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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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nicht anders. Die Frage ist. warum das Papstthum mit der bedeutenden
Macht und den Einflußmitteln, die ihm in den Staaten geblieben, welche
nun wiederum ein deutsches Reich bilden, sich nicht begnügen kann, warum
es sogleich wieder den Hebel ansetzt, sich hier eine ganz besondere Macht zu
schaffen, mittelst deren es entweder die neue Bildung wie die alte zerstören,
oder auch die neue Bildung, wie zu Zeiten die alte, sich zum Werkzeug machen
kann. Dies ist aber nicht Willkür, noch Laune ungebändigter Herrschsucht.
Dies ist eine tiefe historische Nothwendigkeit. Der' deutsche Reichstag aber
hat diese Nothwendigkeit geahnt, indem er den Antrag der Klerikalen in
seiner Mitte auf Herübernahme einiger sogenannter Grundrechte in die deutsche
Reichsverfassung, d. h. auf die reichsrechtliche Sicherung der Unabhängigkeit
der römischen Kirche im deutschen Reich vor jeder Schranke der Staatsgewalt,
nicht als eine Frage der staatsrechtlichen Doctrin, oder auch der gewöhnlichen
Staatspraxis behandelte, sondern als die Einleitung eines Angriffs auf das
wieder hergestellte Reich, auf den Herzpunkt des nationalen Lebens. Es muß
wiederholt betont werden, daß mit der Ablehnung dieses Grundrechtsantrages
durch eine überwältigende Majorität die Frage nur eingeleitet, nicht ausge¬
tragen ist. Denn hinter der Minorität, welche im Reichstag die Selbststän-
digkeit der katholischen Kirche in allen Theilen des deutschen Reichs, d. h.
die unumschränkte Herrschaft des römischen Papstthums über den Organis¬
mus der katholischen Kirche Deutschlands, forderte, steht eine historische Macht
von zäher, im Leben der europäischen Nationen tiefgewurzelter Lebenskraft,
steht die mangelhafte Ordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche
in allen deutschen Staaten, den preußischen nicht ausgenommen. In einem
Punkte also traf der klerikale Antrag das Richtige: das Verhältniß zwischen
Staat und Kirche muß reichsrechtlich geordnet werden, wenn nicht heute,
wenn nicht morgen, doch in einer nicht fernen Zeit. Denn die Verwirrung
dieses Verhältnisses auch nur in einem einzelnen Staat beschädigt das ganze
Reich, die ganze Nation. Zur Richtigstellung dieser Lebensfrage ist aber nicht
bloß der oder jener einzelne Staat des deutschen Reiches, sondern alle sind
dazu als Einzelne zu schwach, der preußische nicht ausgenommen.

Aber der Tag der Lösung ist noch nicht gekommen, die Aufgabe kündigt
sich nur erst an, und es ist gut, daß die Ankündigung durch den Mund der
Klerikalen auf dem Boden des Reichstags erfolgt ist. Die deutsche Staats¬
leitung, deren Organ der Bundesrath, deren vornehmster Wortführer im
Reichstag der Vorsitzende des Bundesrathes, der Reichskanzler ist, hatte de߬
halb auch keine Veranlassung, in der Verhandlung über die Grundrechte, die
nur ein Vorspiel war, das Wort zu ergreifen. Vom Standpunkt der deut¬
schen Staatsleirung hätte nichts gesagt werden können, als daß der Augen¬
blick sür materielle Verfassungsänderungen nach dem eben mühsam erreichten
Abschluß der ersten Gestalt des Verfassungswerkes noch nicht gekommen sei;
daß überdies Erfahrung und Wissenschaft einig sind, die Modalität der Ge¬
setzgebung zu verwerfen, welche in sogenannten Grundrechten die gesetzgeberi¬
schen Grundsätze und ihre der Praxis unentbehrliche Specialisirung auseinan¬
der reißt. Es war nicht nöthig, das zu sagen, weil die Mehrheit des
Reichstages ohnehin von dieser Ueberzeugung durchdrungen war. Eben darum
hätte auch der Reichstag über den klerikalen Antrag kurz zur Tagesordnung
übergehen können, und Manche sind der Meinung, daß er es hätte thun
sollen. Weil aber der Reichstag vielmehr mit richtigem Jnstinct das Heran¬
nahen einer feindlichen historischen Gewalt fühlte, die ihrerseits nicht einmal
einen Winterschlaf hielt, als das Reich gestorben war, die sich auf das neue
Reich als auf eine von den Todten erstandene entgegengesetzte Lebensnacht zu


