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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band.

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Parlament voll berühmter Leute hatte, aber bei aller Fülle der Befugnisse und
der Beredsamkeit fehlte leider das kleine einsilbige Erforderniß -- Macht!

Im norddeutschen Bunde wird das anders sein. Vielleicht werden dort
die Minister' und die Mitglieder des Parlaments weniger populäre und gefeierte
Namen haben, aber wenn ein Beschluß des norddeutschen Reichstags die
Sanction der Bundesregierung erhalten hat, dann wird er vollstreckt werden.
Er wird nicht das Schicksal des Parlamentsbeschlusses vom 8. Januar 1849
theilen. Dessen können wir versichert sein. Und das ist der wesentlichste Unter¬
schied zwischen dem alten und dem neuen Parlament.

Als Preußen die Territorien erwarb, in welchen Spielbanken bestehen, er¬
wartete jedermann und auch die Spielintcressentcn fürchteten, die Regierung,
welche so lange am Bundestag für Beseitigung der Hazardspiele gekämpft und
den beabsichtigten Erfolg nicht erreicht hatte, weil ihr die Gesandten der nun
annectirten Spielstaaten ein höhnisches Veto entgegenriefen, werde ohne Weiteres
die Spielbanken schließen und die Spielverträge zerreißen.

Es geschah noch nicht. Das Motiv der Unterlassung des allgemein erwarte¬
ten Acts kennen wir nicht. Daß man das Spiel zu Berlin unter die "berech¬
tigten Eigenthümlichkeiten" rechnet, glauben wir nicht. Vielleicht handelt es sich
auch hier um einen Act jener eigenthümlichen Schonung, mittelst welcher man
in Hannover eine so temeräre, frivole und schonungslose Opposition mit gro߬
gezogen hat. Noch wahrscheinlicher aber ist, daß man in Berlin vorläufig an
die Frage der Spielhöllen gar nicht gedacht hat, weil man dringlichere Arbeiten
vor sich hatte, -- vor allem die Militärorganisation und die Einführung der
allgemeinen Wehrpflicht in den neuerworbenen Ländern. Doch sei dem, wie
ihm wolle; die den Spielbanken gewährte Frist hat den Spielinteressenten
wieder mächtig den Muth gehoben. Sie pochen, wie der weiland Bundestag
es auch that, auf ihr formelles Recht und streuen Zeitungsnachrichten aus,
Preußen und der norddeutsche Bund würden die bestehenden Spielpachtverträge,
die zum Theil noch bis 1880 oder 1890 und in Homburg gar bis tief in das
zwanzigste Säculum hineinlaufen, respectiren. Diese Nachricht wird dann von
den preußenfeindlichen Blättern, namentlich den wienern, mit Frohlocken auf¬
genommen und glossirt: "Seht, wir Wiener sind doch bessre Menschen! Wir
haben die Spielbanken aufgehoben; aber Preußen respectirt sie, -- dieses
Preußen, welches die Throne nicht respectirt hat," u. s. w.. u. s. w. Man kennt
ja die Melodie!

Ein preußischer König, ein deutsches Parlament wird, auch abgesehen von
dem Willen, an welchem wir durchaus zweifeln, diese Anstalten nicht halten
können. Sie sind gegründet von französischen Abenteurern, welche in ihrer
Heimath Frankreich mit ihrem schmutzigen Gewerbe unterdrückt, es hinüber¬
trugen auf den geduldigen deutschen Boden, wo denselben einige sehr kleine


Parlament voll berühmter Leute hatte, aber bei aller Fülle der Befugnisse und
der Beredsamkeit fehlte leider das kleine einsilbige Erforderniß — Macht!

Im norddeutschen Bunde wird das anders sein. Vielleicht werden dort
die Minister' und die Mitglieder des Parlaments weniger populäre und gefeierte
Namen haben, aber wenn ein Beschluß des norddeutschen Reichstags die
Sanction der Bundesregierung erhalten hat, dann wird er vollstreckt werden.
Er wird nicht das Schicksal des Parlamentsbeschlusses vom 8. Januar 1849
theilen. Dessen können wir versichert sein. Und das ist der wesentlichste Unter¬
schied zwischen dem alten und dem neuen Parlament.

Als Preußen die Territorien erwarb, in welchen Spielbanken bestehen, er¬
wartete jedermann und auch die Spielintcressentcn fürchteten, die Regierung,
welche so lange am Bundestag für Beseitigung der Hazardspiele gekämpft und
den beabsichtigten Erfolg nicht erreicht hatte, weil ihr die Gesandten der nun
annectirten Spielstaaten ein höhnisches Veto entgegenriefen, werde ohne Weiteres
die Spielbanken schließen und die Spielverträge zerreißen.

Es geschah noch nicht. Das Motiv der Unterlassung des allgemein erwarte¬
ten Acts kennen wir nicht. Daß man das Spiel zu Berlin unter die „berech¬
tigten Eigenthümlichkeiten" rechnet, glauben wir nicht. Vielleicht handelt es sich
auch hier um einen Act jener eigenthümlichen Schonung, mittelst welcher man
in Hannover eine so temeräre, frivole und schonungslose Opposition mit gro߬
gezogen hat. Noch wahrscheinlicher aber ist, daß man in Berlin vorläufig an
die Frage der Spielhöllen gar nicht gedacht hat, weil man dringlichere Arbeiten
vor sich hatte, — vor allem die Militärorganisation und die Einführung der
allgemeinen Wehrpflicht in den neuerworbenen Ländern. Doch sei dem, wie
ihm wolle; die den Spielbanken gewährte Frist hat den Spielinteressenten
wieder mächtig den Muth gehoben. Sie pochen, wie der weiland Bundestag
es auch that, auf ihr formelles Recht und streuen Zeitungsnachrichten aus,
Preußen und der norddeutsche Bund würden die bestehenden Spielpachtverträge,
die zum Theil noch bis 1880 oder 1890 und in Homburg gar bis tief in das
zwanzigste Säculum hineinlaufen, respectiren. Diese Nachricht wird dann von
den preußenfeindlichen Blättern, namentlich den wienern, mit Frohlocken auf¬
genommen und glossirt: „Seht, wir Wiener sind doch bessre Menschen! Wir
haben die Spielbanken aufgehoben; aber Preußen respectirt sie, — dieses
Preußen, welches die Throne nicht respectirt hat," u. s. w.. u. s. w. Man kennt
ja die Melodie!

Ein preußischer König, ein deutsches Parlament wird, auch abgesehen von
dem Willen, an welchem wir durchaus zweifeln, diese Anstalten nicht halten
können. Sie sind gegründet von französischen Abenteurern, welche in ihrer
Heimath Frankreich mit ihrem schmutzigen Gewerbe unterdrückt, es hinüber¬
trugen auf den geduldigen deutschen Boden, wo denselben einige sehr kleine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_190158/39>, abgerufen am 22.12.2024.