Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. II. Band.fahren Nachsicht fand, welches sogar gegen das unter profesfionirten Spielern Es läßt sich leicht denken, daß Menenius, dessen Vermögensverhältnisse fahren Nachsicht fand, welches sogar gegen das unter profesfionirten Spielern Es läßt sich leicht denken, daß Menenius, dessen Vermögensverhältnisse <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0150" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/121905"/> <p xml:id="ID_389" prev="#ID_388"> fahren Nachsicht fand, welches sogar gegen das unter profesfionirten Spielern<lb/> giltige xoiiit ä'Iwlmeul- verstieß, wenn der Partner seinen Mitspieler ver¬<lb/> rathen dürfte, ehe die Partie zu Ende war, dann hörte alles auf, und selbst<lb/> das Spiel wurde zur Unmöglichkeit. So dachten alle Senatoren, und in<lb/> ihren Augen war Menenius ein ruinirter Mann. Durch seinen Abfall an<lb/> Pompejus und durch die letzte perfide Denunciation hatte er sich auch in<lb/> den Augen Cäsars unmöglich gemacht, auf dessen beurlaubte Soldaten er in<lb/> arger Selbstverblendung immer noch rechnete. Er mochte jetzt seinen Lohn<lb/> von Pompejus fordern, dem er zuletzt gedient hatte. Aber Pompejus kam<lb/> nicht in die Lage, sich dankbar zu erweisen, denn Menenius hatte nach den<lb/> damals herrschenden Ansichten über KonsstÄS nur eins erhärtet, nämlich daß<lb/> er selber perfide war; ein öffentlicher Nothstand, welcher die Einsetzung eines<lb/> Dictators erforderlich machte, war durch ihn nicht constatirt. Cicero spricht<lb/> im Hinblick auf die für Menenius verhängnißvolle Senatssitzung in einem<lb/> Schreiben an seinen Bruder die Ueberzeugung aus, Messala und Domitius<lb/> würden gewählt werden. Und so kam es. Der letzte Monat 54 und die<lb/> ersten von 63 verstrichen freilich ohne Comitien; als aber der Antrag des<lb/> Tribunen Hirrus, man solle den lästigen jutorrsguis durch Einsetzung einer<lb/> Dicratur ein Ende machen, in Folge von Cato's kräftigem Auftreten scheiterte,<lb/> da gab Pompejus seinen Widerstand auf., und im Juli 33 wurden die oben<lb/> genannten Consuln gewählt.</p><lb/> <p xml:id="ID_390" next="#ID_391"> Es läßt sich leicht denken, daß Menenius, dessen Vermögensverhältnisse<lb/> ob^nein in Unordnung gerathen waren, vor Verlangen brannte, mit Pompe¬<lb/> jus abzurechnen. Das Verfahren, welches er einschlug, ist für ihn charakteristisch.<lb/> Pompejus vermählte sich, als Julia im September 54 starb, mit Metella,<lb/> der Tochter des Scipio. Menenius wollte sie verführen. Er schrieb ihr, wie<lb/> Sueton erzählt, einen zärtlichen Brief und stellte seinen Antrag. Ein im<lb/> Hause des Pompejus gern gesehener Literat übernahm die Besorgung. Aber<lb/> Metella gab den Brief an ihren Gemahl, und dieser verbot dem unglücklichen<lb/> Grammatikus das Haus. An Menenius rächte er sich später. Als nämlich<lb/> sein Lieblingswunsch im I. 52 doch noch in Erfüllung ging und er in Folge<lb/> der Ermordung des Clodius consul Line eolleM wurde, entledigte er sich<lb/> zugleich aller Privatfeinde, welche in seine Macht gegeben waren. Nach<lb/> Verurtheilung des Milo wurden die rückständigen Klagen as ÄinKitu wieder<lb/> aufgenommen und alle Verurtheilten trotz des Widerspruchs von Cato nach<lb/> den erst im I. 62 erlassenen strengeren Gesetzen, denen man rückwirkende<lb/> Kraft zu geben sich nicht scheute, bestraft. Unter ihnen befanden sich Scau-<lb/> rus und Menenius. Letzterer suchte sich nach seiner Gewohnheit dadurch zu<lb/> retten, daß er den Schwiegervater des Pompejus, Metellus Scipio anklagte.<lb/> Er würde sich der Strafe entzogen haben, wenn er die Anklage durchgesetzt</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0150]
