Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Daß wir es hier mit einem wohldurchdachten und zusammenhängenden Wahl¬
system zu thun haben, erkennt man auf den ersten Blick. Es sollen Garan¬
tien für die Wahl tüchtiger und geeigneter Abgeordneter geboten werden; es
soll der übermäßige Einfluß der öffentlichen Meinung auf das Haus gemindert,
und eben dadurch soll die Macht des Hauses, das Gewicht seines Auftretens
nach allen Seiten hin gesteigert werden. Daß das preußische Haus nicht die
zur kräftigen Ausübung' seines Berufes erforderliche Autorität besitzt, ist nicht
zu bezweifeln. Der parlamentarische Sieg ist gegenwärtig weit entfernt, ein
Sieg des Parlamentes zu sein.'

Es fragt sich nun aber doch: ist dieser Uebelstand bis zu gewissem Grade
Folge des ungenügenden provisorischen Wahlgesetzes, odtzr läßt sich annehmen,
daß er auch unter der Herrschaft eines andern, z/B. des von dem Herrn Ver¬
fasser vorgeschlagenen Gesetzes sich geltend gemacht haben würden. Ist es also
zunächst eine Folge des Dreiclasscnsystemes, daß sich feste parlamentarische Par¬
teien, stark genug, um sich nicht unbedingt einer jeden Stömung der öffentlichen
Meinung hinzugeben, bis jetzt nicht haben bilden können? Wir glauben, nein!
Die Aufregung, welche durch die Hecresreorganisation in Perbindung mit dem
Stocken der Neformgcsetzgebung hervorgerufen wurde, war so überwältigend, daß,
-- in dem kritischen Entwicklungsstadiuni, in dem wir uns befinden, in einer
Zeit, in der das Land in raschem Wechsel die ganze Scala der politischen
Stimmungen durchgemacht hatte, von völliger Apathie zu der Aufregung, die
jede hochgespannte Hoffnung verursacht, von da zur Enttäuschung, zum Mi߬
trauen, wenn nicht in die Gesinnungen, doch in die Kräfte der alten bewährten
Borkämpfer des Liberalismus -- das Wahlgesetz des Herrn Verfassers schwer¬
lich wesentlich andere Resultate herbeigeführt haben würde. Das vorgeschlagene
Wahlgesetz will eine gewisse Solidität der Wahlen durch die Forderung einer
bestimmten Qualifikation für das Wahlmannsamt erzielen. Nun ist es aber
doch klar, daß die Majorität der Urwähler eines Bezirkes, mag sie angehören,
welcher Richtung sie wolle, unter den Notabeln ihres Bezirkes jedenfalls einen
Mann finden wird, von dem sie überzeugt sein kann, daß er ihr Mandat in
dem Sinne übernimmt, in den, sie es ihm überträgt, ja daß er unbedingt die
Person wählen wird, die von den Leitern der Partei zum Abgeordneten be¬
stimmt ist. Und wenn unter den Notabeln mehre Parteigenossen sich befinden,
so kann man. zumal in aufgeregter Zeit, mit Sicherheit darauf rechnen, daß
nicht, wie der Verfasser voraussetzt, der respektabelste unter ihnen, sondern der¬
jenige gewählt werden wird. Von dem man mit der größten Sicherheit anneh¬
men kann, daß er an dem vorher bestimmten Partcicandidatcn mit der größten
Zähigkeit festhalten wird. Denn der UrWähler hat stets das, und wie wir glauben
vollkommen gerechtfertigte Interesse, den Wahlmann zu einer bloßen Stimm¬
maschine zu machen, und dadurch die indirecte Wahl thatsächlich in eine directe zu
verwandeln; wir wüßten nicht, durch welche Mittel man hierin eine Veränderung
bewirken könnte. -- Der Verfasser glaubt, daß in Wahlmännercollegicn, die aus
100 bis 150 Notabeln bestehen (je nachdem zwei oder drei Kreise gemeinschaft¬
lich wählen) die Einzelnen selbständiger dastehen, sich ihrer moralischen Ver¬
antwortlichkeit in höherem Grade bewußt sein werden, als in den bisherigen
viel stärkeren Kollegien. Wir halten dies für einen Irrthum, sobald man dem
Wahlmann eine höhere Pflicht als die, strict nach der Anweisung der Partei
zu stimmen zumuthet; ja wir sind überzeugt, daß in dem Zwischengliede zwi¬
schen UrWähler und Abgeordneten die Parteiströmung sich unter allen Umstän¬
den in schroffster Weise'fixiren wird, daß die WahlMännercollegien die eigent¬
lichen Brennpunkte des Par'teiwesens sind, daß sie stets nach der Rolle permanenter
Parteiausschüsse zur Überwachung der Abgeordneten streben werden. Wenn ein


Daß wir es hier mit einem wohldurchdachten und zusammenhängenden Wahl¬
system zu thun haben, erkennt man auf den ersten Blick. Es sollen Garan¬
tien für die Wahl tüchtiger und geeigneter Abgeordneter geboten werden; es
soll der übermäßige Einfluß der öffentlichen Meinung auf das Haus gemindert,
und eben dadurch soll die Macht des Hauses, das Gewicht seines Auftretens
nach allen Seiten hin gesteigert werden. Daß das preußische Haus nicht die
zur kräftigen Ausübung' seines Berufes erforderliche Autorität besitzt, ist nicht
zu bezweifeln. Der parlamentarische Sieg ist gegenwärtig weit entfernt, ein
Sieg des Parlamentes zu sein.'

Es fragt sich nun aber doch: ist dieser Uebelstand bis zu gewissem Grade
Folge des ungenügenden provisorischen Wahlgesetzes, odtzr läßt sich annehmen,
daß er auch unter der Herrschaft eines andern, z/B. des von dem Herrn Ver¬
fasser vorgeschlagenen Gesetzes sich geltend gemacht haben würden. Ist es also
zunächst eine Folge des Dreiclasscnsystemes, daß sich feste parlamentarische Par¬
teien, stark genug, um sich nicht unbedingt einer jeden Stömung der öffentlichen
Meinung hinzugeben, bis jetzt nicht haben bilden können? Wir glauben, nein!
Die Aufregung, welche durch die Hecresreorganisation in Perbindung mit dem
Stocken der Neformgcsetzgebung hervorgerufen wurde, war so überwältigend, daß,
— in dem kritischen Entwicklungsstadiuni, in dem wir uns befinden, in einer
Zeit, in der das Land in raschem Wechsel die ganze Scala der politischen
Stimmungen durchgemacht hatte, von völliger Apathie zu der Aufregung, die
jede hochgespannte Hoffnung verursacht, von da zur Enttäuschung, zum Mi߬
trauen, wenn nicht in die Gesinnungen, doch in die Kräfte der alten bewährten
Borkämpfer des Liberalismus — das Wahlgesetz des Herrn Verfassers schwer¬
lich wesentlich andere Resultate herbeigeführt haben würde. Das vorgeschlagene
Wahlgesetz will eine gewisse Solidität der Wahlen durch die Forderung einer
bestimmten Qualifikation für das Wahlmannsamt erzielen. Nun ist es aber
doch klar, daß die Majorität der Urwähler eines Bezirkes, mag sie angehören,
welcher Richtung sie wolle, unter den Notabeln ihres Bezirkes jedenfalls einen
Mann finden wird, von dem sie überzeugt sein kann, daß er ihr Mandat in
dem Sinne übernimmt, in den, sie es ihm überträgt, ja daß er unbedingt die
Person wählen wird, die von den Leitern der Partei zum Abgeordneten be¬
stimmt ist. Und wenn unter den Notabeln mehre Parteigenossen sich befinden,
so kann man. zumal in aufgeregter Zeit, mit Sicherheit darauf rechnen, daß
nicht, wie der Verfasser voraussetzt, der respektabelste unter ihnen, sondern der¬
jenige gewählt werden wird. Von dem man mit der größten Sicherheit anneh¬
men kann, daß er an dem vorher bestimmten Partcicandidatcn mit der größten
Zähigkeit festhalten wird. Denn der UrWähler hat stets das, und wie wir glauben
vollkommen gerechtfertigte Interesse, den Wahlmann zu einer bloßen Stimm¬
maschine zu machen, und dadurch die indirecte Wahl thatsächlich in eine directe zu
verwandeln; wir wüßten nicht, durch welche Mittel man hierin eine Veränderung
bewirken könnte. — Der Verfasser glaubt, daß in Wahlmännercollegicn, die aus
100 bis 150 Notabeln bestehen (je nachdem zwei oder drei Kreise gemeinschaft¬
lich wählen) die Einzelnen selbständiger dastehen, sich ihrer moralischen Ver¬
antwortlichkeit in höherem Grade bewußt sein werden, als in den bisherigen
viel stärkeren Kollegien. Wir halten dies für einen Irrthum, sobald man dem
Wahlmann eine höhere Pflicht als die, strict nach der Anweisung der Partei
zu stimmen zumuthet; ja wir sind überzeugt, daß in dem Zwischengliede zwi¬
schen UrWähler und Abgeordneten die Parteiströmung sich unter allen Umstän¬
den in schroffster Weise'fixiren wird, daß die WahlMännercollegien die eigent¬
lichen Brennpunkte des Par'teiwesens sind, daß sie stets nach der Rolle permanenter
Parteiausschüsse zur Überwachung der Abgeordneten streben werden. Wenn ein


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0295" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/282536"/>
            <p xml:id="ID_812"> Daß wir es hier mit einem wohldurchdachten und zusammenhängenden Wahl¬<lb/>
system zu thun haben, erkennt man auf den ersten Blick. Es sollen Garan¬<lb/>
tien für die Wahl tüchtiger und geeigneter Abgeordneter geboten werden; es<lb/>
soll der übermäßige Einfluß der öffentlichen Meinung auf das Haus gemindert,<lb/>
und eben dadurch soll die Macht des Hauses, das Gewicht seines Auftretens<lb/>
nach allen Seiten hin gesteigert werden. Daß das preußische Haus nicht die<lb/>
zur kräftigen Ausübung' seines Berufes erforderliche Autorität besitzt, ist nicht<lb/>
zu bezweifeln. Der parlamentarische Sieg ist gegenwärtig weit entfernt, ein<lb/>
Sieg des Parlamentes zu sein.'</p><lb/>
            <p xml:id="ID_813" next="#ID_814"> Es fragt sich nun aber doch: ist dieser Uebelstand bis zu gewissem Grade<lb/>
Folge des ungenügenden provisorischen Wahlgesetzes, odtzr läßt sich annehmen,<lb/>
daß er auch unter der Herrschaft eines andern, z/B. des von dem Herrn Ver¬<lb/>
fasser vorgeschlagenen Gesetzes sich geltend gemacht haben würden. Ist es also<lb/>
zunächst eine Folge des Dreiclasscnsystemes, daß sich feste parlamentarische Par¬<lb/>
teien, stark genug, um sich nicht unbedingt einer jeden Stömung der öffentlichen<lb/>
Meinung hinzugeben, bis jetzt nicht haben bilden können? Wir glauben, nein!<lb/>
Die Aufregung, welche durch die Hecresreorganisation in Perbindung mit dem<lb/>
Stocken der Neformgcsetzgebung hervorgerufen wurde, war so überwältigend, daß,<lb/>
&#x2014; in dem kritischen Entwicklungsstadiuni, in dem wir uns befinden, in einer<lb/>
Zeit, in der das Land in raschem Wechsel die ganze Scala der politischen<lb/>
Stimmungen durchgemacht hatte, von völliger Apathie zu der Aufregung, die<lb/>
jede hochgespannte Hoffnung verursacht, von da zur Enttäuschung, zum Mi߬<lb/>
trauen, wenn nicht in die Gesinnungen, doch in die Kräfte der alten bewährten<lb/>
Borkämpfer des Liberalismus &#x2014; das Wahlgesetz des Herrn Verfassers schwer¬<lb/>
lich wesentlich andere Resultate herbeigeführt haben würde. Das vorgeschlagene<lb/>
Wahlgesetz will eine gewisse Solidität der Wahlen durch die Forderung einer<lb/>
bestimmten Qualifikation für das Wahlmannsamt erzielen. Nun ist es aber<lb/>
doch klar, daß die Majorität der Urwähler eines Bezirkes, mag sie angehören,<lb/>
welcher Richtung sie wolle, unter den Notabeln ihres Bezirkes jedenfalls einen<lb/>
Mann finden wird, von dem sie überzeugt sein kann, daß er ihr Mandat in<lb/>
dem Sinne übernimmt, in den, sie es ihm überträgt, ja daß er unbedingt die<lb/>
Person wählen wird, die von den Leitern der Partei zum Abgeordneten be¬<lb/>
stimmt ist. Und wenn unter den Notabeln mehre Parteigenossen sich befinden,<lb/>
so kann man. zumal in aufgeregter Zeit, mit Sicherheit darauf rechnen, daß<lb/>
nicht, wie der Verfasser voraussetzt, der respektabelste unter ihnen, sondern der¬<lb/>
jenige gewählt werden wird. Von dem man mit der größten Sicherheit anneh¬<lb/>
men kann, daß er an dem vorher bestimmten Partcicandidatcn mit der größten<lb/>
Zähigkeit festhalten wird. Denn der UrWähler hat stets das, und wie wir glauben<lb/>
vollkommen gerechtfertigte Interesse, den Wahlmann zu einer bloßen Stimm¬<lb/>
maschine zu machen, und dadurch die indirecte Wahl thatsächlich in eine directe zu<lb/>
verwandeln; wir wüßten nicht, durch welche Mittel man hierin eine Veränderung<lb/>
bewirken könnte. &#x2014; Der Verfasser glaubt, daß in Wahlmännercollegicn, die aus<lb/>
100 bis 150 Notabeln bestehen (je nachdem zwei oder drei Kreise gemeinschaft¬<lb/>
lich wählen) die Einzelnen selbständiger dastehen, sich ihrer moralischen Ver¬<lb/>
antwortlichkeit in höherem Grade bewußt sein werden, als in den bisherigen<lb/>
viel stärkeren Kollegien. Wir halten dies für einen Irrthum, sobald man dem<lb/>
Wahlmann eine höhere Pflicht als die, strict nach der Anweisung der Partei<lb/>
zu stimmen zumuthet; ja wir sind überzeugt, daß in dem Zwischengliede zwi¬<lb/>
schen UrWähler und Abgeordneten die Parteiströmung sich unter allen Umstän¬<lb/>
den in schroffster Weise'fixiren wird, daß die WahlMännercollegien die eigent¬<lb/>
lichen Brennpunkte des Par'teiwesens sind, daß sie stets nach der Rolle permanenter<lb/>
Parteiausschüsse zur Überwachung der Abgeordneten streben werden. Wenn ein</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0295] Daß wir es hier mit einem wohldurchdachten und zusammenhängenden Wahl¬ system zu thun haben, erkennt man auf den ersten Blick. Es sollen Garan¬ tien für die Wahl tüchtiger und geeigneter Abgeordneter geboten werden; es soll der übermäßige Einfluß der öffentlichen Meinung auf das Haus gemindert, und eben dadurch soll die Macht des Hauses, das Gewicht seines Auftretens nach allen Seiten hin gesteigert werden. Daß das preußische Haus nicht die zur kräftigen Ausübung' seines Berufes erforderliche Autorität besitzt, ist nicht zu bezweifeln. Der parlamentarische Sieg ist gegenwärtig weit entfernt, ein Sieg des Parlamentes zu sein.' Es fragt sich nun aber doch: ist dieser Uebelstand bis zu gewissem Grade Folge des ungenügenden provisorischen Wahlgesetzes, odtzr läßt sich annehmen, daß er auch unter der Herrschaft eines andern, z/B. des von dem Herrn Ver¬ fasser vorgeschlagenen Gesetzes sich geltend gemacht haben würden. Ist es also zunächst eine Folge des Dreiclasscnsystemes, daß sich feste parlamentarische Par¬ teien, stark genug, um sich nicht unbedingt einer jeden Stömung der öffentlichen Meinung hinzugeben, bis jetzt nicht haben bilden können? Wir glauben, nein! Die Aufregung, welche durch die Hecresreorganisation in Perbindung mit dem Stocken der Neformgcsetzgebung hervorgerufen wurde, war so überwältigend, daß, — in dem kritischen Entwicklungsstadiuni, in dem wir uns befinden, in einer Zeit, in der das Land in raschem Wechsel die ganze Scala der politischen Stimmungen durchgemacht hatte, von völliger Apathie zu der Aufregung, die jede hochgespannte Hoffnung verursacht, von da zur Enttäuschung, zum Mi߬ trauen, wenn nicht in die Gesinnungen, doch in die Kräfte der alten bewährten Borkämpfer des Liberalismus — das Wahlgesetz des Herrn Verfassers schwer¬ lich wesentlich andere Resultate herbeigeführt haben würde. Das vorgeschlagene Wahlgesetz will eine gewisse Solidität der Wahlen durch die Forderung einer bestimmten Qualifikation für das Wahlmannsamt erzielen. Nun ist es aber doch klar, daß die Majorität der Urwähler eines Bezirkes, mag sie angehören, welcher Richtung sie wolle, unter den Notabeln ihres Bezirkes jedenfalls einen Mann finden wird, von dem sie überzeugt sein kann, daß er ihr Mandat in dem Sinne übernimmt, in den, sie es ihm überträgt, ja daß er unbedingt die Person wählen wird, die von den Leitern der Partei zum Abgeordneten be¬ stimmt ist. Und wenn unter den Notabeln mehre Parteigenossen sich befinden, so kann man. zumal in aufgeregter Zeit, mit Sicherheit darauf rechnen, daß nicht, wie der Verfasser voraussetzt, der respektabelste unter ihnen, sondern der¬ jenige gewählt werden wird. Von dem man mit der größten Sicherheit anneh¬ men kann, daß er an dem vorher bestimmten Partcicandidatcn mit der größten Zähigkeit festhalten wird. Denn der UrWähler hat stets das, und wie wir glauben vollkommen gerechtfertigte Interesse, den Wahlmann zu einer bloßen Stimm¬ maschine zu machen, und dadurch die indirecte Wahl thatsächlich in eine directe zu verwandeln; wir wüßten nicht, durch welche Mittel man hierin eine Veränderung bewirken könnte. — Der Verfasser glaubt, daß in Wahlmännercollegicn, die aus 100 bis 150 Notabeln bestehen (je nachdem zwei oder drei Kreise gemeinschaft¬ lich wählen) die Einzelnen selbständiger dastehen, sich ihrer moralischen Ver¬ antwortlichkeit in höherem Grade bewußt sein werden, als in den bisherigen viel stärkeren Kollegien. Wir halten dies für einen Irrthum, sobald man dem Wahlmann eine höhere Pflicht als die, strict nach der Anweisung der Partei zu stimmen zumuthet; ja wir sind überzeugt, daß in dem Zwischengliede zwi¬ schen UrWähler und Abgeordneten die Parteiströmung sich unter allen Umstän¬ den in schroffster Weise'fixiren wird, daß die WahlMännercollegien die eigent¬ lichen Brennpunkte des Par'teiwesens sind, daß sie stets nach der Rolle permanenter Parteiausschüsse zur Überwachung der Abgeordneten streben werden. Wenn ein

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/295
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/295>, abgerufen am 23.07.2024.