Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.Centner. Thaler. Pfennige. 1856. 39,468,280 2.364,483 3,18 1861. 65,327,147 3,994,908 2,78 1862. 83,044,603 4,925.004 2,50 Aus dem Güter- und Personenverkehr beliefen sich: die Reineinnahme die Dividenden. Thaler. Procent. 1848. 694,620 3-/2 1852. 1,431,714 6'/- 1856. 2,380.833 87° 1861. 3,425,658 12-/" 1862. 4,409,439 12°/° Da außer der bezahlten Dividende von 12V""/" dem Staate für Ge¬ Nach den gewöhnlichen Regeln der kaufmännischen Logik hätte man er¬ Leider ist dieser Erwartung nicht entsprochen worden. Bis heute sind Alle diese Eisenquantitäten, die in den Einfuhrlisten von Stettin. Da" Centner. Thaler. Pfennige. 1856. 39,468,280 2.364,483 3,18 1861. 65,327,147 3,994,908 2,78 1862. 83,044,603 4,925.004 2,50 Aus dem Güter- und Personenverkehr beliefen sich: die Reineinnahme die Dividenden. Thaler. Procent. 1848. 694,620 3-/2 1852. 1,431,714 6'/- 1856. 2,380.833 87° 1861. 3,425,658 12-/« 1862. 4,409,439 12°/° Da außer der bezahlten Dividende von 12V«"/» dem Staate für Ge¬ Nach den gewöhnlichen Regeln der kaufmännischen Logik hätte man er¬ Leider ist dieser Erwartung nicht entsprochen worden. Bis heute sind Alle diese Eisenquantitäten, die in den Einfuhrlisten von Stettin. Da« <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0025" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/117557"/> <list> <item> Centner. Thaler. Pfennige.</item> <item> 1856. 39,468,280 2.364,483 3,18</item> <item> 1861. 65,327,147 3,994,908 2,78</item> <item> 1862. 83,044,603 4,925.004 2,50</item> <item> Aus dem Güter- und Personenverkehr beliefen sich:</item> <item> die Reineinnahme die Dividenden.</item> <item> Thaler. Procent.</item> <item> 1848. 694,620 3-/2</item> <item> 1852. 1,431,714 6'/-</item> <item> 1856. 2,380.833 87°</item> <item> 1861. 3,425,658 12-/«</item> <item> 1862. 4,409,439 12°/°</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_84"> Da außer der bezahlten Dividende von 12V«"/» dem Staate für Ge¬<lb/> roinnantheil und Eisenbahnsteuer 5°/° gezahlt wurden, so hat der Reinertrag<lb/> der Cöln-Mindener Bahn in 1862 circa 18°/° betragen. Auch die schlesischen<lb/> Bahnen brachten in 1862 eine größere Einnahme wie früher, weil sie ihre<lb/> Frachten ermäßigt und für Steinkohlen den Einpfennigsatz eingeführt hatten.</p><lb/> <p xml:id="ID_85"> Nach den gewöhnlichen Regeln der kaufmännischen Logik hätte man er¬<lb/> warten sollen, daß ein so eclatanter Beweis zu Gunsten der Frachtermäßi¬<lb/> gung die Eisenbahnverwaltungen zur Anwendung des Einpfennigtarifs auf alle<lb/> Massengüter wie Erz, Kalk, Thon, Sand, Roheisen, Kartoffeln, Holz und<lb/> Getreide, sowie für alle solche Eisensabrikate, welche noch zu zwei Pfennig<lb/> Per Centner und Meile tarifirt sind, veranlassen werde.</p><lb/> <p xml:id="ID_86"> Leider ist dieser Erwartung nicht entsprochen worden. Bis heute sind<lb/> z- B. die rheinisch-westphälischen Eisenprodueenten von der Versendung nach<lb/> dem Osten gänzlich ausgeschlossen gewesen. Die Fracht vom Rhein nach<lb/> Hamburg von 20 Ä 25 Sgr. per Centner beträgt viermal soviel wie tue<lb/> Seefracht von Hamburg nach Ostindien. England verschifft sein Roh- und<lb/> Schmiedeeisen, seine Eisenwaaren von Glasgow, Liverpool und Newcastle zu<lb/> der billigen Schifffracht von 8 Schilling per Tonne von 20 Centner nach<lb/> Stettin. Es ist dadurch möglich, das schottische Roheisen nach Berlin nut<lb/> dem geringen Frachtauswand von 2 Thaler per 1000 Pfund zu liefern<lb/> Von Stettin aus wanderten im Jahre 1863 71.746 ^Tonnen schottisches<lb/> Roheisen nach dem Osten. Berlin bezieht jährlich 1,000,000 Centner Roh¬<lb/> eisen über Stettin von England.</p><lb/> <p xml:id="ID_87"> Alle diese Eisenquantitäten, die in den Einfuhrlisten von Stettin. Da«<lb/> Königsberg. Memel, Hamburg. Bremen und Lübeck figuriren. könnten größten¬<lb/> teils den deutschen Hüttenwerken zufallen, sobald der Staat die Hebung des<lb/> Absatzes der letzteren durch Einführung des Einpfennigtarifes in d.e Hand<lb/> nähme.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0025]
Centner. Thaler. Pfennige.
