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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.

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Pension opolis und Eldorado hat mehre Tausend der letztem Art auszuweisen, --
I" unserem Staate soll die Pensionirung der Staatsangestellten ein gesetzlicher
Ruheplatz und ein Asyl für solche Leute sein, welche durch Wunden, hohes Alter
oder Sicchthuni zum activen Dienst ohne ihr Verschulden untauglich geworden sind.
Derlei Pcnsivuirtc haben wir in den höher" Ständen "eboch nur in der Minder¬
zahl,-- Ausnahmsweise gestattet die Milliärgesctzgebung bei gerichtlichen Unter¬
suchungen die zeitweilige Pensionirung solcher Inquisiten, deren Schuld erwiesen ist,
um dieselben bis zu deren cvcutneller Verurtheilung oder Entlassung wohlfeiler im
Arrest erhalten zu können. Diese Classe ist selbstverständlich nicht zahlreich.

Als gesetzliche Strafe jedvcl, soll die Pensionirung höchster Verordnung zu¬
folge nie in Anwendung kommen. Am 12. Mai 1864 erließ sub. Ur. 2928,
Avth. 1. das Kriegsministerium eine streng stilisirte darauf bezügliche Verordnung,
nachdrückliche Erinnerung an alle Militärcvmmaudanten, daß man dem Pcnsivniren
solcher Individuen Einhalt thu" möge, die unter irgend einem Vorwande sich auf
diese Art dem Dienste entziehen oder entzogen werden sollten.

Dieses Verbot wäre sehr zeitgemäß schon vor fünfzehn Jahren gewesen , aber
es dürfte in der Armee wohl selten, in der Marine sa se n in beachtet worden sein.

Die Millionen, welche für Pensionen derer verausgabt werden, die dem
Offiziers- und Beamtenstande angehören, sind also wie nachstehend verwendet:
1) Mit circa 2/,<> des Budgetposteus für solche Individuen, die wirtlich durch
Wunden, Alter oder unverschuldete, unheilbare schwere Krankheiten und Siech-
rhum gesetzlichen Anspruch auf Ruhe und Pcnsivusgcnuß haben. 2) Mit viel¬
leicht V-.<> des Budgetposteus für solche zweideutige Individuen, welche infolge ge¬
richtlicher Untersuchungen u. tgi. wegen Mangel an Beweise", wegen bedeutenden
Fehlern oder halbcrwiesc"en Verbrechen, oder solchen, die man ihrer Charge
oder Person halber nicht strafen wollte, sich in Pension und meistens wohl
vesiuden. Der größte Theil dieser Art Nuhcgenießender hätte mindestens die Ent¬
lassung statt der Pension verdient, 3) Mit circa 7,o der Anzahl -- für solche In¬
dividuen, welche ihren Vorgesetzten nicht zu Gesichte standen, oder irgendwie sonst
mißliebig wurden oder Prvtegirtcn Platz machen mußten, indem man wirkliche oder
erdichtete kleine Fehler derselben als Anlaß der Pensionirung vorschützte. Derlei
unglückliche Opfer von Bosheit, Beschränktheit und Parteilichkeit der Höhergestellten
find meistens rüstige, freimüthige und intelligente Menschen, welche dem Staate noch
lange Jahre sehr ersprießliche Dienste leisten konnten.

Dieses sind die kostspieligsten Pensionisten, deren Platze oft bis zehnmal
der Staatsrechnung zur Last fallen, d. h. einmal für den, welcher den bezüglichen
activen Posten besetzt hält, und nenn nach und nach pensionirte, die dem jeweilig
Begünstigten Platz machen mußten. Namentlich sind derlei Pensioniruugen in der
kleinen Kriegsmarine im Schwunge, wo man z, B, nur ein Linienschiff, dafür aber
"n Dutzend theils active theils pensionirte Linicnschiffcapitainc (Oberste) und mehr
als ein Dutzend theils active, theils pensionirte Admiräle zählt, des Unfuges mit der
Pensionirung der übrigen Beamten und Offiziere gar nicht zu gedenken, während
taube, halbblindc und idiotische Günstlinge ungenirt fortdiencn müssen.

Diese Classe ist eine schreiende Beeinträchtigung der Staatskasse sowohl wie der
persönlichen Rechte des Einzelnen.


