Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.dei bei den wichtigsten Parlamentswahlen, die in Deutschland zu vollziehen Das Werk des englischen Verfassers besteht aus einer Reihe von Auf¬ Der englische Verfasser geht in seiner Kritik der Regierungsform seines 46*
dei bei den wichtigsten Parlamentswahlen, die in Deutschland zu vollziehen Das Werk des englischen Verfassers besteht aus einer Reihe von Auf¬ Der englische Verfasser geht in seiner Kritik der Regierungsform seines 46*
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0367" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/117899"/> <p xml:id="ID_1154" prev="#ID_1153"> dei bei den wichtigsten Parlamentswahlen, die in Deutschland zu vollziehen<lb/> sind, zu Grunde gelegt und anerkanntes Prinzip geworden ist. Warum<lb/> konnte diese Democratisirung des Wahlsystems in dem halb absolutistischen<lb/> Deutschland geschehen, warum ist sie in dem freien England anscheinend<lb/> unmöglich? Die Antwort hierauf ist einfach: sie liegt in der Stellung des<lb/> englischen Parlaments als der obersten, alle politische Autorität in sich con-<lb/> centrirenden und an den Regierungsgeschäften direct betheiligten Staatsmacht.<lb/> Mit großer Schärfe und einer Anschaulichkeit, die seinen Studien einen be¬<lb/> sonderen Anspruch aus Beachtung verleiht, hebt diesen obersten Punkt für<lb/> alle Kritik der Regierungsform Englands Walter Bagehot in seinem in der,<lb/> Ueberschrift dieses Aussatzes erwähnten Buche „Englische Verfassungszustande"<lb/> hervor.</p><lb/> <p xml:id="ID_1155"> Das Werk des englischen Verfassers besteht aus einer Reihe von Auf¬<lb/> sätzen, die zuerst durch die „^orwiMIy Kev1e>v" veröffentlicht und dann ge¬<lb/> sammelt herausgegeben wurden. Professor von Holtzendorff, der sich das<lb/> Verdienst, ihre Übertragung ins Deutsche angeregt zu haben, erworben<lb/> und die Uebersetzung mit einem einleitenden Vorwort versehen hat, rühmt<lb/> ihnen mit Recht eine eigenthümliche Frische und Anschaulichkeit der Dar¬<lb/> stellung nach, die ihren Werth behauptet, auch wo ihr Gegenstand uns Deutschen<lb/> bereits anderweitig durch die gelehrte Literatur nahe gebracht war. „Obwohl<lb/> wir," bemerkt die Vorrede, „von den zur Schau gestellten Bildern manches<lb/> kennen, ersehen wir zuweilen nach längerer Zeit, wie viel die Beleuchtung<lb/> zum richtigen Anschauen beiträgt. Mir kam es vor, als ob uns der Ver¬<lb/> fasser einige bekanntere Gemälde in einem veränderten Lichte zeigt. Bei der<lb/> Aufmerksamkeit, die wir dem englischen Verfassungsrecht fortdauernd zuwen¬<lb/> den, würde schon dieser eine Umstand genügen, um uns einer Betrachtung<lb/> des behandelten Stoffes günstig zu stimmen. Herr Bagehot schildert und<lb/> malt, wo andere nur in großen Umrissen zeichnen. Die Form des Essay er¬<lb/> laubte ihm, anschaulich und lebendig zu sprechen, wo die Würde der Lehr¬<lb/> bücher in befehlender Kürze wissenschaftliche Wahrheiten dictirt."</p><lb/> <p xml:id="ID_1156" next="#ID_1157"> Der englische Verfasser geht in seiner Kritik der Regierungsform seines<lb/> Heimathlandes von dem Satze aus, daß das wahre Verdienst der englischen<lb/> Verfassung im Gegensatz zu früheren Lehrmeinungen in der eigenthümlichen<lb/> Annäherung der executiven und legislativen Gewalten bestehe. Das verbin¬<lb/> dende Mittelglied zwischen beiden ist das Cabinet, d. h. ein Ausschuß der<lb/> legislativen Körperschaft, dazu ausersehen, als executive Behörde zu fungiren.<lb/> In der That gibt es in England ebensogut wie in Amerika einen gewählten<lb/> ersten Beamten, nur daß er in Amerika direct, in England indirect gewählt<lb/> wird. Die Königin steht nur an der Spitze des „durch die Tradition repräsen-<lb/> tirten Bestandtheils der Constitution", der Premierminister an der Spitze des</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 46*</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0367]
dei bei den wichtigsten Parlamentswahlen, die in Deutschland zu vollziehen
sind, zu Grunde gelegt und anerkanntes Prinzip geworden ist. Warum
konnte diese Democratisirung des Wahlsystems in dem halb absolutistischen
Deutschland geschehen, warum ist sie in dem freien England anscheinend
unmöglich? Die Antwort hierauf ist einfach: sie liegt in der Stellung des
englischen Parlaments als der obersten, alle politische Autorität in sich con-
centrirenden und an den Regierungsgeschäften direct betheiligten Staatsmacht.
