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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. I. Band.

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entlehnt wurde, die an dem Project nicht das mindeste Interesse hatten.
Wenn das Project von einer bestehenden Gesellschaft ausgeht welche das ver¬
gangene Jahr eine Dividende von ihrem Stammactieneapital gezahlt hat
so bedarf es eines derartigen Depositums nicht.

Am 18. Januar beginnen die Lxammers ot' Ltanäing oräers, Beamte,
die im Hause der Gemeinen vom Sprecher, im Hause der Lords von der
Versammlung selbst ernannt werden, mit der Untersuchung darüber, ob die
Bedingungen der Geschäftsordnung erfüllt sind. Wenn sie berichten, daß die¬
selben nicht erfüllt sind, so fällt die Bill durch, es sei denn, daß das Haus
eine Suspension dieser Orders für den besonderen Fall beschließen sollte, ein
sehr selten und nur bei Nichterfüllung völlig unwichtiger Punkte ein¬
geschlagener Weg. Beim Beginn der Session treten der Vorsitzende des
Lommittöö ok Ws^s ana Usans des Unterhauses, der zugleich dem Hause
präsidire, wenn dasselbe in Comite! geht und wenn der Sprecher krank ist,
und der Comite'vorsitzende des Oberhauses zusammen und bestimmen, in wel¬
chem Hause die betreffende Bill zuerst zur Verhandlung kommen soll. Die
große Mehrzahl wird zuerst im Unterhause verhandelt und durch dieses wollen
wir einer solchen Bill folgen.

Zuerst prüft, ob opponire wird oder nicht, der Vorsitzende des genannten
Lommittes unter Zuziehung vom Adjuncten des Sprechers, welcher die
Aufmerksamkeit des Hauses auf jeden Punct in der Bill von einiger Wichtig¬
keit zu lenken hat. Jede Bill, welche die Bedingungen der LtimäwA orciers
erfüllt hat, erlangt selbstverständlich (g. sa matter ok course) die erste und fast
regelmäßig ebenfalls selbstverständlich die zweite Lesung. Zuweilen jedoch wird
schon in diesem Stadium opponire. und wenn die Bill bei der zweiten Lesung
fällt, so ist sie summarisch abgethan und ihre Urheber haben Arbeit und Kosten
umsonst angewandt. Die Bill geht, wenn sie passirt?, alsdann an die üetöregs
(Schiedsmänner), eine neue Institution, welche der special-Commission einen
Theil der früher auf ihr lastenden Arbeiten abgenommen hat. Die üötersvg
sind Personen von bewährter Erfahrung in den Privatangelegenheiten betreffen¬
den Geschäften des Hauses, welche der Sprecher gewöhnlich aus der Zahl
der Parlamentsmitglieder ernennt und die ein Honorar beziehen. Ihnen
Präsidiren andere Mitglieder des Hauses, die keine Bezahlung empfangen.
Drei KetsröLS bilden einen Hof. Sie müssen auf das technische Detail des
Unternehmens eingehen, die Ausführbarkeit der proponirten Werke prüfen
und sich überzeugen, ob der Anschlag zu ihrer Ausführung hinreicht. Die
Verhandlungen vor den liskeiess sind stets contradictorisch. Sofort nach
der zweiten Lesung werden die nicht durchgefallenen Bills dem Vorsitzenden
und einem andern Mitgliede des vommittsö ok ^Vi^s ava Recens zugesandt.
Die Opponenten bemühen sich, durch Gutachten von Technikern zu beweisen,


Grenzboten III. 1869. 5

entlehnt wurde, die an dem Project nicht das mindeste Interesse hatten.
Wenn das Project von einer bestehenden Gesellschaft ausgeht welche das ver¬
gangene Jahr eine Dividende von ihrem Stammactieneapital gezahlt hat
so bedarf es eines derartigen Depositums nicht.

Am 18. Januar beginnen die Lxammers ot' Ltanäing oräers, Beamte,
die im Hause der Gemeinen vom Sprecher, im Hause der Lords von der
Versammlung selbst ernannt werden, mit der Untersuchung darüber, ob die
Bedingungen der Geschäftsordnung erfüllt sind. Wenn sie berichten, daß die¬
selben nicht erfüllt sind, so fällt die Bill durch, es sei denn, daß das Haus
eine Suspension dieser Orders für den besonderen Fall beschließen sollte, ein
sehr selten und nur bei Nichterfüllung völlig unwichtiger Punkte ein¬
geschlagener Weg. Beim Beginn der Session treten der Vorsitzende des
Lommittöö ok Ws^s ana Usans des Unterhauses, der zugleich dem Hause
präsidire, wenn dasselbe in Comite! geht und wenn der Sprecher krank ist,
und der Comite'vorsitzende des Oberhauses zusammen und bestimmen, in wel¬
chem Hause die betreffende Bill zuerst zur Verhandlung kommen soll. Die
große Mehrzahl wird zuerst im Unterhause verhandelt und durch dieses wollen
wir einer solchen Bill folgen.

Zuerst prüft, ob opponire wird oder nicht, der Vorsitzende des genannten
Lommittes unter Zuziehung vom Adjuncten des Sprechers, welcher die
Aufmerksamkeit des Hauses auf jeden Punct in der Bill von einiger Wichtig¬
keit zu lenken hat. Jede Bill, welche die Bedingungen der LtimäwA orciers
erfüllt hat, erlangt selbstverständlich (g. sa matter ok course) die erste und fast
regelmäßig ebenfalls selbstverständlich die zweite Lesung. Zuweilen jedoch wird
schon in diesem Stadium opponire. und wenn die Bill bei der zweiten Lesung
fällt, so ist sie summarisch abgethan und ihre Urheber haben Arbeit und Kosten
umsonst angewandt. Die Bill geht, wenn sie passirt?, alsdann an die üetöregs
(Schiedsmänner), eine neue Institution, welche der special-Commission einen
Theil der früher auf ihr lastenden Arbeiten abgenommen hat. Die üötersvg
sind Personen von bewährter Erfahrung in den Privatangelegenheiten betreffen¬
den Geschäften des Hauses, welche der Sprecher gewöhnlich aus der Zahl
der Parlamentsmitglieder ernennt und die ein Honorar beziehen. Ihnen
Präsidiren andere Mitglieder des Hauses, die keine Bezahlung empfangen.
Drei KetsröLS bilden einen Hof. Sie müssen auf das technische Detail des
Unternehmens eingehen, die Ausführbarkeit der proponirten Werke prüfen
und sich überzeugen, ob der Anschlag zu ihrer Ausführung hinreicht. Die
Verhandlungen vor den liskeiess sind stets contradictorisch. Sofort nach
der zweiten Lesung werden die nicht durchgefallenen Bills dem Vorsitzenden
und einem andern Mitgliede des vommittsö ok ^Vi^s ava Recens zugesandt.
Die Opponenten bemühen sich, durch Gutachten von Technikern zu beweisen,


Grenzboten III. 1869. 5
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[0041] entlehnt wurde, die an dem Project nicht das mindeste Interesse hatten. Wenn das Project von einer bestehenden Gesellschaft ausgeht welche das ver¬ gangene Jahr eine Dividende von ihrem Stammactieneapital gezahlt hat so bedarf es eines derartigen Depositums nicht. Am 18. Januar beginnen die Lxammers ot' Ltanäing oräers, Beamte, die im Hause der Gemeinen vom Sprecher, im Hause der Lords von der Versammlung selbst ernannt werden, mit der Untersuchung darüber, ob die Bedingungen der Geschäftsordnung erfüllt sind. Wenn sie berichten, daß die¬ selben nicht erfüllt sind, so fällt die Bill durch, es sei denn, daß das Haus eine Suspension dieser Orders für den besonderen Fall beschließen sollte, ein sehr selten und nur bei Nichterfüllung völlig unwichtiger Punkte ein¬ geschlagener Weg. Beim Beginn der Session treten der Vorsitzende des Lommittöö ok Ws^s ana Usans des Unterhauses, der zugleich dem Hause präsidire, wenn dasselbe in Comite! geht und wenn der Sprecher krank ist, und der Comite'vorsitzende des Oberhauses zusammen und bestimmen, in wel¬ chem Hause die betreffende Bill zuerst zur Verhandlung kommen soll. Die große Mehrzahl wird zuerst im Unterhause verhandelt und durch dieses wollen wir einer solchen Bill folgen. Zuerst prüft, ob opponire wird oder nicht, der Vorsitzende des genannten Lommittes unter Zuziehung vom Adjuncten des Sprechers, welcher die Aufmerksamkeit des Hauses auf jeden Punct in der Bill von einiger Wichtig¬ keit zu lenken hat. Jede Bill, welche die Bedingungen der LtimäwA orciers erfüllt hat, erlangt selbstverständlich (g. sa matter ok course) die erste und fast regelmäßig ebenfalls selbstverständlich die zweite Lesung. Zuweilen jedoch wird schon in diesem Stadium opponire. und wenn die Bill bei der zweiten Lesung fällt, so ist sie summarisch abgethan und ihre Urheber haben Arbeit und Kosten umsonst angewandt. Die Bill geht, wenn sie passirt?, alsdann an die üetöregs (Schiedsmänner), eine neue Institution, welche der special-Commission einen Theil der früher auf ihr lastenden Arbeiten abgenommen hat. Die üötersvg sind Personen von bewährter Erfahrung in den Privatangelegenheiten betreffen¬ den Geschäften des Hauses, welche der Sprecher gewöhnlich aus der Zahl der Parlamentsmitglieder ernennt und die ein Honorar beziehen. Ihnen Präsidiren andere Mitglieder des Hauses, die keine Bezahlung empfangen. Drei KetsröLS bilden einen Hof. Sie müssen auf das technische Detail des Unternehmens eingehen, die Ausführbarkeit der proponirten Werke prüfen und sich überzeugen, ob der Anschlag zu ihrer Ausführung hinreicht. Die Verhandlungen vor den liskeiess sind stets contradictorisch. Sofort nach der zweiten Lesung werden die nicht durchgefallenen Bills dem Vorsitzenden und einem andern Mitgliede des vommittsö ok ^Vi^s ava Recens zugesandt. Die Opponenten bemühen sich, durch Gutachten von Technikern zu beweisen, Grenzboten III. 1869. 5

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_121220/41>, abgerufen am 24.08.2024.