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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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sicher und bekannt ist, der Verfassung der späteren Republik, ausgegangen werden
muß und nur von dieser Basis aus versucht werden darf, rückschlicßcnd das Dunkel
der ältesten Verfassungszustande aufzuhellen. Niebuhr hatte den entgegengesetzten
Weg eingeschlagen, er hatte auf dem Wege der Combination und der Hypothesen
-- freilich Hypothesen, deren jede von dem eminenten historischen und politischen
Verständnisse des Meisters Zeugnis; ablegte, und die in einziger Weise die ganze Ge¬
schichtswissenschaft angeregt und befruchtet haben -- Ordnung in das Chaos der
Traditionen über die älteste Zeit zu bringen verstanden, sich aber auch mehrfach ge¬
nöthigt gesehen, Formen und Verfassungsbränchc der späteren Zeit, die mit diesen
Resultaten nicht harmonirten, als Auswüchse oder Mißverstand eines Epigoncn-
gcschlcehts aufzufassen. Zwei Sätze, die man sich als die Grundpfeiler des niebuhr-
schen Systems anzusehen gewöhnt hat, die Beschränkung des zwMln8 auf die Pa¬
tricier und die Identität der ^Vnotantas xM'um mit der I^ox aurata, <is imxvi'i",
sind von Mommsen umgestoßen. Möglich, daß dies die starrsten Anhänger des niebuhr-
schen Systems als eine Art Abfall von Niebnhk bezeichnen werden: uns scheint das
hier aufgestellte Princip ebenso unanfechtbar, als jenes Resultat die einfache logische
Consequenz des Princips zu sein. Wir stehen nicht an, diese Abhandlung dem Be¬
deutendsten, das Mommsen bis jetzt geschrieben hat, zur Seite zu stellen. Sie be¬
kundet so recht jene so seltene Vereinigung von peinlicher Genauigkeit in der For¬
schung und genialer Leichtigkeit in der Zusammenfassung, in der das Geheimniß von
Mommscns Größe hauptsächlich ruht. Wenn diese Untersuchung und die sich anschlie¬
ßenden über die römischen Eigennamen, über die Patriciergesehlechter, über Gastrecht
und Clientel -- glänzende Früchte der exactesten juristische" und antiquarischen For¬
schung -- des behandelten Stoffs wegen nicht so weite Kreise interessiren werden,
Wie etwa des Verfassers römische Geschichte, so darf man dagegen wohl den Aufsatz
über die patricischcn Claudier als ein werthvolles Unterpfand dafür begrüßen, daß
der Verfasser den vierten Band dieses Hauptwerth schon ernstlich in Angriff genommen
hat. Uns hat, offen gestanden, diese pikante Vorstudie zur Geschichte des Tiberius
die schwachen mehr noch als die glänzenden Seiten seiner römischen Geschichte in
Erinnerung gebracht. Der negative Theil der Untersuchung freilich, daß die von
den hervorragendsten unter den älteren Clandiern gemeldeten Thatsachen mit der
von der Tradition ihnen zugetheilten Rolle eingefleischter Verfechter des schroffsten
Aristokratismus übel genug harmoniren, muß izugestanden werden, und die Ver¬
muthung, daß Ein Gewährsmann des Livius vielleicht ans persönlichen Antipathien
hierzu den Ton angegeben hat, wird sich Manchem empfehlen. Wenn aber Mommsen
nur den Licinius Mano zum Sündenbock macht, so scheinen uns die erhaltenen Frag¬
mente hierzu genau so wenig zu berechtigen, als zu der überschätzenden Vorliebe,
durch die Niebuhr ihn ausgezeichnet hat. Und das positive Ergebniß, daß die Clau¬
dier feurige Demokrat" gewesen seien, paßte zu dem thatsächlichen Material"! ebenso
schlecht, wie die traditionelle Auffassung. Die von Mommsen geltend gemachten
Facta beweisen mir das Eine, daß die berühmtesten Vertreter jenes Geschlechtes eine
nicht gewöhnliche Selbstsucht und die ausgesprochene Neigung zeigen, sich über die
gesetzlichen Schranken in gewaltthätiger Weise hinwegzusetzen und Verfassung und
Herkommen ihrer Mitbürger mit Füßen zu treten; es begreift sich, wie spätere Anna¬
listen dies falsch auslegen und darauf hin den Claudiern Junkerübcrmuth andichten


sicher und bekannt ist, der Verfassung der späteren Republik, ausgegangen werden
muß und nur von dieser Basis aus versucht werden darf, rückschlicßcnd das Dunkel
der ältesten Verfassungszustande aufzuhellen. Niebuhr hatte den entgegengesetzten
Weg eingeschlagen, er hatte auf dem Wege der Combination und der Hypothesen
— freilich Hypothesen, deren jede von dem eminenten historischen und politischen
Verständnisse des Meisters Zeugnis; ablegte, und die in einziger Weise die ganze Ge¬
schichtswissenschaft angeregt und befruchtet haben — Ordnung in das Chaos der
Traditionen über die älteste Zeit zu bringen verstanden, sich aber auch mehrfach ge¬
nöthigt gesehen, Formen und Verfassungsbränchc der späteren Zeit, die mit diesen
Resultaten nicht harmonirten, als Auswüchse oder Mißverstand eines Epigoncn-
gcschlcehts aufzufassen. Zwei Sätze, die man sich als die Grundpfeiler des niebuhr-
schen Systems anzusehen gewöhnt hat, die Beschränkung des zwMln8 auf die Pa¬
tricier und die Identität der ^Vnotantas xM'um mit der I^ox aurata, <is imxvi'i»,
sind von Mommsen umgestoßen. Möglich, daß dies die starrsten Anhänger des niebuhr-
schen Systems als eine Art Abfall von Niebnhk bezeichnen werden: uns scheint das
hier aufgestellte Princip ebenso unanfechtbar, als jenes Resultat die einfache logische
Consequenz des Princips zu sein. Wir stehen nicht an, diese Abhandlung dem Be¬
deutendsten, das Mommsen bis jetzt geschrieben hat, zur Seite zu stellen. Sie be¬
kundet so recht jene so seltene Vereinigung von peinlicher Genauigkeit in der For¬
schung und genialer Leichtigkeit in der Zusammenfassung, in der das Geheimniß von
Mommscns Größe hauptsächlich ruht. Wenn diese Untersuchung und die sich anschlie¬
ßenden über die römischen Eigennamen, über die Patriciergesehlechter, über Gastrecht
und Clientel — glänzende Früchte der exactesten juristische» und antiquarischen For¬
schung — des behandelten Stoffs wegen nicht so weite Kreise interessiren werden,
Wie etwa des Verfassers römische Geschichte, so darf man dagegen wohl den Aufsatz
über die patricischcn Claudier als ein werthvolles Unterpfand dafür begrüßen, daß
der Verfasser den vierten Band dieses Hauptwerth schon ernstlich in Angriff genommen
hat. Uns hat, offen gestanden, diese pikante Vorstudie zur Geschichte des Tiberius
die schwachen mehr noch als die glänzenden Seiten seiner römischen Geschichte in
Erinnerung gebracht. Der negative Theil der Untersuchung freilich, daß die von
den hervorragendsten unter den älteren Clandiern gemeldeten Thatsachen mit der
von der Tradition ihnen zugetheilten Rolle eingefleischter Verfechter des schroffsten
Aristokratismus übel genug harmoniren, muß izugestanden werden, und die Ver¬
muthung, daß Ein Gewährsmann des Livius vielleicht ans persönlichen Antipathien
hierzu den Ton angegeben hat, wird sich Manchem empfehlen. Wenn aber Mommsen
nur den Licinius Mano zum Sündenbock macht, so scheinen uns die erhaltenen Frag¬
mente hierzu genau so wenig zu berechtigen, als zu der überschätzenden Vorliebe,
durch die Niebuhr ihn ausgezeichnet hat. Und das positive Ergebniß, daß die Clau¬
dier feurige Demokrat» gewesen seien, paßte zu dem thatsächlichen Material«! ebenso
schlecht, wie die traditionelle Auffassung. Die von Mommsen geltend gemachten
Facta beweisen mir das Eine, daß die berühmtesten Vertreter jenes Geschlechtes eine
nicht gewöhnliche Selbstsucht und die ausgesprochene Neigung zeigen, sich über die
gesetzlichen Schranken in gewaltthätiger Weise hinwegzusetzen und Verfassung und
Herkommen ihrer Mitbürger mit Füßen zu treten; es begreift sich, wie spätere Anna¬
listen dies falsch auslegen und darauf hin den Claudiern Junkerübcrmuth andichten


