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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band.

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Veränderungen vollzogen, daß ein Zurückkommen auf die Zustände derselben
denjenigen unserer Leser, die für diesen exponirtesten Punkt deutscher Civili-
sation im Nordosten ein Interesse gefaßt haben, zulässig, vielleicht gar ge¬
boten erscheinen wird. Kann von einer "baltischen Frage" gleich nicht in
dem Sinne, den die russische Presse dem Nationalitätenkampf am rigaschen
Meerbusen unterschiebt, die Rede sein, so steht doch fest, daß die Angriffe auf
das deutsche Element in dem einstmaligen Lande der deutschen Herren für
die Beziehungen zwischen den beiden nordischen Großmächten nicht ganz
gleichgiltig gewesen, mindestens in der Anschauung der Russen mit den Anti¬
pathien zusammengefallen sind, welche die moskauer Nationalpartei gegen
die Sammlung Deutschlands unter den Fittigen des preußischen Aars hegt
und von denen sie trotz des abweichenden Standpunkts der Petersburger
Regierung gelegentlich ziemlich deutliche Beweise gegeben hat."

Im Sommer 1867 -- damit hatten die Grenzbotenartikel über Land
und Leute an der Ostsee geschlossen -- war die Einführung der russischen
Sprache in die staatlichen Oberbehörden der drei Provinzen angeordnet wor¬
den; die Gouvernementsregierungen, Cameral- und Domänenhöfe waren
angewiesen worden, sich im Verkehr untereinander, mit dem Generalgouve

eur und den Staatsbehörden ausschließlich der russischen Sprache zu bedie¬
nen, desgleichen ihre Bücher und Rechnungen russisch zu führen. In der
doppelten Erwägung, daß durch diese Maßregel das traetatenmäßig bestehende
Landesrecht ebenso in Frage gestellt, wie die bisher übliche Anstellung von
Landeskindern in den vom Staate erhaltenen Provincialbehörden erschwert
sei, beschloß der im November 1867 versammelte livländische Landtag, trotz
der abweichenden Rathschläge des Generalgouvernements und trotz der Be¬
denken einer zaghaften Minorität, dem Kaiser eine (übrigens höchst maßvoll
und loyal gehaltene) Adresse überreichen zu lassen und in dieser um die un¬
veränderte Aufrechterhaltung des stg-tus puo zu bitten. Schon früher hatte
der livländische Civilgouverneur Dr. v. Oettingen, ein freisinniger und durch
vieljährigen Landesdienst bewährter Patriot, der das Vertrauen seiner Lands¬
leute ebenso besaß wie das des Kaisers, in einer Denkschrift auseinander¬
gesetzt, daß die deeretirte Maßregel mindestens in der von ihm geleiteten liv-
ländischen Regierung nicht ausführbar, im Interesse des Dienstes und einer
gründlichen, wahrhaft sachlichen Geschäftsbehandlung überhaupt unrathsam
sei. Nichtsdestoweniger wurde dem livländischen Landmarschall, noch bevor
er sich seines Auftrags erledigen konnte, aus Petersburg amtlich mitgetheilt,
daß Se. Majestät weder die von der Ritterschaft beschlossene Adresse entgegen¬
nehmen, noch ihn, den Vertreter der livländischen Stände, in dieser Angelegen¬
heit empfangen würde. Wenig später wurde Herr v. Oettingen. der unter¬
dessen in Petersburg gewesen war und einen anfangs erfolgreichen Versuch
gemacht hatte, den Kaiser zur Annahme der Landtagsadresse zu bewegen,
seiner Stellung enthoben und durch einen der griechisch-orthodoxen Kirche
angehörigen Beamten ersetzt, der erst wenige Monate früher aus Saratow
nach Livland übergeführt worden und den baltischen Zuständen und Men¬
schen völlig fremd war.

