Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. II. Band.den Termin der Wahlen selbst festgesetzt, so daß jede Woche der Zusammen¬ Mitten in diese Vorbereitungen zum Zusammentritt der Synode hinein Und in der That haben sich die Dinge in Hessen in einer Weise günstig den Termin der Wahlen selbst festgesetzt, so daß jede Woche der Zusammen¬ Mitten in diese Vorbereitungen zum Zusammentritt der Synode hinein Und in der That haben sich die Dinge in Hessen in einer Weise günstig <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0272" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/122027"/> <p xml:id="ID_739" prev="#ID_738"> den Termin der Wahlen selbst festgesetzt, so daß jede Woche der Zusammen¬<lb/> tritt der Synode möglich sein wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_740"> Mitten in diese Vorbereitungen zum Zusammentritt der Synode hinein<lb/> will nun der Cultusminister eine Verhandlung des Abgeordnetenhauses über<lb/> die Errichtung eines Gesammtconsistoriums zu Marburg fallen lassen. Jeder¬<lb/> mann wird zugeben, daß es von vorne herein sachgemäßer gewesen wäre,<lb/> wenn diese Verhandlung bis dahin verschoben worden, wo die Synode<lb/> auch hierüber ihre Stimme abgegeben hätte, und sagen wir es nur offen, der<lb/> Verdacht, der in Hessen sich bei dem Vorgehen des Cultusministers von An¬<lb/> fang an geregt hat und vielfach auch ausgesprochen worden ist, hat durch<lb/> diesen Schachzug desselben nur neue Nahrung gewonnen. Dem Cultus¬<lb/> minister, so urtheilte man hier und zwar bis in Kreise hinauf, die altpreußi¬<lb/> sche Erfahrungen in solchen Angelegenheiten hatten, kommt es nur darauf<lb/> an, von der Kammer das Geld zur Errichtung seines Gesammtconsistoriums<lb/> verwilligt zu erhalten; dazu soll die Einberufung der Synode ein Mittel sein;<lb/> man wird schließlich, nachdem man in Hessen auf diesen Köder angebissen<lb/> hat, doch machen, was man will, und nicht ausführen, was die Synode be¬<lb/> schlossen hat. Jetzt nun, da der Cultusminister vor dem Zusammentritt der<lb/> Synode sein Geld von der Kammer bewilligt haben will, hört man wieder<lb/> mehr als je ähnliche Befürchtungen laut werden und im Voraus die Geschick-<lb/> lichkeit des Cultusministers bewundern, mit der er die Kammer zwinge, sei¬<lb/> nem Willen nachzugeben und die Gelder für das Consistorium zu verwilli¬<lb/> gen, ohne daß dieselbe später im Stande sein werde, auch nur den geringsten<lb/> Druck auf seine weiteren Entscheidungen in den kirchlichen Angelegenheiten<lb/> Hessens auszuüben.</p><lb/> <p xml:id="ID_741" next="#ID_742"> Und in der That haben sich die Dinge in Hessen in einer Weise günstig<lb/> für das Cultusministerium gestaltet, wie es von Niemandem geahnt werden<lb/> konnte. Bei der durch die geringe Betheiligung an den Synodalwahlen con-<lb/> statirten Apathie der Majorität der Bevölkerung in allen kirchlichen Fragen<lb/> und bei dem fanatischen Widerstande, den ein großer Theil der Geistlichkeit<lb/> jedem, auch dem geringsten Versuche, an der Kirchenverfassung Etwas<lb/> zu ändern, entgegengesetzt hat. ist sür den Cultusminister ein doppelter Vor¬<lb/> theil erwachsen. Er kann, und zwar mit Recht, sagen, die Auflehnung gegen<lb/> Königl. Verordnungen, deren sich ein Theil der Geistlichen schuldig gemacht<lb/> habe, erfordere unbedingt eine einheitliche Leitung des Kirchenregiments in<lb/> Hessen, und darum sei er vor Einberufung der Synode mit seinem Verlangen<lb/> auf Verwilligung der Gelder sür ein Gesammtconsistorium hervorgetreten;<lb/> außerdem habe ja die geringe Betheiligung an den Synodalwahlen auf's<lb/> Klarste bewiesen, daß in der Majorität der hessischen Bevölkerung kein<lb/> dringendes Verlangen nach Einführung einer Pcesbyterial- und Synodal-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0272]
den Termin der Wahlen selbst festgesetzt, so daß jede Woche der Zusammen¬
tritt der Synode möglich sein wird.
Mitten in diese Vorbereitungen zum Zusammentritt der Synode hinein
will nun der Cultusminister eine Verhandlung des Abgeordnetenhauses über
die Errichtung eines Gesammtconsistoriums zu Marburg fallen lassen. Jeder¬
mann wird zugeben, daß es von vorne herein sachgemäßer gewesen wäre,
wenn diese Verhandlung bis dahin verschoben worden, wo die Synode
auch hierüber ihre Stimme abgegeben hätte, und sagen wir es nur offen, der
Verdacht, der in Hessen sich bei dem Vorgehen des Cultusministers von An¬
fang an geregt hat und vielfach auch ausgesprochen worden ist, hat durch
diesen Schachzug desselben nur neue Nahrung gewonnen. Dem Cultus¬
minister, so urtheilte man hier und zwar bis in Kreise hinauf, die altpreußi¬
sche Erfahrungen in solchen Angelegenheiten hatten, kommt es nur darauf
an, von der Kammer das Geld zur Errichtung seines Gesammtconsistoriums
verwilligt zu erhalten; dazu soll die Einberufung der Synode ein Mittel sein;
man wird schließlich, nachdem man in Hessen auf diesen Köder angebissen
hat, doch machen, was man will, und nicht ausführen, was die Synode be¬
schlossen hat. Jetzt nun, da der Cultusminister vor dem Zusammentritt der
Synode sein Geld von der Kammer bewilligt haben will, hört man wieder
mehr als je ähnliche Befürchtungen laut werden und im Voraus die Geschick-
lichkeit des Cultusministers bewundern, mit der er die Kammer zwinge, sei¬
nem Willen nachzugeben und die Gelder für das Consistorium zu verwilli¬
gen, ohne daß dieselbe später im Stande sein werde, auch nur den geringsten
Druck auf seine weiteren Entscheidungen in den kirchlichen Angelegenheiten
Hessens auszuüben.
Und in der That haben sich die Dinge in Hessen in einer Weise günstig
für das Cultusministerium gestaltet, wie es von Niemandem geahnt werden
konnte. Bei der durch die geringe Betheiligung an den Synodalwahlen con-
statirten Apathie der Majorität der Bevölkerung in allen kirchlichen Fragen
und bei dem fanatischen Widerstande, den ein großer Theil der Geistlichkeit
jedem, auch dem geringsten Versuche, an der Kirchenverfassung Etwas
zu ändern, entgegengesetzt hat. ist sür den Cultusminister ein doppelter Vor¬
theil erwachsen. Er kann, und zwar mit Recht, sagen, die Auflehnung gegen
Königl. Verordnungen, deren sich ein Theil der Geistlichen schuldig gemacht
habe, erfordere unbedingt eine einheitliche Leitung des Kirchenregiments in
Hessen, und darum sei er vor Einberufung der Synode mit seinem Verlangen
auf Verwilligung der Gelder sür ein Gesammtconsistorium hervorgetreten;
außerdem habe ja die geringe Betheiligung an den Synodalwahlen auf's
Klarste bewiesen, daß in der Majorität der hessischen Bevölkerung kein
dringendes Verlangen nach Einführung einer Pcesbyterial- und Synodal-
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