Pension opolis und Eldorado hat mehre Tausend der letztem Art auszuweisen, —
I» unserem Staate soll die Pensionirung der Staatsangestellten ein gesetzlicher
Ruheplatz und ein Asyl für solche Leute sein, welche durch Wunden, hohes Alter
oder Sicchthuni zum activen Dienst ohne ihr Verschulden untauglich geworden sind.
Derlei Pcnsivuirtc haben wir in den höher» Ständen »eboch nur in der Minder¬
zahl,— Ausnahmsweise gestattet die Milliärgesctzgebung bei gerichtlichen Unter¬
suchungen die zeitweilige Pensionirung solcher Inquisiten, deren Schuld erwiesen ist,
um dieselben bis zu deren cvcutneller Verurtheilung oder Entlassung wohlfeiler im
Arrest erhalten zu können. Diese Classe ist selbstverständlich nicht zahlreich.

Als gesetzliche Strafe jedvcl, soll die Pensionirung höchster Verordnung zu¬
folge nie in Anwendung kommen. Am 12. Mai 1864 erließ sub. Ur. 2928,
Avth. 1. das Kriegsministerium eine streng stilisirte darauf bezügliche Verordnung,
nachdrückliche Erinnerung an alle Militärcvmmaudanten, daß man dem Pcnsivniren
solcher Individuen Einhalt thu» möge, die unter irgend einem Vorwande sich auf
diese Art dem Dienste entziehen oder entzogen werden sollten.

Dieses Verbot wäre sehr zeitgemäß schon vor fünfzehn Jahren gewesen , aber
es dürfte in der Armee wohl selten, in der Marine sa se n in beachtet worden sein.

Die Millionen, welche für Pensionen derer verausgabt werden, die dem
Offiziers- und Beamtenstande angehören, sind also wie nachstehend verwendet:
1) Mit circa 2/,<> des Budgetposteus für solche Individuen, die wirtlich durch
Wunden, Alter oder unverschuldete, unheilbare schwere Krankheiten und Siech-
rhum gesetzlichen Anspruch auf Ruhe und Pcnsivusgcnuß haben. 2) Mit viel¬
leicht V-.<> des Budgetposteus für solche zweideutige Individuen, welche infolge ge¬
richtlicher Untersuchungen u. tgi. wegen Mangel an Beweise», wegen bedeutenden
Fehlern oder halbcrwiesc»en Verbrechen, oder solchen, die man ihrer Charge
oder Person halber nicht strafen wollte, sich in Pension und meistens wohl
vesiuden. Der größte Theil dieser Art Nuhcgenießender hätte mindestens die Ent¬
lassung statt der Pension verdient, 3) Mit circa 7,o der Anzahl — für solche In¬
dividuen, welche ihren Vorgesetzten nicht zu Gesichte standen, oder irgendwie sonst
mißliebig wurden oder Prvtegirtcn Platz machen mußten, indem man wirkliche oder
erdichtete kleine Fehler derselben als Anlaß der Pensionirung vorschützte. Derlei
unglückliche Opfer von Bosheit, Beschränktheit und Parteilichkeit der Höhergestellten
find meistens rüstige, freimüthige und intelligente Menschen, welche dem Staate noch
lange Jahre sehr ersprießliche Dienste leisten konnten.

Dieses sind die kostspieligsten Pensionisten, deren Platze oft bis zehnmal
der Staatsrechnung zur Last fallen, d. h. einmal für den, welcher den bezüglichen
activen Posten besetzt hält, und nenn nach und nach pensionirte, die dem jeweilig
Begünstigten Platz machen mußten. Namentlich sind derlei Pensioniruugen in der
kleinen Kriegsmarine im Schwunge, wo man z, B, nur ein Linienschiff, dafür aber
"n Dutzend theils active theils pensionirte Linicnschiffcapitainc (Oberste) und mehr
als ein Dutzend theils active, theils pensionirte Admiräle zählt, des Unfuges mit der
Pensionirung der übrigen Beamten und Offiziere gar nicht zu gedenken, während
taube, halbblindc und idiotische Günstlinge ungenirt fortdiencn müssen.

Diese Classe ist eine schreiende Beeinträchtigung der Staatskasse sowohl wie der
persönlichen Rechte des Einzelnen.