Der Eindruck, den diese Maßregeln auf die baltische Bevölkerung
ausübten, war ein geradezu vernichtender. Von allem Uebrigen abgesehen
mußte man sich sagen, daß die Unmöglichkeit, das Landesrecht dem Mon¬
archen gegenüber zur Geltung zu bringen und den feindlichen Einflüssen der
bureaukratisch-demokratischen Nationalpartei direct entgegenzutreten, mit dem
Verlust des kaiserlichen Vertrauens zu den baltischen Provinzen und darum
mit der Infragestellung aller Landesrechte gleichbedeutend sei. Die Ent-


Veränderungen vollzogen, daß ein Zurückkommen auf die Zustände derselben
denjenigen unserer Leser, die für diesen exponirtesten Punkt deutscher Civili-
sation im Nordosten ein Interesse gefaßt haben, zulässig, vielleicht gar ge¬
boten erscheinen wird. Kann von einer „baltischen Frage" gleich nicht in
dem Sinne, den die russische Presse dem Nationalitätenkampf am rigaschen
Meerbusen unterschiebt, die Rede sein, so steht doch fest, daß die Angriffe auf
das deutsche Element in dem einstmaligen Lande der deutschen Herren für
die Beziehungen zwischen den beiden nordischen Großmächten nicht ganz
gleichgiltig gewesen, mindestens in der Anschauung der Russen mit den Anti¬
pathien zusammengefallen sind, welche die moskauer Nationalpartei gegen
die Sammlung Deutschlands unter den Fittigen des preußischen Aars hegt
und von denen sie trotz des abweichenden Standpunkts der Petersburger
Regierung gelegentlich ziemlich deutliche Beweise gegeben hat."

Im Sommer 1867 — damit hatten die Grenzbotenartikel über Land
und Leute an der Ostsee geschlossen — war die Einführung der russischen
Sprache in die staatlichen Oberbehörden der drei Provinzen angeordnet wor¬
den; die Gouvernementsregierungen, Cameral- und Domänenhöfe waren
angewiesen worden, sich im Verkehr untereinander, mit dem Generalgouve

eur und den Staatsbehörden ausschließlich der russischen Sprache zu bedie¬
nen, desgleichen ihre Bücher und Rechnungen russisch zu führen. In der
doppelten Erwägung, daß durch diese Maßregel das traetatenmäßig bestehende
Landesrecht ebenso in Frage gestellt, wie die bisher übliche Anstellung von
Landeskindern in den vom Staate erhaltenen Provincialbehörden erschwert
sei, beschloß der im November 1867 versammelte livländische Landtag, trotz
der abweichenden Rathschläge des Generalgouvernements und trotz der Be¬
denken einer zaghaften Minorität, dem Kaiser eine (übrigens höchst maßvoll
und loyal gehaltene) Adresse überreichen zu lassen und in dieser um die un¬
veränderte Aufrechterhaltung des stg-tus puo zu bitten. Schon früher hatte
der livländische Civilgouverneur Dr. v. Oettingen, ein freisinniger und durch
vieljährigen Landesdienst bewährter Patriot, der das Vertrauen seiner Lands¬
leute ebenso besaß wie das des Kaisers, in einer Denkschrift auseinander¬
gesetzt, daß die deeretirte Maßregel mindestens in der von ihm geleiteten liv-
ländischen Regierung nicht ausführbar, im Interesse des Dienstes und einer
gründlichen, wahrhaft sachlichen Geschäftsbehandlung überhaupt unrathsam
sei. Nichtsdestoweniger wurde dem livländischen Landmarschall, noch bevor
er sich seines Auftrags erledigen konnte, aus Petersburg amtlich mitgetheilt,
daß Se. Majestät weder die von der Ritterschaft beschlossene Adresse entgegen¬
nehmen, noch ihn, den Vertreter der livländischen Stände, in dieser Angelegen¬
heit empfangen würde. Wenig später wurde Herr v. Oettingen. der unter¬
dessen in Petersburg gewesen war und einen anfangs erfolgreichen Versuch
gemacht hatte, den Kaiser zur Annahme der Landtagsadresse zu bewegen,
seiner Stellung enthoben und durch einen der griechisch-orthodoxen Kirche
angehörigen Beamten ersetzt, der erst wenige Monate früher aus Saratow
nach Livland übergeführt worden und den baltischen Zuständen und Men¬
schen völlig fremd war.

