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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band.

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schaften, Realitäten und nutzbaren Rechten 190.806 Gulden; o) aus Capi¬
talien 2.499.426 Gulden. Endlich 24.870 Gulden aus Privatobligationen,
das Uebrige aus Staatspapieren.

Von dieser Ge sammtsumme zahlte überhaupt den höchsten Betrag
Böhmen, nämlich 964.600 Gulden. Daran reihen sich: Mähren mit
604.506 Gulden; Oestreich unter der Enns mit 600,937 Gulden; Ga-
lizien mit 465,525 Gulden; Steiermark mit 250.891 Gulden; Oestreich
ober der Enns mit 142.288 Gulden; Tirol und Vorarlberg mit
127.015 Gulden; Dalmatien mit 120.501 Gulden; Schlesien mit 103.679
Gulden; Krain mit 8^928 Gulden; Kärnthen mit 61.506 Gulden;
Küstenland mit 61.366 Gulden; Salzburg mit 1195 Gulden; Krakau
mit -813 Gulden. Auch aus Herrschaften und Capitalien nimmt Böhmen
am meisten ein, nämlich 898,924 Gulden; während aus den gleichen Titeln
Oestreich unter der Enns, welches sich anreiht, nur 563.098 Gulden
erzielt. In Mähren resultiren aus diesen Einnahmsquellen 591,804 Gulden;
in Oestreich ober der Enns 124.937 Gulden.

In diesen Kronländern find die Religtonsfonds zur Deckung der Aus¬
gaben, für welche sie bestimmt sind, ausreichend, während in allen übrigen
der Staat zuzählen muß, um das Erforderniß der Religionsanstalten zu
decken. Dahin gehören namentlich, außer principiellen Verpflichtungen, Be¬
streitung der Patronatsauslagen, Bestellung des Tischtttels, Dotationen
neuer Pfarreien. Kirchenbauten, Unterhaltung der Cooperatoren, der theo¬
logischen Faeulitäten, Religionslehrer, Pensionen und Zulagen für Geist¬
liche, Stipendien. Unterstützung der Mönchsorden :c. Der böhmische Re¬
ligionsfond hatte 1862 einen Ueberschuß von 35,594 Gulden; der mährische
46,199 Gulden. In Oberöstreich und Niederöstretch compensirten sich
Einnahmen und Ausgaben. Sämmtliche Ueberschüsse also betrugen 1862
die Summe von 81,793 Gulden, während die Abgänge der übrigen Kron¬
länder in demselben Zeitraum die Summe von 1,210,257 Gulden ausmachten.
Es mußte also 1862 aus Staatsmitteln ein Deficit von 1,128.464 Gulden
gedeckt werden.

Im Ganzen genommen ist also der Religionsf vnd in Oestreich
nicht solvent, der Staat kommt für den Abgang auf. während umgekehrt
die Einnahmen desselben in die Staatskassen fließen. Factisch bezieht somit
das Einkommen des Religionsfonds der Staat, der denselben auch durch die
Landesstellen unter Mitaufsicht der Bischöfe unter den Bedingungen verwaltet,
welche durch Artikel 31 des Concordats vereinbart worden sind. Durch
denselben Artikel des Concordats wurde auch das Eigenthumsrecht an
diesem Fond, wie an dem Studienfond der Kirche (der Kirchenprovinz, be¬
ziehungsweise der Diöcese) zugeschrieben, d. h. insofern in diesen Fouder


schaften, Realitäten und nutzbaren Rechten 190.806 Gulden; o) aus Capi¬
talien 2.499.426 Gulden. Endlich 24.870 Gulden aus Privatobligationen,
das Uebrige aus Staatspapieren.

Von dieser Ge sammtsumme zahlte überhaupt den höchsten Betrag
Böhmen, nämlich 964.600 Gulden. Daran reihen sich: Mähren mit
604.506 Gulden; Oestreich unter der Enns mit 600,937 Gulden; Ga-
lizien mit 465,525 Gulden; Steiermark mit 250.891 Gulden; Oestreich
ober der Enns mit 142.288 Gulden; Tirol und Vorarlberg mit
127.015 Gulden; Dalmatien mit 120.501 Gulden; Schlesien mit 103.679
Gulden; Krain mit 8^928 Gulden; Kärnthen mit 61.506 Gulden;
Küstenland mit 61.366 Gulden; Salzburg mit 1195 Gulden; Krakau
mit -813 Gulden. Auch aus Herrschaften und Capitalien nimmt Böhmen
am meisten ein, nämlich 898,924 Gulden; während aus den gleichen Titeln
Oestreich unter der Enns, welches sich anreiht, nur 563.098 Gulden
erzielt. In Mähren resultiren aus diesen Einnahmsquellen 591,804 Gulden;
in Oestreich ober der Enns 124.937 Gulden.

In diesen Kronländern find die Religtonsfonds zur Deckung der Aus¬
gaben, für welche sie bestimmt sind, ausreichend, während in allen übrigen
der Staat zuzählen muß, um das Erforderniß der Religionsanstalten zu
decken. Dahin gehören namentlich, außer principiellen Verpflichtungen, Be¬
streitung der Patronatsauslagen, Bestellung des Tischtttels, Dotationen
neuer Pfarreien. Kirchenbauten, Unterhaltung der Cooperatoren, der theo¬
logischen Faeulitäten, Religionslehrer, Pensionen und Zulagen für Geist¬
liche, Stipendien. Unterstützung der Mönchsorden :c. Der böhmische Re¬
ligionsfond hatte 1862 einen Ueberschuß von 35,594 Gulden; der mährische
46,199 Gulden. In Oberöstreich und Niederöstretch compensirten sich
Einnahmen und Ausgaben. Sämmtliche Ueberschüsse also betrugen 1862
die Summe von 81,793 Gulden, während die Abgänge der übrigen Kron¬
länder in demselben Zeitraum die Summe von 1,210,257 Gulden ausmachten.
Es mußte also 1862 aus Staatsmitteln ein Deficit von 1,128.464 Gulden
gedeckt werden.

Im Ganzen genommen ist also der Religionsf vnd in Oestreich
nicht solvent, der Staat kommt für den Abgang auf. während umgekehrt
die Einnahmen desselben in die Staatskassen fließen. Factisch bezieht somit
das Einkommen des Religionsfonds der Staat, der denselben auch durch die
Landesstellen unter Mitaufsicht der Bischöfe unter den Bedingungen verwaltet,
welche durch Artikel 31 des Concordats vereinbart worden sind. Durch
denselben Artikel des Concordats wurde auch das Eigenthumsrecht an
diesem Fond, wie an dem Studienfond der Kirche (der Kirchenprovinz, be¬
ziehungsweise der Diöcese) zugeschrieben, d. h. insofern in diesen Fouder


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120192/390>, abgerufen am 28.09.2024.