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[0129] Pension opolis und Eldorado hat mehre Tausend der letztem Art auszuweisen, — I» unserem Staate soll die Pensionirung der Staatsangestellten ein gesetzlicher Ruheplatz und ein Asyl für solche Leute sein, welche durch Wunden, hohes Alter oder Sicchthuni zum activen Dienst ohne ihr Verschulden untauglich geworden sind. Derlei Pcnsivuirtc haben wir in den höher» Ständen »eboch nur in der Minder¬ zahl,— Ausnahmsweise gestattet die Milliärgesctzgebung bei gerichtlichen Unter¬ suchungen die zeitweilige Pensionirung solcher Inquisiten, deren Schuld erwiesen ist, um dieselben bis zu deren cvcutneller Verurtheilung oder Entlassung wohlfeiler im Arrest erhalten zu können. Diese Classe ist selbstverständlich nicht zahlreich. Als gesetzliche Strafe jedvcl, soll die Pensionirung höchster Verordnung zu¬ folge nie in Anwendung kommen. Am 12. Mai 1864 erließ sub. Ur. 2928, Avth. 1. das Kriegsministerium eine streng stilisirte darauf bezügliche Verordnung, nachdrückliche Erinnerung an alle Militärcvmmaudanten, daß man dem Pcnsivniren solcher Individuen Einhalt thu» möge, die unter irgend einem Vorwande sich auf diese Art dem Dienste entziehen oder entzogen werden sollten. Dieses Verbot wäre sehr zeitgemäß schon vor fünfzehn Jahren gewesen , aber es dürfte in der Armee wohl selten, in der Marine sa se n in beachtet worden sein. Die Millionen, welche für Pensionen derer verausgabt werden, die dem Offiziers- und Beamtenstande angehören, sind also wie nachstehend verwendet: 1) Mit circa 2/,<> des Budgetposteus für solche Individuen, die wirtlich durch Wunden, Alter oder unverschuldete, unheilbare schwere Krankheiten und Siech- rhum gesetzlichen Anspruch auf Ruhe und Pcnsivusgcnuß haben. 2) Mit viel¬ leicht V-.<> des Budgetposteus für solche zweideutige Individuen, welche infolge ge¬ richtlicher Untersuchungen u. tgi. wegen Mangel an Beweise», wegen bedeutenden Fehlern oder halbcrwiesc»en Verbrechen, oder solchen, die man ihrer Charge oder Person halber nicht strafen wollte, sich in Pension und meistens wohl vesiuden. Der größte Theil dieser Art Nuhcgenießender hätte mindestens die Ent¬ lassung statt der Pension verdient, 3) Mit circa 7,o der Anzahl — für solche In¬ dividuen, welche ihren Vorgesetzten nicht zu Gesichte standen, oder irgendwie sonst mißliebig wurden oder Prvtegirtcn Platz machen mußten, indem man wirkliche oder erdichtete kleine Fehler derselben als Anlaß der Pensionirung vorschützte. Derlei unglückliche Opfer von Bosheit, Beschränktheit und Parteilichkeit der Höhergestellten find meistens rüstige, freimüthige und intelligente Menschen, welche dem Staate noch lange Jahre sehr ersprießliche Dienste leisten konnten. Dieses sind die kostspieligsten Pensionisten, deren Platze oft bis zehnmal der Staatsrechnung zur Last fallen, d. h. einmal für den, welcher den bezüglichen activen Posten besetzt hält, und nenn nach und nach pensionirte, die dem jeweilig Begünstigten Platz machen mußten. Namentlich sind derlei Pensioniruugen in der kleinen Kriegsmarine im Schwunge, wo man z, B, nur ein Linienschiff, dafür aber "n Dutzend theils active theils pensionirte Linicnschiffcapitainc (Oberste) und mehr als ein Dutzend theils active, theils pensionirte Admiräle zählt, des Unfuges mit der Pensionirung der übrigen Beamten und Offiziere gar nicht zu gedenken, während taube, halbblindc und idiotische Günstlinge ungenirt fortdiencn müssen. Diese Classe ist eine schreiende Beeinträchtigung der Staatskasse sowohl wie der persönlichen Rechte des Einzelnen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/129>, abgerufen am 23.07.2024.