1856. 39,468,280 2.364,483 3,18
1861. 65,327,147 3,994,908 2,78
1862. 83,044,603 4,925.004 2,50
Aus dem Güter- und Personenverkehr beliefen sich:
die Reineinnahme die Dividenden.
Thaler. Procent.
1848. 694,620 3-/2
1852. 1,431,714 6'/-
1856. 2,380.833 87°
1861. 3,425,658 12-/«
1862. 4,409,439 12°/°
Da außer der bezahlten Dividende von 12V«"/» dem Staate für Ge¬
roinnantheil und Eisenbahnsteuer 5°/° gezahlt wurden, so hat der Reinertrag
der Cöln-Mindener Bahn in 1862 circa 18°/° betragen. Auch die schlesischen
Bahnen brachten in 1862 eine größere Einnahme wie früher, weil sie ihre
Frachten ermäßigt und für Steinkohlen den Einpfennigsatz eingeführt hatten.
Nach den gewöhnlichen Regeln der kaufmännischen Logik hätte man er¬
warten sollen, daß ein so eclatanter Beweis zu Gunsten der Frachtermäßi¬
gung die Eisenbahnverwaltungen zur Anwendung des Einpfennigtarifs auf alle
Massengüter wie Erz, Kalk, Thon, Sand, Roheisen, Kartoffeln, Holz und
Getreide, sowie für alle solche Eisensabrikate, welche noch zu zwei Pfennig
Per Centner und Meile tarifirt sind, veranlassen werde.
Leider ist dieser Erwartung nicht entsprochen worden. Bis heute sind
z- B. die rheinisch-westphälischen Eisenprodueenten von der Versendung nach
dem Osten gänzlich ausgeschlossen gewesen. Die Fracht vom Rhein nach
Hamburg von 20 Ä 25 Sgr. per Centner beträgt viermal soviel wie tue
Seefracht von Hamburg nach Ostindien. England verschifft sein Roh- und
Schmiedeeisen, seine Eisenwaaren von Glasgow, Liverpool und Newcastle zu
der billigen Schifffracht von 8 Schilling per Tonne von 20 Centner nach
Stettin. Es ist dadurch möglich, das schottische Roheisen nach Berlin nut
dem geringen Frachtauswand von 2 Thaler per 1000 Pfund zu liefern
Von Stettin aus wanderten im Jahre 1863 71.746 ^Tonnen schottisches
Roheisen nach dem Osten. Berlin bezieht jährlich 1,000,000 Centner Roh¬
eisen über Stettin von England.
Alle diese Eisenquantitäten, die in den Einfuhrlisten von Stettin. Da«
Königsberg. Memel, Hamburg. Bremen und Lübeck figuriren. könnten größten¬
teils den deutschen Hüttenwerken zufallen, sobald der Staat die Hebung des
Absatzes der letzteren durch Einführung des Einpfennigtarifes in d.e Hand
nähme.
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