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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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Die amtliche "Statist. "Zr/ gibt dagegen für das Jahr 1862 folgende
Zahlen:





Diese Tabellen zeigen, wie ungewöhnlich umfangreich die Waldfläche in
Elsaß-Lothringen ist, daß dieselbe nicht blos den Durchschnitt von Frankreich
bei weitem übertrifft, sondern auch, wenigstens im Elsaß, ansehnlich über das
mittlere Verhältniß des viel waldreicheren Preußen in seinen alten Provinzen
hinausgeht. Allerdings hat sich die Waldfläche Frankreichs seit dem Jahre
1842 vergrößert; die Regierung ist schon seit der Zeit der wiederhergestellten
Bourbons unausgesetzt eifrig bemüht gewesen, dem Lande den im Laufe un-
wirthschastlicher Jahrhunderte verloren gegangenen Segen der Waldbedeckung,
besonders auf den Gipfeln der Berge und auf wüsten Flächen, wiederzugeben.
Zwei Maßregeln wurden vorzugsweise angewendet: zunächst wurde verboten,
Gehölz abzutreiben, ohne die Fläche wieder anzuschonen, wenn nicht die be¬
sondere Erlaubniß des Ministers dazu ertheilt wurde, und diese Erlaubniß
wurde nur in seltenen Fällen gegeben, namentlich wenn das Land für den
Ackerbau sich ungewöhnlich besser eignete, als für den Waldbau. Von 1828
bis 1862 wurde die Entwaldung nur für 197601 Hektaren gestattet, und
wirklich ausgeführt wurde sie nur bei 168,461 Hektaren. Viel wichtiger war
die Beförderung der neuen Bewaldung; sie geschah hauptsächlich durch Er
theilung von Prämien an Privatpersonen und Gemeinden. Der Staat selbst
beschäftigte sich, oder vielmehr seine Beamten, nur wenig mit solchen Anlagen.
So erhielten eine neue Walddecke in denselben 23 Jahren:

40,110 Hektaren Staatsländereien
332,846 " Gemeindeländereien
860,787 " Privatländereien
Summa: 1,133,743 Hektaren

So wenigstens berichtet M. Block. Jedenfalls behielten die Ostprovinzen,
namentlich auch Elsaß-Lothringen, wenn sich auch ihre Waldfläche laut der
vorstehenden Tabelle vom Jahre 1862 erheblich verringert hat, den Vorzug
alter Bestände gegen das junge Gehölz, welches meistens im Westen und
Süden gezogen wurde. -- Die deutsche Negierung wird im Forstwesen der
neuen Provinz wenig mehr zu thun haben, als alles in dem gegenwärtigen
guten Stande zu erhalten, wenn im einzelnen auch immerhin manches nach¬
zuholen und zu bessern sein mag. Frankreich aber wird auch in dieser Be¬
ziehung seine deutschen Provinzen sehr vermissen.

Den größten Werth unter allen Zweigen der materiellen Cultur hat
Elsaß, und ganz insbesondere Ober-Elsaß ,in der Industrie. "Betrachtet man
jetzt die französische Industrie," sagte im Oetober 1870 H. Gröthe in der
"A. Z.," "jetzt, wo der Wille des deutschen Staates die vor Jahrhunderten


Die amtliche „Statist. «Zr/ gibt dagegen für das Jahr 1862 folgende
Zahlen:





Diese Tabellen zeigen, wie ungewöhnlich umfangreich die Waldfläche in
Elsaß-Lothringen ist, daß dieselbe nicht blos den Durchschnitt von Frankreich
bei weitem übertrifft, sondern auch, wenigstens im Elsaß, ansehnlich über das
mittlere Verhältniß des viel waldreicheren Preußen in seinen alten Provinzen
hinausgeht. Allerdings hat sich die Waldfläche Frankreichs seit dem Jahre
1842 vergrößert; die Regierung ist schon seit der Zeit der wiederhergestellten
Bourbons unausgesetzt eifrig bemüht gewesen, dem Lande den im Laufe un-
wirthschastlicher Jahrhunderte verloren gegangenen Segen der Waldbedeckung,
besonders auf den Gipfeln der Berge und auf wüsten Flächen, wiederzugeben.
Zwei Maßregeln wurden vorzugsweise angewendet: zunächst wurde verboten,
Gehölz abzutreiben, ohne die Fläche wieder anzuschonen, wenn nicht die be¬
sondere Erlaubniß des Ministers dazu ertheilt wurde, und diese Erlaubniß
wurde nur in seltenen Fällen gegeben, namentlich wenn das Land für den
Ackerbau sich ungewöhnlich besser eignete, als für den Waldbau. Von 1828
bis 1862 wurde die Entwaldung nur für 197601 Hektaren gestattet, und
wirklich ausgeführt wurde sie nur bei 168,461 Hektaren. Viel wichtiger war
die Beförderung der neuen Bewaldung; sie geschah hauptsächlich durch Er
theilung von Prämien an Privatpersonen und Gemeinden. Der Staat selbst
beschäftigte sich, oder vielmehr seine Beamten, nur wenig mit solchen Anlagen.
So erhielten eine neue Walddecke in denselben 23 Jahren:

