Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. II. Band.sächlich zur Leitung des praktischen Dienstes an Bord der Schiffe bestimmt Die folgende Rangstufe bilden die Unterofficiere, welche bei der Die dritte, unterste Rangstufe endlich bilden die Mannschaften im sächlich zur Leitung des praktischen Dienstes an Bord der Schiffe bestimmt Die folgende Rangstufe bilden die Unterofficiere, welche bei der Die dritte, unterste Rangstufe endlich bilden die Mannschaften im <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0220" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/120907"/> <p xml:id="ID_692" prev="#ID_691"> sächlich zur Leitung des praktischen Dienstes an Bord der Schiffe bestimmt<lb/> sind, ähnlich wie die englischen naviMting lieutenants: factisch stehen sie mit<lb/> den Oberfeuerwerkern und mehr noch mit den Zahlmeistern der Landarmee<lb/> in analogem Verhältniß. In der Flottenstammdivision scheiden sich die Deck¬<lb/> officiere nach ihrer seemännischen Specialität in die drei Kategorien der<lb/> Steuerleute, der Feuerwerker und der Bootsleute, als Deckofficiere I. Classe:<lb/> Obersteuerleute, Oberseuerwerker und Oberbootsleute. Bei der Werftdivision<lb/> sind die Deckofficiere in der Maschinenabtheilung Maschinisten und die Deck-<lb/> osficiere I. Classe, Obermaschinisten; in der Handwerksabtheilung heißen die<lb/> Deckofficiere I. Classe Obermeister, die Deckofficiere II. Classe Meister.</p><lb/> <p xml:id="ID_693"> Die folgende Rangstufe bilden die Unterofficiere, welche bei der<lb/> Marine als Maaten (ihres speciellen Fachs) bezeichnet werden; die Maaten<lb/> I. Classe haben den Rang von Sergeanten der Landarmee, die Maaten II.<lb/> Classe den Rang von Unterofficieren (Corporalen) der Landarmee; auch ge¬<lb/> hören hinterher die Feldwebel der früheren Compagnien der Flottenstamm¬<lb/> division. Ganz analog der Eintheilung ihrer Deckofficiere scheiden sich auch<lb/> die Unterofficiere in Steuermannsmaaten, Feuerwerksmaaten und Boots¬<lb/> mannsmaaten; bei der Maschinenabtheilung in Maschinistenmaaten, und bet<lb/> der Handwerkabtheilung in Meistersmaaten, alle I. u. II. Classe.</p><lb/> <p xml:id="ID_694" next="#ID_695"> Die dritte, unterste Rangstufe endlich bilden die Mannschaften im<lb/> Rang von Gemeinen und Gefreiten der Landarmee. Bei der Flottenstamm¬<lb/> division sind es die Matrosen I., II., III. und IV. Classe, von welchen die<lb/> ersten die höchste „Seegewohnheit" und Ausbildung haben und die beste Be¬<lb/> zahlung erhalten; bei der Maschinenabtheilung sind es die Maschinenappli-<lb/> kanten (im Rang von Gefreiten und Gemeinen), oder die Heizer I.—IV. Classe,<lb/> und bei der Handwerksabtheilung sind es die Handwerker I.—IV. Classe,<lb/> welche Schiffszimmerleute, Segelmacher. Schmiede, Tischler, Maler, Bötticher,<lb/> Büchsenmacher, Recpschläger (Seiler — Reep heißt im Plattdeutschen Tau)<lb/> oder Oekonomiehandwerker (Schneider und Schuhmacher) sind. Außerdem<lb/> sind die Lazarethgehülfen der Marine im Range von Unterofficieren I. und<lb/> II. Classe und die Unterlazarethgehülfen (im Rang von Gefreiten) der Werft¬<lb/> division attachirt. Als Maschinistenapplikanten werden namentlich solche<lb/> Ersatzpflichtige ausgehoben, die bereits als Maschinisten oder Assistenten auf<lb/> Dampfern oder Locomotiven gefahren haben, also in der Leitung einer arbei¬<lb/> tenden Dampfmaschine praktische Erfahrung besitzen, und demnächst solche<lb/> Leute, die ein Zeugniß der Reife von einer Provinzialgewerbeschule besitzen<lb/> und eine zweijährige Lehrzeit als Maschinenbauarbeiter nachweisen können,<lb/> namentlich wenn sie in Etablissements waren, welche Schiffsmaschinen bauen.<lb/> Als Heizer dagegen werden vorzugsweise Leute genommen, welche auf See¬<lb/> oder Flußdampfern schon als Heizer gefahren haben, demnächst solche Heizer</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0220]