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[0043] sicher und bekannt ist, der Verfassung der späteren Republik, ausgegangen werden muß und nur von dieser Basis aus versucht werden darf, rückschlicßcnd das Dunkel der ältesten Verfassungszustande aufzuhellen. Niebuhr hatte den entgegengesetzten Weg eingeschlagen, er hatte auf dem Wege der Combination und der Hypothesen — freilich Hypothesen, deren jede von dem eminenten historischen und politischen Verständnisse des Meisters Zeugnis; ablegte, und die in einziger Weise die ganze Ge¬ schichtswissenschaft angeregt und befruchtet haben — Ordnung in das Chaos der Traditionen über die älteste Zeit zu bringen verstanden, sich aber auch mehrfach ge¬ nöthigt gesehen, Formen und Verfassungsbränchc der späteren Zeit, die mit diesen Resultaten nicht harmonirten, als Auswüchse oder Mißverstand eines Epigoncn- gcschlcehts aufzufassen. Zwei Sätze, die man sich als die Grundpfeiler des niebuhr- schen Systems anzusehen gewöhnt hat, die Beschränkung des zwMln8 auf die Pa¬ tricier und die Identität der ^Vnotantas xM'um mit der I^ox aurata, <is imxvi'i», sind von Mommsen umgestoßen. Möglich, daß dies die starrsten Anhänger des niebuhr- schen Systems als eine Art Abfall von Niebnhk bezeichnen werden: uns scheint das hier aufgestellte Princip ebenso unanfechtbar, als jenes Resultat die einfache logische Consequenz des Princips zu sein. Wir stehen nicht an, diese Abhandlung dem Be¬ deutendsten, das Mommsen bis jetzt geschrieben hat, zur Seite zu stellen. Sie be¬ kundet so recht jene so seltene Vereinigung von peinlicher Genauigkeit in der For¬ schung und genialer Leichtigkeit in der Zusammenfassung, in der das Geheimniß von Mommscns Größe hauptsächlich ruht. Wenn diese Untersuchung und die sich anschlie¬ ßenden über die römischen Eigennamen, über die Patriciergesehlechter, über Gastrecht und Clientel — glänzende Früchte der exactesten juristische» und antiquarischen For¬ schung — des behandelten Stoffs wegen nicht so weite Kreise interessiren werden, Wie etwa des Verfassers römische Geschichte, so darf man dagegen wohl den Aufsatz über die patricischcn Claudier als ein werthvolles Unterpfand dafür begrüßen, daß der Verfasser den vierten Band dieses Hauptwerth schon ernstlich in Angriff genommen hat. Uns hat, offen gestanden, diese pikante Vorstudie zur Geschichte des Tiberius die schwachen mehr noch als die glänzenden Seiten seiner römischen Geschichte in Erinnerung gebracht. Der negative Theil der Untersuchung freilich, daß die von den hervorragendsten unter den älteren Clandiern gemeldeten Thatsachen mit der von der Tradition ihnen zugetheilten Rolle eingefleischter Verfechter des schroffsten Aristokratismus übel genug harmoniren, muß izugestanden werden, und die Ver¬ muthung, daß Ein Gewährsmann des Livius vielleicht ans persönlichen Antipathien hierzu den Ton angegeben hat, wird sich Manchem empfehlen. Wenn aber Mommsen nur den Licinius Mano zum Sündenbock macht, so scheinen uns die erhaltenen Frag¬ mente hierzu genau so wenig zu berechtigen, als zu der überschätzenden Vorliebe, durch die Niebuhr ihn ausgezeichnet hat. Und das positive Ergebniß, daß die Clau¬ dier feurige Demokrat» gewesen seien, paßte zu dem thatsächlichen Material«! ebenso schlecht, wie die traditionelle Auffassung. Die von Mommsen geltend gemachten Facta beweisen mir das Eine, daß die berühmtesten Vertreter jenes Geschlechtes eine nicht gewöhnliche Selbstsucht und die ausgesprochene Neigung zeigen, sich über die gesetzlichen Schranken in gewaltthätiger Weise hinwegzusetzen und Verfassung und Herkommen ihrer Mitbürger mit Füßen zu treten; es begreift sich, wie spätere Anna¬ listen dies falsch auslegen und darauf hin den Claudiern Junkerübcrmuth andichten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/43>, abgerufen am 01.07.2024.