Der Eindruck, den diese Maßregeln auf die baltische Bevölkerung
ausübten, war ein geradezu vernichtender. Von allem Uebrigen abgesehen
mußte man sich sagen, daß die Unmöglichkeit, das Landesrecht dem Mon¬
archen gegenüber zur Geltung zu bringen und den feindlichen Einflüssen der
bureaukratisch-demokratischen Nationalpartei direct entgegenzutreten, mit dem
Verlust des kaiserlichen Vertrauens zu den baltischen Provinzen und darum
mit der Infragestellung aller Landesrechte gleichbedeutend sei. Die Ent-


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[0125] Veränderungen vollzogen, daß ein Zurückkommen auf die Zustände derselben denjenigen unserer Leser, die für diesen exponirtesten Punkt deutscher Civili- sation im Nordosten ein Interesse gefaßt haben, zulässig, vielleicht gar ge¬ boten erscheinen wird. Kann von einer „baltischen Frage" gleich nicht in dem Sinne, den die russische Presse dem Nationalitätenkampf am rigaschen Meerbusen unterschiebt, die Rede sein, so steht doch fest, daß die Angriffe auf das deutsche Element in dem einstmaligen Lande der deutschen Herren für die Beziehungen zwischen den beiden nordischen Großmächten nicht ganz gleichgiltig gewesen, mindestens in der Anschauung der Russen mit den Anti¬ pathien zusammengefallen sind, welche die moskauer Nationalpartei gegen die Sammlung Deutschlands unter den Fittigen des preußischen Aars hegt und von denen sie trotz des abweichenden Standpunkts der Petersburger Regierung gelegentlich ziemlich deutliche Beweise gegeben hat." Im Sommer 1867 — damit hatten die Grenzbotenartikel über Land und Leute an der Ostsee geschlossen — war die Einführung der russischen Sprache in die staatlichen Oberbehörden der drei Provinzen angeordnet wor¬ den; die Gouvernementsregierungen, Cameral- und Domänenhöfe waren angewiesen worden, sich im Verkehr untereinander, mit dem Generalgouve m¬ eur und den Staatsbehörden ausschließlich der russischen Sprache zu bedie¬ nen, desgleichen ihre Bücher und Rechnungen russisch zu führen. In der doppelten Erwägung, daß durch diese Maßregel das traetatenmäßig bestehende Landesrecht ebenso in Frage gestellt, wie die bisher übliche Anstellung von Landeskindern in den vom Staate erhaltenen Provincialbehörden erschwert sei, beschloß der im November 1867 versammelte livländische Landtag, trotz der abweichenden Rathschläge des Generalgouvernements und trotz der Be¬ denken einer zaghaften Minorität, dem Kaiser eine (übrigens höchst maßvoll und loyal gehaltene) Adresse überreichen zu lassen und in dieser um die un¬ veränderte Aufrechterhaltung des stg-tus puo zu bitten. Schon früher hatte der livländische Civilgouverneur Dr. v. Oettingen, ein freisinniger und durch vieljährigen Landesdienst bewährter Patriot, der das Vertrauen seiner Lands¬ leute ebenso besaß wie das des Kaisers, in einer Denkschrift auseinander¬ gesetzt, daß die deeretirte Maßregel mindestens in der von ihm geleiteten liv- ländischen Regierung nicht ausführbar, im Interesse des Dienstes und einer gründlichen, wahrhaft sachlichen Geschäftsbehandlung überhaupt unrathsam sei. Nichtsdestoweniger wurde dem livländischen Landmarschall, noch bevor er sich seines Auftrags erledigen konnte, aus Petersburg amtlich mitgetheilt, daß Se. Majestät weder die von der Ritterschaft beschlossene Adresse entgegen¬ nehmen, noch ihn, den Vertreter der livländischen Stände, in dieser Angelegen¬ heit empfangen würde. Wenig später wurde Herr v. Oettingen. der unter¬ dessen in Petersburg gewesen war und einen anfangs erfolgreichen Versuch gemacht hatte, den Kaiser zur Annahme der Landtagsadresse zu bewegen, seiner Stellung enthoben und durch einen der griechisch-orthodoxen Kirche angehörigen Beamten ersetzt, der erst wenige Monate früher aus Saratow nach Livland übergeführt worden und den baltischen Zuständen und Men¬ schen völlig fremd war. Der Eindruck, den diese Maßregeln auf die baltische Bevölkerung ausübten, war ein geradezu vernichtender. Von allem Uebrigen abgesehen mußte man sich sagen, daß die Unmöglichkeit, das Landesrecht dem Mon¬ archen gegenüber zur Geltung zu bringen und den feindlichen Einflüssen der bureaukratisch-demokratischen Nationalpartei direct entgegenzutreten, mit dem Verlust des kaiserlichen Vertrauens zu den baltischen Provinzen und darum mit der Infragestellung aller Landesrechte gleichbedeutend sei. Die Ent-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120192/125>, abgerufen am 28.09.2024.