sächlich zur Leitung des praktischen Dienstes an Bord der Schiffe bestimmt
sind, ähnlich wie die englischen naviMting lieutenants: factisch stehen sie mit
den Oberfeuerwerkern und mehr noch mit den Zahlmeistern der Landarmee
in analogem Verhältniß. In der Flottenstammdivision scheiden sich die Deck¬
officiere nach ihrer seemännischen Specialität in die drei Kategorien der
Steuerleute, der Feuerwerker und der Bootsleute, als Deckofficiere I. Classe:
Obersteuerleute, Oberseuerwerker und Oberbootsleute. Bei der Werftdivision
sind die Deckofficiere in der Maschinenabtheilung Maschinisten und die Deck-
osficiere I. Classe, Obermaschinisten; in der Handwerksabtheilung heißen die
Deckofficiere I. Classe Obermeister, die Deckofficiere II. Classe Meister.
Die folgende Rangstufe bilden die Unterofficiere, welche bei der
Marine als Maaten (ihres speciellen Fachs) bezeichnet werden; die Maaten
I. Classe haben den Rang von Sergeanten der Landarmee, die Maaten II.
Classe den Rang von Unterofficieren (Corporalen) der Landarmee; auch ge¬
hören hinterher die Feldwebel der früheren Compagnien der Flottenstamm¬
division. Ganz analog der Eintheilung ihrer Deckofficiere scheiden sich auch
die Unterofficiere in Steuermannsmaaten, Feuerwerksmaaten und Boots¬
mannsmaaten; bei der Maschinenabtheilung in Maschinistenmaaten, und bet
der Handwerkabtheilung in Meistersmaaten, alle I. u. II. Classe.
Die dritte, unterste Rangstufe endlich bilden die Mannschaften im
Rang von Gemeinen und Gefreiten der Landarmee. Bei der Flottenstamm¬
division sind es die Matrosen I., II., III. und IV. Classe, von welchen die
ersten die höchste „Seegewohnheit" und Ausbildung haben und die beste Be¬
zahlung erhalten; bei der Maschinenabtheilung sind es die Maschinenappli-
kanten (im Rang von Gefreiten und Gemeinen), oder die Heizer I.—IV. Classe,
und bei der Handwerksabtheilung sind es die Handwerker I.—IV. Classe,
welche Schiffszimmerleute, Segelmacher. Schmiede, Tischler, Maler, Bötticher,
Büchsenmacher, Recpschläger (Seiler — Reep heißt im Plattdeutschen Tau)
oder Oekonomiehandwerker (Schneider und Schuhmacher) sind. Außerdem
sind die Lazarethgehülfen der Marine im Range von Unterofficieren I. und
II. Classe und die Unterlazarethgehülfen (im Rang von Gefreiten) der Werft¬
division attachirt. Als Maschinistenapplikanten werden namentlich solche
Ersatzpflichtige ausgehoben, die bereits als Maschinisten oder Assistenten auf
Dampfern oder Locomotiven gefahren haben, also in der Leitung einer arbei¬
tenden Dampfmaschine praktische Erfahrung besitzen, und demnächst solche
Leute, die ein Zeugniß der Reife von einer Provinzialgewerbeschule besitzen
und eine zweijährige Lehrzeit als Maschinenbauarbeiter nachweisen können,
namentlich wenn sie in Etablissements waren, welche Schiffsmaschinen bauen.
Als Heizer dagegen werden vorzugsweise Leute genommen, welche auf See¬
oder Flußdampfern schon als Heizer gefahren haben, demnächst solche Heizer
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