40,110 Hektaren Staatsländereien
332,846 „ Gemeindeländereien
860,787 „ Privatländereien
Summa: 1,133,743 Hektaren

So wenigstens berichtet M. Block. Jedenfalls behielten die Ostprovinzen,
namentlich auch Elsaß-Lothringen, wenn sich auch ihre Waldfläche laut der
vorstehenden Tabelle vom Jahre 1862 erheblich verringert hat, den Vorzug
alter Bestände gegen das junge Gehölz, welches meistens im Westen und
Süden gezogen wurde. — Die deutsche Negierung wird im Forstwesen der
neuen Provinz wenig mehr zu thun haben, als alles in dem gegenwärtigen
guten Stande zu erhalten, wenn im einzelnen auch immerhin manches nach¬
zuholen und zu bessern sein mag. Frankreich aber wird auch in dieser Be¬
ziehung seine deutschen Provinzen sehr vermissen.

Den größten Werth unter allen Zweigen der materiellen Cultur hat
Elsaß, und ganz insbesondere Ober-Elsaß ,in der Industrie. „Betrachtet man
jetzt die französische Industrie," sagte im Oetober 1870 H. Gröthe in der
„A. Z.," „jetzt, wo der Wille des deutschen Staates die vor Jahrhunderten


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[0112] Die amtliche „Statist. «Zr/ gibt dagegen für das Jahr 1862 folgende Zahlen: Privat- u. Gemeinde- Wälder. Helwren,Stciats- waldungen. Hektaren,Zusammen. Hektaren,Verhältniß z. Gcsammt- oberfläche. Prozent. Dey. der Murte . . .150,50460,223165,72722,14 „ der Mosel. . . .84,64943,246127,89519.81 ,, des Nieder-Rheins .102,33144,910147,24128,88 „ des Ober-Rheins .121,70020,628142,32831,96 7,976,0821,101,8909,077,87218,39 Diese Tabellen zeigen, wie ungewöhnlich umfangreich die Waldfläche in Elsaß-Lothringen ist, daß dieselbe nicht blos den Durchschnitt von Frankreich bei weitem übertrifft, sondern auch, wenigstens im Elsaß, ansehnlich über das mittlere Verhältniß des viel waldreicheren Preußen in seinen alten Provinzen hinausgeht. Allerdings hat sich die Waldfläche Frankreichs seit dem Jahre 1842 vergrößert; die Regierung ist schon seit der Zeit der wiederhergestellten Bourbons unausgesetzt eifrig bemüht gewesen, dem Lande den im Laufe un- wirthschastlicher Jahrhunderte verloren gegangenen Segen der Waldbedeckung, besonders auf den Gipfeln der Berge und auf wüsten Flächen, wiederzugeben. Zwei Maßregeln wurden vorzugsweise angewendet: zunächst wurde verboten, Gehölz abzutreiben, ohne die Fläche wieder anzuschonen, wenn nicht die be¬ sondere Erlaubniß des Ministers dazu ertheilt wurde, und diese Erlaubniß wurde nur in seltenen Fällen gegeben, namentlich wenn das Land für den Ackerbau sich ungewöhnlich besser eignete, als für den Waldbau. Von 1828 bis 1862 wurde die Entwaldung nur für 197601 Hektaren gestattet, und wirklich ausgeführt wurde sie nur bei 168,461 Hektaren. Viel wichtiger war die Beförderung der neuen Bewaldung; sie geschah hauptsächlich durch Er theilung von Prämien an Privatpersonen und Gemeinden. Der Staat selbst beschäftigte sich, oder vielmehr seine Beamten, nur wenig mit solchen Anlagen. So erhielten eine neue Walddecke in denselben 23 Jahren: 40,110 Hektaren Staatsländereien 332,846 „ Gemeindeländereien 860,787 „ Privatländereien Summa: 1,133,743 Hektaren So wenigstens berichtet M. Block. Jedenfalls behielten die Ostprovinzen, namentlich auch Elsaß-Lothringen, wenn sich auch ihre Waldfläche laut der vorstehenden Tabelle vom Jahre 1862 erheblich verringert hat, den Vorzug alter Bestände gegen das junge Gehölz, welches meistens im Westen und Süden gezogen wurde. — Die deutsche Negierung wird im Forstwesen der neuen Provinz wenig mehr zu thun haben, als alles in dem gegenwärtigen guten Stande zu erhalten, wenn im einzelnen auch immerhin manches nach¬ zuholen und zu bessern sein mag. Frankreich aber wird auch in dieser Be¬ ziehung seine deutschen Provinzen sehr vermissen. Den größten Werth unter allen Zweigen der materiellen Cultur hat Elsaß, und ganz insbesondere Ober-Elsaß ,in der Industrie. „Betrachtet man jetzt die französische Industrie," sagte im Oetober 1870 H. Gröthe in der „A. Z.," „jetzt, wo der Wille des deutschen Staates die vor Jahrhunderten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/112>, abgerufen am 29.09.2024.