung und Bibliothekbenutzung besser entspreche als die Ver¬
bindung des bibliothekarischen mit dem akademischen Beruf. Hier läge der
Nerv des Beweises, wenn ein Beweis zu führen wäre, und hier beobachten
meine Gegner tiefes Schweigen. Es ist meines Bedünkens nicht zu bestreiten,
daß die Thätigkeit des Bibliothekars, sobald der Reiz der Neuheit erst ver¬
flogen ist, dem Ansetzen von Rost unverhältnißmäßig förderlich ist, während
der akademische Lehrberuf darin besonders bevorzugt ist, daß er den Stahl


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_126315/363>, abgerufen am 24.07.2024.