Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band.bürg, namentlich zu Rövershagen bei Rostock, Pommern, Rügen, im Oderbruch Schon nach diesen Umrissen erscheint der geschilderte Gebrauch für das bürg, namentlich zu Rövershagen bei Rostock, Pommern, Rügen, im Oderbruch Schon nach diesen Umrissen erscheint der geschilderte Gebrauch für das <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0451" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/124071"/> <p xml:id="ID_1356" prev="#ID_1355"> bürg, namentlich zu Rövershagen bei Rostock, Pommern, Rügen, im Oderbruch<lb/> loofen noch die Gemeindeglieder mit den Hausmarken auf Stäbchen, welche<lb/> die „LzMbolas Letdinanno HolwöZio oblatas ä. XII. Lext. Nvvvc!I.XVIII<lb/> p. 68 sq." neuerdings veranschaulichten. Auf Hiddensee bei Rügen<lb/> wandelt das Stammzeichen eines Geschlechts sich unter dessen Zweigen<lb/> z. B. in folgender Weise ab: X X )( X X X X Das Blockland bei<lb/> Bremen kennt die Entenmarken in den Schwimmhäuten. — Der Wirth des<lb/> „Alpenelubs" im Maderaner Thal trägt die empfangene Milch in den Kerb¬<lb/> stock unter der Hausmarke seiner Lieferanten ein. — In der Gegend von<lb/> Quedlinburg und Halberstadt im Mansfelder Gebirgskreise wird den<lb/> bestellten Ackerparcellen das Zeichen eingepflügt. — Im Trier'schen Hoch¬<lb/> walde verlooft man die Gemeindeäcker alle 15 Jahre mittels der, auch den<lb/> alten Zinsregistern beigefügten Hausmarken der Genossen. — Zu Pfäfers<lb/> in Se. Gallen führen die Glieder der Sippschaft Egga noch die verwandten<lb/> Zeichen: x X Z A X I X- — Zu Jgis in Graubündten bittet wohl ein<lb/> Einkömmling den Schullehrer um Ertheilung einer Marke. Aber auch über<lb/> das Gebiet unseres heimathlichen Bauernwesens gehen noch manche Erschei¬<lb/> nungen selbst der Gegenwart hinaus. Aus Helgoland bezeichnen die Schiffer-<lb/> compagnten ihre Schaluppen nicht nur mit Bild und Namen, sondern auch,<lb/> und außerdem das lose Zubehör allein, mit einer Marke. — Die uralten<lb/> sogenannten Schiffergesellschaften imMurgthale bewahren eine ausgebildete<lb/> Ordnung für die Zeichen der aus den Waldungen nach den Sägemühlen hin<lb/> zu stoßenden Hölzer. — Den Steinmetzgesellen wird noch hie und da ihr<lb/> Zeichen ertheilt. — In England gilt die alte Sitte, den Schwänen die<lb/> Eigenthumsmarke in den Schnabel zu schneiden, bis aus den heutigen Tag,<lb/> auch für die der Königin Victoria gehörigen. — In Island endlich, wo man<lb/> die Schafe großer Bezirke vermengt in die Gebirge treibt, werden die in die<lb/> Ohren eingeschnittenen, in ein förmliches System gebrachten Marken in ge¬<lb/> druckten Verzeichnissen veröffentlicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1357" next="#ID_1358"> Schon nach diesen Umrissen erscheint der geschilderte Gebrauch für das<lb/> Rechts- und für das Volksleben überhaupt als mannigfach anziehend und<lb/> bedeutsam. Es tritt durch ihn die innige Verbindung zwischen Besitzthum<lb/> und Person in der sinnlichsten Weise vor Augen. Die Geschichte des<lb/> Wappenwesens gewinnt einen neuen Hintergrund. Es eröffnet sich ein Zu¬<lb/> sammenhang mit den siMis der germanischen Volksrechte des S ten bis 8ten<lb/> Jahrhunderts, z. B. den Worten der lex Laliog, t. 33 §. 2 „si quis eervum<lb/> ävmestieum siZnum dg-deuten turkVörit", oder des eäieti Rotdaris t. 240<lb/> „si quis Li^na nova i. e. teelaturs, (Einschnitt von teolai-ö, d. i. taliter)<lb/> g.ut snaiäa in silva alwrius kseerit", oder der !sx VisiZotnoi-um I,. VIII.<lb/> t. 6 „si quis axss in silva sua invenerit, kaeme tres ÄLeurias" (d. i. X),</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0451]
