Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. I. Band.gewiß ebenso abkürzen als der nach anderen Gesichtspuncten zusammengestellte Schult- Religionseid und Bekenntnißverpflichtung. Sendschreiben an Herrn or. Fricke, von Max Krenkel. Heidelberg, Bassermann, 1869. Der Verfasser dieser Schrift, auch den Lesern dör. Bl. bekannt als wackerer Die Leser dieser Blätter werden schwerlich alle wissen, was die Geistlichen gewiß ebenso abkürzen als der nach anderen Gesichtspuncten zusammengestellte Schult- Religionseid und Bekenntnißverpflichtung. Sendschreiben an Herrn or. Fricke, von Max Krenkel. Heidelberg, Bassermann, 1869. Der Verfasser dieser Schrift, auch den Lesern dör. Bl. bekannt als wackerer Die Leser dieser Blätter werden schwerlich alle wissen, was die Geistlichen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0046" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/121267"/> <p xml:id="ID_153" prev="#ID_152"> gewiß ebenso abkürzen als der nach anderen Gesichtspuncten zusammengestellte Schult-<lb/> heß'sche Geschichtskalender.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="2"> <head> Religionseid und Bekenntnißverpflichtung. Sendschreiben an Herrn<lb/> or. Fricke, von Max Krenkel. Heidelberg, Bassermann, 1869.</head><lb/> <p xml:id="ID_154"> Der Verfasser dieser Schrift, auch den Lesern dör. Bl. bekannt als wackerer<lb/> Kämpfer für protestantische Freiheit und als wohlbewanderter kritischer Bibelforscher,<lb/> hat in seinen kirchlich-Praktischen Bestrebungen, um die es sich hier allein handelt,<lb/> einen sehr richtigen und sicheren Weg eingeschlagen. Er hat in seiner nächsten<lb/> Umgebung, in Sachsen, den Uebelstand aufzufinden gesucht, der die unsrer gegen¬<lb/> wärtigen Bildung und der protestantischen Idee entsprechende Entwickelung des kirch¬<lb/> lichen Lebens am meisten aufhält/ und erkannte als solchen Uebelstand mit treffendem<lb/> Blicke den sogenannten „Neligionseid", welchen noch bis Vor Kurzem sämmtliche<lb/> Lehrer an evangelisch-lutherischen Schulen, mit alleiniger Ausnahme der Lehrer<lb/> mechanischer Fertigkeiten, zu leisten hatten, und mit welchem noch heute — nach<lb/> wenig unterschiedenen Formularen — alle Geistlichen und Religionslehrer sowie<lb/> Cullusministerial- und Consistorialbeamte bis zu den Secretären einhebt., endlich<lb/> auch die vier „in eos-nZölieis beauftragten" Staatsminister, welche in Sachsen die<lb/> oberste Stufe des Kirchenregiments einnehmen, vereidigt werden. Wesentlich dem<lb/> Verdienste Krenkels, der sich anfangs begnügt hatte, gegen die Anwendung dieses<lb/> Eides auf die Lehrer rein weltlicher Gegenstände aufzutreten, ist es zu danken, daß<lb/> seit Ende 1867 diese Lehrer^ von solcher Verpflichtung befreit sind. Besonders<lb/> mußten die Philologen, Historiker, Physiker und Mathematiker der Gymnasien sich<lb/> durch jenes alte Erbstück aus den Zeiten des Kampfes gegen den Kryptocalvinis-<lb/> mus gar wunderlich berührt, zuweilen auch ernstlich beengt fühlen. Der glück¬<lb/> liche Erfolg nun berechtigte die Freunde wie die Gegner dieses Eides zu der sichern<lb/> Erwartung, daß dem ersten Angriffe wohl bald ein zweiter und stärkerer folgen<lb/> werde. Eine Bestreitung, welche Krenkels frühere s. Z. in den Grenzboten hervor¬<lb/> gehobene Schrift („der sächsische Religionseid", Leipzig 1867) durch or. Fricke er¬<lb/> fahren, (einen als Vermittelungstheologen bekannten und z. B. in der Abendmahls¬<lb/> praxis zur Zeit der preußischen Garnison durch Toleranz und unionsfreundliche Ge¬<lb/> sinnung rühmlich hervorgetretenen Prediger Leipzigs), — diese selbst gab dem Verfasser<lb/> Anlaß, in der vorliegenden Schrift, nachdem die Außenwerke gefallen, nun gegen<lb/> die Hauptbcfestigungen des alten sächsischen Lutherthums anzurennen.</p><lb/> <p xml:id="ID_155"> Die Leser dieser Blätter werden schwerlich alle wissen, was die Geistlichen<lb/> Sachsens zu beschwören haben. Wir wollen deshalb wenigstens das Allgemeine<lb/> mittheilen, daß durch jenen Eid gelobt werden muß, bei der „in hiesigen Landen<lb/> angenommenen reinen Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche, wie solche in der h.<lb/> Schrift enthalten und in den Bekenntnißschriften der lutherischen Kirche dargestellt,<lb/> beziehentlich wiederholt ist, beständig ohne Falsch zu verbleiben." (Wir haben in dieser<lb/> Wiedergabe die kleinen Verschiedenheiten der Formulare verwischt und uns unwesent¬<lb/> liche Kürzungen gestattet). Dr. Krenkel entrollt das geschichtliche Detail mit der<lb/> größten urkundlichen Genauigkeit und mit einer so gründlichen und freien Benutzung<lb/> des literarischen Apparats, daß er den geschultesten Theologen als ebenbürtiger Mit.<lb/> arbeiter erscheinen muß. Dabei ist feine Polemik von großer Würde, ernster Ein¬<lb/> fachheit und, wo sie streng werden muß, mit ächtem sittlichen Parhos geführt.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0046]
gewiß ebenso abkürzen als der nach anderen Gesichtspuncten zusammengestellte Schult-
heß'sche Geschichtskalender.
