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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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Mittelungen feststellen lassen, daß Einzelnes einen andern Ursprung und eine
andre Bestimmung hätte.

Ferner gehören hierher die Fonds des königlichen Ordenscapitels: der
Pensionsfond für Dannebrogsmänner, der Pensionsfond für Wittwen von sol¬
chen und der Behält der Ordenskasse, nach der letzten Staatsrechnung vom
31. März 1863 zusammen 648.179 Rbthaler. Die Fonds der Hofkasse und
der Stallkasse sind resp, mit 358.789 und 27,000 Rbthalern an die Direction
für die Staatsschuld und den sinkenden Fond abgegeben und würden somit
bei Berechnung der Activen zu berücksichtigen sein, falls nicht deren Verwen¬
dung zur Abtragung der Staatsschuld nachgewiesen wird.

L. Armee und Flotte. Die hierher gehörenden Fabriken wären abzu¬
schätzen und dem Werthe nach, die Waffen und Kriegsschiffe dagegen sowie
die militärischen Requisiten und die Separatfonds real zu theilen. Die Flotte
bestand im Jahre vor dem Ableben Friedrichs des Siebenten aus 31 Dampfern
mit 402, aus 12 Segelschiffen mit 427. aus 30 Nuderfahrzeugen mit 100 Ge¬
schützen, aus 27 Transportschiffen und Dampftransportjollen. Zu den Fabri¬
ken gehören: die Pulvermühle zu Friedrichswerk und die Militärtuchfabrik zu
Usseröd. Außerdem fallen unter diese Rubrik die nach der Staatsrechnung von
1862--63 sür Realisationen von Gegenständen des Landmilitär-Etats und der
Marine, eingegangenen Gelder, die Legate des Landmilitär-Etats, der Behält
und das Capitalvermögen der Armeekasse der Citadelle Frederikshavn, die Ma¬
rinebehalte auf der Werfte und die Marineseparatfvnds und Legate.

(ü. Die Colonien und die Nebenländer. Die Colonien in West¬
indien: Se. Croix. Se. Thomas und Se. Jean sind 17S4 aus gemeinschaftlichen
Mitteln und zu gemeinschaftlichen Handelszwecken angekauft worden, und dasselbe
gilt von denen in Afrika und Ostindien, die inzwischen wieder veräußert wor¬
den sind. Eine reale Theilung der noch vorhandenen westindischen Colonien
-- es sind 6V- Quadratmeilen -- wäre für die Herzogtümer kein Gewinn,
und so würde für das Aufgeben des Miteigenthums ein Aequivalent in Geld
zur Kürzung des von ihnen zu übernehmenden Theils der Staatsschuld zu er¬
wirken und in derselben Weise der Erlös aus den bereits veräußerten Colonien
zu behandeln sein, es wäre denn, daß nachgewiesen werden könnte, dieser Er¬
lös sei zur Tilgung der gemeinsamen Schuld mit verwendet worden. Auch für
den Verzicht der Herzogthümer auf ihren Antheil an den Nebenländern, den
Faröern, Island und Grönland wäre ein Geldäquivalent zu beanspruchen, falls
sich nicht documentiren ließe, daß dieselben vom Königreich in die Gemeinschaft
eingebracht worden seien. Die Staatsrechnungen freilich weisen die Nebenlän¬
der mit ihren Einnahmen und Ausgaben und den grönländischen Handel dem
Specialbudget des Königreichs zu.

v. Die Staatsschuld und die Activen. Die gemeinsame Staats'


Mittelungen feststellen lassen, daß Einzelnes einen andern Ursprung und eine
andre Bestimmung hätte.

Ferner gehören hierher die Fonds des königlichen Ordenscapitels: der
Pensionsfond für Dannebrogsmänner, der Pensionsfond für Wittwen von sol¬
chen und der Behält der Ordenskasse, nach der letzten Staatsrechnung vom
31. März 1863 zusammen 648.179 Rbthaler. Die Fonds der Hofkasse und
der Stallkasse sind resp, mit 358.789 und 27,000 Rbthalern an die Direction
für die Staatsschuld und den sinkenden Fond abgegeben und würden somit
bei Berechnung der Activen zu berücksichtigen sein, falls nicht deren Verwen¬
dung zur Abtragung der Staatsschuld nachgewiesen wird.

L. Armee und Flotte. Die hierher gehörenden Fabriken wären abzu¬
schätzen und dem Werthe nach, die Waffen und Kriegsschiffe dagegen sowie
die militärischen Requisiten und die Separatfonds real zu theilen. Die Flotte
bestand im Jahre vor dem Ableben Friedrichs des Siebenten aus 31 Dampfern
mit 402, aus 12 Segelschiffen mit 427. aus 30 Nuderfahrzeugen mit 100 Ge¬
schützen, aus 27 Transportschiffen und Dampftransportjollen. Zu den Fabri¬
ken gehören: die Pulvermühle zu Friedrichswerk und die Militärtuchfabrik zu
Usseröd. Außerdem fallen unter diese Rubrik die nach der Staatsrechnung von
1862—63 sür Realisationen von Gegenständen des Landmilitär-Etats und der
Marine, eingegangenen Gelder, die Legate des Landmilitär-Etats, der Behält
und das Capitalvermögen der Armeekasse der Citadelle Frederikshavn, die Ma¬
rinebehalte auf der Werfte und die Marineseparatfvnds und Legate.

(ü. Die Colonien und die Nebenländer. Die Colonien in West¬
indien: Se. Croix. Se. Thomas und Se. Jean sind 17S4 aus gemeinschaftlichen
Mitteln und zu gemeinschaftlichen Handelszwecken angekauft worden, und dasselbe
gilt von denen in Afrika und Ostindien, die inzwischen wieder veräußert wor¬
den sind. Eine reale Theilung der noch vorhandenen westindischen Colonien
— es sind 6V- Quadratmeilen — wäre für die Herzogtümer kein Gewinn,
und so würde für das Aufgeben des Miteigenthums ein Aequivalent in Geld
zur Kürzung des von ihnen zu übernehmenden Theils der Staatsschuld zu er¬
wirken und in derselben Weise der Erlös aus den bereits veräußerten Colonien
zu behandeln sein, es wäre denn, daß nachgewiesen werden könnte, dieser Er¬
lös sei zur Tilgung der gemeinsamen Schuld mit verwendet worden. Auch für
den Verzicht der Herzogthümer auf ihren Antheil an den Nebenländern, den
Faröern, Island und Grönland wäre ein Geldäquivalent zu beanspruchen, falls
sich nicht documentiren ließe, daß dieselben vom Königreich in die Gemeinschaft
eingebracht worden seien. Die Staatsrechnungen freilich weisen die Nebenlän¬
der mit ihren Einnahmen und Ausgaben und den grönländischen Handel dem
Specialbudget des Königreichs zu.

v. Die Staatsschuld und die Activen. Die gemeinsame Staats'


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/6>, abgerufen am 22.07.2024.