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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band.

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sächlich angewiesen war und welche auch, weil sie bestimmten materiellen
Rechtsgrundsätzen entsprechen mußten, gar nicht ohne Weiteres mit anderen
Formen vertauscht werden konnten, gestatteten auch wohl die Einfügung
einer derartigen den Papieren an xorteur nachgebildeten Einrichtung gar
nicht. Und, was gewiß ebenfalls nicht unbeachtet bleiben darf, eine solche
Einrichtung würde auch bei dem bisherigen Mangel einer Organisation dese
Realcreditverkehrs gar keinen rechten Sinn und Zweck gehabt haben.

Dies Alles wird sich nun mit der neuen Gesetzgebung ändern. Di
preußischen Hypothekenbriefe werden mehr oder weniger wie Staatspapiere
und andere Effecten zum Gegenstande eines lebhaften und leichten Umsatzes
weiden und sie werden auch wie diese einem wechselnden Curs unterworfen
sein, welcher im Wesentlichen von dem jeweiligen Stand des Zinsfußes ab¬
hängen und sich nach diesem, natürlich in umgekehrtem Verhältniß, reguliren
wird. Und zwar wird dieser Umsatz sehr wesentlich auch noch dadurch er¬
leichtert werden, daß für die Schätzung der in den verpfändeten Objecten
dargebotenen Sicherheiten in den Hypothekenbriefen selbst wenigstens Anhalts¬
punkte dargeboten sind, indem sowohl der Grundsteuerreinertrag als auch
der Nutzungswerth nach den desfallsigen Ansätzen im Grundsteuerbuche in
den Hypothekenbriefen notirt wird. Andererseits wird im Zusammenhang
mit der Umgestaltung der Hypothekengesetzgebung sich voraussichtlich eine
besondere Geschäftsbranche entwickeln, welche sich mit der geordneten und
soliden Vermittelung des Hypothekenverkehrs beschäftigt, ähnlich wie der Ver¬
kehr in Effecten in dem Bankgeschäft eine solche organisirte Vermittelung
bereits besitzt. Thatsächlich bestehen bereits mehrere Institute zum Zweck
der Vermittelung des Realcreditverkehrs, und zwar nicht blos solche,
welche das zu den Darlehen erforderliche Capital selbst durch Ausgabe von
Pfandbriefen beschaffen (wie die baierische Hypotheken- und Wechselbank,
die beiden preußischen Hypotheken-Actiengesellschaften, deren eine bekanntlich
von Hansemann gegründet wurde, die deutsche Hypothekenbank zu Meiningen,
die frankfurter Hypothekenbank, die deutsche Grundcredttbank zu Gotha),
sondern auch solche, deren Geschäftsbetrieb wesentlich auf eine directe Ver¬
mittelung zwischen den Capitalsuchenden und den Capita¬
list en, also auch die Vermittelung gewöhnlicher hypothekarischer Privatdar¬
lehen gerichtet ist. Ich erwähne hier die Hübner'sche Hypothekenversicherungs¬
bank zu Berlin und die Hermann Henkel'sche Hypotheken-, Credit- und Bank¬
anstalt daselbst. Ferner die soeben in der Organisation begriffene, von Staats-
minister a. D. von Bonin, Director des statistischen Bureaus Dr. Engel,
Consul a. D. v. d. Heste, Landrath Jachmann, Buchhändler Janke, General-
director Knoblauch, von dem vortragenden Rath im Landwirthschaftsministerium


sächlich angewiesen war und welche auch, weil sie bestimmten materiellen
Rechtsgrundsätzen entsprechen mußten, gar nicht ohne Weiteres mit anderen
Formen vertauscht werden konnten, gestatteten auch wohl die Einfügung
einer derartigen den Papieren an xorteur nachgebildeten Einrichtung gar
nicht. Und, was gewiß ebenfalls nicht unbeachtet bleiben darf, eine solche
Einrichtung würde auch bei dem bisherigen Mangel einer Organisation dese
Realcreditverkehrs gar keinen rechten Sinn und Zweck gehabt haben.

Dies Alles wird sich nun mit der neuen Gesetzgebung ändern. Di
preußischen Hypothekenbriefe werden mehr oder weniger wie Staatspapiere
und andere Effecten zum Gegenstande eines lebhaften und leichten Umsatzes
weiden und sie werden auch wie diese einem wechselnden Curs unterworfen
sein, welcher im Wesentlichen von dem jeweiligen Stand des Zinsfußes ab¬
hängen und sich nach diesem, natürlich in umgekehrtem Verhältniß, reguliren
wird. Und zwar wird dieser Umsatz sehr wesentlich auch noch dadurch er¬
leichtert werden, daß für die Schätzung der in den verpfändeten Objecten
dargebotenen Sicherheiten in den Hypothekenbriefen selbst wenigstens Anhalts¬
punkte dargeboten sind, indem sowohl der Grundsteuerreinertrag als auch
der Nutzungswerth nach den desfallsigen Ansätzen im Grundsteuerbuche in
den Hypothekenbriefen notirt wird. Andererseits wird im Zusammenhang
mit der Umgestaltung der Hypothekengesetzgebung sich voraussichtlich eine
besondere Geschäftsbranche entwickeln, welche sich mit der geordneten und
soliden Vermittelung des Hypothekenverkehrs beschäftigt, ähnlich wie der Ver¬
kehr in Effecten in dem Bankgeschäft eine solche organisirte Vermittelung
bereits besitzt. Thatsächlich bestehen bereits mehrere Institute zum Zweck
der Vermittelung des Realcreditverkehrs, und zwar nicht blos solche,
welche das zu den Darlehen erforderliche Capital selbst durch Ausgabe von
Pfandbriefen beschaffen (wie die baierische Hypotheken- und Wechselbank,
die beiden preußischen Hypotheken-Actiengesellschaften, deren eine bekanntlich
von Hansemann gegründet wurde, die deutsche Hypothekenbank zu Meiningen,
die frankfurter Hypothekenbank, die deutsche Grundcredttbank zu Gotha),
sondern auch solche, deren Geschäftsbetrieb wesentlich auf eine directe Ver¬
mittelung zwischen den Capitalsuchenden und den Capita¬
list en, also auch die Vermittelung gewöhnlicher hypothekarischer Privatdar¬
lehen gerichtet ist. Ich erwähne hier die Hübner'sche Hypothekenversicherungs¬
bank zu Berlin und die Hermann Henkel'sche Hypotheken-, Credit- und Bank¬
anstalt daselbst. Ferner die soeben in der Organisation begriffene, von Staats-
minister a. D. von Bonin, Director des statistischen Bureaus Dr. Engel,
Consul a. D. v. d. Heste, Landrath Jachmann, Buchhändler Janke, General-
director Knoblauch, von dem vortragenden Rath im Landwirthschaftsministerium


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120192/190>, abgerufen am 28.09.2024.