nicht anders. Die Frage ist. warum das Papstthum mit der bedeutenden
Macht und den Einflußmitteln, die ihm in den Staaten geblieben, welche
nun wiederum ein deutsches Reich bilden, sich nicht begnügen kann, warum
es sogleich wieder den Hebel ansetzt, sich hier eine ganz besondere Macht zu
schaffen, mittelst deren es entweder die neue Bildung wie die alte zerstören,
oder auch die neue Bildung, wie zu Zeiten die alte, sich zum Werkzeug machen
kann. Dies ist aber nicht Willkür, noch Laune ungebändigter Herrschsucht.
Dies ist eine tiefe historische Nothwendigkeit. Der' deutsche Reichstag aber
hat diese Nothwendigkeit geahnt, indem er den Antrag der Klerikalen in
seiner Mitte auf Herübernahme einiger sogenannter Grundrechte in die deutsche
Reichsverfassung, d. h. auf die reichsrechtliche Sicherung der Unabhängigkeit
der römischen Kirche im deutschen Reich vor jeder Schranke der Staatsgewalt,
nicht als eine Frage der staatsrechtlichen Doctrin, oder auch der gewöhnlichen
Staatspraxis behandelte, sondern als die Einleitung eines Angriffs auf das
wieder hergestellte Reich, auf den Herzpunkt des nationalen Lebens. Es muß
wiederholt betont werden, daß mit der Ablehnung dieses Grundrechtsantrages
durch eine überwältigende Majorität die Frage nur eingeleitet, nicht ausge¬
tragen ist. Denn hinter der Minorität, welche im Reichstag die Selbststän-
digkeit der katholischen Kirche in allen Theilen des deutschen Reichs, d. h.
die unumschränkte Herrschaft des römischen Papstthums über den Organis¬
mus der katholischen Kirche Deutschlands, forderte, steht eine historische Macht
von zäher, im Leben der europäischen Nationen tiefgewurzelter Lebenskraft,
steht die mangelhafte Ordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche
in allen deutschen Staaten, den preußischen nicht ausgenommen. In einem
Punkte also traf der klerikale Antrag das Richtige: das Verhältniß zwischen
Staat und Kirche muß reichsrechtlich geordnet werden, wenn nicht heute,
wenn nicht morgen, doch in einer nicht fernen Zeit. Denn die Verwirrung
dieses Verhältnisses auch nur in einem einzelnen Staat beschädigt das ganze
Reich, die ganze Nation. Zur Richtigstellung dieser Lebensfrage ist aber nicht
bloß der oder jener einzelne Staat des deutschen Reiches, sondern alle sind
dazu als Einzelne zu schwach, der preußische nicht ausgenommen.

Aber der Tag der Lösung ist noch nicht gekommen, die Aufgabe kündigt
sich nur erst an, und es ist gut, daß die Ankündigung durch den Mund der
Klerikalen auf dem Boden des Reichstags erfolgt ist. Die deutsche Staats¬
leitung, deren Organ der Bundesrath, deren vornehmster Wortführer im
Reichstag der Vorsitzende des Bundesrathes, der Reichskanzler ist, hatte de߬
halb auch keine Veranlassung, in der Verhandlung über die Grundrechte, die
nur ein Vorspiel war, das Wort zu ergreifen. Vom Standpunkt der deut¬
schen Staatsleirung hätte nichts gesagt werden können, als daß der Augen¬
blick sür materielle Verfassungsänderungen nach dem eben mühsam erreichten
Abschluß der ersten Gestalt des Verfassungswerkes noch nicht gekommen sei;
daß überdies Erfahrung und Wissenschaft einig sind, die Modalität der Ge¬
setzgebung zu verwerfen, welche in sogenannten Grundrechten die gesetzgeberi¬
schen Grundsätze und ihre der Praxis unentbehrliche Specialisirung auseinan¬
der reißt. Es war nicht nöthig, das zu sagen, weil die Mehrheit des
Reichstages ohnehin von dieser Ueberzeugung durchdrungen war. Eben darum
hätte auch der Reichstag über den klerikalen Antrag kurz zur Tagesordnung
übergehen können, und Manche sind der Meinung, daß er es hätte thun
sollen. Weil aber der Reichstag vielmehr mit richtigem Jnstinct das Heran¬
nahen einer feindlichen historischen Gewalt fühlte, die ihrerseits nicht einmal
einen Winterschlaf hielt, als das Reich gestorben war, die sich auf das neue
Reich als auf eine von den Todten erstandene entgegengesetzte Lebensnacht zu


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/117>, abgerufen am 21.10.2024.