bürg, namentlich zu Rövershagen bei Rostock, Pommern, Rügen, im Oderbruch
loofen noch die Gemeindeglieder mit den Hausmarken auf Stäbchen, welche
die „LzMbolas Letdinanno HolwöZio oblatas ä. XII. Lext. Nvvvc!I.XVIII
p. 68 sq." neuerdings veranschaulichten. Auf Hiddensee bei Rügen
wandelt das Stammzeichen eines Geschlechts sich unter dessen Zweigen
z. B. in folgender Weise ab: X X )( X X X X Das Blockland bei
Bremen kennt die Entenmarken in den Schwimmhäuten. — Der Wirth des
„Alpenelubs" im Maderaner Thal trägt die empfangene Milch in den Kerb¬
stock unter der Hausmarke seiner Lieferanten ein. — In der Gegend von
Quedlinburg und Halberstadt im Mansfelder Gebirgskreise wird den
bestellten Ackerparcellen das Zeichen eingepflügt. — Im Trier'schen Hoch¬
walde verlooft man die Gemeindeäcker alle 15 Jahre mittels der, auch den
alten Zinsregistern beigefügten Hausmarken der Genossen. — Zu Pfäfers
in Se. Gallen führen die Glieder der Sippschaft Egga noch die verwandten
Zeichen: x X Z A X I X- — Zu Jgis in Graubündten bittet wohl ein
Einkömmling den Schullehrer um Ertheilung einer Marke. Aber auch über
das Gebiet unseres heimathlichen Bauernwesens gehen noch manche Erschei¬
nungen selbst der Gegenwart hinaus. Aus Helgoland bezeichnen die Schiffer-
compagnten ihre Schaluppen nicht nur mit Bild und Namen, sondern auch,
und außerdem das lose Zubehör allein, mit einer Marke. — Die uralten
sogenannten Schiffergesellschaften imMurgthale bewahren eine ausgebildete
Ordnung für die Zeichen der aus den Waldungen nach den Sägemühlen hin
zu stoßenden Hölzer. — Den Steinmetzgesellen wird noch hie und da ihr
Zeichen ertheilt. — In England gilt die alte Sitte, den Schwänen die
Eigenthumsmarke in den Schnabel zu schneiden, bis aus den heutigen Tag,
auch für die der Königin Victoria gehörigen. — In Island endlich, wo man
die Schafe großer Bezirke vermengt in die Gebirge treibt, werden die in die
Ohren eingeschnittenen, in ein förmliches System gebrachten Marken in ge¬
druckten Verzeichnissen veröffentlicht.
Schon nach diesen Umrissen erscheint der geschilderte Gebrauch für das
Rechts- und für das Volksleben überhaupt als mannigfach anziehend und
bedeutsam. Es tritt durch ihn die innige Verbindung zwischen Besitzthum
und Person in der sinnlichsten Weise vor Augen. Die Geschichte des
Wappenwesens gewinnt einen neuen Hintergrund. Es eröffnet sich ein Zu¬
sammenhang mit den siMis der germanischen Volksrechte des S ten bis 8ten
Jahrhunderts, z. B. den Worten der lex Laliog, t. 33 §. 2 „si quis eervum
ävmestieum siZnum dg-deuten turkVörit", oder des eäieti Rotdaris t. 240
„si quis Li^na nova i. e. teelaturs, (Einschnitt von teolai-ö, d. i. taliter)
g.ut snaiäa in silva alwrius kseerit", oder der !sx VisiZotnoi-um I,. VIII.
t. 6 „si quis axss in silva sua invenerit, kaeme tres ÄLeurias" (d. i. X),
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