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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band.

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so schwierig war es in der Ausführung, denn in den eigentlichen Südstaaten
waren damit eigentlich alle Kandidaten von irgendwelcher Bedeutung ausge¬
schlossen, in der That haben dann außer dem Süden auch die sogenannten
Grenzstaaten dem Amendement ihre Zustimmung verweigert. Der Präsident
trat seinerseits immer offener auf die Seite des Südens, er machte von seinem
Begnadigungsrechte den umfassendsten Gebrauch, sanctionirte die Bildung von
Regierungen in den Staaten der frühern Konföderation, verlangte vom Kon¬
greß die Zulassung von Senatoren und Abgeordneten derselben und setzte der
Bill für Verlängerung der dem Freedmen - Bureau übertragenen Gewalt sein
Veto entgegen. Aber hiermit nicht zufrieden, griff er seine Gegner auf das
ungemcssenste persönlich an. am Geburtstage Washingtons scheute er sich nicht
auf offener Straße zu erklären, daß die Führer im Kongreß Pläne gegen sein
Leben verfolgten, auf einer Herbstrundreise durch die nördlichen Staaten, die er
unternahm, um seinen erschütterten Einfluß herzustellen, erging er sich in den
maßlosesten Jnvcctiven gegen die Republikaner und klagte bei einer Gelegenheit
den Kongreß an, "g.8 g, usurxivA doa^, >vlrieri rexresLirtsä ont^ g, seetioir
ot ddo KeMdlie". Weit entfernt seiner Sache zu nützen, erbitterte er
seine Gegner durch derartige Ausfälle noch mehr und beleidigte selbst seine
bisherigen Anhänger. In den bald darauf folgenden Wahlen siegte in allen
Nordstaaten die republikanische Partei, so daß er in dem zum März eintretenden
neuen Kongreß mehr als zwei Drittel Majorität gegen sich haben wird, ja selbst
in der gegenwärtigen Versammlung ist die herrschende Partei stark genug, ihre
Maßregeln gegen sein Veto durchzusetzen und wenn er in der Botschaft seinen
Standpunkt starr festhält, so kann dies nur den Sinn haben, daß er ohne
Hoffnung seine Sacke durchzusehen wenigstens den Ruhm der Konsequenz
ernten will.

Es ist indeß fraglich, ob ihm dies nicht theuer zu stehen kommen wird.
Bereits im Herbst drohten seine Gegner laut mit Verfolgung und nach Zu¬
sammentritt des Kongresses erhielt der Antrag Ashleys, "zu untersuchen, ob sich
irgendwelche Beamte der Union des Hvchverrathes oder andrer Vergehen schuldig
gemacht", nur deshalb nicht die erforderliche Majorität von zwei Drittel, weil
er als zu Vag betrachtet wird, ein neuer Antrag, weicher darauf gehen soll zu
untersuchen, ob das Verfahren des Präsidenten hinreichenden Anlaß zur Ver¬
haftung giebt, wird wahrscheinlich angenommen werden, außerdem ist die Justiz-
commission des Hauses beauftragt, die Praxis bei Verhaftungsfällen festzustellen.
Man wird bis März schwerlich über diese Präliminarien hinauskommen und
die Entscheidung dem neuen Kongreß überlassen. Die Verfassung besagt über
diesen Fall folgendes. Art. II, Tit. 4:

"Der Präsident, Vicepräsidcnt und alle Civilbeamten der Vereinigten
Staaten sollen des Amts entsetzt werden, wenn sie wegen Verrath, Bestechung


so schwierig war es in der Ausführung, denn in den eigentlichen Südstaaten
waren damit eigentlich alle Kandidaten von irgendwelcher Bedeutung ausge¬
schlossen, in der That haben dann außer dem Süden auch die sogenannten
Grenzstaaten dem Amendement ihre Zustimmung verweigert. Der Präsident
trat seinerseits immer offener auf die Seite des Südens, er machte von seinem
Begnadigungsrechte den umfassendsten Gebrauch, sanctionirte die Bildung von
Regierungen in den Staaten der frühern Konföderation, verlangte vom Kon¬
greß die Zulassung von Senatoren und Abgeordneten derselben und setzte der
Bill für Verlängerung der dem Freedmen - Bureau übertragenen Gewalt sein
Veto entgegen. Aber hiermit nicht zufrieden, griff er seine Gegner auf das
ungemcssenste persönlich an. am Geburtstage Washingtons scheute er sich nicht
auf offener Straße zu erklären, daß die Führer im Kongreß Pläne gegen sein
Leben verfolgten, auf einer Herbstrundreise durch die nördlichen Staaten, die er
unternahm, um seinen erschütterten Einfluß herzustellen, erging er sich in den
maßlosesten Jnvcctiven gegen die Republikaner und klagte bei einer Gelegenheit
den Kongreß an, „g.8 g, usurxivA doa^, >vlrieri rexresLirtsä ont^ g, seetioir
ot ddo KeMdlie". Weit entfernt seiner Sache zu nützen, erbitterte er
seine Gegner durch derartige Ausfälle noch mehr und beleidigte selbst seine
bisherigen Anhänger. In den bald darauf folgenden Wahlen siegte in allen
Nordstaaten die republikanische Partei, so daß er in dem zum März eintretenden
neuen Kongreß mehr als zwei Drittel Majorität gegen sich haben wird, ja selbst
in der gegenwärtigen Versammlung ist die herrschende Partei stark genug, ihre
Maßregeln gegen sein Veto durchzusetzen und wenn er in der Botschaft seinen
Standpunkt starr festhält, so kann dies nur den Sinn haben, daß er ohne
Hoffnung seine Sacke durchzusehen wenigstens den Ruhm der Konsequenz
ernten will.

Es ist indeß fraglich, ob ihm dies nicht theuer zu stehen kommen wird.
Bereits im Herbst drohten seine Gegner laut mit Verfolgung und nach Zu¬
sammentritt des Kongresses erhielt der Antrag Ashleys, „zu untersuchen, ob sich
irgendwelche Beamte der Union des Hvchverrathes oder andrer Vergehen schuldig
gemacht", nur deshalb nicht die erforderliche Majorität von zwei Drittel, weil
er als zu Vag betrachtet wird, ein neuer Antrag, weicher darauf gehen soll zu
untersuchen, ob das Verfahren des Präsidenten hinreichenden Anlaß zur Ver¬
haftung giebt, wird wahrscheinlich angenommen werden, außerdem ist die Justiz-
commission des Hauses beauftragt, die Praxis bei Verhaftungsfällen festzustellen.
Man wird bis März schwerlich über diese Präliminarien hinauskommen und
die Entscheidung dem neuen Kongreß überlassen. Die Verfassung besagt über
diesen Fall folgendes. Art. II, Tit. 4:

„Der Präsident, Vicepräsidcnt und alle Civilbeamten der Vereinigten
Staaten sollen des Amts entsetzt werden, wenn sie wegen Verrath, Bestechung


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[0104] so schwierig war es in der Ausführung, denn in den eigentlichen Südstaaten waren damit eigentlich alle Kandidaten von irgendwelcher Bedeutung ausge¬ schlossen, in der That haben dann außer dem Süden auch die sogenannten Grenzstaaten dem Amendement ihre Zustimmung verweigert. Der Präsident trat seinerseits immer offener auf die Seite des Südens, er machte von seinem Begnadigungsrechte den umfassendsten Gebrauch, sanctionirte die Bildung von Regierungen in den Staaten der frühern Konföderation, verlangte vom Kon¬ greß die Zulassung von Senatoren und Abgeordneten derselben und setzte der Bill für Verlängerung der dem Freedmen - Bureau übertragenen Gewalt sein Veto entgegen. Aber hiermit nicht zufrieden, griff er seine Gegner auf das ungemcssenste persönlich an. am Geburtstage Washingtons scheute er sich nicht auf offener Straße zu erklären, daß die Führer im Kongreß Pläne gegen sein Leben verfolgten, auf einer Herbstrundreise durch die nördlichen Staaten, die er unternahm, um seinen erschütterten Einfluß herzustellen, erging er sich in den maßlosesten Jnvcctiven gegen die Republikaner und klagte bei einer Gelegenheit den Kongreß an, „g.8 g, usurxivA doa^, >vlrieri rexresLirtsä ont^ g, seetioir ot ddo KeMdlie". Weit entfernt seiner Sache zu nützen, erbitterte er seine Gegner durch derartige Ausfälle noch mehr und beleidigte selbst seine bisherigen Anhänger. In den bald darauf folgenden Wahlen siegte in allen Nordstaaten die republikanische Partei, so daß er in dem zum März eintretenden neuen Kongreß mehr als zwei Drittel Majorität gegen sich haben wird, ja selbst in der gegenwärtigen Versammlung ist die herrschende Partei stark genug, ihre Maßregeln gegen sein Veto durchzusetzen und wenn er in der Botschaft seinen Standpunkt starr festhält, so kann dies nur den Sinn haben, daß er ohne Hoffnung seine Sacke durchzusehen wenigstens den Ruhm der Konsequenz ernten will. Es ist indeß fraglich, ob ihm dies nicht theuer zu stehen kommen wird. Bereits im Herbst drohten seine Gegner laut mit Verfolgung und nach Zu¬ sammentritt des Kongresses erhielt der Antrag Ashleys, „zu untersuchen, ob sich irgendwelche Beamte der Union des Hvchverrathes oder andrer Vergehen schuldig gemacht", nur deshalb nicht die erforderliche Majorität von zwei Drittel, weil er als zu Vag betrachtet wird, ein neuer Antrag, weicher darauf gehen soll zu untersuchen, ob das Verfahren des Präsidenten hinreichenden Anlaß zur Ver¬ haftung giebt, wird wahrscheinlich angenommen werden, außerdem ist die Justiz- commission des Hauses beauftragt, die Praxis bei Verhaftungsfällen festzustellen. Man wird bis März schwerlich über diese Präliminarien hinauskommen und die Entscheidung dem neuen Kongreß überlassen. Die Verfassung besagt über diesen Fall folgendes. Art. II, Tit. 4: „Der Präsident, Vicepräsidcnt und alle Civilbeamten der Vereinigten Staaten sollen des Amts entsetzt werden, wenn sie wegen Verrath, Bestechung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_190158/104>, abgerufen am 30.06.2024.