fahren Nachsicht fand, welches sogar gegen das unter profesfionirten Spielern
giltige xoiiit ä'Iwlmeul- verstieß, wenn der Partner seinen Mitspieler ver¬
rathen dürfte, ehe die Partie zu Ende war, dann hörte alles auf, und selbst
das Spiel wurde zur Unmöglichkeit. So dachten alle Senatoren, und in
ihren Augen war Menenius ein ruinirter Mann. Durch seinen Abfall an
Pompejus und durch die letzte perfide Denunciation hatte er sich auch in
den Augen Cäsars unmöglich gemacht, auf dessen beurlaubte Soldaten er in
arger Selbstverblendung immer noch rechnete. Er mochte jetzt seinen Lohn
von Pompejus fordern, dem er zuletzt gedient hatte. Aber Pompejus kam
nicht in die Lage, sich dankbar zu erweisen, denn Menenius hatte nach den
damals herrschenden Ansichten über KonsstÄS nur eins erhärtet, nämlich daß
er selber perfide war; ein öffentlicher Nothstand, welcher die Einsetzung eines
Dictators erforderlich machte, war durch ihn nicht constatirt. Cicero spricht
im Hinblick auf die für Menenius verhängnißvolle Senatssitzung in einem
Schreiben an seinen Bruder die Ueberzeugung aus, Messala und Domitius
würden gewählt werden. Und so kam es. Der letzte Monat 54 und die
ersten von 63 verstrichen freilich ohne Comitien; als aber der Antrag des
Tribunen Hirrus, man solle den lästigen jutorrsguis durch Einsetzung einer
Dicratur ein Ende machen, in Folge von Cato's kräftigem Auftreten scheiterte,
da gab Pompejus seinen Widerstand auf., und im Juli 33 wurden die oben
genannten Consuln gewählt.
Es läßt sich leicht denken, daß Menenius, dessen Vermögensverhältnisse
ob^nein in Unordnung gerathen waren, vor Verlangen brannte, mit Pompe¬
jus abzurechnen. Das Verfahren, welches er einschlug, ist für ihn charakteristisch.
Pompejus vermählte sich, als Julia im September 54 starb, mit Metella,
der Tochter des Scipio. Menenius wollte sie verführen. Er schrieb ihr, wie
Sueton erzählt, einen zärtlichen Brief und stellte seinen Antrag. Ein im
Hause des Pompejus gern gesehener Literat übernahm die Besorgung. Aber
Metella gab den Brief an ihren Gemahl, und dieser verbot dem unglücklichen
Grammatikus das Haus. An Menenius rächte er sich später. Als nämlich
sein Lieblingswunsch im I. 52 doch noch in Erfüllung ging und er in Folge
der Ermordung des Clodius consul Line eolleM wurde, entledigte er sich
zugleich aller Privatfeinde, welche in seine Macht gegeben waren. Nach
Verurtheilung des Milo wurden die rückständigen Klagen as ÄinKitu wieder
aufgenommen und alle Verurtheilten trotz des Widerspruchs von Cato nach
den erst im I. 62 erlassenen strengeren Gesetzen, denen man rückwirkende
Kraft zu geben sich nicht scheute, bestraft. Unter ihnen befanden sich Scau-
rus und Menenius. Letzterer suchte sich nach seiner Gewohnheit dadurch zu
retten, daß er den Schwiegervater des Pompejus, Metellus Scipio anklagte.
Er würde sich der Strafe entzogen haben, wenn er die Anklage durchgesetzt
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