Religionseid und Bekenntnißverpflichtung. Sendschreiben an Herrn
or. Fricke, von Max Krenkel. Heidelberg, Bassermann, 1869.
Der Verfasser dieser Schrift, auch den Lesern dör. Bl. bekannt als wackerer
Kämpfer für protestantische Freiheit und als wohlbewanderter kritischer Bibelforscher,
hat in seinen kirchlich-Praktischen Bestrebungen, um die es sich hier allein handelt,
einen sehr richtigen und sicheren Weg eingeschlagen. Er hat in seiner nächsten
Umgebung, in Sachsen, den Uebelstand aufzufinden gesucht, der die unsrer gegen¬
wärtigen Bildung und der protestantischen Idee entsprechende Entwickelung des kirch¬
lichen Lebens am meisten aufhält/ und erkannte als solchen Uebelstand mit treffendem
Blicke den sogenannten „Neligionseid", welchen noch bis Vor Kurzem sämmtliche
Lehrer an evangelisch-lutherischen Schulen, mit alleiniger Ausnahme der Lehrer
mechanischer Fertigkeiten, zu leisten hatten, und mit welchem noch heute — nach
wenig unterschiedenen Formularen — alle Geistlichen und Religionslehrer sowie
Cullusministerial- und Consistorialbeamte bis zu den Secretären einhebt., endlich
auch die vier „in eos-nZölieis beauftragten" Staatsminister, welche in Sachsen die
oberste Stufe des Kirchenregiments einnehmen, vereidigt werden. Wesentlich dem
Verdienste Krenkels, der sich anfangs begnügt hatte, gegen die Anwendung dieses
Eides auf die Lehrer rein weltlicher Gegenstände aufzutreten, ist es zu danken, daß
seit Ende 1867 diese Lehrer^ von solcher Verpflichtung befreit sind. Besonders
mußten die Philologen, Historiker, Physiker und Mathematiker der Gymnasien sich
durch jenes alte Erbstück aus den Zeiten des Kampfes gegen den Kryptocalvinis-
mus gar wunderlich berührt, zuweilen auch ernstlich beengt fühlen. Der glück¬
liche Erfolg nun berechtigte die Freunde wie die Gegner dieses Eides zu der sichern
Erwartung, daß dem ersten Angriffe wohl bald ein zweiter und stärkerer folgen
werde. Eine Bestreitung, welche Krenkels frühere s. Z. in den Grenzboten hervor¬
gehobene Schrift („der sächsische Religionseid", Leipzig 1867) durch or. Fricke er¬
fahren, (einen als Vermittelungstheologen bekannten und z. B. in der Abendmahls¬
praxis zur Zeit der preußischen Garnison durch Toleranz und unionsfreundliche Ge¬
sinnung rühmlich hervorgetretenen Prediger Leipzigs), — diese selbst gab dem Verfasser
Anlaß, in der vorliegenden Schrift, nachdem die Außenwerke gefallen, nun gegen
die Hauptbcfestigungen des alten sächsischen Lutherthums anzurennen.
Die Leser dieser Blätter werden schwerlich alle wissen, was die Geistlichen
Sachsens zu beschwören haben. Wir wollen deshalb wenigstens das Allgemeine
mittheilen, daß durch jenen Eid gelobt werden muß, bei der „in hiesigen Landen
angenommenen reinen Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche, wie solche in der h.
Schrift enthalten und in den Bekenntnißschriften der lutherischen Kirche dargestellt,
beziehentlich wiederholt ist, beständig ohne Falsch zu verbleiben." (Wir haben in dieser
Wiedergabe die kleinen Verschiedenheiten der Formulare verwischt und uns unwesent¬
liche Kürzungen gestattet). Dr. Krenkel entrollt das geschichtliche Detail mit der
größten urkundlichen Genauigkeit und mit einer so gründlichen und freien Benutzung
des literarischen Apparats, daß er den geschultesten Theologen als ebenbürtiger Mit.
arbeiter erscheinen muß. Dabei ist feine Polemik von großer Würde, ernster Ein¬
fachheit und, wo sie streng werden muß, mit ächtem sittlichen Parhos geführt.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |