Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.setzte sich der Marschall Mortier in Bewegung, marschirte aber nur 1'//Meile Denselben Morgen langte nun auch der Vortrab der holländischen Armee, In dieser Unentschlossenheit und Unthätigkeit wurde verharrt, bis Abends "Die kaiscrl. französische Armee wird sämmtliche dessen-lasset'schen Lande C. v. W. Mit höchstem Auftrag. Auch den Gouverneurs und Commandanten der Festungen Ziegenhain, Ha- setzte sich der Marschall Mortier in Bewegung, marschirte aber nur 1'//Meile Denselben Morgen langte nun auch der Vortrab der holländischen Armee, In dieser Unentschlossenheit und Unthätigkeit wurde verharrt, bis Abends „Die kaiscrl. französische Armee wird sämmtliche dessen-lasset'schen Lande C. v. W. Mit höchstem Auftrag. Auch den Gouverneurs und Commandanten der Festungen Ziegenhain, Ha- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0154" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/282395"/> <p xml:id="ID_364" prev="#ID_363"> setzte sich der Marschall Mortier in Bewegung, marschirte aber nur 1'//Meile<lb/> bis Dörnhagen, machte dort Halt und ließ den Wald und die Anhöhen<lb/> zwischen diesem Ort und Cassel militärisch besetzen.</p><lb/> <p xml:id="ID_365"> Denselben Morgen langte nun auch der Vortrab der holländischen Armee,<lb/> von deren Annäherung man in Cassel nicht das Mindeste geahnt zu haben<lb/> scheint, in der Gegend von Ziegenhain an. Nun konnte dem Kurfürsten kein<lb/> Zweisel mehr über die nicht friedlichen Absichten der um seine Residenz<lb/> sich sammelnden fremden Truppen bleiben; dennoch geschah weiter nichts,<lb/> als daß einige Patrouillen ausgeschickt und einige Infanterie-Pikets vor die<lb/> Thore postirt wurden, die so wenig wie die ganze Garnison mit scharfen Pa¬<lb/> tronen versehen waren. Ja, man versäumte sogar die räthlichsten Sicherheits¬<lb/> vorkehrungen, obgleich Zeit genug dazu gewesen wäre.</p><lb/> <p xml:id="ID_366"> In dieser Unentschlossenheit und Unthätigkeit wurde verharrt, bis Abends<lb/> 11 Uhr der französische 01in>og6 ä'aKiiirLS, Mr. Se. Genest, die bekannte<lb/> Note überreicht hatte. Nunmehr, da beide feindliche Corps vor Kassel's Thoren<lb/> standen, war kein Zusammenziehen der Hessen und keine Vertheidigung mehr<lb/> möglich. Die an den Marschall Mortier in der Nacht zum Unterhandeln<lb/> abgesendete Deputation wurde mit der Antwort von diesem zurückgewiesen, daß<lb/> er hierzu keinen Austrag habe. Obwohl der Kurfürst zum feindlichen Bund zu<lb/> treten versprach und seine Truppen zur Disposition dem Kaiser hatte anbieten<lb/> lassen, wurde dennoch französischcrseits gefordert, die Waffen niederzulegen<lb/> und das ganze hessische Militär aufzulösen. Hierzu erschien in Kassel am<lb/> 1. November 1806 folgende kurfürstliche Ordre:</p><lb/> <p xml:id="ID_367"> „Die kaiscrl. französische Armee wird sämmtliche dessen-lasset'schen Lande<lb/> in Besitz nehmen und sollen nach Übereinkunft, gleich Kassel, in allen übrigen<lb/> Garnisons den Leuten der Regimenter ihre Gewehre und Armatur abgenommen<lb/> und an schickliche Orte zusammengelegt werden, damit keine gewaltsame Ent¬<lb/> waffnung geschehe. Die Soldaten und Kavalleristen mit Pferden werden einst¬<lb/> weilen nach Hause beurlaubt, bis nach Zurückkunft Jhro Kurfürstl. Durchlaucht<lb/> aus.dem Hauptquartier Sr. kcnserl. Majestät von Frankreich andere Einrich¬<lb/> tungen getroffen werden. Den Soldaten in Garnisons, welche die Compagnie-<lb/> chcfs nicht beurlauben können, sollen ihre Löhnungen ausbezahlt werden, wie<lb/> auch Officiers und Civilbeamten ihre Gage behalten. Die gelieferten Pferde<lb/> aus dem Lande bei der Kavallerie werden ihren Eigenthümern zurückgegeben."</p><lb/> <note type="bibl"> C. v. W.</note><lb/> <note type="closer"> Mit höchstem Auftrag.</note><lb/> <p xml:id="ID_368" next="#ID_369"> Auch den Gouverneurs und Commandanten der Festungen Ziegenhain, Ha-<lb/> nau und Rinteln wurde die Ordre ertheilt, diese ohne Vertheidigung und ohne<lb/> weitere Bedingungen zu übergeben. Der Kurfürst nebst dem seit 14 Tagen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0154]
setzte sich der Marschall Mortier in Bewegung, marschirte aber nur 1'//Meile
bis Dörnhagen, machte dort Halt und ließ den Wald und die Anhöhen
zwischen diesem Ort und Cassel militärisch besetzen.