Mit großer Schärfe und einer Anschaulichkeit, die seinen Studien einen be¬
sonderen Anspruch aus Beachtung verleiht, hebt diesen obersten Punkt für
alle Kritik der Regierungsform Englands Walter Bagehot in seinem in der,
Ueberschrift dieses Aussatzes erwähnten Buche „Englische Verfassungszustande"
hervor.
Das Werk des englischen Verfassers besteht aus einer Reihe von Auf¬
sätzen, die zuerst durch die „^orwiMIy Kev1e>v" veröffentlicht und dann ge¬
sammelt herausgegeben wurden. Professor von Holtzendorff, der sich das
Verdienst, ihre Übertragung ins Deutsche angeregt zu haben, erworben
und die Uebersetzung mit einem einleitenden Vorwort versehen hat, rühmt
ihnen mit Recht eine eigenthümliche Frische und Anschaulichkeit der Dar¬
stellung nach, die ihren Werth behauptet, auch wo ihr Gegenstand uns Deutschen
bereits anderweitig durch die gelehrte Literatur nahe gebracht war. „Obwohl
wir," bemerkt die Vorrede, „von den zur Schau gestellten Bildern manches
kennen, ersehen wir zuweilen nach längerer Zeit, wie viel die Beleuchtung
zum richtigen Anschauen beiträgt. Mir kam es vor, als ob uns der Ver¬
fasser einige bekanntere Gemälde in einem veränderten Lichte zeigt. Bei der
Aufmerksamkeit, die wir dem englischen Verfassungsrecht fortdauernd zuwen¬
den, würde schon dieser eine Umstand genügen, um uns einer Betrachtung
des behandelten Stoffes günstig zu stimmen. Herr Bagehot schildert und
malt, wo andere nur in großen Umrissen zeichnen. Die Form des Essay er¬
laubte ihm, anschaulich und lebendig zu sprechen, wo die Würde der Lehr¬
bücher in befehlender Kürze wissenschaftliche Wahrheiten dictirt."
Der englische Verfasser geht in seiner Kritik der Regierungsform seines
Heimathlandes von dem Satze aus, daß das wahre Verdienst der englischen
Verfassung im Gegensatz zu früheren Lehrmeinungen in der eigenthümlichen
Annäherung der executiven und legislativen Gewalten bestehe. Das verbin¬
dende Mittelglied zwischen beiden ist das Cabinet, d. h. ein Ausschuß der
legislativen Körperschaft, dazu ausersehen, als executive Behörde zu fungiren.
In der That gibt es in England ebensogut wie in Amerika einen gewählten
ersten Beamten, nur daß er in Amerika direct, in England indirect gewählt
wird. Die Königin steht nur an der Spitze des „durch die Tradition repräsen-
tirten Bestandtheils der Constitution", der Premierminister an der Spitze des
46*
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