Denselben Morgen langte nun auch der Vortrab der holländischen Armee,
von deren Annäherung man in Cassel nicht das Mindeste geahnt zu haben
scheint, in der Gegend von Ziegenhain an. Nun konnte dem Kurfürsten kein
Zweisel mehr über die nicht friedlichen Absichten der um seine Residenz
sich sammelnden fremden Truppen bleiben; dennoch geschah weiter nichts,
als daß einige Patrouillen ausgeschickt und einige Infanterie-Pikets vor die
Thore postirt wurden, die so wenig wie die ganze Garnison mit scharfen Pa¬
tronen versehen waren. Ja, man versäumte sogar die räthlichsten Sicherheits¬
vorkehrungen, obgleich Zeit genug dazu gewesen wäre.
In dieser Unentschlossenheit und Unthätigkeit wurde verharrt, bis Abends
11 Uhr der französische 01in>og6 ä'aKiiirLS, Mr. Se. Genest, die bekannte
Note überreicht hatte. Nunmehr, da beide feindliche Corps vor Kassel's Thoren
standen, war kein Zusammenziehen der Hessen und keine Vertheidigung mehr
möglich. Die an den Marschall Mortier in der Nacht zum Unterhandeln
abgesendete Deputation wurde mit der Antwort von diesem zurückgewiesen, daß
er hierzu keinen Austrag habe. Obwohl der Kurfürst zum feindlichen Bund zu
treten versprach und seine Truppen zur Disposition dem Kaiser hatte anbieten
lassen, wurde dennoch französischcrseits gefordert, die Waffen niederzulegen
und das ganze hessische Militär aufzulösen. Hierzu erschien in Kassel am
1. November 1806 folgende kurfürstliche Ordre:
„Die kaiscrl. französische Armee wird sämmtliche dessen-lasset'schen Lande
in Besitz nehmen und sollen nach Übereinkunft, gleich Kassel, in allen übrigen
Garnisons den Leuten der Regimenter ihre Gewehre und Armatur abgenommen
und an schickliche Orte zusammengelegt werden, damit keine gewaltsame Ent¬
waffnung geschehe. Die Soldaten und Kavalleristen mit Pferden werden einst¬
weilen nach Hause beurlaubt, bis nach Zurückkunft Jhro Kurfürstl. Durchlaucht
aus.dem Hauptquartier Sr. kcnserl. Majestät von Frankreich andere Einrich¬
tungen getroffen werden. Den Soldaten in Garnisons, welche die Compagnie-
chcfs nicht beurlauben können, sollen ihre Löhnungen ausbezahlt werden, wie
auch Officiers und Civilbeamten ihre Gage behalten. Die gelieferten Pferde
aus dem Lande bei der Kavallerie werden ihren Eigenthümern zurückgegeben."
C. v. W.
Mit höchstem Auftrag.
Auch den Gouverneurs und Commandanten der Festungen Ziegenhain, Ha-
nau und Rinteln wurde die Ordre ertheilt, diese ohne Vertheidigung und ohne
weitere Bedingungen zu übergeben. Der Kurfürst nebst dem seit 14 Tagen
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |